Berufshaftpflichtversicherung Berufe


Für welche Berufe greift die Berufshaftpflichtversicherung?

sachversicherung24 – Berufshaftpflichtversicherung BerufeIm Bereich der Geschäftshaftpflichtversicherung schützt die Berufshaftpflichtversicherung Berufe mit einem besonderen Bedarf der Leistungen. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung, die gleich das ganze Unternehmen samt Mitarbeiter und Betriebsgelände absichert, finden sich bei der Berufshaftpflichtversicherung Berufe, bei denen es ganz besonders auf die nicht auszustauschende Leistung und die Kenntnisse des Versicherten ankommt. Tarife zur Berufshaftpflichtversicherung sind oft auf Freiberufler ausgerichtet. Zu deren Tätigkeitsprofil gehört in einigen Branchen sogar die gesetzliche Verpflichtung, eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihren Beruf abzuschließen.

Die Pflichtversicherung gilt für:

  • Anwälte und Notare
  • Steuerberater und Steuerprüfer
  • Vermögensverwalter und Insolvenzverwalter
  • Treuhänder

und ähnliche Berufsgruppen.

Neben den gesetzlich verpflichteten Versicherten ist eine Berufshaftpflichtversicherung für viele weitere Berufe ratsam. Generell haften Geschäftstätige, Berater, Selbstständige, aber auch Dienstleister und Zulieferer für Schäden, die Dritten durch ihre Tätigkeit verursacht werden oder eine Folge ihrer Tätigkeit sind.

Betroffen sind u.a.

  • Heilwesen und Heilberufe
  • Dienstleister (IT-Entwickler, Grafiker, Programmierer, Werbefachleute)
  • Berater (Wirtschaft, Unternehmen, Finanzen etc.)
  • Hersteller und Zulieferer von Produkten, die dem Kunden zur Weiterverarbeitung und eigener Wertschöpfung dienen (Hintergrund von Schadenersatzforderungen ist hier häufig entgangener Gewinn nach Produktionsausfall durch fehlerhafte Produkte oder verspätete Zulieferung usw.)
  • Transporteure und Spediteure
  • Betreiber von Einrichtungen mit Publikumsverkehr (u.a. zählen dazu Restaurants, Fitness-Studios, Gemeinschaftseinrichtungen etc.)
  • Abnehmer von Gebäudedienstleistungen
  • Handwerker und Baubetriebe
  • etc.

Sollten durch die Berufshaftpflichtversicherung Berufe immer abgesichert werden?

Wer in seinem Beruf Kontakt mit anderen Menschen hat, unterliegt immer dem Risiko einer Schadensersatzforderung durch Dritte. Tritt kein Arbeitgeber in die Haftung ein, so werden mit der Berufshaftpflichtversicherung Berufe und ihr Schadensrisiko versichert.

Die Art, wie ein Dritter geschädigt werden kann, ist unterschiedlich und hängt mit der Art und Weise der jeweiligen Tätigkeit aus. So gehören zur Berufshaftpflichtversicherung Berufe mit tatsächlichen Leistungen wie bei Handwerkern oder Bewegungstherapeuten. Versichert werden auch Leistungen, die rein geistiger – also immaterieller – Natur sein. Berater und Verwalter erbringen zum Beispiel derartige Leistungen.

Mit dem Beginn der Tätigkeit sollte eine individuell auf den Beruf abgestimmte Berufshaftpflichtversicherung bereits vorhanden sein. Der Weg dazu führt über den Versicherungsvergleich zur Berufshaftpflichtversicherung. Vergleichen Sie und lassen sich beraten, wie Sie Ihre Existenz am besten und günstigsten absichern.


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