Praxisausfallversicherung Berufe

Welche Berufe benötigen eine Praxisausfallversicherung?

Als Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Praxisausfallversicherung Berufe ab, die überwiegend in Praxen ausgeübt werden. Sie gilt daher in erster Linie für:

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um eine Einzel- oder eine Gemeinschaftspraxis handelt. Neben diesen klassischen medizinischen und therapeutischen Berufen deckt die Praxisausfallversicherung aber auch andere Praxisberufe ab, beispielsweise

  • Homöopathen
  • Logopäden
  • Osteopathen
  • Thaimasseure

und so weiter. Außerdem können auch verschiedene in Kanzleien ausgeübte Berufe ein Praxisausfallversicherung abschließen, also unter anderem

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater.

Welche Gefahren deckt die Praxisausfallversicherung für Berufe ab?

Die über eine Praxisausfallversicherung versicherten Berufe genießen einen mehrfachen Schutz gegen verschiedenste Gefahren und Risiken, die das Ausüben der beruflichen Tätigkeit in der Praxis oder Kanzlei vorübergehend unmöglich machen. Dies können Gründe sein,

  1. die beim Praxisbetreiber selbst liegen und
  2. die sich aus einer äußeren Störung ergeben.

1. Gründe beim Praxisbetreiber selbst

Die Praxisausfallversicherung sichert Berufe aus dem medizinischen, therapeutischen und teilweise auch beratenden Sektor zunächst einmal gegen Risiken ab, die den Praxisbetreiber selbst betreffen. Dies sind in erster Linie

  • Krankheiten und
  • Unfälle,

die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit und demzufolge zu einer Unterbrechung des Praxis- bzw. Kanzleibetriebs führen. Gut zu wissen für die betreffenden Berufe: Die Praxisausfallversicherung übernimmt in diesem Fall auch die Kosten für eine notwendige fachliche Vertretung. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich die Patienten oder Mandanten während der Abwesenheit des Praxisinhabers abwenden und zu einem Konkurrenten wechseln. Denn oftmals können die Angelegenheiten nicht warten, bis der Praxis- oder Kanzleibetreiber wieder gesund ist. In dieser Hinsicht stellt die Praxisausfallversicherung für die betreffenden Berufe also eine Ergänzung zur Krankenversicherung dar.

2. Gründe aus einer äußeren Störung

Darüber hinaus sichert die Praxisausfallversicherung bestimmte Berufe auch gegen das Risiko ab, dass die Praxis oder Kanzlei aufgrund einer äußeren Störung vorübergehend unbenutzbar wird. Dies können zum Beispiel

  • ein Brand
  • ein Leitungswasserschaden (Rohrbuch oder ähnliches)
  • Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • ein Einbruchdiebstahl
  • ein Akt von Vandalismus

sein. Der Sinn der Praxisausfallversicherung für die Berufe besteht in diesem Falle darin, die laufenden Betriebskosten weiterhin zu zahlen, unter anderem

  • die Miete und
  • die Gehälter der Angestellten.

Für den Betreiber der Praxis oder Kanzlei stellt dies eine große finanzielle Erleichterung dar, weil ja den fortlaufenden Ausgaben zunächst einmal keine Einnahmen gegenüber stehen.

Unbedingt zu beachten ist jedoch: Die Praxisausfallversicherung ersetzt für die Berufe nicht die zerstörte Praxis oder das Inventar. Sie übernimmt nur die laufenen betrieblichen Kosten. Der zusätzliche Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung (für das bewegliche Inventar) sowie gegebenenfalls auch einer Geschäftsgebäudeversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert.

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