Glasversicherung


Glasversicherung - Zerbrochenes Glas

„Scherben bringen Glück“ – so sagt zumindest der Volksmund. Doch leider sieht die Realität ein wenig anders aus. Denn gehen Glasscheiben zu Bruch, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern in den allermeisten Fällen auch mit hohen Kosten verbunden. Dies macht sich insbesondere dann bemerkbar, wenn es sich bei den beschädigten Scheiben um teure Verbundglaskomponenten handelt. Für solche Fälle ist eine Glasversicherung das probate Mittel, Sie vor einem großen finanziellen Schaden zu bewahren.

Um aber nicht nur optimal, sondern auch kostengünstig abgesichert zu sein, ist für die Auswahl der passenden Police freilich ein wenig Hintergrundwissen vonnöten. Denn Glasversicherung ist nicht gleich Glasversicherung und wie so oft, steckt auch hier der Teufel im Detail. Aus diesem Grund führt der folgende Artikel in das Thema Glasversicherung ein, beantwortet Fragen zu den versicherten und nicht versicherten Gefahren und wirft ebenso einen Blick auf die Leistungen, wie auf Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer.


Was ist eine Glasversicherung und was lässt sich damit absichern?

Wie der Name schon nahelegt, schützt Sie eine Glasversicherung für den Fall, dass Glas zu Bruch geht. Der Schutz ist dabei aber nicht nur auf den Werkstoff Glas beschränkt, sondern erstreckt sich in der Regel auch auf Kunststoffe. Die versicherbaren Objekte variieren von Versicherer zu Versicherer, doch in den allermeisten Fällen gehören dazu:

  • Fenster und die Scheiben von Türen,
  • die Verglasung von Wintergärten, Balkonen, Terrassen oder Ähnlichem
  • Spiegel
  • Möbelverglasung wie beispielsweise Vitrinen oder Spiegelschränke

Darüber hinaus sind bei einigen Versicherern auch die folgenden Gegenstände bereits im Beitrag der Glasversicherung eingeschlossen, wenn auch mit einer maximalen Entschädigungsgrenze weit unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme:

  • Glasscheiben oder Spiegel, die künstlerisch gestaltet wurden

Auch wenn der eine oder andere Versicherer sie schon im Standardpaket versichert, sind die nachfolgend aufgelisteten Objekte oftmals nur gegen Aufpreis versicherbar:

  • Terrarien und Aquarien
  • Platten aus Glas-Keramik wie etwa Kochflächen
  • Glasbausteine und Profilgläser
  • Gläser von Monitoren, Bildschirmen, Fernsehgeräten

Der Schutz einer Glasversicherung erstreckt sich in der Regel nicht auf:

  • optische Gläser wie beispielsweise Brillengläser
  • Trinkgläser oder Geschirr
  • oder etwa Lampen

Dass auch all jene Glasobjekte nicht versichert werden können, die bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Glasversicherung defekt waren, sollte nachvollziehbar sein und wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Gut zu wissen

Viele Versicherer bieten die Glasversicherung als optionalen Baustein zu einer verbundenen Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder einer betrieblichen Gebäudeversicherung an. Aus diesem Grund ist es oftmals ratsam zu prüfen, ob ein solcher Schutz eventuell schon in einer bestehenden Versicherung vereinbart wurde oder ob Ihnen Ihr Versicherer möglicherweise einen Rabatt gewährt, wenn Sie Ihre aktuellen Verträge um eine Glasversicherung erweitern.


Welche Gefahren und Schäden deckt eine Glasversicherung ab und welche nicht?

Glasversicherung -  WintergartenWenn Kinder spielen, sind sie in ihrer eigenen Welt und meistens auch kaum zu halten. In solchen Momenten ist es dann schnell passiert und die große Glastür zum Wintergarten liegt in Scherben. Aber auch als Erwachsener ist man nicht vor Missgeschicken gefeit. Wenn dabei Fenster, Türen, oder andere Flächen aus Glas oder Kunststoff zu Bruch gehen, ist dies meist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Eine Glasversicherung greift in der Regel immer dann, wenn eine versicherte Sache zu Bruch geht, Sie also vor dem sogenannten „Scherbenhaufen“ stehen.Auch wenn das Zerbersten für Ihre Glasobjekte den sprichwörtlichen GAU darstellt, ist es beileibe nicht die einzig denkbare Gefahr, die Ihrem Eigentum droht. Leider hat eine Glasversicherung in der Regel eine etwas andere Sicht auf die Dinge und übernimmt nicht für alle denkbaren Schäden eine Haftung. Zu den nicht versicherten Schäden gehören im Allgemeinen:

  • Kratzer auf der Oberfläche eines versicherten Objektes aus Glas oder Kunststoff
  • Ausplatzungen an den Kanten eines versicherten Objektes aus Glas oder Kunststoff

Ein wenig differenziert betrachtet werden sollte das sogenannte „Blindwerden“ von Isolierglasscheiben. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der Zwischenraum zwischen den Glasverbunden aufgrund von Undichtigkeiten an den Rändern mit Umgebungsluft und Feuchtigkeit in Kontakt kommt. Während die Haftung für solche Schäden bei vielen Versicherern nicht Bestandteil einer Glasversicherung ist, ist es bei manchen Anbietern gegen Aufpreis möglich, auch das „Blindwerden“ von Isolierglasscheiben zu versichern. Zu beachten ist dabei allerdings, dass einige Anbieter für solche Fälle eine jährliche Haftungsobergrenze festlegen, die weit unterhalb der normalen Versicherungssumme liegt.

Abgesehen von den oben aufgeführten Schäden, schließen viele Versicherer eine Haftung der Glasversicherung außerdem für die folgenden Fälle aus:

  • Vorsatz durch den Versicherungsnehmer
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Kriegseinwirkungen
  • Kernenergie
  • anderweitig abgesicherte Gefahren

Vorsatz durch den Versicherungsnehmer: Verursachen Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden, zum Beispiel indem Sie eine Glasscheibe absichtlich zerbrechen, leistet eine Glasversicherung in aller Regel keinen Ersatz für den entstandenen Schaden.

Grobe Fahrlässigkeit: Führt ein grob fahrlässiges Handeln Ihrerseits zu einem Schaden, so kann Ihre Glasversicherung die Leistung unter Umständen kürzen. Manche Versicherer verzichten allerdings von sich aus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn auch oftmals nur bis zu einer vertraglich festgelegten Schadenssumme. Hier lohnt also der direkte Vergleich!

Kriegseinwirkungen: Diese sogenannte Kriegsklausel ist Bestandteil vieler Versicherungsverträge. Sie besagt, dass Schäden, die im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen entstanden sind, von Ihrer Glasversicherung nicht übernommen werden. Besonders im gewerblichen Bereich gibt es aber immer wieder Versicherer, die gegen einen gewissen Aufpreis dazu bereit sind, auf eine Kriegsklausel zu verzichten. Ob sich dieser zusätzliche Schutz allerdings lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Kernenergie: Analog zum gerade Gesagten umfasst die sogenannte Kernenergieklausel all jene Schäden, die auf die Wirkung von Kernenergie zurückzuführen sind. Auch der Einschluss dieser Klausel ist Standard bei den allermeisten Verträgen zur Glasversicherung.

Anderweitig abgesicherte Gefahren: Gehen Glasscheiben während eines Unwetters, eines Feuers, eines Einbruchdiebstahls oder Ähnlichem zu Bruch, ersetzt eine Glasversicherung die Schäden in der Regel nur dann, wenn diese nicht bereits durch eine andere Versicherung wie etwa eine Feuerversicherung, eine Geschäftsinhaltsversicherung oder eine Gebäudeversicherung abgedeckt sind.


Welche Leistungen erbringt eine Glasversicherung und welche Kosten erstattet sie?

Glasversicherung -  Moderne Glas-ArchitekturWährend viele Versicherungen im Fall der Fälle einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden leisten, sieht die Sache bei der Glasversicherung ein wenig anders aus. Denn in der Regel übernimmt eine Glasversicherung den Austausch der zerstörten Scheibe auf Kosten des Versicherers. Sie als Versicherungsnehmer müssen sich gewöhnlich nicht um Einzelheiten wie Beschaffung oder Einbau kümmern. Diese Art der Schadensregulierung ist im Fachjargon als sogenannter Naturalersatz bekannt. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so kann auch eine Entschädigung in Form von Geldleistungen bei Abschluss der einen oder anderen Glasversicherung mit dem Versicherer vereinbart werden.

Egal ob Naturalersatz oder Geldleistung, im Schadensfall übernimmt Ihre Glasversicherung die Kosten für:

  • das fachgerechte Entsorgen der zu Bruch gegangenen, versicherten Sache (zum Beispiel einer Fensterscheibe oder einer Türverglasung)
  • das Beschaffen gleichwertigen Ersatzes
  • sowie dessen Lieferung und Einbau

Ist für den Einbau der neuen Scheibe das Stellen eines Gerüstes oder die Zuhilfenahme eines Kranes notwendig, leisten viele Versicherer oftmals lediglich eine finanzielle Entschädigung. Die Glasversicherung ermächtigt Sie in solchen Fällen für gewöhnlich, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und erstattet Ihnen dafür einen vorher vereinbarten Betrag.

Mit dem Ersatz der zerstörten Scheibe enden die Leistungen der meisten Versicherer aber keineswegs. Denn oftmals kommt es während des Austauschs der Scheibe zu notwendigen Arbeiten wie:

  • Demontieren und anschließendes Montieren von Schutzvorrichtungen wie etwa Gittern oder aber auch Markisen.
  • Malerarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung von Anstrichen aber auch das erneute Anbringen von Schriftzügen oder Malereien.
  • etwaige Rahmen, Mauern oder Beschläge in direkter Umgebung wiederherrichten, falls diese durch den Austausch der versicherten Sache beschädigt wurden.

Auch die Übernahme solcher Kosten gehört zum Leistungsspektrum einer guten Glasversicherung dazu.


Wovon hängt der Versicherungsbeitrag einer Glasversicherung ab und ist er steuerlich absetzbar?

Die Höhe des Versicherungsbeitrages einer Glasversicherung hängt in der Regel ab von:

  • der Art Ihrer Wohnung
  • der Fläche des Wohnraumes
  • zusätzlich vereinbarter Leistungen
  • der vereinbarten Zahlweise des Versicherungsbeitrages
  • der Vertragslaufzeit

Art Ihrer Wohnung: Hier unterscheiden viele Versicherer zwischen Einfamilienhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Die Fläche des Wohnraumes wird als pauschale Größe für die Festlegung des Beitrages zu Ihrer Glasversicherung herangezogen.

Zusätzlich vereinbarte Leistungen können je nach Versicherer beispielsweise der Schutz für Aquarien oder Keramik-Kochfelder sein. Aber auch die Übernahme von Kosten für Gerüste oder Ähnliches, die im Schadensfall für einen Austausch notwendig sind, zählen bei einigen Versicherern in diese Kategorie.

Vereinbarte Zahlweise des Versicherungsbeitrages: Der Beitrag einer Glasversicherung wird in der Regel jährlich im Voraus entrichtet. Auf Wunsch ist aber oftmals auch eine monatliche oder vierteljährliche Zahlweise möglich. In diesen Fällen erhöht sich aber der Beitrag Ihrer Glasversicherung je nach Versicherer um einen gewissen Prozentsatz.

Vertragslaufzeit: Einige Versicherer bieten darüber hinaus einen Rabatt auf den Beitrag Ihrer Glasversicherung, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von drei anstelle eines Jahres wählen.

Tipp:

Wer als junger Mensch die erste eigene Wohnung bezieht, stürzt sich damit oftmals in eines der ganz großen Abenteuer im eigenen Leben. Denn plötzlich müssen Dinge bedacht und organisiert werden, von denen man bisher kaum Notiz genommen hatte. Dazu gehören wohl ohne Zweifel auch die vielen Sachversicherungen. Manche Versicherer sind sich dieser besonderen Situation bewusst und bieten für Jugendliche einen Rabatt auf den Beitrag der Glasversicherung an.

Geht es um den Versicherungsbeitrag einer Glasversicherung, sollte auf den folgenden Sachverhalt besonders hingewiesen werden. In den allermeisten Verträgen zu Glasversicherung findet sich eine Klausel zur sogenannten „Anpassung der Versicherung“. Diese ermöglicht es dem Versicherer, die Prämien für die Glasversicherung zu Beginn eines neuen Jahres an die allgemeine Preisentwicklung für Verglasungen und damit verbundene Arbeiten anzupassen. Auf eine solche Anpassung wird Sie Ihre Glasversicherung im Vorfeld hinweisen.

Um die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit des Versicherungsbeitrages zur Glasversicherung zu beantworten, muss zwischen einer rein privaten und einer betrieblich veranlassten Glasversicherung unterschieden werden.

Ein Blick in das Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass es für Privatpersonen nicht möglich ist, eine Glasversicherung als sogenannte Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend zu machen.
Anders sieht es hingegen im gewerblichen Bereich aus. Denn wurde die Glasversicherung für das Betriebseigentum abgeschlossen, so zählen die Versicherungsbeiträge in der Regel zu den Kosten und können als solche steuermindernd geltend gemacht werden.

Haftungsausschluss

Selbstverständlich wurde bei der Recherche des zuvor Gesagten große Sorgfalt an den Tag gelegt. Trotzdem kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit von juristischen oder steuerrechtlichen Themen weder Gewähr noch Haftung übernommen werden. Wenden Sie sich für eine steuerliche Beratung deshalb bitte immer an einen Steuerberater.

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Welche Kündigungsrechte und Kündigungsfristen haben Sie bei einer Glasversicherung?

Wie bei vielen Sachversicherungen hängen auch bei einer Glasversicherung die Kündigungsfristen von der im Versicherungsschein festgeschrieben Dauer des Vertrages ab. Dabei wird gewöhnlich unterschieden in:

  • eine Glasversicherung, deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt
  • eine Glasversicherung, deren Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt
  • eine Glasversicherung, deren Laufzeit mindesten drei Jahre beträgt

Bei einer Glasversicherung, deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, ist die Frage nach Kündigungsrechten und Kündigungsfristen leicht zu beantworten. Denn deren Vertrag enthält in der Regel ein festes Datum, zu welchem die Glasversicherung automatisch endet. Einer Kündigung bedarf es in diesem Falle nicht und eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ebenfalls nicht zu befürchten.

Besonders Letzteres spielt aber bei allen Verträgen, deren Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt, eine wichtige Rolle. Denn wird eine solche Glasversicherung nicht fristgerecht, das heißt innerhalb der vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist einer Glasversicherung drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.

Das eben zu stillschweigender Verlängerung und rechtzeitiger Kündigung Gesagte, trifft so auch für jene Verträge einer Glasversicherung zu, deren Laufzeit mindesten drei Jahre beträgt. Allerdings ist in solchen Fällen zu beachten, dass eine Kündigung frühestens nach Ablauf der ersten drei Jahre möglich ist. Danach steht Ihnen das Kündigungsrecht jährlich zu.

Neben den bisher beschriebenen üblichen Kündigungsrechten zum Ende eines Versicherungsjahres gibt es aber auch einige besondere Gründe, die Ihnen als Versicherungsnehmer einer Glasversicherung das Recht zur Kündigung gewähren. Besonders erwähnenswert sind hier:

  • die Kündigung der Glasversicherung nach einem Leistungsfall
  • die Kündigung der Glasversicherung nach einer Beitragserhöhung

Kündigung der Glasversicherung nach einem Leistungsfall: Stellen Sie sich vor, es kommt zu einem Schadensfall und mit der nachfolgenden Regulierung sind Sie ganz und gar nicht zufrieden. Wahrscheinlich war es ein solcher Fall, an den der Gesetzgeber dachte, als er für Sachversicherungen das Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall im Versicherungsvertragsgesetz verankerte. Nach der Regulierung eines Schadens steht es Ihnen also frei, Ihre Glasversicherung zu kündigen. Dazu haben Sie in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres Zeit. Aber Vorsicht: Ihrem Versicherer steht dasselbe Kündigungsrecht zu. Dessen Kündigungsfrist beträgt aber für gewöhnlich einen Monat nach Abschluss der Schadensregulierung.

Kündigung der Glasversicherung nach einer Beitragserhöhung: Wie im Abschnitt „Wovon hängt der Versicherungsbeitrag einer Glasversicherung ab und ist er steuerlich absetzbar?“ beschrieben, kann Ihr Versicherer die Prämie Ihrer Glasversicherung sowohl nach oben als auch nach unten anpassen. Wird der Beitrag erhöht, so haben Sie das Recht, Ihre Glasversicherung zu kündigen. In der Regel wird Ihnen dazu eine Kündigungsfrist von einem Monat ab Zugang der entsprechenden Beitragserhöhung gewährt.

Wussten Sie schon?

Dass Sie Ihre Glasversicherung für Ihre derzeitige Wohnung abschließen, sollte klar sein. Doch auch wenn Sie umziehen sollten, folgt Ihnen Ihre Glasversicherung in Ihr neues Domizil.

Je nach Versicherung und Vertragsgestaltung gilt der Versicherungsschutz Ihrer Glasversicherung für die Zeit des Umzugs in beiden Wohnungen und geht danach auf die neue Wohnung über.

Damit Sie diesen Vorteil Ihrer Glasversicherung aber auch nutzen können, müssen sie in der Regel zwei Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie Ihrer Glasversicherung zum einen den Umzug rechtzeitig anzeigen und zum anderen muss sich Ihr neuer Wohnsitz auch weiterhin innerhalb Deutschlands befindet.


Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer bei einer Glasversicherung?

Wie bei allen Verträgen übernehmen Sie auch beim Abschluss einer Glasversicherung verschiedene Verpflichtungen gegenüber Ihrem Versicherer. Diese lassen sich grob unterteilen in:

  • Auskunftspflicht
  • Sorgfaltspflicht
  • Mitteilungspflicht bei Änderungen
  • Beitragszahlung
  • Pflichten im Schadensfall

Auskunftspflicht: Noch bevor Sie den Vertrag zu Ihrer neuen Glasversicherung in den Händen halten können, werden Sie von Ihrem Versicherer in der Regel um Auskünfte zu möglichen Gefährdungssituationen gebeten. Erst auf Grundlage Ihrer Antworten ist es Ihrem Versicherer möglich, eine Glasversicherung mit Ihnen abzuschließen und die Beitragshöhe festzulegen. Demnach sollte es auch nicht weiter verwundern, dass Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen, sollten Sie die Fragen des Versicherers nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Denn sollten Sie wissentlich und voller Absicht gegen Ihre Auskunftspflicht verstoßen, also mit Vorsatz gehandelt haben, kann Ihre Glasversicherung im Schadensfall unter Umständen die Zahlung verweigern. Auch wenn man Ihnen keine Absicht, sondern grobe Fahrlässigkeit vorwirft, kann es zu Leistungskürzungen kommen. In einem solchen Falle sind es gewöhnlich Sie als Versicherungsnehmer, der diesen Vorwurf entkräften muss.

Sorgfaltspflicht: Zur sogenannten Sorgfaltspflicht gehört es, dass Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten, die durch den Gesetzgeber oder den Vertrag Ihrer Glasversicherung festgelegt wurden. Die Sanktionen, welche Ihnen bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht drohen, gleichen in der Regel jenen bei Verletzung der Auskunftspflicht.

Mitteilungspflicht bei Änderungen: Ändern sich die äußeren Umstände im Vergleich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Ihrer Glasversicherung und steigt dadurch das Risiko eines versicherten Schadens erheblich, so müssen Sie dies Ihrem Versicherer umgehend mitteilen. Dabei gibt es im Alltag weit mehr dieser sogenannten Gefahrenerhöhungen, als man auf den ersten Blick denken mag. Da wäre beispielsweise der Gewerbebetrieb zu nennen, der bald in Ihrer unmittelbaren Umgebung seine Pforten öffnet. Aber auch die längere Reise, die Ihr Haus für mehr als 60 Tage leer stehen lässt, fällt unter diese Kategorie. Haben Sie hingegen als Unternehmer eine gewerbliche Glasversicherung abgeschlossen, so müssen Sie Ihrem Versicherer über eine vorübergehende Betriebsstilllegung ebenso informieren, wie über eine Änderung von Art oder Umfang Ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

Beitragszahlung: Selbstverständlich zählt es auch zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer, den vereinbarten Beitrag zu Ihrer Glasversicherung regelmäßigen und pünktlichen zu bezahlen. Dies nicht zu tun, kann äußerst unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Denn zum einen kann Ihr Versicherer unter gewissen Umständen die Glasversicherung kündigen. Zum anderen ist er in der Regel nicht zur Begleichung von Schäden verpflichtet, die in dem Zeitraum entstehen, in dem Sie mit der Zahlung im Rückstand sind. Wann genau Ihnen welche Konsequenz droht, ist in den Vertragsbedingungen Ihrer Glasversicherung ausführlich festgehalten.

Neben dem bisher Gesagten bestehen aber auch im Falle eines Schadens gewisse Pflichten. Welche dies im Einzelnen sind, finden Sie im folgenden Abschnitt „Wie sollten Sie im Schadenfall bei einer Glasersicherung vorgehen?“.


Wie sollten Sie im Schadenfall bei einer Glasersicherung vorgehen?

Glasversicherung - Angebote vergleichenDamit Ihre Glasversicherung im Fall der Fälle schnell und unkompliziert für die entstandenen Schäden aufkommen kann, sollten Sie einige grundlegende Vorgehensweisen berücksichtigen. Sollte es in Ihren Händen liegen, einen drohenden Schaden abzuwenden oder dessen Höhe in irgendeiner Weise zu begrenzen, sind Sie durch die Versicherungsbedingungen Ihrer Glasversicherung in der Regel zu sogenannten schadensmindernden Handlungen verpflichtet. Dabei kann Ihr Versicherer aber nur solche Maßnahmen erwarten, die Ihnen unter den gegebenen Umständen zugemutet werden können.

Kommt es zu einem Schadensfall, sollten Sie Ihre Glasversicherung umgehend davon in Kenntnis setzen. Dies geht am einfachsten per Telefon. Denn auf diese Weise kann Ihnen Ihr Versicherer gleich zusätzliche Anweisungen zu einer möglichen Schadensminderung erteilen. Diese sollten Sie beherzigen und – soweit es Ihnen zugemutet werden kann – auch umsetzen.

Sollte eine strafbare Handlung im Spiel sein – wenn beispielsweise Scheiben durch einen Akt von Vandalismus zu Bruch gegangen sind, dann müssen Sie dies der Polizei anzeigen. Eine solche Anzeigepflicht haben Versicherer üblicherweise auch in die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Glasversicherung aufgenommen.

Damit Ihr Versicherer den entstandenen Schaden besser einschätzen kann, sollten Sie nach Möglichkeit keine Veränderungen am Schadensbild vornehmen, bevor Ihre Glasversicherung es Ihnen gestattet. Dies ist natürlich nicht immer möglich und erscheint vielleicht auch nicht in jedem Falle sinnvoll. Eine Dokumentation der Schäden durch entsprechende Fotos sollten Sie aber auf jeden Fall vornehmen.
Während der Bearbeitung des Schadensfalles wird Ihre Glasversicherung unter Umständen Auskünfte oder Belege von Ihnen anfordern. Diese sollten Sie nach Möglichkeit zeitnah und vollständig zur Verfügung stellen, um eine Schadensregulierung nicht zu verzögern.


Wann lohnt ein Wechsel Ihrer Glasversicherung?

Damit Sie immer optimal und kostengünstig versichert sind, lohnt es sich, Ihre Glasversicherung hin und wieder auf Herz und Nieren zu prüfen und mit anderen Angeboten am Markt zu vergleichen.

Natürlich lockt es dabei sehr, den Wechsel hin zu einer anderen Glasversicherung allein von der Höhe des Beitrages und damit der finanziellen Einsparung abhängig zu machen. Diese Vorgehensweise ist aber leider allzu oft ein wenig kurzsichtig, zumindest dann, wenn Leistungen, Ausschlüsse oder Boni der unterschiedlichen Versicherer außer Acht gelassen werden.

Denn was nützt Ihnen beispielsweise die Ersparnis einiger Euro im Jahr, wenn die Glasversicherung Ihrer Wahl im Schadensfall auf einer Kürzung der Leistung wegen einer bestehenden Unterversicherung pocht? In einem solchen Falle wären Sie beispielsweise mit einer solchen Glasversicherung besser bedient, die diesen Einwand von vornherein ausschließt.

Überhaupt finden sich im sogenannten „Kleingedruckten“ Ihrer Glasversicherung oftmals genügend Hebel, Ihre bestehenden Verträge zu optimieren oder notfalls gar den Wechsel zu einem anderen Versicherer in Betracht zu ziehen.

Damit Sie eine solche Aufgabe aber nicht allein bewältigen müssen, gibt es Versicherungsexperten, wie unser Team von Sachversicherung24.info. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihren Versicherungsbedarf und finden anschließend die optimale Glasversicherung für Sie. So können Sie sicher sein, dass nicht nur der Preis, sondern auch die gebotenen Leistungen stimmen. Scheuen Sie sich also nicht und vereinbaren Sie am besteh heute noch einen Termin.

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