Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Was ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Modernes Einfamilienhaus mit GartenDie Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellt die grundlegende Versicherung im Hausgrundrecht dar. Sie stellt von Forderungen aus Haftpflichtschäden frei.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Besitzer, Verwalter und Bewirtschafter von Grundstücken und Hausflächen von herausragender Bedeutung. Sie deckt Schäden ab, die dem Verantwortlichen aus der gesetzlich geregelten Haftpflicht Dritten gegenüber erwachsen. Besonders vor dem Hintergrund der grundsätzlich vollständigen Haftung über die gesamte Schadenhöhe wird die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bedeutsam. Sie verhindert wirtschaftlichen Bankrott und private Zahlungsunfähigkeit. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist erweiterbar je nach konkreten Anforderungen im speziellen Versicherungs- und Liegenschaftsbereich. Beispielsweise lassen sich Gewerberäume und gewerblich genutzte Liegenschaften, deren Nutzung über die Vermietung von Wohnraum hinausgeht, speziell und erweitert versichern.


Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Eigentümer und Verwalter greift im Versicherungsfall für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • und in bedingter Folge für abgeleitete Vermögensschäden, die mit einem haftungsrelevanten Sach- oder Personenschaden einhergehen.

Die Grundlage der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die Haftung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Grundstücken und Häusern, für die der Eigentümer verantwortlich ist. Der Eigentümer wird als natürliche oder juristische Personen versichert; auch die Versicherung von Wohneigentümergemeinschaften ist vorgesehen und umfasst in diesem speziellen Fall erweiterte Versicherungsleistungen in der Binnenhaftung der Eigentümer untereinander. Besonders die Versicherungsregelungen bei verschiedenen Eigentümern und Eigentümergesellschaften sollten mit der jeweiligen Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einzeln geprüft und festgelegt werden. Hier sind besonders Binnenhaftungsverhältnisse und Haftungsverhältnisse aus möglichen gesamtschuldnerischen Verpflichtungen zu prüfen.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt als grundlegende Versicherung für alle Haus- und Grundstücksbesitzer. Sie wird bereits für die Absicherung schon einer einzelnen Liegenschaft bedeutsam. Von besonderem wirtschaftlichem Sicherheitswert ist sie jedoch bei der versicherungsrechtlichen Absicherung mehrerer Liegenschaften, von Verwaltungen, Hauswirtschaftsdiensten und Erfüllungsgehilfen bei der Bewirtschaftung, beim Betrieb von Miet- bzw. Vermietsachen und für die Absicherung von Hausmeistertätigkeiten, die haftungsrelevant im Sinne der Pflichterfüllung des Hausbesitzers bzw. der im Auftrag handelnden Grundstücksverwaltung sind.

Aus der Bewirtschaftung entstehen zwei Seiten der Haftungssituation:

  • zum einen aus mangelhafter Bewirtschaftung und der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit direkt
  • zum anderen können durch die Tätigkeiten zur Bewirtschaftung selbst Schäden auftreten.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die für den Schadenausgleich vor diesem Hintergrund tragende Versicherung. Sie bietet im Hinblick auf die Absicherung aller Haftungsrisiken, die aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Grundstücks- und Liegenschaftshaftung und zur Haftung von Hausbesitzern führen, den umfassendsten Schutz sowohl für Privatpersonen als auch Gesellschaften, die mit dem Besitz und Betrieb von Liegenschaften, Häusern und Grundstücken befasst sind und denen aus gesetzlichen Regelungen entsprechende Verpflichtungen erwachsen.


Welche Vorteile bietet eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichenDie Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sorgt für eine möglichst vollständige Absicherung des risikobelasteten Haftpflichtbereichs, der den Haus- und Grundstücksbesitz umfasst. Im Vordergrund steht die Prüfung von Forderungen, deren Inhalt sich auf mangelnde Pflichterfüllung des Haus- und Grundstücksbesitzers bezieht. Ein wesentlicher Vorteil der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist damit vordergründig die passive, eingeschlossene Rechtsschutzfunktion. Im Einzelnen bedeutet das, dass die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Prüfung erhobener Ansprüche hin zu ihrer jeweiligen Berechtigung vollzieht. Das bedeutet, dass Ansprüche ihrem Inhalt nach aufgeteilt betrachtet werden. Ggf. werden so überhöhte Ansprüche an den Hausbesitzer gemindert und im Fall ihrer vollständigen Nichtberechtigung entsprechend vollständig zurückgewiesen. Die Kosten, die aus Rechtsvertretung und Prozessführung resultieren, werden zusätzlich zur Versicherungssumme von der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung getragen. D.h., alle Aufwendungen, die nicht der direkten Schadenregulierung dienen sondern begleitenden und klärenden Rechtsläufen zuzuordnen sind, werden nicht in die Versicherungssumme der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gezählt. Der Kern der Aufgabenerfüllung der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist grundlegend die Freistellung des Versicherungsnehmers von der Zahlungsverpflichtung berechtigter Forderungen. D.h.: berechtigte Ansprüche begleicht die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der vollständigen Höhe bis zum Erreichen der Versicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme pro Jahr verdoppelt sich beim Eintritt eines zweiten Schadens im Versicherungsjahr und ist in der Folge auf diese Höhe beschränkt.

Das versicherte Grundstücksrisiko umfasst alle relevanten Teile einer Liegenschaft, einer Haus- oder einer Gebäudeanlage. Dazu zählen neben der eigentlichen Bau- bzw. Gebäudesubstanz Bepflanzungen, Teich- und Gartenanlagen und Bäume. Zusätzlich neben der Haftpflichtsicherung über den genannten Bestand, erfolgt eine Absicherung der Tätigkeiten, die Schäden aus der Verwendung von Arbeitsgeräten verursachen können. Insbesondere

  • Winterdienstgeräte, Räumwalzen und Streugeräte
  • Gartengeräte zum Baumbeschnitt
  • Rasenmäher und Kehrmaschinen
  • und weiterer Maschineneinsatz, der der Vertragserfüllung bzw. gesetzlichen Pflichterfüllung als Grundstückseigner dient.

Versicherungsvorteil: Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für Pächter und Mieter, die auf vertraglicher Grundlage Dienste im Sinne des Grundstückseigentümers übernehmen.


Was leistet eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatzzahlungen im Namen und anstelle des haftpflichtigen Versicherungsnehmers. Sie stellt ihn jedoch nicht nur von Zahlungen an berechtigte Dritte frei, sondern übernimmt in die Versicherungsleistung inkludiert auch Rechtsschutztätigkeiten. So prüft die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bspw. die Berechtigung der erhobenen Ansprüche und sondiert Minderungen und Abwehrmöglichkeiten. Die Leistungen sind die den Versicherungsumfang der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie werden nicht auf die Versicherungssumme (d.i. Deckungssumme) angerechnet und entsprechend separat von der Versicherung getragen.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet bei den grundlegenden Schadenarten Personen-, Sach- und Vermögensschaden.

  • Leistungen der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Personenschaden

Ein Personenschaden tritt ein, wenn auf dem Gelände des versicherten Risikobestands eine Person zu Schaden kommt und die Ursache für den Schaden im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers liegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person auf einem winterglatten Weg zu Fall kommt, der durch den Grundstückseigentümer hätte beräumt werden müssen. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine grundlegende Verpflichtung des Eigentümers. Ihr Verletzung für zur berechtigten Schadenersatzansprüchen bei Dritten, die durch diese Pflichtverletzung geschädigt worden sind. Im konkreten Fall würde das bedeuten: die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung des Schadenausgleichs an den Geschädigten anstelle des Versicherungsnehmers. Neben Heil- und Gesundungskosten zählen auch Reha-Maßnahmen, medizinische Ersatzleistungen und Zahlungen von Schmerzensgeld in den Deckungsbereich der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

  • Leistungen der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Sachschaden

Ebenfalls versichert ist die Kostenübernahme von Erstattungen nach Sachschäden. Als Sachschaden wird die Beschädigung oder der Verlust eines Gegenstands oder eines Besitzteils einer dritten Person bezeichnet, wofür der Versicherungsnehmer haftet. Das gilt, wenn durch einen morschen Ast ein darunter stehendes Fahrrad beschädigt wird ebenso, wie für durch Eisschlag beschädigte Fahrzeuge vor dem betroffenen Haus. Die Sachschadenleistung wird von der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen. In der Regel gelten Zeit- und Realschadenwerte in der vollen Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme. Sie tritt im vorliegenden Fall also für den Ersatz des Fahrrades und im anderen Fall für die Reparatur des Fahrzeugs ein. Der Versicherungsnehmer ist mit der Schadenabwicklung selbst nicht konfrontiert.

  • Leistungen der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Verbindung mit Vermögensschäden

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersetzt Vermögensschäden, die Dritten aus Haftpflichtschäden entstehen, für die der Versicherungsnehmer haftet. Das sind in der Regel Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden, die nicht direkt entgolten werden können oder als z.B. Verdienstausfall infolge eines Unfalls, für dessen Ursache der Versicherungsnehmer gerade stehen muss, auftreten. Diese Schäden sind nicht direkt als Personen- oder Sachschäden einzustufen und gelten daher als Vermögensschäden. Ihr Ersatz kann hohe Summen erreichen – der Einsatz der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist vor diesem Hintergrund besonders entscheidend.

Leistungsinhalt und Umfang der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten nach den jeweiligen Gegebenheiten verantwortungsvoll geprüft werden. Besonders Haftpflichtregelungen aus Vermietung sind komplex und sollten eine optimale Deckung im Hintergrund haben, wenn es zum Schadenfall kommt. Nicht immer ist die günstigste Versicherung die beste Wahl – ebenso wenig, wie der teuerste Anbieter zwangsläufig auch die besten Konditionen liefert.

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichen

Vorteile einer Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind:

Sparte Vorteile
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Absicherung von Umweltschäden
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Mitversicherung von Garagen
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Photovoltaikanlagen (Verkehrssicherungspflicht, sowie Einspeisung von Strom)


Was ist in einer Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?

Das Versicherungsrisiko der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst die Liegenschaften, Gebäude und Verkehrswerte als Immobilien des Versicherungsnehmers. Das umfasst alle Liegenschaften, aus denen durch nichtprivate Selbstnutzung Gewinne erwirtschaftet werden. In der Regel ist damit vermietetes Wohn- und Immobilieneigentum erfasst. Jedoch gilt zu beachten, dass Gewerbevermietung u.U. durch eine erweiterte Gebäudeversicherung abgesichert sein sollte.

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst im versicherten Risiko

  • Häuser und Zufahrtswege
  • Verkehrswege auf abgeschlossenen, mitversicherten Grundstücken
  • Grundstücke zugehörig zum Versicherungsrisiko
  • Garten- und Teichanlagen
  • Baumbestand und Grünanlage im Versicherungsrisiko.

Der Grundstückseigentümer ist über die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gegen Schäden infolge der Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht und der Sorgfaltspflicht für den Betrieb seines Grundstücks versichert. Das schließt die Freistellung von Forderungen aus Unfällen, gesundheitlichen Schäden Beschädigungen von fremdem Eigentum ein.

Im Genaueren bedeutet das: Unfälle, die in Folge einer Pflichtverletzung des Hauseigentümers entstehen, übernimmt die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Dazu zählen Glatteisunfälle auf zum Grundstück gehörenden Wegen genauso, wie Unfälle durch heruntergefallene Äste oder Schäden durch Dachziegel. Die genauen Inhalte der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den jeweils konkreten Fall lässt sich am besten in einer Beratung klären. Kontaktieren Sie uns.

Über die grundlegenden Versicherungsleistungen hinaus trägt die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch Rechtskosten. Kommt es im Zusammenhang mit der Verletzung von Pflichten zu Forderungen, deren Inhalt fragwürdig ist, übernimmt die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Prüfung der Vorwürfe und der erhobenen Ersatzforderungen. So lassen sich überhöhte Ansprüche mindern und unberechtigte Forderungen werden von der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zurückgewiesen. Die Kosten für die Rechtsvertretung trägt die Versicherung selbst. Sie werden nicht in die Deckungssumme der Versicherungsleistungen eingerechnet.


Ist die Prämie für die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Baupläne und BerechnungenDie Absetzbarkeit der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hängt von der Nutzung der versicherten Gebäude ab. Sie ist grundsätzlich gegeben. Zu unterscheiden ist jedoch die vornehmlich privat genutzte Gebäudehaftpflicht von der vor gewerblichem Hintergrund eingesetzten Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zur Absicherung von Vermieteigentum und Liegenschaften zur Pacht und vergleichbaren Umgebungen. Diese greift, um Schaden von Dritten und an Wohninfrastruktur zu kompensieren und wird vor diesem Hintergrund steuerlich entlastet.

Die Bedingungen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind unterschiedlich. Dem absetzbaren Volumen müssen die Einnahmen aus dem Vermietobjekt entgegengesetzt werden und entsprechend veranlagt. Insgesamt gilt für die Höhe des absetzbaren Betrags die steuergesetzliche Höchstgrenze für die Absetzbarkeiten von Versicherungskosten. Diese Höchstgrenze beschreibt das Volumen für den Versicherungsschutz insgesamt.

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Nutzung von Gebäuden, für die die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden soll, empfiehlt sich eine steuerrechtliche Prüfung zur Einbindung in ein Gesamtsteuerkonzept der Liegenschaft(en) oder des Gebäudes. Die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt sich u.a. aus der zu erzielenden Deckungssumme für das gesamte versicherbare Risiko (also alle Liegenschaften und Gebäude sowie angrenzender bzw. zugehöriger Wirtschafts- und Verkehrswege, Nebengebäude und Versorgungseinrichtungen sowie eventuelle Landschaftsgestaltungen wie Gärten oder Teichanlagen) und sollte in Relation zur gesamten wirtschaftlichen Leistung in das Steuerkonzept eingebunden werden.


Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein?

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Fremdschadenversicherung, die auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht Schadenersatz an Dritte leistet. Die Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme ist daher nicht auf der Grundlage vorhandener versicherbarer Werte gegebenen (wiederum im Gegensatz zur Gebäudeversicherung, die Schäden an einer bestimmbar vorhandenen Substanz abdeckt), sondern bemisst sich aus statistischen Schadenwerten. Wichtig für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme ist das konkret zu versichernde Umfeld und die daraus erkennbaren Wahrscheinlichkeiten von Schadenereignissen. Die Versicherungssummen für die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden daher meist gestaffelt angeboten. Als Wegmarke lässt sich eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR empfehlen (Stiftung Warentest, Test 09/07 und 01/12). Ratsam ist jedoch, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen, da die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung insgesamt alle Summen abdecken muss, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können. Besonders Personenschäden umfassen häufig ein höheres Volumen, da in ihren Ausgleich neben den Heil- und Gesundungskosten auch Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfälle sowie mögliche Langzeitausgleichszahlungen fallen, die regelmäßig hohe Freistellungskosten verursachen. Verschiedene Versicherer bieten Deckungshöchstgrenzen von bis zu 30 Mio. EUR an.

Die Deckungs- oder Versicherungssumme beschreibt die maximale Versicherungsleistung der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung pro Jahr. Das sollte bei der Bestimmung der Deckungssumme beachtet werden. Empfehlenswert ist, eine Versicherung zu wählen, die im Schadenfall die maximale Deckung im Jahr erweitert. Lassen Sie sich beraten, welche Versicherung hier die optimalen Konditionen anbieten kann.

Üblich für die bestehenden Angebote ist

  • im Schadenfall die jährliche Deckungssumme in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu verdoppeln
  • im Schadenfall die jährliche Deckungssumme der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einmalig um die erste Schadenleistung zu erhöhen
  • im Schadenfall die Deckungssumme zu vervielfachen.

Grundlage für die Festlegung der Deckungssumme sind grundsätzlich Pauschalbeträge. Die Staffelungen können zwischen 3 Mio. und 30 Mio. EUR im Jahr liegen mit entsprechender Erhöhungsoption nach dem ersten Schadenfall. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt an den Geschädigten direkt in Höhe des verursachten Schadens und damit verbundener Folge- und Kettenschäden. Die Schadenabwicklung wird von der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen und entsprechend eingeschlossen ist die Prüfung der jeweiligen Schadenersatzforderungen und damit zusammenhängend die Verwaltung der Versicherungssummen.

Die Bestimmung der Versicherungssumme nach ihrer maximalen Einsatzfähigkeit ist besonders wichtig. Schäden in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Haftpflichtschäden, deren Ersatz und Ausgleich gesetzlich bestimmt sind. Ausgleichszahlungen müssen in der vollen Höhe des verursachten oder zu verantwortenden Schadens liegen. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlt bis zur maximalen Deckungshöhe – darüber hinaus reichende Beträge müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Nötigenfalls bis in der private Vermögen hinein. Lassen Sie sich zur Bestimmung der optimalen Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und der entsprechenden Bestimmung der Deckungssumme beraten. Wir stehen Ihnen fachkompetent und erfahren zur Seite.


Welche Kündigungsfristen hat die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Kündigungsfristen in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt. Es gibt jedoch allgemeingültige Eckpunkte, die für die Kündigungsfrist in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gelten.

  • Widerruf der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Vertragsrechtlich geregelt ist eine grundsätzliche Berechtigung zum Widerruf der geschlossenen Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Ausnahmen beeinflussen diese Regelung jedoch. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der geschlossene Vertrag einen sofortigen Beginn der Versicherungshaftung beinhaltet. Das heißt: wird die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit dem sofortigen Eintritt des Versicherungsschutzes abgeschlossen, gelten die Versicherungsleistungen als erworben und können nicht widerrufen werden. In diesem Fall ist der Vertrag regulär nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer kündbar.

  • Reguläre Vertragskündigung der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Versicherungsverträge in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden in der Regel über einen bestimmen Versicherungszeitraum abgeschlossen. Sie sind zum Ende diese Vertragslaufzeit regulär kündbar. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate bis zum Vertragsende. Wird bspw. ein Vertrag über eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen, so ist er kündbar zum Ende des dritten Vertragsjahres hin und danach in der Regel zum Ende eines jeden weiteren Versicherungsjahres unter Wahrung der 3-monatigen Kündigungsfrist. Diese Regelung gilt für alle Verträge, die mit einer Versicherungsdauer von 3 und mehr Jahren geschlossen werden. Generell empfiehlt sich, zum Ende einer Versicherungsperiode, die Inhalte und Leistungen der aktuellen Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit anderen Angeboten zu vergleichen. Das kann zu Verbesserungen der Vertragsbedingungen führen oder zum Angleich von Versicherungssummen. Besonders die Angleichung der Versicherungssummen sollte regelmäßig überprüft werden. Aktuelle Rechtsprechungen geben Anhaltspunkte dafür, welche Bestandteile in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Schadenregulierung zum Tragen kommen und in wieweit sie die Gesamtversicherungssumme beeinflussen. Auch eine Erhöhung der Schadenfreistellungssumme nach dem ersten Schadenfall je Versicherungsjahr sollte überprüft und ggf. angeglichen werden, um eine Deckungslücke in der Höhe der Gesamtabsicherung zu vermeiden.

  • Kündigung im besonderen Fall (Sonderkündigungsrecht)

Verträge zur Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lassen sich in besonderen Fällen unter Wahrung einer Frist von einem Monat kündigen. Wichtigster Grund sind hier Beitragserhöhungen von Seiten des Versicherers für den bestehenden Vertrag. Auch die Leistungsbeschreibung der Versicherung kann sich verändern – und unter Umständen entsteht dem Versicherungsnehmer daraus ein Recht zur Sonderkündigung der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Für den Einzelfall sollte eine kompetente Beratung die Eckpunkte klären. Sonderkündigungsrechte entstehen auch aus Todesfällen und je nach Gegebenheiten auch durch den Wegfall des Versicherungsgrundes.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wechseln oder nicht?

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichenBesonders nach dem Ablauf mehrerer Versicherungsjahre in derselben Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lohnt es sich, Vergleichsangebote einzuholen. Nicht nur die Zeit- und Immobilienwerte der jeweiligen Liegenschaften sind einer ständigen Veränderung unterworfen – auch die Versicherer entwickeln nach aktuellen Ansprüchen und orientiert an angepasster Rechtslage neue Lösungen, die nicht selten eine Verbesserung des Versicherungsschutzes in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer bedeuten.

  • Pro Wechsel

Oft sind nach mehrjähriger Vertragslaufzeit die Immobilienwerte einer veränderten Bewertung ausgesetzt. Bspw. kann durch An- und Ausbau mehr Wohnraum geschaffen worden sein, dessen Risikobewertung einen veränderten Wert erzielt. Die Neubewertung hilft, die Versicherungssumme anzupassen oder Versicherungsrisiken im Vertrag anzugleichen.

Versicherungslösungen in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden nach statistischen und rechtlichen Veränderungen immer wieder angepasst und mit verbesserten Inhalten auf dem Markt angeboten. Oft lassen sich bei einem Wechsel vergünstigte Konditionen und verbesserte Versicherungsleistungen erzielen. Für oder gegen einen Wechsel werden immer auch die jeweiligen Erfahrungen des Versicherten z.B. beim Umgang mit Schadenfällen entscheidend sein. Genau kann nur ein Vergleich eventuelle Vorteile bei einem Wechsel der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zeigen. Der lohnt sich auf jeden Fall.

  • Contra Wechsel

Gegen einen Wechsel spricht natürlich, wenn die bestehende Versicherung nach einem Vergleich immer noch die besten Konditionen bereit hält. Auch, wenn in einer Nachverhandlung zur Vertragsverlängerung bessere Versicherungskonditionen erzielt werden können, sollte man auf einen Wechsel verzichten.


Welche Ausschlüsse gibt es in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenabwicklung bei eingetretenen Schäden bei Dritten, die aus der Nutzung, dem Verkehr oder in sonstiger Beziehung zum versicherten Objekt entstanden sind. Das macht sie zu einer klassisch wirkenden Haftpflichtversicherung, deren Begünstigte die Geschädigten, nicht aber der Versicherungsnehmer ist. Durch diese Ausrichtung der Versicherung ergibt sich der erste grundlegende Ausschluss der Leistungen der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Eigenschäden am Grundbesitz des Versicherungsnehmers sind nicht durch die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gedeckt. Prüfen Sie vor diesem Hintergrund Leistungen verschiedener Gebäudeversicherer, um eventuell vorhandene Deckungslücken zu schließen.

Ein Eigenschaden wäre z.B. die Beschädigung der Hofeinfahrt beim Einfahren in den Hof durch den Grundstückseigner selbst. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift hier nicht.

Weitere Ausschlüsse aus den Leistungen der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind:

  • Vorsatzhandlungen
  • Unterlassungshandlungen zur Gefahrstellenbeseitigung durch den Eigner, nachdem die Versicherung auf die Notwendigkeit zu Beseitigung des gefährlichen Umstands hingewiesen hat
  • Schäden, die von Familienangehörigen oder Lebenspartnern zu verantworten sind
  • Schäden an Objekten und Sachen, die vom Grundstückseigner angemietet oder ausgeliehen worden sind
  • Allmähligkeitsschäden durch Einwirkung von Feuchtigkeit, Rauch oder Rußentwicklung (auch Wärme- oder Hitzewirkungen können ausgeschlossen sein).

Über Ausschlüsse, Haftungsgrenzen und Deckungsbegrenzungen informiert eine fachkundige Beratung am effektivsten. Manche Ausschlüsse können, bei Bedarf, mit Zusatz- oder Sonderversicherungen kompensiert werden. Zum Beispiel lassen sich Heizungsanlagen separat versichern, falls sie nicht in den Leistungsbereich einer Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder einer Gebäudeversicherung einpassbar sind.

Ausschlüsse sollten sehr differenziert vor Abschluss einer Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geprüft werden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zeigt, ob überall die gleichen Bedingungen ausgeschlossen werden, oder wo und wie ggf. erweiterte Haftungsfelder festgelegt werden können. Die Ausschlussprüfung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Auswahl der geeigneten Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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