Hundehalterhaftpflichtversicherung / Hundehalterhaftpflicht


Was ist eine Hundehalterhaftpflicht?

Bei der Hundehalterhaftpflicht handelt es sich um einen Spezialfall der Privathaftpflichtversicherung. Sie ist somit dem Bereich der personenbezogenen privaten Sachversicherungen zuzuordnen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung dient dazu, den Besitzer (Halter) eines Hundes gegen die Ansprüche Dritter abzusichern, die diese aufgrund eines durch den Hund verursachten Schadens erheben könnten. Dabei kann es sich um Schäden

  • an der Gesundheit und am Leben
  • an Gegenständen des Sachvermögens
  • an gemietetem Wohnraum
  • an sonstigem Vermögen

handeln. Wenn ein solcher Schaden eintritt, dann prüft die Versicherungsgesellschaft, inwieweit die erhobenen Ansprüche rechtmäßig sind. Wenn sie angemessen sind, reguliert die Hundehalterhaftpflichtversicherung den Schaden bis zur Höhe der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Forderungen jedoch wehrt sie auf eigene Kosten ab – notfalls auch mit rechtlichen Mitteln. Insofern beinhaltet die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz.


Wozu dient die Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Tierhalter für die Schäden, die ihre Tiere verursachen, haften müssen. Dort heißt es in § 833:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Hundehalterhaftpflicht - Hund vor zerstörten Möbeln

Jeder Hund, egal wie gut wir ihn kennen und wie „lieb“ er auch sein mag, ist und bleibt ein Tier. Er folgt seinen Instinkten und nicht einem rational arbeitenden Verstand. Deswegen werden seine Reaktionen und Handlungen für uns niemals zu 100 Prozent vorhersehbar und kontrollierbar sein. Es gibt Geschichten von Hunden, die vorher nie jemandem etwas zu Leide getan haben und dann plötzlich eines Tages wie in einem Rausch losrannten und den ersten besten Passanten auf der Straße ins Bein bissen. Ob es Übermut war, oder Langeweile, oder ein Schreck: Der Halter wird es nie erfahren. Sehr wohl aber hat er die Höhe der Arztkosten und der Wiederbeschaffungskosten für die zerrissene Hose erfahren…Die Hundehalterhaftpflichtversicherung setzt genau an dieser Lücke zwischen „Das würde mein Hund niemals tun“ und „So etwas hat er doch noch nie gemacht!!!“ an. Denn wenn der Schaden erst einmal da ist, können die Kosten schnell empfindlich in die Höhe klettern – vor allem, wenn Menschen verletzt werden.

Allerdings können Hunde auch erhebliche Sachschäden anrichten, wenn sie beispielsweise Möbel, Teppiche oder Tapeten mit den Zähnen bearbeiten. Oftmals steckt hinter einem solchen Verhalten keinerlei Aggression, sondern schlichte Langeweile. Deswegen ist es auch bei „braven“ Hunden durchaus nicht auszuschließen, wenn sie allein gelassen werden.


Ich habe doch schon eine Privathaftpflichtversicherung. Wozu brauche ich auch noch eine Hundehalterhaftpflicht?

Sie benötigen unbedingt auch eine zusätzliche Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der Grund hierfür ist, dass bei der Privathaftpflichtversicherung in aller Regel die Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, nicht mit abgedeckt sind. Sie sind standardmäßig ausgeschlossen, ebenso wie beispielsweise der Verlust von Schlüsseln.

Dieses Vorgehen seitens der Versicherer ist auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, welch enorme Kosten im Schadensfall durch ein Tier verursacht werden können. Bei der ernsthaften Verletzung eines Menschen können diese leicht in den sechs- oder gar siebenstelligen Bereich klettern. Die automatische Mitversicherung würde daher die Prämien für die Privathaftpflichtversicherung für alle Versicherungsnehmer deutlich teurer machen, und dies wäre ein Nachteil für die Leute ohne Hund. Deswegen ist es generell so, dass Hundehalter zur Absicherung gegen diese Art von Schäden eine zusätzliche Hundehalterhaftpflichtversicherung benötigen.

Wichtig zu wissen: In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung bereits Pflicht. Alle Hundebesitzer, die in

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

leben, müssen eine Versicherung abschließen, sobald ihr Hund älter als sechs Monate ist.


Wie funktioniert eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Hundehalterhaftpflicht - 3 verschiedene HundeartenDie Hundehalterhaftpflichtversicherung wird jeweils für einen konkreten Hund abgeschlossen, dessen Name und Wurfdatum meist auch in der Police erfasst werden. Versicherungsnehmer ist natürlich der Besitzer des Hundes. Die Hundehalterhaftpflicht schützt ihn gegen die finanziellen Ansprüche Dritter, bei denen der Hund einen Schaden verursacht hat. Das können Schäden am Eigentum oder Vermögen, aber auch am Leben und der Gesundheit sein.

Im Vertrag für die Hundehalterhaftpflichtversicherung wird genau festgelegt, bis zu welcher Höhe die durch den Hund verursachten Schäden übernommen werden. Es ist wichtig, dass die vereinbarte Versicherungssumme groß genug ist, weil bei einem Hund auch Personenschäden nicht ausgeschlossen sind und die Kosten hierfür sehr hoch liegen können.

Wenn tatsächlich ein Schaden eintritt, dann muss dieser der Versicherung gemeldet werden. Diese wird dann die Ansprüche prüfen und – wenn sie sich als gerechtfertigt herausstellen – den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme regulieren. Wenn jedoch die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, dann übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung die Abwehr der Forderungen, gegebenenfalls auch vor Gericht.


Wie groß ist der Deckungsumfang bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Hund anderen Personen zufügt. Diese Schäden können

  • die Gesundheit oder sogar das Leben (Personenschäden)
  • das Sachvermögen
  • das sonstige Vermögen

betreffen.

1. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bei Personenschäden

Die häufigsten durch Hunde verursachten Personenschäden sind sicherlich die Bissverletzungen. Egal, aus welcher Motivation heraus Ihr Hund gebissen hat – sei es ein Schreck oder Übermut oder wirkliche Angriffslust – sobald ein Mensch verletzt wird, haften Sie als Halter dafür. Da bei Hundebissen naturgemäß eine sehr hohe Infektionsgefahr besteht, müssen diese fast immer ärztlich behandelt werden, selbst wenn die Wunde selbst nicht sehr tief ist. Ein Hundebiss kann aber auch bleibende Schäden hinterlassen, wenn beispielsweise Sehnen oder Bänder zerstört werden.

Ein Hund kann aber auch indirekt die Verletzung eines Menschen verursachen, indem er zum Beispiel Auslöser für einen Fahrradunfall wird. Wenn der an der Leine geführte Hund auf einem Fußweg mit integriertem Fahrradweg plötzlich ausschert und dadurch einen Radfahrer zu Fall bringt, dann ist er, oder vielmehr sein Halter, für diesen Unfall verantwortlich. Die Unfallfolgen fallen demzufolge ebenfalls in den Haftungsbereich der Hundehalterhaftpflichtversicherung.

In allen Fällen, bei denen Menschen verletzt werden, drohen enorme Schmerzensgeldforderungen. Für den Bereich der Personenschäden ist es daher ganz besonders wichtig, dass Ihre Hundehalterhaftpflicht eine ausreichend hohe Versicherungssumme aufweist. Empfehlenswert sind, ähnlich wie bei der Privathaftpflichtversicherung, mindestens drei Millionen Euro.

Übrigens: Wenn Ihr Hund einen anderen Hund verletzt, gilt dies als Sachbeschädigung, da Tiere nach dem deutschen Gesetz nach wie vor wie Sachgegenstände behandelt werden. Und: Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie auch vor den Forderungen, falls Ihr Rüde ungewollten Hundenachwuchs zeugt.

2. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bei Sachschäden

Natürlich weniger dramatisch als die Personenschäden, aber dennoch sehr unangenehm sind die Sachbeschädigungen, die Ihr Hund verursacht. Das kann schneller passieren, als Sie denken, zum Beispiel, wenn Sie sich mit dem Hund in der Öffentlichkeit bewegen oder bei anderen Leuten zu Besuch sind. Bei wildem Spiel eingerissene Kleidungsstücke, zerbissene Schuhe oder angenagte Möbel und Teppiche kennen sicherlich die meisten Hundebesitzer, vor allem, wenn sie ihren Vierbeiner schon als Welpen hatten. Wenn es die eigenen Gegenstände betrifft, ist das das Eine. Wenn aber Fremde zu Besuch kommen oder sich der Hund beim Besuch in einer fremden Wohnung austobt, dann ist es gut zu wissen, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt. Besonders wichtig ist die Absicherung auch, wenn Sie in gemieteten Räumlichkeiten wohnen – denn so mancher Vierbeiner vergnügt sich auch an den Wänden oder Heizungsrohren. Da gerade junge Hunde eine ausgeprägte zerstörerische Aktivität an den Tag legen können, empfiehlt sich der Abschluss der Hundehalterhaftpflichtversicherung sofort nach der Anschaffung des Hundes.

3. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bei sonstigen Vermögensschäden
Hundehalterhaftpflicht - Verletzter HundNeben den Personen- und den Sachschäden können auch noch andere Vermögensschäden durch einen Hund verursacht werden. Hierunter würde zum Beispiel der Verdienstausfall fallen, den jemand erleidet, wenn er durch einen Hund so sehr verletzt wird, dass er nicht arbeiten kann, oder wenn durch den Hund die Ausführung seiner Arbeit in irgendeiner Weise verhindert wird. Auch in diesem Falle haftet die Hundehalterhaftpflichtversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsschutz besteht für:

Sparte Was ist versichert?
Hundehalterhaftpflicht Versichert ist die Haftpflicht als Halter des Hundes zu privaten Zwecken.
Hundehalterhaftpflicht Das halten von Welpen des versicherten Hundes bus zu 12 Monaten.
Hundehalterhaftpflicht Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
Hundehalterhaftpflicht Schäden durch die Teilnahme an Hundeschauen


Gibt es bei der Hundehalterhaftpflicht auch Ausschlüsse?

Ja, es gibt bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung auch einige Ausschlüsse. Diese betreffen in erster Linie die sogenannten Kampf- oder Listenhunde. Dabei handelt es sich um Hunderassen, die von den Behörden als gefährlich eingestuft werden. Diese Einschätzung beruht auf Erfahrungswerten, die für einige Rassen eine höhere Beißkraft sowie eine mangelnde Bereitschaft zum Loslassen des Bissopfers nach dem Zubeißen aufgezeigt haben. Unter anderem betrifft das:

  • Bullterrier
  • Dobermann
  • Mastiff
  • Rottweiler
  • Staffordshire

Diese speziellen Hunderassen werden von einigen Versicherungsunternehmen gar nicht in die Hundehalterhaftpflichtversicherung aufgenommen. Bei anderen Anbietern ist es wiederum möglich, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (wie zum Beispiel Maulkorb- oder Leinenpflicht) einen Versicherungsschutz zu bekommen. In einigen seltenen Fällen bieten die Versicherungsunternehmen auch eine spezielle Hundehalterhaftpflicht für Kampfhunde an.

Abgesehen von einigen speziellen, nicht oder nur schwer versicherbaren Hunderassen gelten bei der überwiegenden Mehrheit der Anbieter von Hundehalterhaftpflichtversicherungen die folgenden Ausschlusskriterien:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachgegenständen (außer dem gemieteten Wohnraum)
  • Schäden bei Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben
  • Schäden, die auftreten, nachdem der Versicherungsnehmer bestimmte gefährliche Umstände trotz Aufforderung nicht beseitigt hat (zum Beispiel einen zu niedrigen Zaun, den der Hund überspringen kann)

Hundehalterhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichen


Ist der Hundehalterhaftpflicht Vergleich sinnvoll oder nicht?

Ebenso wichtig wie die Hundehalterhaftpflicht selbst ist auch der Vergleich verschiedener Angebote vor dem Abschluss, denn nur so können Sie sicher sein, dass

  1. alle für Sie wichtigen Leistungen mit eingeschlossen sind
  2. die Bedingungen annehmbar sind und
  3. Sie wirklich den günstigsten erhältlichen Tarif bekommen.

1. Die Hundehalterhaftpflicht im Vergleich: Leistungen

Jede Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet ein umfassendes Spektrum an Leistungen an, die jedoch mitunter verschieden gewichtet werden. Deswegen sollte sich der Hundebesitzer möglichst vorher darüber im Klaren sein, worauf er besonderen Wert legt: Ist es die Absicherung bei

  • Bisswunden?
  • Auslandsreisen?
  • durch den Hund verursachten Verkehrsunfällen?
  • Schäden in der gemieteten Wohnung?
  • ungewolltem Hundenachwuchs?

Anhand Ihrer individuellen Situation sollten Sie überprüfen, ob und in welchem Umfang die entsprechende Leistung in dem Angebot mit inbegriffen ist. Der Vergleich mehrerer Angebote hilft Ihnen dabei, eventuelle Lücken aufzudecken.

Darüber hinaus spielt natürlich auch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme eine entscheidende Rolle beim Vergleich der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese sollte vor allem im Bereich der Personenschäden ausreichend hoch sein, damit Sie sicher sein können, dass alle eventuellen Kosten und Forderungen wie zum Beispiel die nach einem Schmerzensgeld abgedeckt werden können.

2. Die Hundehalterhaftpflicht im Vergleich: Bedingungen

Hier ist vor allem die Frage nach einem Leinenzwang zu klären. Während für die Kampf- und Listenhunde eine Hundehalterhaftpflichtversicherung häufig – wenn überhaupt – nur mit Leinenpflicht zu haben ist, sind die Anforderungen für die anderen Hunderassen bei den meisten Anbietern inzwischen gelockert worden. Dennoch sollte bei einem Vergleich der verschiedenen Tarife auch geprüft werden, ob sich eventuell ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen findet.

3. Die Hundehalterhaftpflicht im Vergleich: Kosten

Schließlich spielen natürlich auch die Kosten der Hundehalterhaftpflichtversicherung eine Rolle, das heißt der jährliche Preis für die Versicherungspolice. Dabei sind selbst bei gleichen oder sehr ähnlichen Versicherungsleistungen und -bedingungen deutliche Unterschiede möglich. Eine gute Möglichkeit zur Orientierung bietet ein kostenfreier online-Vergleich, der anhand der eingegebenen Daten eine große Anzahl verschiedener Tarife zur Hundehalterhaftpflichtversicherung miteinander vergleicht und die günstigsten Ergebnisse präsentiert.

Grundsätzlich richten sich die Kosten der Hundehalterhaftpflicht nach

  • der Rasse des Hundes
  • dem Alter des Halters
  • einer eventuellen Zugehörigkeit des Halters zum öffentlichen Dienst
  • dem eventuellen Einschluss einer Selbstbeteiligung.

Wichtig ist noch zu wissen: Wenn Sie mehrere Hunde besitzen, dann müssen diese alle einzeln in der Police aufgeführt werden. Es ist jedoch bei vielen Anbietern üblich, dass es für die Halter mehrerer Tiere einen Rabatt für die Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt.


Welches sind die Bausteine in der Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Zunächst einmal besteht die Funktion einer jeden Hundehalterhaftpflichtversicherung darin, die durch den Hund verursachten

  • Sachschäden
  • Personenschäden und
  • Vermögensschäden

abzudecken. Neben diesem allgemeinen Versicherungsschutz sollte die Hundehalterhaftpflicht aber noch einige zusätzliche Dinge beinhalten, um das Leistungsangebot möglichst allumfassend zu gestalten.

Zu den wichtigsten Bausteinen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehören:

  • der Einschluss von Mietsachschäden
  • der Einschluss von Forderungsausfalldeckungen
  • die Mitversicherung fremder Hüter
  • die Mitversicherung von Schäden, der der Hund fremden Hütern zufügt
  • der Einschluss des Führens ohne Leine

Mietsachschäden

Hundehalterhaftpflicht - Hund und HandyBei vielen Angeboten zur Hundehalterhaftpflichtversicherung sind die Mietsachschäden, also Beschädigungen an der gemieteten Wohnung, bereits mit enthalten, aber Sie sollten sich vor Abschluss des Vertrages diesbezüglich genau erkundigen, wenn Sie in einer gemieteten Immobilie leben. Mitsachschäden treten zum Beispiel in Form von verunreinigten Teppichbelägen, angenagten Türrahmen oder zerbissenen Tapeten auf. Vor allem Welpen und Junghunde neigen zu dieser Art Aktivitäten.

Zusätzlich können auch noch Schäden an gemieteten beweglichen Gegenständen mitversichert werden, wie beispielsweise dem Mobiliar in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Dieser Baustein der Hundehalterhaftpflicht ist besonders wichtig für Menschen, die öfter mit ihrem Hund Urlaub machen, ohne dabei ein eigenes Ferienhaus zu nutzen.

Forderungsausfalldeckungen

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die Forderungsausfalldeckungen mit einschließt, zahlt dann, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Hund durch den Hund eines Anderen geschädigt wurden und dieser aber selbst keine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen hat. Somit bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, wenn Sie selbst der Geschädigte sind und Ihr Gegenüber aber keinen Versicherungsschutz hat und auch nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.

Mitversicherung fremder Hüter

Manchmal werden Sie wahrscheinlich nicht umhin können, Ihren Hund einem Anderen anzuvertrauen – zum Beispiel wenn Sie ohne ihn verreisen müssen oder bettlägerig krank sind. Ohne diesen Zusatz in der Hundehalterhaftpflichtversicherung müsste der Hüter des Hundes selbst für Schäden haften, die das Tier verursacht, während es sich in seiner Obhut befindet. Sie können ihm jedoch diese Bürde ganz leicht abnehmen, indem Sie die Betreuung des Hundes durch Dritte mitversichern.

Schäden bei fremden Hütern

Wenn nun der Betreuer Ihres Hundes während der Betreuung unglücklicherweise selbst gebissen wird oder Ihr Hund etwas in der Wohnung seines Hüters beschädigt, dann würde normalerweise der Schutz der Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht greifen. Dies ändert sich jedoch, wenn Sie in den Vertrag den entsprechenden Zusatz mit aufnehmen.

Führen ohne Leine

Einmal abgesehen von den Kampf- und Listenhunden sind heute Hunde im Allgemeinen bei den meisten Versicherern auch dann versichert, wenn sie nicht an der Leine geführt wurden, als sich der Schadensfall ereignete. Dies gilt allerdings oftmals nicht, wenn an der betreffenden Stelle eigentlich ein Leinenzwang bestand, beispielsweise in einer Parkanlage. In dem Fall kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung die Schadensleistungen kürzen oder sogar ganz verweigern, weil Sie Ihnen eine Mitschuld an dem Schadensfall zuschreibt.


Welche Kündigungsfristen sind bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung zu beachten?

Die Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf zwei Weisen möglich: ordentlich oder außerordentlich.

1. Ordentliche Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Eine ordentliche Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung kann jeweils zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus beim Versicherer eingehen. Es bedarf hierfür keines besonderen Grundes, aber in jedem Falle der Schriftform. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ist das Versicherungsunternehmen dazu berechtigt, die ordentliche Kündigung erstmals nach Ablauf von drei Jahren zuzulassen. Danach ist sie jedoch jedes Jahr möglich.

Achtung: Das Versicherungsjahr stimmt in den meisten Fällen nicht mit dem Kalenderjahr überein, sondern richtet sich nach dem Datum, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde bzw. an dem der Versicherungsschutz begonnen hat. Der konkrete Ablauftermin ist in der Police zu finden.

2. Außerordentliche Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Neben der ordentlichen Kündigung der Hundehalterhaftpflicht ist auch die außerordentliche möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall vier Wochen, wahlweise entweder sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres. Für die außerordentliche Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung bedarf es neben der Schriftform immer auch eines besonderen Grundes:

  • Erhöhung der Prämie ohne Ausweitung der Leistungen: Wenn das Versicherungsunternehmen die Kosten erhöht, ohne jedoch die Leistungen entsprechend zu verbessern, dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
  • Eintritt eines Schadensfalles: Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, dann haben beide Seiten, also der Versicherte und der Versicherer, das Recht, eine außerordentliche Kündigung der Hundehalterhaftpflicht auszusprechen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Versicherungsunternehmen den Schaden tatsächlich reguliert hat oder nicht. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über den Umgang mit dem Schadensfall erfolgen.

3. Der Sonderfall: Verlust oder Abgabe des Hundes

Sobald der Versicherungsnehmer den Hund nicht mehr hat, fällt auch das Risiko weg und damit der Versicherungsgrund. Deswegen ist in diesem Sonderfall die sofortige Kündigung der Hundehalterhaftpflicht bzw. die Auflösung des Vertrages möglich. Dies ist der Fall, wenn der Hund

  • verstirbt
  • entläuft
  • gestohlen wird
  • verkauft oder verschenkt wird.

Wenn möglich, sollte dem Versicherungsunternehmen neben der Mitteilung über die Sonderkündigung auch eine schriftliche Bestätigung – zum Beispiel eine Bescheinigung des Tierarztes, ein Kaufvertrag oder auch die schriftliche Abmeldung von der Hundesteuer – vorlegt bzw. zugeschickt werden.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Hundehalterhaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Hundehalterhaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Hundehalterhaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Was ist bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung bei einem Schaden zu tun?

Natürlich ist zu hoffen, dass es möglichst niemals zu einem Schadensfall kommt, bei dem die Hundehalterhaftpflichtversicherung einspringen muss. Wenn die Situation aber trotzdem eintritt, dann gibt es einige Punkte zu beachten.

1. den Schaden unverzüglich melden

Der Schaden muss dem Versicherungsunternehmen unverzüglich gemeldet werden. Hierfür wird eine Frist von einer Woche als angemessen angesehen.

2. vollständig und wahrheitsgemäß Bericht erstatten

Der Hundehalter hat seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung den genauen Schadenshergang zu schildern, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß. Nur so kann das Versicherungsunternehmen den Fall eingehend prüfen und entscheiden, ob eine Schadenersatzpflicht vorliegt oder nicht.

3. niemals Ansprüche einfach anerkennen

Auf keinen Fall darf der Versicherungsnehmer ohne Rücksprache mit seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten dessen Ansprüche anerkennen oder diese möglicherweise sogar schon erfüllen. Die Aufgabe, das tatsächliche Vorliegen eines Haftungsfalles zu prüfen, obliegt allein dem Versicherungsunternehmen.

4. den Schaden minimieren

Wenn ein Schaden eingetreten ist, dann ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, das Ausmaß möglichst gering zu halten. Auch muss er nach seinen Möglichkeiten – aber natürlich ohne Gefahr für Leib und Leben – versuchen, einen drohenden Schaden abzuwenden. Wie sich das konkret gestaltet, hängt natürlich von der jeweiligen Situation ab. Sobald eine Schadensmeldung bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeht, wird diese umfassend prüfen, inwieweit die Ansprüche des Gegenübers gerechtfertigt und angemessen sind. Bei einer übereinstimmenden Einschätzung der Sachlage leistet das Versicherungsunternehmen Schadenersatz. Sollten sich die Ansprüche jedoch als unbegründet und/oder unangemessen hoch erweisen, wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung versuchen, die Forderungen abzuwehren. Möglicherweise kommt es dann sogar zu einem Gerichtsprozess über den Haftungsanspruch. Die Prozesskosten trägt in diesem Falle jedoch ebenfalls das Versicherungsunternehmen.

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