Firmenrechtsschutzversicherung


Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?

sachversicherung24 – Geschäftsführer informiert sich über FirmenrechtsschutzversicherungBei einer Firmenrechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Rechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken von Unternehmen und Selbständigen ausgerichtet ist. Der Sinn und Zweck einer Firmenrechtsschutzversicherung ist dabei der gleiche wie der einer privaten Rechtsschutzversicherung. Sie sorgt dafür, dass der Versicherte im Bedarfsfall seine rechtlichen Interessen wahren und die dafür notwendigen Mittel in Anspruch nehmen kann.



Der Unterschied zwischen einer Firmenrechtsschutzversicherung und einer privaten Rechtsschutzversicherung besteht vor allem darin, dass andere Risiken und Rechtsbereiche abgesichert werden. In vielen Fällen können Firmenrechtsschutzversicherungen auch mit privaten Rechtsschutzversicherungen kombiniert sein. Auf diese Weise können sich Selbstständige in vielen Fällen sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich gleichzeitig absichern.

Aufgabe einer Firmenrechtsschutzversicherung ist es, im Bedarfsfall dem Versicherten die Leistungen zu erbringen, die notwendig sind, damit dieser seine rechtlichen Interessen wahren kann. Das bedeutet konkret, dass die Firmenrechtsschutzversicherung im Bedarfsfall für Gerichts-, Anwalts- oder auch Sachverständigenkosten aufkommt.

In welchen Fällen das bei einem Rechtsstreit der Fall ist, hängt davon ab, welche Risiken und welche Rechtsbereiche für die Firmenrechtsschutzversicherung vertraglich vereinbart sind. In diesem Punkt unterscheiden sich viele Firmenrechtsschutzversicherungen. Versicherte sollten daher immer sehr genau prüfen, ob die für sie relevanten Bereiche und Risiken in angemessener Höhe abgesichert sind. Von den Risiken, die durch die Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt sind, hängt auch die Höhe der Versicherungsbeiträge ab. Weitere Faktoren sind auch die Größe des Unternehmens sowie die Zahl der Mitarbeiter.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Sie schützt sie in Rechtsbereichen, die vor allem oder ausschließlich die Zielgruppe betreffen. Eine private Rechtsschutzversicherung deckt diese Risiken nicht mit ab. Umgekehrt gilt genauso, dass eine Firmenrechtsschutzversicherung private Risiken nicht abdeckt. Allerdings bieten einige Firmenrechtsschutzversicherungen auch einen kombinierten Rechtsschutz an, der die privaten wie auch die geschäftlichen Bereiche von Selbstständigen abdeckt. Vor dem Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung sollten daher bestehende Versicherungen für den privaten Bereich geprüft werden und der tatsächliche Bedarf sowohl für den privaten wie auch den geschäftlichen Bereich genau ermittelt werden. Nur wenn klar ist, welcher Versicherungsschutz tatsächlich benötigt wird, können verschiedene Angebote sinnvoll und effektiv miteinander verglichen werden.


Welche Vorteile bringt eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Wie alle Versicherungen bietet auch eine Firmenrechtsschutzversicherung Unternehmen und Selbstständigen vor allem einen Schutz vor plötzlichen massiven finanziellen Belastungen. Auf diese Weise kann eine Firmenrechtsschutzversicherung ermöglichen, dass das versicherte Unternehmen in jedem Fall seine rechtlichen Interessen wahren und wahrnehmen kann.

Mögliche Konsequenzen für Unternehmen ohne Firmenrechtsschutzversicherung

Verfügt ein Unternehmen über keine Firmenrechtsschutzversicherung kann das im Falle eines Falles verschiedene Konsequenzen haben:

  • Das Unternehmen muss für alle Kosten aufkommen, die mit einem Rechtsstreit verbunden sind, wenn es seine rechtlichen Interessen wahrnehmen will
  • Das Unternehmen muss bei fehlenden finanziellen Mitteln darauf verzichten, seine Rechtsansprüche geltend zu machen

Im ersten Fall kann das aber auch bedeuten, dass sich das betreffende Unternehmen eventuell sogar verschulden muss, wenn es die notwendigen finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Der zweite Fall kann bedeuten, dass einem Unternehmen hohe finanzielle Ausfälle drohen, wenn es zum Beispiel auf Forderungen verzichtet, die sich nur in einem Rechtsstreit durchsetzen lassen können. Auch auf diese Weise können durch eine fehlende Firmenrechtsschutzversicherung finanzielle Verluste für das betreffende Unternehmen entstehen. Häufig erleidet ein Unternehmen, das seine rechtlichen Ansprüche nicht durchsetzen kann oder möchte, gleichzeitig immer auch einen Imageschaden.

Schutz durch eine Firmenrechtsschutzversicherung

Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung sorgen Unternehmen daher dafür, dass sie:

  • einerseits eigene Interessen durchsetzen können
  • sich im Bedarfsfall angemessen gegen unberechtigte Ansprüche und Beschuldigungen verteidigen können

Im Vergleich zu den Leistungen, die eine Firmenrechtsschutzversicherung erbringt, und dem Schaden, den sie abwehren kann, sind die Versicherungsbeiträge in der Regel vergleichsweise gering. Diesen Umstand sollten sich insbesondere junge Unternehmen, Existenzgründer und Start-ups vor Augen halten. Ein Rechtsstreit kann schneller entstehen, als mancher Jungunternehmer denkt. Gerade Existenzgründern und jungen Unternehmen fehlen in dieser Situation dann jedoch häufig die notwendigen finanziellen Mitteln für einen solchen Rechtsstreit. In solchen Fällen schützt eine Firmenrechtsschutzversicherung gerade auch junge Unternehmen oft vor dem finanziellen Ruin und damit in der Regel auch dem Ende des Unternehmens. Doch auch etablierte Unternehmen schützt eine Firmenrechtsschutzversicherung vor empfindlichen finanziellen Einbußen, die ein Rechtsstreit für ein Unternehmen bedeuten kann.


Für wen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer. Sie ist klar von einer privaten Rechtsschutzversicherung zu trennen, die nur in privaten Angelegenheiten einen Rechtsschutz bietet.

Mögliche Versicherungsnehmer einer Firmenrechtsschutzversicherung sind damit vor allem:

  • Unternehmen
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Diesen Gruppen ist gemeinsam, dass sie vollständig für ihr unternehmerisches Handeln haften müssen. Auch im Falle eines Rechtsstreits sind sie auf sich allein gestellt und müssen zum Beispiel für Gerichts- und Verfahrenskosten selber aufkommen. Ein Rechtsstreit kann dabei in vielen Bereichen unternehmerischen Handelns schneller und unerwarteter entstehen, als erwartet.

Notwendigkeit einer Firmenrechtsschutzversicherung

Zum Beispiel kann es mit Kunden zu einem Streit über Produkthaftungen kommen. Auch Patent- oder Namensstreitigkeiten mit einem Mitbewerber sind häufig ein Anlass für einen Rechtsstreit. Nicht zuletzt kann es auch schnell zu Streitigkeiten in Vertragsfragen mit Lieferanten, Produzenten oder anderen Vertragspartnern kommen.

Vorhandene Rechtsschutz-Verträge / Quelle BaFin

Jahr Bestand an Verträgen
1990 15,3 Mio. Verträge
2007 20,5 Mio. Verträge
2013 22 Mio. Verträge

Je nach Streitwert können auch die Kosten für einen Gerichtsstreit sehr hoch sein. Sie betragen nicht selten bis zu 20 Prozent des Streitwertes in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz häufig sogar noch mehr. Nicht nur aber vor allem für kleinere uns noch sehr junge Unternehmen können diese Kosten kritische Konsequenzen haben.

Firmenrechtsschutzversicherung gerade für Neugründungen besonders wichtig

Firmenrechtsschutzversicherung - Justitia

Aus diesem Grund sollten insbesondere Existenzgründer beim Aufbau ihres Unternehmens immer auch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten und dabei in jedem Fall auch eine Firmenrechtsschutzversicherung berücksichtigen. Sie sind von den finanziellen Auswirkungen, die ein Rechtsstreit auf ein Unternehmen ohne eine passende Firmenrechtsschutzversicherung haben kann, besonders stark betroffen. Nicht selten bedeuten die Belastungen für ein junges Unternehmen ohne entsprechende finanzielle Reserven schnell das Aus. Mit der Wahl einer geeigneten und professionellen Firmenrechtsschutzversicherung lassen sich neugegründete und junge Unternehmen souverän schützen. Das gilt natürlich auch für jedes andere Unternehmen, das bereits länger am Markt ist. Die Kosten für eine Firmenrechtsschutzversicherung richten sich dabei immer nach den abgedeckten Risiken, den vereinbarten Deckungsbeträgen und nicht zuletzt auch nach Größe des Unternehmens und der Zahl der Mitarbeiter. Die Aufwendungen für eine Versicherungspolice sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


Was ist in einer Firmenrechtsschutzversicherung versichert?

Wie bei allen Versicherungsangeboten können auch Firmenrechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich gestaltet sein. Neben einigen Standardrisiken, die von einer Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt werden, gibt es unzählige Zusatzleistungen, die individuell vereinbart und zusätzlich gebucht werden können. Unabhängig von den unterschiedlichen Risiken, die eine Firmenrechtsschutzversicherung einschließt, gilt eine Rechtsschutzversicherung nur für Fälle, in denen kein Vorsatz des Versicherten vorliegt. Stellt sich erst im Laufe des Verfahren oder auch erst beim Urteil eines Verfahrens heraus, dass ein Vorsatz des Versicherten bestanden hat, werden die Leistungen von der Firmenrechtsschutzversicherung zwar übernommen, müssen später aber zurückgezahlt werden.

Standardbereiche einer Firmenrechtsschutzversicherung

Standardmäßig deckt eine Firmenrechtsschutzversicherung Risiken in den folgenden Rechtsbereichen ab:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Strafgerichts-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz

Der Rechtsschutz erstreckt sich dabei grundsätzlich immer nur auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit, die beim Abschluss der Police für die Firmenrechtsschutzversicherung festgelegt werden muss. Neben dem Selbstständigen oder dem Unternehmer selbst sind die Angestellten des Unternehmens ebenfalls mitversichert. Aus diesem Grund hat die Zahl der Angestellten eines Unternehmens immer auch einen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der Versicherungsbeiträge für eine Firmenrechtsschutzversicherung.

Mögliche zusätzliche Bereiche einer Firmenrechtsschutzversicherung

Neben den Bereichen, die von einer Firmenrechtsschutzversicherung standardmäßig abgedeckt werden, lassen sich unzählige weitere Bereiche in die Versicherung mit einschließen. Welche Bereiche abgesichert werden sollten, hängt zum einen von den individuellen Gegebenheit im versicherten Unternehmen ab. Aber auch die persönliche Situation des Selbstständigen kann eine Rolle spielen. So bieten zum Beispiel viele Firmenrechtsschutzversicherungen die Möglichkeit eines privaten Rechtsschutzes mit an.

Weitere übliche rein betriebliche Bereiche, die eine Firmenrechtsschutzversicherung mit einschließen kann, sind zum Beispiel:

Überblick Firmenrechtsschutzversicherung / Sparten

Art Details
Firmenrechtsschutzversicherung Arbeitgeber-Rechtsschutz
Firmenrechtsschutzversicherung Verkehrs-Rechtsschutz
Firmenrechtsschutzversicherung Gewerberäume-Rechtsschutz
Firmenrechtsschutzversicherung Spezial-Straf-Rechtsschutz

Bereiche, die in einer Firmenrechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen sind

Firmenrechtsschutzversicherung - Mitarbeiterinnen vergleichen DetailsGrundsätzlich gilt, dass Leistungen von einer Firmenrechtsschutzversicherung nur für die Bereiche erbracht werden, die vertraglich vereinbart sind. Kann ein Rechtsstreit keinem der vertraglich vereinbarten Leistungsbereiche zugeordnet werden, erbringt die Firmenrechtsschutzversicherung keine Leistungen. Das gleiche gilt auch, wenn der Versicherte eine Tat nachweislich vorsätzlich begangen hat.

Auch Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache zeitlich vor Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung liegt, werden von einer Firmenrechtsschutzversicherung in der Regel nicht mit eingeschlossen. Viele Versicherungen verlangen daher zum eigenen Schutz eine Wartezeit. Das bedeutet, dass der Schutz einer Firmenrechtsschutzversicherung nach Vertragsabschluss erst nach einer vertraglich vereinbarten Zeit in Kraft trifft. Auf diese Weise sichern sich viele Versicherer davor ab, dass eine Police nur kurzfristig abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsstreit für den Versicherten bereits vorherzusehen ist.


Welche Leistungen können mit einer Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt werden?

Um den Versicherungsnehmer vor den mitunter sehr hohen Kosten eines Rechtsstreits zu schützen, übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung im Leistungsfall die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit anfallen. Auf diese Weise hält sie den Versicherungsnehmer von den Kosten frei.

Leistungen, für die eine Firmenrechtsschutzversicherung aufkommt

Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung für den Versicherten:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten für die gegnerische Partei
  • Kosten für außergerichtlich erzielte Einigungen

In welcher Höhe die Leistungen übernommen werden, hängt von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Sie sollte daher in jedem Fall realistisch angesetzt werden. Kosten, die oberhalb der Versicherungssumme liegen, werden von der Firmenrechtsschutzversicherung nicht übernommen und müssen vom Versicherten selber getragen werden.

Geltungsbereich von Firmenrechtsschutzversicherungen

Der Schutz einer Firmenrechtsschutzversicherung erstreckt sich gewöhnlich auf Streitigkeiten, die innerhalb des europäischen Rechtsraums stattfinden. Darüber hinaus sind auch Streitigkeiten in den Leistungen, die zusätzlich vereinbart werden können

Außer den üblichen Leistungen besteht immer auch die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, weitere Leistungen für eine Firmenrechtsschutzversicherung vertraglich zu vereinbaren. Das können beispielsweise sein:

  • Übernahme von Reiskosten für Anwälte und Versicherungsnehmer
  • Beratungskosten im Vorfeld eines Rechtsstreites
  • Kosten für Mediationsverfahren

Ob Zusatzleistungen für eine Firmenrechtsschutzversicherung vereinbart werden sollten oder nicht, sollte jeder Versicherungsnehmer für sich selber prüfen und entscheiden. Wenn Gerichtsverfahren vorrangig am Sitz des Unternehmens zu erwarten sind, ist eine Übernahme von Reisekosten in der Regel hinfällig. In jedem Fall sollte berücksichtigt werden, dass die Zusatzleistungen immer auch einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge haben.

Ermittlung der notwendigen Leistungen

Für die Wahl des passenden Versicherungsschutzes durch eine Firmenrechtsschutzversicherung sollten Versicherungsnehmer ihren Versicherungsbedarf genau ermitteln und anschließend verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Zur Ermittlung des passenden Rechtsschutzes durch eine Firmenrechtsschutzversicherung sollten dabei unabhängige Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. Dabei können branchen- und unternehmensspezifische Risiken sowie angemessene Deckungssummen ermittelt werden.
Firmenrechtsschutzversicherung - zufriedener Geschäftsführer


Ist in einer Firmenrechtsschutzversicherung Mediation versichert?

Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem Streitigkeiten gelöst werden sollen. Anders als bei einer Gerichtsverhandlung ist das Ziel nicht, die Schuld einer Partei in einer Frage zu klären. Stattdessen suchen die beiden beteiligten Streitparteien eigenständig im Dialog eine Lösung des Konflikts. Im Gegensatz zu einem Schiedsverfahren handeln die beiden Parteien die Lösung untereinander aus. Anders als etwa ein Schiedsmann hat der Mediator dabei lediglich die Funktion, das Verfahren in geordneten Bahnen durchzuführen.

Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren

Gerade bei kleineren Rechtsstreiten stellen Mediation in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Gerichtsverfahren dar. Häufig kann eine für beide Seiten befriedigende Lösung deutlich schneller als an überlasteten Gerichten herbeigeführt werden. Oft sind Mediationen auch günstiger und weniger personalintensiv als Gerichtsverfahren. Gerade für Selbstständige und kleinere Unternehmen können Mediationen daher zu einer schnellen, kostengünstigen und unbürokratischen Lösung von Streitigkeiten führen.

Mediation als Zusatzleistung für Firmenrechtsschutzversicherung erhältlich

Auch wenn Mediationen unter Umständen kostengünstiger als Gerichtsverfahren sind, bedeutet das noch lange nicht, dass dadurch keine Kosten entstehen. Inzwischen bieten daher häufig auch Firmenrechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme für Mediationen mit an. In der Regel allerdings nur als Zusatzleistung, die der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Firmenrechtsschutzversicherung explizit mitwählen muss. Ob Mediation in einer Firmenrechtsschutzversicherung mitversichert ist, hängt daher vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Inwiefern es für einen Unternehmer sinnvoll ist, Mediation in einer Firmenrechtsschutzversicherung zusätzlich mitversichern zu lassen, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Sind Mediationen in einer Branche üblich und verbreitet, kann es durchaus sinnvoll sein, die Option beim Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung zu wählen. Muss hingegen in einer Branche vorwiegend mit schwerwiegenden Rechtsstreiten, eventuell auch mit hohen Streitwerten gerechnet werden, dürfte der Einschluss der Mediation in die Firmenrechtsschutzversicherung nicht notwendig sein.


Wo gilt die Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Firmenrechtsschutzversicherung gilt üblicherweise nur in Europa sowie den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Das bedeutet, dass die Firmenrechtsschutzversicherung nur dann Leistungen erbringt, wenn der Rechtsstreit mit einer Partei geführt wird, die ihren Sitz in einem der genannten Länder hat. Nicht eingeschlossen sind also Kosten für Rechtsstreitigkeiten etwa in den USA oder Asien.

Erweiterung der Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - VertragsdetailsBei vielen Firmenrechtsschutzversicherungen wird inzwischen auch ein Rechtsschutz für den außereuropäischen Raum mit angeboten. Je nach Angebot sind dann die Deckungssummen für diese Länder jedoch deutlich reduziert. Wer auch auf einen Rechtsschutz außerhalb der europäischen Staaten angewiesen ist, sollte sich nach einer Firmenrechtsschutzversicherung umsehen, die einen Rechtsschutz für außereuropäische Staaten als Zusatzleistung anbietet. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, zwei separate Firmenrechtsschutzversicherungen abzuschließen, von denen eine wie gewohnt für den europäischen und eine zweite ausschließlich für einen bestimmten weiteren Rechtsraum etwa die USA gilt.

Individuelle Firmenrechtsschutzversicherung für eigenständige Unternehmensfilialen

Welche Lösung am passendsten ist, hängt wie viele andere Faktoren bei der Firmenrechtsschutzversicherung von den individuellen Bedürfnissen und der Ausgestaltung des Versicherungsnehmers ab. Verfügt ein Unternehmen zum Beispiel über Tochterfilialen, müssen diese je nach Unabhängigkeit vom Hauptunternehmen separat versichert werden. Hierbei muss dann für jede Filiale der Geltungsbereich der Firmenrechtsschutzversicherung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Um den geeigneten Versicherungsschutz durch eine Firmenrechtsschutzversicherung zu ermitteln, sollten sich Selbstständige und Unternehmen ausgiebig beraten lassen. Ein Selbstständiger, der ausschließlich lokal oder auf nationaler Ebene agiert, benötigt in der Regel einen anderen Versicherungsschutz als ein international agierendes Unternehmen, dass zum Beispiel Handelsbeziehungen mit Unternehmen in den USA pflegt.

Individuelle Anpassung der Firmenrechtsschutzversicherung kann Kosten senken

Durch die Anpassung des Versicherungsschutz durch eine Firmenrechtsschutzversicherung lassen sich die Kosten für die Versicherungsbeiträge in vielen Fällen effektiv senken. Gerade für kleine und junge Unternehmen ist es daher sinnvoll, genau den Bedarf für eine Firmenrechtsschutzversicherung ermitteln zu lassen und auf nicht benötigte Leistungen ganz zu verzichten oder Deckungssummen und Leistungsbereiche gegebenenfalls anzupassen. Auch Eigenbeteiligungen können die Versicherungsbeiträge deutlich senken. Hierbei sollte jeder Unternehmer individuell prüfen, ob und in welcher Höhe er einen Selbstbehalt im Schadensfall vereinbaren möchte.


Wie wird die Prämie in einer Firmenrechtsschutzversicherung ermittelt?

Die Prämien, die für eine Firmenrechtsschutzversicherung gezahlt werden müssen, können sehr unterschiedlich ausfallen. Ausschlaggebend sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen und gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen. Die Höhe der Beiträge für diese Leistungen ist dabei von vielen Faktoren abhängig, die von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr verschieden sein können. Die Berechnung der Prämie für eine Firmenrechtsschutzversicherung findet daher immer individuell für ein Unternehmen statt und lässt sich nur schwer verallgemeinern.

Gesellschaften Versicherungssumme in Euro Prämie in Euro
Arag 300000 ca. 560
Auxilia unbegrenzt ca. 750
DAS unbegrenzt ca. 892
Roland 300000 ca. 932
Advocard unbegrenzt ca. 989

Faktoren zur Prämienberechnung in einer Firmenrechtsschutzversicherung

Bei der Berechnung der Prämie einer Firmenrechtsschutzversicherung mit einem bestimmten vereinbarten Leistungsumfang spielen in der Regel vor allem die folgenden Faktoren immer eine wichtige Rolle:

  • Größe des Unternehmens
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Branche des Unternehmens
  • Zahlungsweise der Beiträge

Neben diesen individuellen Faktoren, die von der Art des Unternehmens des Versicherungsnehmers abhängen, spielen vor allem die gewählten Leistungen eine entscheidende Rolle für die Höhe der Beiträge der Firmenrechtsschutzversicherung. Vor allem in den folgenden Punkten können bei den meisten Firmenrechtsschutzversicherungen verschiedene Möglichkeiten ausgewählt werden:

  • Bereiche, die die Firmenrechtsschutzversicherung abdecken soll (z. B. Arbeitgeber-, Immobilien- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung für das Unternehmen)
  • Zusätzliche Leistungen (z. B. Vermögensschaden-Rechtsschutz)
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Gewählte Deckungssummen
  • Einschluss des Privatbereichs des Versicherungsnehmers (In diesem Bereich werden ebenfalls viele verschiedene Optionen gewählt, die den Anteil der privaten Rechtsschutzversicherung und damit den Gesamtbeitrag für die Firmenrechtsschutzversicherung maßgeblich beeinflussen können)

Anhand der vielen verschiedenen Optionen werden die Prämien für die Firmenrechtsschutzversicherung individuell berechnet. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass durch eine optimale Anpassung der einzelnen Faktoren und Optionen gerade im Leistungsbereich zum Teil erhebliche Einsparungen möglich sind.

Um herauszufinden, welche Leistungen für das eigene Unternehmen sinnvoll und notwendig sind, sollten sich Unternehmen und Selbstständige grundsätzlich individuell und unabhängig beraten lassen. Auf diese Weise kann der notwendige Rechtsschutz ermittelt und Angebote besser miteinander verglichen werden. Dadurch erhalten Unternehmen den idealen Schutz durch eine Firmenrechtsschutzversicherung bei optimaler Prämienhöhe.


Was erhalten Sie von einer Firmenrechtsschutzversicherung im Schadenfall?

Firmenrechtsschutzversicherung - junger Anwalt im GesprächDie Firmenrechtsschutzversicherung hat die Aufgabe im Schadenfall für Kosten aufzukommen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten wie etwa Gerichtsverfahren entstehen. Je nach Streitwert können diese Prozesskosten sehr hoch sein. Für viele Unternehmen können diese Kosten ein enormes Risiko darstellen oder dazu führen, dass Rechtsansprüche nicht wahrgenommen werden.

Kostenübernahme durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Im Schadensfall kommt die Firmenrechtsschutzversicherung vor allem für die folgenden Kosten auf, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit anfallen können:

  • Anwaltskosten
  • Verfahrenskosten
  • Gutachterkosten
  • Zeugenkosten
  • Kosten für gegnerische Partei (abhängig vom Prozessausgang)
  • Kautionszahlungen (nicht bei jedem Anbieter enthalten)

Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, können durch eine Firmenrechtsschutzversicherung weitere Kosten wie zum Beispiel Reiskosten oder Kosten für Erstberatungen übernommen werden. Dies hängt aber von der genauen Ausgestaltung des individuellen Versicherungsvertrags ab. Wichtig ist, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn der Bereich, in dem der Rechtsstreit ausgetragen wird, auch durch die Police abgedeckt ist. Findet der Streit in einem anderen Rechtsbereich statt, werden die Kosten nicht durch die Versicherung übernommen.

Höhe der Kostenübernahme durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Auch die Höhe, in der die Kosten übernommen werden, ist abhängig von der Vertragsgestaltung. In jedem Vertrag ist dazu eine Deckungssumme vereinbart. Diese Summe bezeichnet den Betrag, bis zu dem Kosten übernommen werden. Übersteigen die tatsächlichen Kosten für den Rechtsstreit die Deckungssumme, muss der Versicherungsnehmer für die Kosten oberhalb dieser Summe selber aufkommen. Je nach Rechtsbereich, der durch eine Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt wird, sollte die Höhe der Deckungssumme realistisch gewählt werden. Neben der Deckungssumme hat auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung einen massiven Einfluss darauf, in welcher Höhe die Kosten für einen Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden. Bis zu diesem vertraglich vereinbarten Betrag muss der Versicherungsnehmer der Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit selber übernehmen.

Ausschluss der Kostenübernahme

Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Firmenrechtsschutzversicherung des Unternehmens in einem Rechtsstreit die Kosten übernimmt, ist neben den vertraglichen Absprachen, dass es in dem Verfahren nicht um eine vorsätzliche Tat des Versicherten geht. Außerdem sind verschiedene Rechtsbereiche komplett von Firmenrechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Fahrlässigkeit ist hingegen bei den meisten Versicherern kein Ausschlusskriterium für die Kostenübernahme.

Beratung in Anspruch nehmen

Für einen angemessenen und passenden Versicherungsschutz sollten sich Unternehmer ausgiebig unabhängig beraten lassen. Dabei sollten sie prüfen lassen, welche Leistungen und Deckungssummen für sie angemessen und notwendig sind. Nur so können sie sich gegen die finanziellen Belastungen, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann, effektiv und erfolgreich absichern.

 

 

Kündigungsfristen Firmenrechtsschutzversicherung

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Firmenrechtsschutzversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Firmenrechtsschutzversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Firmenrechtsschutzversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


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