Ausstellungsversicherung


Was ist eine Ausstellungsversicherung?

 

Ausstellungsversicherung - Bilder für Austellung aufhängenDie Ausstellungsversicherung zählt zum Bereich der Sachversicherungen und richtet sich dabei vor allem an gewerbliche Kunden. Sie schützt die bei Ausstellungen, Messen und ähnlichen Events präsentierten Waren während der Präsentation und wahlweise auch beim Auf- und Abbau sowie sogar während des Transports. Außerdem sind in der Regel auch das Equipment selbst, also zum Beispiel der Messestand oder die elektronischen Präsentationsgeräte, in der Ausstellungsversicherung mitversichert. Die konkreten Leistungen bzw. der Umfang des Versicherungsschutzes sind jeweils im Versicherungsvertrag individuell zu vereinbaren.

Bei der Ausstellungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrenversicherung, das bedeutet: Sie schützt die versicherten Güter während der vereinbarten Zeit gegen alle möglichen Arten von Risiken:

  • durch Menschen verursachte Schäden wie Diebstahl oder Vandalismus
  • durch Umwelteinflüsse verursachte Schäden wie Feuer- und Leitungswasserschäden oder Transportunfälle

Man könnte also sagen, dass es sich bei der Ausstellungsversicherung um eine Art mobile Geschäftsinhaltsversicherung handelt, denn sie schützt einen Teil des beweglichen Eigentums des Unternehmens, während sich dieser außerhalb des Betriebes befindet. Darüber hinaus kann die Ausstellungsversicherung auch Elemente der Transportversicherung enthalten.


Wie funktioniert eine Ausstellungsversicherung?

Die Ausstellungsversicherung ist von der Art her eine Risikoversicherung, denn die Leistungen werden nur ausgezahlt, wenn der Schadensfall tatsächlich eintritt. Eine Beitragsrückzahlung bzw. Kapitalbildung ist nicht vorgesehen. Da naturgemäß die Höhe der Auszahlung bei Eintreten eines Versicherungsfalles in den meisten Fällen die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt, finanziert die Ausstellungsversicherung genau wie andere Risikoversicherungen auch die Leistungszahlungen aus den Beiträgen derjenigen Versicherungsnehmer, die keinen Schadensfall erleiden.

Für den Versicherten funktioniert die Ausstellungsversicherung ähnlich wie andere Risikoversicherungen auch. Er zahlt regelmäßig eine fest vereinbarte Versicherungsprämie an das Versicherungsunternehmen und erhält dafür im Schadensfall die ebenfalls vorher genau festgelegten Leistungen. Meist zahlen die Anbieter der Ausstellungsversicherung beim Verlust oder der Zerstörung der versicherten Güter den Wiederbeschaffungswert, bei einer Beschädigung hingegen die Reparaturkosten. Die maximale Höhe dieser finanziellen Leistungen wird mithilfe der Versicherungssumme bestimmt, die sich nach dem jeweiligen Wert der betreffenden Waren richten sollte.

Vereinfacht lässt sich die Funktionsweise der Ausstellungsversicherung so darstellen:

  • Der Versicherungsnehmer bestimmt den Wert der zu versichernden Güter bzw. lässt diesen bestimmen.
  • Anhand dieses Wertes legt er die gewünschte Versicherungssumme fest.
  • Das Versicherungsunternehmen kalkuliert entsprechend die regelmäßig zu zahlende Versicherungsprämie. Hierbei spielen natürlich auch noch andere Aspekte eine Rolle, unter anderem Schadensstatistiken.
  • Der Versicherte zahlt die vereinbarten Versicherungsbeiträge.
  • Wenn ein Schaden eintritt, dann meldet er diesen seinem Anbieter für die Ausstellungsversicherung.
  • Nach einer Prüfung bzw. Bewertung des Schadensfalles erhält er die vorher vereinbarten Versicherungsleistungen.

Welche Vorteile bietet eine Ausstellungsversicherung?

Die Ausstellungsversicherung bietet einen wichtigen Schutz für alle Unternehmen, die ihre Güter auf Messen oder sonstigen Ausstellungen präsentieren wollen. Sie bringt deswegen eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich.

1. Die Ausstellungsversicherung sichert die Ware am Ausstellungsort.

Der Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung bleibt während der gesamten Zeit erhalten, die die versicherten Güter am Ausstellungsort verbringen. Er gilt somit auch außerhalb der Öffnungszeiten, also beispielsweise nachts oder an Schließtagen. Außerdem sichert die Ausstellungsversicherung die Waren auch für eine eventuelle Zwischenlagerung ab, zum Beispiel wenn zwischen der Ankunft und dem Ausstellungsaufbau einige Zeit vergeht.

2. Die Ausstellungsversicherung sichert die Waren auch während des Auf- und Abbaus.

Die auszustellenden Güter sind nicht nur während der eigentlichen Ausstellungszeit Gefahren ausgesetzt, sondern bereits während des Aufbaus des Präsentationsstands. Gleiches gilt auch für den Abbau, bei dem ebenfalls noch Bruchschäden und selbst Diebstähle auftreten können. Die Ausstellungsversicherung gilt selbstverständlich auch während dieser Zeiten bzw. Handlungen.

3. Die Ausstellungsversicherung sichert auch den Stand und das Equipment mit ab.

Zu einer erfolgreichen Präsentation gehört neben der eigentlichen Ausstellungsware natürlich immer auch der Stand. Hinzu kommt gegebenenfalls noch eine technische bzw. elektronische Ausrüstung wie zum Beispiel eine Sound- oder Lichtanlage, Laptop, Beamer usw. usf. Viele der Gefahren, gegen die eine Ausstellungsversicherung die Waren absichert, betreffen gleichzeitig auch den Stand und das Equipment, wie beispielsweise ein Brand oder Vandalismus. Deswegen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.

4. In die Ausstellungsversicherung kann auch der Transport mit eingeschlossen werden.

Auch während des Transports zum und vom Ausstellungsort kann die Ware beschädigt werden oder verlorengehen. Eine häufige Schadensursache sind Unfälle des Transportfahrzeugs, die sogenannten Transportmittelunfälle. Auch können stehende Fahrzeuge aufgebrochen und die Ladung gestohlen werden. Bei vielen Anbietern können deshalb der An- und Abtransport der Ausstellungsgüter in die Ausstellungsversicherung eingeschlossen werden.

5. Die Ausstellungsversicherung gibt es bei vielen Anbietern im Baukastensystem.

So individuell wie die ausstellenden Unternehmen sind, so spezifisch sind auch ihre Ansprüche an eine Versicherungslösung. Deswegen bieten viele Versicherungsunternehmen die Ausstellungsversicherung in einer Art Baukastensystem an, so dass jeweils die Leistungskomponenten gewählt werden können, die tatsächlich benötigt werden. So ist zum Beispiel der Einschluss von persönlichen Gegenständen des Standpersonals oder von Modellen in die Ausstellungsversicherung wahlweise möglich.


Hat eine Ausstellungsversicherung auch Nachteile?

Ausstellungsversicherung - Austellung in GalerieDie Ausstellungsversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das viele Vorteile mit sich bringt; schließlich ist der Versicherungsschutz im Rahmen dieser Allgefahrenversicherung sehr weit gefasst. Allerdings wird es wie bei jedem anderen Produkt der Sparte auch hier Versicherungsnehmer geben, die auch Nachteile entdecken. Meist sind diese in den jeweiligen konkreten Umständen begründet. Bei der Ausstellungsversicherung dürften diese Nachteile vor allem im Bereich der Versicherungsausschlüsse zu finden sein.

So sind die ausgestellten Waren beispielsweise bei einigen Anbietern nicht gegen Witterungserscheinungen versichert, wenn sie unter freiem Himmel oder auch in einem Zelt präsentiert werden. Ein heftiger Sommerregen, der ein Ausstellungszelt durchdringt und die dort präsentierten Waren beschädigt, wäre also in diesem Falle nicht durch die Ausstellungsversicherung abgedeckt. Ähnliches gilt auch für Vandalismusschäden bei Ausstellungen im Freien. Allerdings lassen sich gewiss Sondervereinbarungen mit dem Anbieter treffen, sofern diese rechtzeitig verhandelt werden. Es lohnt sich immer, das Versicherungsunternehmen nach möglichen Extraeinschlüssen in die Ausstellungsversicherung zu fragen.


Für wen lohnt sich eine Ausstellungsversicherung?

Die Ausstellungsversicherung richtet sich als Sachversicherung vor allem an gewerbliche Kunden, die ihre Waren oder auch Muster und Modelle davon auf Messen und ähnlichen Events präsentieren wollen. Hierbei spielt es keine Rolle, aus welcher Branche das versicherte Unternehmen kommt. Selbst im Dienstleistungsbereich kann sich eine Ausstellungsversicherung lohnen, wenn beispielsweise hochwertige Technik zu Präsentationszwecken am Stand eingesetzt werden soll.

Besonders wichtig ist die Ausstellungsversicherung jedoch für alle Unternehmen, die

  • sehr hochwertige bzw. teure Waren oder
  • sehr seltene und daher schwer zu beschaffende Güter oder sogar
  • Originale bzw. Prototypen

ausstellen wollen. Auch für kleine Unternehmen oder Startups, die einen großen Teil ihres Bestands mit auf die Messe nehmen, bietet die Ausstellungsversicherung das notwendige Maß an Sicherheit. Im schlimmsten Fall gewährleistet vielleicht sogar die Leistungsauszahlung aus der Ausstellungsversicherung den Fortbestand des Unternehmens.


Welche Güter können durch eine Ausstellungsversicherung geschützt werden?

Grundsätzlich kann mit einer Ausstellungsversicherung alles abgesichert werden, was auf Messen, Produktshows und ähnlichen Veranstaltungen präsentiert werden soll. Dabei wird natürlich der Abschluss einer solchen Versicherung umso wichtiger, je höher der Wert der auszustellenden Güter ist. Typische Produkte, die durch eine Ausstellungsversicherung geschützt werden, sind zum Beispiel:

  • Maschinen
  • technische Apparate
  • elektronische Geräte
  • Möbel
  • Textilien

Aber prinzipiell ist auch jedes andere Produkte durch eine Ausstellungsversicherung versicherbar, das für die Präsentation bei einer Messe oder sonstigen Ausstellung geeignet ist.

Einige Waren werden allerdings bei manchen Anbietern für die Ausstellungsversicherung ausgeschlossen, weil ihr Wert und demzufolge auch das Schadensrisiko für den Versicherer zu hoch ist. Dies kann zum Beispiel die folgenden Produkte betreffen:

  • echten Schmuck
  • Münzen
  • wertvolle Sammlungen, z.B. Briefmarken
  • echte Pelze
  • wertvolle Antiquitäten
  • echte Teppiche
  • lebende Tiere und Pflanzen

Dabei unterscheiden sich die Listen der in der Ausstellungsversicherung eingeschlossenen Waren jedoch von Versicherer zu Versicherer, so dass Sie auf jeden Fall im Voraus abklären sollten, ob die von Ihnen auszustellenden Güter bei dem jeweiligen Anbieter versicherbar sind oder nicht. Unter Umständen lässt sich auch mithilfe einer Zusatzvereinbarung der Versicherungsschutz in Ihrem Interesse erweitern.


Welche Risiken deckt eine Ausstellungsversicherung ab?

Die Ausstellungsversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass sie das versicherte Unternehmen vor allen typischen Risiken schützt, denen die Ausstellungsware ausgesetzt wird. Dabei kann es sich sowohl um durch Menschen verursachte als auch um durch Umwelteinflüsse auftretende Schäden handeln.

a) durch Menschen verursachte Schäden bei der Ausstellungsversicherung

Zu den im Rahmen einer Ausstellungsversicherung abgedeckten Schäden, die durch Menschen verursacht werden, zählen:

  • fahrlässig verursachte Schäden
  • durch Unbefugte vorsätzlich verursachte Schäden

Zu den von Unbefugten vorsätzlich angebrachten Schäden zählen unter anderem

  • Diebstahl,
  • Vandalismus und
  • mutwillige (gezielte) Zerstörung.

Fahrlässig verursacht werden beispielsweise

  • Bruchschäden und
  • Transportmittelunfälle.

Außerdem können natürlich auch einige der nachfolgend aufgeführten Schäden, die durch Umwelteinflüsse verursacht werden, von einem Menschen fahrlässig herbeigeführt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine weggeworfene Zigarette einen Brand verursacht.

b) durch Umwelteinflüsse auftretende Schäden bei der Ausstellungsversicherung

Mit „Umwelteinflüssen“ sind hier all diejenigen Schadensursachen gemeint, die nicht unmittelbar durch einen Menschen hervorgerufen werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Brände
  • Explosionen
  • Blitzschlag
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden

Umfang der Schadensdeckung bei der Ausstellungsversicherung

In allererster Linie sind bei einer Ausstellungsversicherung natürlich die auszustellenden Güter während der Zeit der Ausstellung versichert.

Allerdings betreffen vor allem die durch die in der unmittelbaren Umgebung auftretenden Gefahren verursachten Schäden in den meisten Fällen nicht nur die Ausstellungsware selbst, sondern auch den Stand an sich sowie die dort eingesetzte Technik und das übrige Equipment. Deshalb deckt die Ausstellungsversicherung neben den eigentlich zu versichernden Gütern auch den Stand und die technische und/oder sonstige Ausrüstung mit ab. Bei einigen Anbietern ist es auf Wunsch sogar möglich, den persönlichen Besitz der Standmitarbeiter in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.

Außerdem können sehr häufig auch der Auf- und Abbau des Standes und der auszustellenden Waren mitversichert werden. Diese Ergänzung für die Ausstellungsversicherung ist sinnvoll, denn in dieser Phase ist das Risiko von Bruchschäden besonders hoch. Ebenfalls in den Schutz der Ausstellungsversicherung integrierbar ist der An- und Abtransport der auszustellenden Waren vom und zum Ausstellungsort. Auf diese Weise werden beispielsweise Transportmittelunfälle mit abgesichert, aber auch Diebstähle aus dem stehenden Transportfahrzeug. Zu guter Letzt kann die Ausstellungsversicherung bei einer entsprechenden Vereinbarung auch Schäden abdecken, die während einer notwendigen Zwischenlagerung der Ausstellungsgüter vor oder nach der eigentlichen Ausstellung auftreten – wenn aus irgendeinem Grund der Transport nicht unmittelbar nach Ende der Ausstellung oder nach der Anlieferung vor dem Ausstellungsbeginn erfolgen kann.

Ausstellungsversicherung - Messe


Welche Schäden sind bei der Ausstellungsversicherung nicht mitversichert?

Trotz des umfangreichen Versicherungsschutzes einer Allgefahrenversicherung kann die Ausstellungsversicherung dennoch nicht alle Risiken abdecken, weil dies für das Versicherungsunternehmen einfach nicht möglich ist. Generell ausgeschlossen sind bei der Ausstellungsversicherung aufgrund der nicht kalkulierbaren Schadenshöhe unter anderem die folgenden Gefahren:

  • Krieg, Bürgerkrieg und sonstige und kriegsähnliche Zustände
  • Streik, Aufstände, Unruhen
  • sogenannte Eingriffe von hoher Hand, wie beispielsweise eine Beschlagnahmung durch den Zoll
  • terroristische Aktionen
  • atomare Zwischenfälle

Diese Ausschlüsse gelten allgemeinhin in der Versicherungsbranche. Darüber hinaus sind bei der Ausstellungsversicherung noch einige weitere Ausschlüsse typisch:

  • Bei Ausstellungen unter freiem Himmel oder auch in Zelten sind häufig Witterungsschäden (Regen, Wind usw.) nicht mitversichert.
  • Viele Anbieter schließen bei der Ausstellungsversicherung auch Vandalismusschäden aus, wenn die Präsentation der Waren im Freien stattfindet.
  • Außerdem ist es üblich, Diebstahl, Veruntreuung und Unterschlagung durch Angestellte des versicherten Unternehmens nicht mit abzudecken.
  • Besondere Wertgegenstände wie Münzen, Antiquitäten oder echter Schmuck sind bei manchen Anbietern nicht im Schutz der Ausstellungsversicherung inbegriffen. Mitunter ist aber eine zusätzliche Erweiterung möglich.
  • Auch sehr kleinformatige Gegenstände werden von einigen Anbietern ausgeschlossen, wenn es um Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen geht.

Abgesehen von den hier genannten Schäden und Gefahren gelten viele Ausstellungsversicherungen nur dann, wenn der Ausstellungsstand während der Öffnungszeiten die ganze Zeit über beaufsichtigt worden ist.

Bei den hier genannten Ausschlüssen aus der Ausstellungsversicherung handelt es sich jedoch teilweise um Konditionen, die von Anbieter zu Anbieter variieren können. Deswegen sollte jeder Versicherungsnehmer die konkreten Versicherungsbedingungen genau studieren, bevor er die Ausstellungsversicherung abschließt. Gegebenenfalls ist es sicherlich auch möglich, über einzelne Punkte zu verhandeln und so den Versicherungsschutz zu erweitern.


Wann und wo gilt eine Ausstellungsversicherung?

Da das Messegeschäft sehr international ausgerichtet ist, gilt die Ausstellungsversicherung in der Regel weltweit. Wenn der Hin- und Rücktransport mitversichert ist, dann ist auch dieser Bestandteil weltweit gültig. Zu beachten ist natürlich, dass auch hierbei bestimmte Ereignisse wie Kriege und terroristische Aktivitäten von der Ausstellungsversicherung ausgeschlossen sind. Außerdem sollten all diejenigen, die in Gebiete mit entsprechenden Risiken reisen, sicherstellen, dass ihre Ausstellungsversicherung auch den Schutz vor

  • Erdbeben
  • Überflutungen
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutschen

beinhaltet. Diese sogenannten Elementarschäden können bereits im Tarif enthalten sein oder ansonsten als zusätzliche Leistung abgeschlossen werden. Genaueres ist den jeweiligen Versicherungsunterlagen zu entnehmen.

Zeitlich betrachtet gilt der Schutz der Ausstellungsversicherung selbstverständlich rund um die Uhr, also auch außerhalb der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr.


Wie wird die Versicherungssumme in einer Ausstellungsversicherung ermittelt?

Die Versicherungssumme richtet sich bei der Ausstellungsversicherung nach dem allgemeinen Handelswert der Ausstellungsware am Ausgangsort. Zeitlich relevant ist der Moment des Versicherungsbeginns. Außerdem werden in die Versicherungssumme für die Ausstellungsversicherung gegebenenfalls auch die Zoll- und Frachtkosten mit einkalkuliert, wenn diese eine signifikante Höhe erreichen.


Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie bei der Ausstellungsversicherung?

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt bei der Ausstellungsversicherung maßgeblich vom Wert der Ausstellungsware ab. Dabei finden oftmals gestaffelte Preise Anwendung. Bei einem in der Praxis verwendeten Antragsbogen der HDI beispielsweise findet sich folgende Staffelung des Warenwertes:

  • 1 bis 10.000 Euro
  • 10.001 bis 25.000 Euro
  • 25.001 bis 50.000 Euro
  • 50.001 bis 100.000 Euro
  • 100.001 bis 150.000 Euro
  • mehr als 150.000 Euro

Diese Angabe soll im vorliegenden Beispiel aber auch den Wert des Stands sowie der Standeinrichtung beinhalten. Es handelt sich also um einen Gesamtwert.

Abgesehen vom Wert der auszustellenden Waren wird die Versicherungsprämie natürlich auch davon beeinflusst, welche (zusätzlichen) Leistungen eingeschlossen sind und unter welchen (Umwelt-) Bedingungen die Güter ausgestellt werden sollen.


Welche Leistung erhalten Sie bei einer Ausstellungsversicherung im Schadensfall?

Die Leistung, die im Schadensfall von der Ausstellungsversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, richtet sich zunächst einmal nach der Art des Schadens:

  • Bei der vollständigen Zerstörung bzw. dem Abhandenkommen des Ausstellungsgutes erstattet das Versicherungsunternehmen in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Das ist bei Neuwaren der Herstellungspreis, bei gebrauchten Gütern der Zeitwert.
  • Zerstörte oder abhanden gekommene elektronische Geräte werden meist unabhängig von ihrem Alter mit dem Neuwert angesetzt.
  • Wird die Ausstellungsware in einem Maße beschädigt, das eine Reparatur ermöglicht bzw. wirtschaftlich sinnvoll erscheinen lässt, dann trägt die Ausstellungsversicherung die Reparaturkosten.

Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Ausstellungsversicherung mit einer Selbstbeteiligung an. In diesem Fall behält die Versicherung einen vorher genau vereinbarten Teil der eigentlich fälligen Versicherungsleistungen ein, zum Beispiel 100 Euro pro Versicherungsfall. Oftmals wirkt sich die Vereinbarung einer solchen Selbstbeteiligung aber günstig auf die Höhe der Versicherungsprämie aus.


Kommt die Ausstellungsversicherung auch für Kunstausstellungen in Frage?

Ausstellungsversicherung - Kunstausstellungen Werke verpacktDer Name legt es nahe – und tatsächlich ist die Ausstellungsversicherung auch für den künstlerischen Bereich anwendbar. Sie wird speziell in diesem Zusammenhang auch als Kunstversicherung bezeichnet. Mit einer Ausstellungsversicherung in der Kunstszene können sowohl Dauerausstellungen als auch temporäre Präsentationen versichert werden. Darüber hinaus ist auch der Transport der Kunstwerke zum bzw. vom Ausstellungsort versicherbar. Versicherungsnehmer sind hier beispielsweise Museen, aber auch die Betreiber von Galerien und andereren öffentlich zugänglichen Ausstellungsorten.

Die Ausstellungsversicherung sichert die betreffenden Kunstgegenstände in derselben Weise ab, wie es auch bei Handels- und Industriegütern der Fall ist, also vornehmlich gegen:

  • Bruch
  • Transportmittelunfälle
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Brände und Explosionen
  • Leistungswasserschäden
  • Blitzschlag

Ausgeschlossen sind hingegen auch bei der Ausstellungsversicherung für Kunstwerke Schäden durch

  • Krieg, Unruhen, Streik, Terror usw.
  • Kernkraft
  • Witterung, also Wind, Regen, Hagel usw. (bei Ausstellungen unter freiem Himmel oder in Zelten)
  • Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des versicherten Unternehmens.

Außerdem spielen bei der Ausstellungsversicherung für Kunstgegenstände die sogenannten Beschaffenheitsschäden eine besondere Rolle, die ebenfalls nicht mitversichert werden können. Dabei handelt es sich um Beschädigungen, die das Kunstwerk aufgrund von

  • Gärung oder Fäulnis
  • Verbleichen oder Austrocknen
  • Politurrissen oder Leimlösung
  • Rost oder Oxydation
  • Schwund
  • Ungeziefer

erleidet. Beschaffenheitsschäden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch ein bestimmtes gefährliches Ereignis auftreten, sondern durch Umstände, denen das Kunstwerk während des Transports oder des Aufenthalts am Ausstellungsort normalerweise ausgesetzt ist.

Als Anhaltspunkt für den Versicherungswert wird auch bei der Ausstellungsversicherung für Kunstgegenstände der sogenannte gemeine Handelswert genutzt. In diesem Falle ist das beispielsweise der Erlös, der auf einer Kunstauktion erzielt werden könnte. Nicht berücksichtigt werden kann hingegen der ideelle Wert, den das Kunstwerk aus bestimmten Gründen für seinen Besitzer haben mag.

Unbedingt zu beachten ist außerdem, dass die Versicherungspolice für eine reguläre, das heißt industriell ausgerichtete Ausstellungsversicherung unter Umständen den Schutz wertvoller Kunstgegenstände ausschließt. Deswegen sollte der Abschluss einer Ausstellungsversicherung als Kunstversicherung immer sorgfältig mit dem Versicherungsunternehmen besprochen werden.


Kündigungsfristen in einer Ausstellungsversicherung sind:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Ausstellungsversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Ausstellungsversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Ausstellungsversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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