Bürgschaftsversicherung


Was ist eine Bürgschaftsversicherung?

sachversicherung24 – BürgschaftsversicherungWer selbst über keine oder nicht ausreichend Sicherheiten verfügt, kann in der Regel nur mit Hilfe eines sogenannten Bürgen beispielsweise einen Kredit aufnehmen. Der Bürge ist eine Person, die dem Kreditgeber garantiert, dass die Schuld auch tatsächlich beglichen wird. Zu diesem Zweck steht der Bürge mit seinem Vermögen für die Schuld des Kreditnehmers ein. Sollte dieser einmal nicht mehr bezahlen können, muss der Bürge einspringen.



Was im privaten Leben gut überlegt sein will, ist im Geschäftsleben ganz normal. So verlangen viele Auftraggeber beispielsweise eine Bürgschaft, bevor sie überhaupt einen Auftrag vergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass die beauftragte Firma die gestellten Aufgaben auch tatsächlich erfüllen kann – und es nicht etwa aufgrund von Zahlungsunfähigkeit zu Terminschwierigkeiten und ähnlichen Problemen kommt. Normalerweise können Unternehmer in einem solchen Fall eine Bankbürgschaft beantragen, deren gewährte Bürgschaftslinien je nach den vorhandenen Sicherheiten unterschiedlich hoch ausfallen. Seit einigen Jahren wird es jedoch gerade für mittelständische Unternehmen oder Existenzgründer aufgrund der stetig steigenden Anforderungen seitens der Banken immer schwieriger, eine Bankbürgschaft zu erhalten.

Aus diesem Grund gewinnt die sogenannte Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, immer mehr an Bedeutung. Statt der Bank nimmt nun eine Versicherungsgesellschaft den Platz des Bürgen ein. Die Versicherungsgesellschaft als Bürge haftet nun gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (dem eigentlichen Hauptschuldner) für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten. Die Bürgschaftsversicherung abschließen muss stets der Schuldner. Gegenüber dem Gläubiger unterhält die Versicherungsgesellschaft ein Bürgschaftsverhältnis, dessen Gültigkeit mit einer Bürgschaftsurkunde attestiert wird. Der rechtliche Rahmen für die Bürgschaftsversicherung ist in den §§ 43 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Neben den gewerblichen Bürgschaftsversicherungen gibt es für den privaten Bereich noch die Miet-Kautionsversicherung, welche anstelle zur Hinterlegung einer Barkaution oder eines Sparbuches abgeschlossen werden kann. Aber auch im gewerblichen Bereich kann eine Miet-Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Im gewerblichen Bereich ist das zumeist sehr interessant, da Vermieter, anders als bei privaten Immobilienvermietungen, pauschale Kautionssummen festlegen können und somit sehr schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.


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Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Infografik

 


Welche Vorteile bietet die Bürgschaftsversicherung?

Im Geschäftsleben besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer herkömmlichen Bankbürgschaft sowie einer Bürgschaftsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach eigener Wahl. Mittlerweile bietet eine Bürgschaftsversicherung gerade für den Schuldner bzw. Auftragnehmer größere Vorteile als eine Bankbürgschaft.

Unkomplizierte und schnelle Abwicklung

Wer eine Bankbürgschaft beantragt, muss meist recht lange auf eine positive Auskunft warten. Aufgrund der strengeren Richtlinien der letzten Jahre führen Banken vor der Bewilligung einer Bankbürgschaft zunächst eine umfangreiche Risikoprüfung durch. Bis das Ausfallrisiko ausreichend berechnet wurde, können durchaus mehrere Wochen vergehen – und der lukrative, umfangreiche Auftrag, für den diese Bürgschaft beantragt wurde, kann schon längst anderweitig vergeben worden sein. Versicherungsgesellschaften sind in dieser Hinsicht wesentlich schneller, da die Risikoprüfung schlicht entfällt.

Niedrigere Sicherheiten notwendig

Um in den Genuss einer Bankbürgschaft zu kommen, muss der Schuldner bzw. Auftragnehmer für den angepeilten monetären Rahmen mindestens 100 Prozent Sicherheiten vorweisen können. Dies ist bei großen Aufträgen, die umfangreiche Vorleistungen seitens des Auftragsnehmers verlangen, für mittelständische Unternehmen oder Existenzgründer oft unmöglich zu bewerkstelligen. Bürgschaftsversicherungen verlangen weitaus niedrigere Sicherheiten. Bei einem Bürgschaftsrahmen von bis zu 100.000 Euro – bei manchen Versicherern sogar bis zu 200.000 Euro – verlangen viele Versicherungsgesellschaften sogar überhaupt keine Sicherheiten. Nur die Bonitätsprüfung (z.B. Creditreform) muss positiv ausfallen.

Liquidität erhöhen

Eine Bankbürgschaft verringert den sonstigen Kreditrahmen eines Unternehmens. Wer sich also für eine Bürgschaft seiner Bank entscheidet, muss damit rechnen, eventuell notwendige neue Kredite nicht bewilligt oder sogar ältere nicht einmal verlängert zu bekommen. Dies kann mit einer Bürgschaftsversicherung nicht passieren.

Übrigens ist eine Bürgschaftsversicherung in vielen Fällen auch günstiger als eine Bankbürgschaft, da die sonst üblichen Gebühren für das Ausstellen von Urkunden, eventuelle Änderungen oder Prüfungen entfallen. Diese bei Bankbürgschaften anfallenden Extra-Kosten sind bereits in die Jahresgebühr der Bürgschaftsversicherung eingerechnet.

Übersicht Vorteile Bürgschaftsversicherung

Sparte Vorteil
Bürgschaftsversicherung mehr Liquidität
Bürgschaftsversicherung mehr finanzieller Spielraum
Bürgschaftsversicherung günstiger Beitrag
Bürgschaftsversicherung einfacher Abruf


Welche Nachteile hat die Bürgschaftsversicherung?

Bürgschaftsversicherung - Gemeinsam erfolgreichIm direkten Vergleich lässt sich erkennen, dass eine Bürgschaftsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft klar im Vorteil ist. Der einzige Nachteil einer Bürgschaftsversicherung besteht darin, dass eine eindeutige Forderung vorausgesetzt wird, die sich auf einen ganz bestimmten Anspruch des Gläubigers bezieht. Die Bürgschaftsversicherung springt lediglich für diese Forderung ein. Als weiterer Nachteil könnte gesehen werden, dass für den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung zwar keine oder nur geringe Sicherheiten verlangt werden, eine positive Bonität jedoch zwingend Voraussetzung ist. Andererseits würde jemand mit schlechter Bonität aber auch keinen Bankkredit erhalten.

Die meisten Versicherungsgesellschaften verlangen für eine Bürgschaftsversicherung einen Avalzins in Höhe von 0,8 bis 2,5 Prozent der Bürgschaftssumme. Zum Vergleich: Viele Banken verlangen mindestens 2 Prozent, in vielen Fällen jedoch sogar 3 bis 4 Prozent.


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Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Infografik

 


Was ist bei einer Bürgschaftsversicherung versichert?

Je nach Bedarf gibt es für den gewerblichen Bereich verschiedene Formen der Bürgschaftsversicherung:

  • Ausführungsbürgschaften
  • Mängelansprüchebürschaften (früher Gewährleistungsbürgschaften)
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • An- und Vorauszahlungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften

Eine der wichtigsten Formen einer Bürgschaftsversicherung im Geschäftsbetrieb ist die Ausführungsbürgschaft. Diese stellt bei umfangreichen Aufträgen, die hohe Vorausleistungen von Seiten des Auftragnehmers erfordert, sicher, dass dieser den Auftrag tatsächlich zu Ende führen kann.


Arten einer Bürgschaftsversicherung

Bürgschaftsart Laufzeit Bürgschaftsversicherung
Gewährleistungsbürgschaft Diese Bürgschaftsform dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers und ist unbefristet gültig.
Kautionsbürgschaft Sie gilt während der Mietphase zur Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag.
Bieterbürgschaft Die Bieterbürgschaft dient der Sicherung der Ausschreibungsphase.
Ausführungsbürgschaften Sie dient der vertraglichen Absicherung in der Ausführungsphase.
Auszahlungsbürgschaften Auszahlungsbürgschaften dienen der Sicherung der Vorleistung von z.B. Materialeinkauf.
Vertragserfüllungsbürgschaft Sie sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus einem Werkvertrag z.B. Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz ab.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt sicher, dass alle Leistungen wie im Vertrag vereinbart erbracht werden. Die Mängelansprüchebürgschaft – früher Gewährleistung – hingegen wird benötigt, wenn die Leistung mangelhaft ist und etwa einer Nachbesserung bedarf.

Die Bietungsbürgschaft ist ein Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft und hat die Aufgabe, die Zeit während der Ausschreibungsphase abzusichern. Auch die Vorauszahlungsbürgschaft gehört zur Vertragserfüllungsbürgschaft. Sie soll sicherstellen, dass vereinbarte Leistungen auch nach einer vom Auftraggeber erbrachten Vorauszahlung tatsächlich ordnungsgemäß erbracht werden.

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft stellt hingegen eine für das Bauhandwerk speziell benötigte Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 648a BGB dar.

Je nach Form der Bürgschaftsversicherung beinhaltet der Versicherungsvertrag unterschiedliche Gegenstände und versichert für einen jeweils speziellen Schadens- bzw. Ersatzfall. Was genau abgesichert wird, können Interessenten in der Regel mit den Versicherungsgesellschaften individuell aushandeln. Neben den oben aufgeführten Formen einer Bürgschaft gibt es, um nur einige zu nennen, noch folgende Möglichkeiten der Absicherung von:

  • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
  • Rekultivierungsverpflichtungen (z.B. Pflanzen von Bäumen)
  • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Forderungen verschiedener staatlicher Behörden
  • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (Ausführung und Gewährleistung gemäß vertraglicher Vereinbarungen)
  • Verbraucherbürgschaft nach nach § 632a Abs. 3 BGB

Im privaten Bereich akzeptieren viele Vermieter anstelle einer üblicherweise auf ein Bankkonto einzuzahlenden Barkaution oder der Hinterlegung eines Sparbuches eine sogenannte Kautionsbürgschaft.

Bürgschaftsversicherung - Geschäftsfrau informiert sich


Warum ist die Bürgschaftsversicherung so wichtig?

Eine Bürgschaftsversicherung sichert vor allem die Ansprüche von Kunden und Geschäftspartnern gegenüber dem Versicherungsnehmer ab. Aus dem Geschäftsalltag vieler Unternehmen – in der Hauptsache aus der Baubranche sowie des Maschinen- und Anlagenbaus – sind Bürgschaften nicht wegzudenken. Oftmals erfolgt die Erteilung umfangreicher Aufträge erst dann, sobald beispielsweise Vertragserfüllungsbürgschaften als Sicherheit vorgelegt werden.

Der Grund dafür ist schnell gefunden: Gerade in der Baubranche ist es notwendig, dass Auftraggeber Vor- und Zuschüsse leisten, ohne die bestellte Sache in Augenschein nehmen zu können. Sie kaufen also ein zukünftiges, weil noch nicht gegenwärtiges, Produkt. Etwaige Mängel sind noch nicht erkennbar, zudem kommt es in den genannten Branchen häufig zu Ausfällen beispielsweise aufgrund von schlechtem Wetter oder fehlenden Materials.

Doch Auftraggeber bzw. Kunden wollen sich nicht nur gegen eventuell auftretende Mängel oder nicht vertragsgemäße Produktion und Lieferung absichern, sondern auch im Falle einer Insolvenz des Versicherungsnehmers auf eine Lieferung bzw. eine Rückzahlung der bereits gezahlten Vorschüsse und Anzahlungen nicht verzichten müssen, da diese anderenfalls, ohne Bürgschaftsversicherung, in der allgemeinen Konkursmasse des Unternehmens aufgehen würden.

Auch für den Versicherungsnehmer ist eine Bürgschaftsversicherung überaus wichtig. Ohne Bürgschaft haftet er im Insolvenzfall schlimmstenfalls für jeglichen entstandenen Schaden mit seinem Privatvermögen. Bürgschaftsversicherungen helfen dabei, solche Regressforderungen zu vermeiden.

Natürlich können Auftragnehmer bzw. Schuldner auch eine Bankbürgschaft abschließen. Doch gegenüber dieser hat eine Bürgschaftsversicherung den großen Vorteil, dass die die Liquidität des Unternehmens nicht mindert. Eine Bankbürgschaft wird immer zum allgemeinen Kreditrahmen hinzugerechnet, eine Bürgschaftsversicherung nicht.

Darum ist eine Bürgschaftsversicherung so wichtig:

  • erhöht bzw. erhält die Liquidität des Unternehmens
  • ohne Bürgschaften keine Aufträge
  • Absicherung von Kunden und Geschäftspartnern im Insolvenzfall
  • Absicherung des Versicherungsnehmers vor eventuellen Regressforderungen im Falle einer Insolvenz

Besteht die Möglichkeit der variablen Anpassung von einer Bürgschaftsversicherung?

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten sehr flexible Bürgschaftsversicherungen an. So ist es beispielsweise möglich, den Versicherungsvertrag lediglich als eine Art Plattform mit festgelegtem Bürgschaftsrahmen zu betrachten, auf die je nach Bedarf die jeweils passenden Bürgschaftsarten abgerufen werden können. Jede Bürgschaftsart beinhaltet dabei einen anderen Sicherungszweck.

Auch die Laufzeit sowie der gewährte monetäre Rahmen lassen sich individuell festlegen. Bis zu einer Grenze von 100.000 Euro (bei manchen Versicherern auch 200.000 Euro) ist es in der Regel nicht notwendig, Sicherheiten vorzuweisen. Eine positiv ausgefallene Bonitätsprüfung ist allerdings Voraussetzung für eine Bürgschaftsversicherung. Die meisten Bürgschaftsversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr, die entweder drei Monate im Voraus gekündigt werden kann oder aber automatisch weiterläuft. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, einen Vertrag mit kürzerer oder längerer Laufzeit zu wählen.

Der Bürgschaftsrahmen kann ebenfalls angepasst werden, sobald beispielsweise ein höheres Auftragsvolumen zu erwarten ist und damit auch höhere Bürgschaften erforderlich werden. Ein schlichter Antrag bei der Versicherungsgesellschaft genügt. Eventuell könnte jedoch der Fall eintreten, dass der Versicherer aufgrund des höheren Risikos doch Sicherheiten verlangt bzw. eine neue Überprüfung der Bonität veranlasst. Natürlich kann der Bürgschaftsrahmen auch niedriger angesetzt werden, um etwa in Zeiten niedrigerer Auftragslage Geld zu sparen. Wer übrigens Sicherheiten auch bei niedrigeren Bürgschaftssummen hinterlegt, kann sparen.

Möglichkeiten der variablen Anpassung:

  • Laufzeiten
  • Hinterlegung von Sicherheiten
  • Bürgschaftsformen
  • Bürgschaftsrahmen

Welche Schäden sind bei einer Bürgschaftsversicherung abgedeckt?

Bürgschaftsversicherung - Gemeinsam erfolgreichIn vielen Branchen, vor allem im Baugewerbe und Baunebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau, gehören Bürgschaften zum geschäftlichen Alltag. Viele Unternehmen müssen Bürgschaften vorweisen können, um überhaupt Aufträge zu erhalten. Der Zweck der Bürgschaften besteht schließlich darin, dass die Auftraggeber im Falle einer Insolvenz des ausführenden Unternehmens entweder die bestellte Sache oder aber das vorgestreckte Geld zurück erhalten.

Vor einigen Jahren war in der Geschäftspraxis noch die Bankbürgschaft üblich. Da jedoch die Vergaberichtlinien der Banken verschärft wurden, erhalten gerade mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer ohne ausreichende Sicherheiten keine Bürgschaft mehr. Dies würde für zahlreiche Unternehmen das geschäftliche Aus bedeuten. Bürgschaftsversicherungen füllen das entstandene Loch und gelten mittlerweile sogar als die bessere Alternative zur Bankbürgschaft.

Es gibt verschiedene Bürgschaftsformen, die unterschiedliche Forderungen abdecken. Allen gleich ist jedoch, dass sie nur bei einer Insolvenz des Schuldners bzw. Auftragnehmers wirksam werden. Anderenfalls müssten etwa die Gesellschafter beispielsweise einer kapitalgedeckten Firma im Insolvenzfall mit ihrem Privatvermögen für Regressansprüche haften. Eine Bürgschaft ersetzt jedoch keineswegs die Leistung, die vom Versicherungsnehmer erbracht werden muss.

Folgende Bürgschaften können in der Regel abgedeckt werden:

  • Absicherung von Mängelansprüchen bzw. Gewährleistungsansprüchen
  • Absicherung für eine vertragsgemäße Ausführung des Auftrages
  • Absicherung für eine ordnungsgemäße Ausführung eines Werkvertrages
  • Absicherung von geleisteten An- und Vorauszahlungen
  • Forderungen aus (laufenden) Gerichtsprozessen

Daneben sind noch andere Arten von Bürgschaftsversicherungen möglich, die zum Teil auch individuell mit der Versicherungsgesellschaft eigener Wahl ausgehandelt werden können. Tritt der Schadensfall – also die Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers – ein, werden geforderte Beträge bis zur maximalen Höhe der Bürgschaft ausgezahlt. Aus diesem Grund gilt es schon bei Abschluss einer Bürgschaftsversicherung darauf zu achten, dass der Bürgschaftsrahmen weit genug gefasst ist und beispielsweise auch eine eventuelle Umschuldung berücksichtigt.


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Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Infografik

 


Kann ich eine Bürgschaftsversicherung kündigen?

Im Prinzip kann eine Bürgschaftsversicherung gekündigt werden. Allerdings erlischt der Vertrag meist nicht automatisch zum Kündigungstermin, sondern muss abgewickelt werden. Dies ist notwendig, damit die Versicherungsgesellschaft etwa vorhandene Forderungen seitens der Gläubiger weiterhin bedienen kann.
In den meisten Fällen gilt für eine Bürgschaftsversicherung eine Laufzeit von einem Jahr. Die Versicherung kann ordentlich drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt werden und wird anschließend dem Abwicklungsprozess unterzogen. Während der Laufzeit ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich, natürlich auch von Seiten der Versicherung.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Bürgschaftsversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Bürgschaftsversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Bürgschaftsversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Wie errechnet sich der Beitrag bei einer Bürgschaftsversicherung?

Die jeweiligen Beiträge zu einer gewünschten Bürgschaftsversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft, nach der Art der Bürgschaft und der Höhe des Bürgschaftsrahmens stark variieren. Ebenfalls in die Berechnung fließt eine eventuelle Besicherung der Bürgschaft ein. Zwar verlangen viele Versicherer bis zu einer gewissen Höhe der Bürgschaftsversicherung keine Sicherheiten, doch haben diese, sofern vorhanden, einen Einfluss auf die Kosten der Bürgschaft.

Der wichtigste Parameter für die Berechnung der Beitragshöhe ist der Bürgschaftsrahmen. In der Regel verlangen die Versicherungsgesellschaften zwischen 0,8 bis 5 Prozent vom Bürgschaftsniveau. Dabei spielt die Bonität eine wichtige Rolle. Eine gute Bonität bedeutet wenige bis keine Sicherheiten zu günstigen Konditionen, schlechte Bonität erfordert Sicherheiten sowie höhere Beiträge. Bei der Beantragung einer Bürgschaft gilt es zudem zu bedenken, dass in die Versicherung sicherheitshalber möglichst alle voraussichtlich erforderlichen Bürgschaften und deren Umschuldung bereits eingerechnet werden.


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