Photovoltaik Versicherung


Photovoltaik-versicherung - Arbeiter bei der Montage von Solar Panels

Mit Ihrer Photovoltaik Anlage leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und tun damit Gutes für die Umwelt, angesichts ständig steigender Strompreise tätigen Sie auch eine Investition in Ihre eigene Zukunft. Und wie alle Investitionen sollte auch Ihre Photovoltaik Anlage vor den Gefahren des Alltags optimal geschützt werden. Diesen Schutz bietet die sogenannte Photovoltaik Versicherung.

Doch was genau ist eine Photovoltaik Versicherung? Welche Gefahren lassen sich versichern, welche Leistungen erbringt sie im Schadensfall und was ist bei der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes noch alles zu beachten? Antwort auf all diese Fragen soll der folgende Artikel liefern.


Was ist eine Photovoltaik Versicherung und was lässt sich damit absichern?

Eine Photovoltaik Versicherung ist eine Sachversicherung für Photovoltaik Anlagen, welche die gewonnene Energie ins öffentliche Netz einspeisen.

Wer nun davon ausgeht, dass die Photovoltaik Anlage auf dem Dach seines Eigenheimes unter den Versicherungsschutz seiner verbundenen Wohngebäude oder Hausratversicherung fällt, wird im Falle eines Schadens vermutlich eine böse Überraschung erleben. Denn speist man die gewonnene Energie gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz ein, wird dies in der Regel wie eine gewerbliche Tätigkeit behandelt. Und eine solche ist in den allermeisten Fällen nicht durch eine Versicherung aus dem Privatbereich geschützt.

Der Versicherungsschutz einer Photovoltaik Versicherung erstreckt sich dabei gewöhnlich auf betriebsbereite Anlagen, kann aber je nach Versicherer auch Anlagen im Aufbau mit einschließen. Da es sich bei Photovoltaik Anlagen um komplexe Systeme handelt, geht der Versicherungsschutz weit über Absicherung der reinen Photovoltaik Module hinaus. Je nach Versicherer erstreckt sich der Schutz einer Photovoltaik Versicherung in der Regel auf:

  • die eigentlichen Photovoltaik Module,
  • die Stütz- und Tragekonstruktion für die Module,
  • die Verkabelung,
  • die Wechselrichter,
  • Einrichtung zum Schutz vor Blitzschlag und Überspannungsschäden,
  • und kann je nach Anbieter auch die Zähler und Transformatoren einschließen.

Aber nicht alle Teile einer Photovoltaik Anlage lassen sich versichern. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind gewöhnlich:

  • Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe,
  • Werkzeuge,
  • Verschleißteile

Ob hingegen am Ort der versicherten Anlage eingelagerte Ersatzteile wie etwa Reservemodule oder Austauschwechselrichter unter den Versicherungsschutz fallen, hängt vom Versicherer ab und stellt ein nicht zu verachtendes Kriterium bei der Wahl Ihrer Photovoltaik Versicherung dar.

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Welche Gefahren und Schäden deckt eine Photovoltaik Versicherung ab?

Ihre Abstammung von der Elektronikversicherung kann die Photovoltaik Versicherung schwer leugnen. So ist auch sie als sogenannte Allgefahrenversicherung ausgelegt, es sind also alle Gefahren abgesichert, die im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Eine Photovoltaik Versicherung beinhaltet unter anderem den finanziellen Schutz vor:

  • Schäden, die durch einen Brand oder eine Explosion verursacht wurden.
  • Schäden durch den Absturz eines Luftfahrzeuges oder den Aufprall von dessen Teilen beziehungsweise dessen Ladung.
  • Beschädigung oder Zerstörung durch Blitzschlag, Überspannung oder auch durch einen Kurzschluss.
  • Schäden durch extreme Wetterereignisse wie etwa Sturm, Überschwemmung oder Hochwasser.
  • Zerstörung durch Frost und Eis.
  • den Verbiss durch Tiere.
  • Schäden, die durch Menschen hervorgerufen werden wie etwa Fehler in der Bedienung oder Ungeschicklichkeit, aber auch mutwillige Zerstörung wie Vandalismus oder Sabotage durch dritte Personen.

Bei vielen Versicherern sind Schäden durch Erdbeben, Innere Unruhen und Terrorakte regelmäßig nicht in die Photovoltaik Versicherung eingeschlossen. Doch es gibt auch Anbieter, die ebendiese Gefahren gegen eine höhere Versicherungsprämie ebenfalls versichern.


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Photovoltaik Versicherung nicht versichert?

Auch wenn der Begriff „Allgefahrenversicherung“ im Zusammenhang mit einer Photovoltaik Versicherung verlockend klingen mag, gibt es natürlich auch hier einige Ausschlüsse. So sollte es jedem einleuchten, dass etwa die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch den Versicherten nicht unter den Schutz einer Photovoltaik Versicherung fallen kann.

Daneben besteht ein Versicherungsschutz für gewöhnlich aber auch nicht für:

  • bereits vor Abschluss der Versicherung vorhandene Mängel.
  • die im normalen Betrieb für gewöhnlich zu erwartende Abnutzung beziehungsweise den typischen Verschleiß.

Auch lassen sich bei fast allen Versicherern:

  • die sogenannte Kriegsklausel und
  • die sogenannte Kernenergieklausel finden.

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In diesen beiden Klauseln ist üblicherweise festgelegt, dass Schäden, die im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen oder dem Einwirken von Kernenergie stehen, nicht von der Photovoltaik Versicherung übernommen werden.

Wem ein Schutz vor derartigen Risiken allerdings wichtig ist, der findet unter Umständen auch Versicherer, die gegen einen gewissen Aufpreis auf die Versicherungsprämie der Photovoltaik Versicherung auf diese Klauseln verzichten.

Da es sich bei der Photovoltaik Versicherung, wie eingangs bereits erwähnt, um eine Art Allgefahrenversicherung handelt, sind hier typischerweise all jene Gefahren und Schäden versichert, die im Vertrag Ihrer Photovoltaik Versicherung nicht explizit ausgeschlossen wurden. Hier lohnt sich also der direkte Vergleich verschiedener Versicherer, um den optimalen Schutz für Ihre Photovoltaik Anlage zu erhalten.


Welche Leistungen erbringt eine Photovoltaik Versicherung und welche Kosten erstattet sie?

Die Hauptaufgabe einer Photovoltaik Versicherung besteht darin, den finanziellen Schaden nach einer Beschädigung oder Zerstörung von Teilen Ihrer Photovoltaik Anlage zu minimieren. Deshalb gehört es zu den Leistungen einer Photovoltaik Versicherung:

  • bei Beschädigung der versicherten Sache die notwendigen Reparaturkosten zu übernehmen, um die Photovoltaik Anlage wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
  • bei Zerstörung der versicherten Sache die Kosten für die Neuanschaffung einer vergleichbaren Photovoltaik Anlage zu übernehmen. Besonders aus diesem Punkt wird ersichtlich, dass es sich bei einer Photovoltaik Versicherung in der Regel um eine sogenannte Neuwertversicherung handelt.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Schaden und wird nach oben lediglich durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Hinweis:

Da eine Photovoltaik Versicherung im Schadensfall eine Entschädigungszahlung grundsätzlich nur bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme leistet, kommt der Festlegung ebendieser Versicherungssumme ein hoher Stellenwert zu.

Um im Versicherungsfall nicht das Nachsehen zu haben, sollte die Versicherungssumme mit Bedacht gewählt werden. Denn ist sie geringer als der eigentliche Versicherungswert, kommt es zur Unterversicherung. In einem solchen Fall kann der Versicherer unter Umständen seine Leistungen kürzen.

Aber auch der gegenteilige Fall – die sogenannte Überversicherung – ist nicht unproblematisch. Denn einerseits erhöht sich dadurch die Versicherungsprämie Ihrer Photovoltaik Versicherung. Andererseits kann dies sogar vertragsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Sie die Überversicherung in unlauterer Absicht herbeigeführt haben.

Neben den Entschädigungszahlungen für beschädigte oder zerstörte Anlagenteile bietet eine gute Photovoltaik Versicherung aber ein noch breiteres Leistungsspektrum. So werden oftmals auch weitere Kosten übernommen, wie etwa:

  • solche, die für notwendige Aufräumarbeiten, die Dekontamination belasteter Böden und die Entsorgung nach einem Schadensfall entstehen.
  • Bewegungs- und Schutzkosten. Diese entstehen gewöhnlich dann, wenn zur Reparatur oder zum Wiederaufbau einer Photovoltaik Anlage andere Güter oder Sachen bewegt oder besonders geschützt werden müssen.
  • die Kosten für Bergungsarbeiten, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall an Ihrer Photovoltaik Anlage entstanden sind.
  • die Aufwendungen für notwendige Arbeiten an Dächern und Fassaden.
  • eventuell anfallende Kosten für das Löschen eines Feuers. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Photovoltaik Versicherung in der Regel nur dann für die Kosten der Löscharbeiten aufkommt, wenn diese nicht kostenlos von den verantwortlichen Stellen durchgeführt worden sind.
  • je nach Versicherer kann auch eine sogenannte Softwaredeckung vereinbart werden, die für die Wiederbeschaffungskosten von Computerprogrammen und Daten aufkommt.

Zu beachten ist dabei aber, dass die Obergrenzen für die eben genannten Kosten im Vertrag Ihrer Photovoltaik Versicherung separat festgeschrieben sind und mitunter erheblich unterhalb der maximalen Versicherungssumme liegen.


Lässt sich der Ertragsausfall über eine Photovoltaik Versicherung absichern?

Photovoltaik-versicherung - Arbeiter bei der Montage von Solar PanelsWird Ihre Photovoltaik Anlage durch ein widriges Ereignis beschädigt oder zerstört, sind die Kosten für Aufräumarbeiten und Ersatz allerdings nur ein Teil des Schadens. Denn in der Zeit, die Reparatur oder Wiederaufbau beanspruchen, steht Ihnen Ihre Photovoltaik Anlage logischerweise nicht für die Energiegewinnung zur Verfügung.

Dadurch entgehen Ihnen naturgemäß all jene Einnahmen, die Sie in der betreffenden Zeit mit einer funktionstüchtigen Anlage hätten erwirtschaften können. Damit Sie auf diesem sogenannten „Unterbrechungsschaden“ nicht sitzen bleiben, erweitern viele Anbieter ihre Photovoltaik Versicherung um eine Erstattung entgangener Einnahmen während des Anlagenstillstandes.

Dabei bedürfen allerdings einige Punkte besonderer Beachtung.

  • die Ursache für den Unterbrechungsschaden
  • ein möglicher Selbstbehalt
  • die Höhe der Entschädigung

Ursache für den Unterbrechungsschaden: Für einen erstattungsfähigen Unterbrechungsschaden setzen die Versicherer in der Regel einen Sachschaden an der Anlage voraus. Ob es sich dabei prinzipiell um einen der versicherten Sachschäden handeln muss oder ob die Photovoltaik Versicherung auch dann zahlt, wenn die Unterbrechung durch Dritte beispielsweise während Reparaturarbeiten hervorgerufen wurde, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Möglicher Selbstbehalt: Auch beim Thema Selbstbehalt differieren die verschiedenen Versicherer. So schreiben einige Anbieter einer Photovoltaik Versicherung beispielsweise fest, dass ein Unterbrechungsschaden erst nach einer bestimmten Anzahl von Tagen erstattet wird. Für Sie als Versicherungsnehmer einer Photovoltaik Versicherung bedeutet dies im Klartext, dass Sie für die ersten Tage eines Ertragsausfalles keine Entschädigung erhalten.

Höhe der Entschädigung: Da die tatsächliche Leistung einer Photovoltaik Anlage natürlich vom Standort und den Wetterbedingungen abhängt, berechnen viele Anbieter einer Photovoltaik Versicherung die maximale Höhe der Ausfallentschädigung auf die installierten Kilowatt Peak. Während die einen Anbieter eine über das ganze Jahr konstante maximale Vergütung pro Kilowatt Peak gewähren, unterschieden andere nach Sommer- und Winterhalbjahr. Damit es zu keiner persönlichen Bereicherung des Versicherungsnehmers kommt, bezieht eine Photovoltaik Versicherung in der Regel aber jenen Ertrag in die Berechnungen der Entschädigungszahlungen ein, der im Zeitraum der Unterbrechung von Ihnen üblicherweise tatsächlich erwirtschaftet worden wäre.


Wovon hängt der Versicherungsbeitrag einer Photovoltaik Versicherung ab und ist er steuerlich absetzbar?

Wie bei der überwiegenden Anzahl der Sachversicherungen haben auch bei der Photovoltaik Versicherung verschiedene Faktoren einen Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Diese sind unter anderem:

  • die Versicherungssumme,
  • das individuelle Risiko,
  • ein möglicher Selbstbehalt

Die Versicherungssumme: In diesem Zusammenhang sei an erster Stelle die Versicherungssumme genannt, denn diese spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Beitragshöhe für Ihre Photovoltaik Versicherung. Aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme für Ihre Photovoltaik Versicherung sorgfältig gewählt werden und möglichst gut mit dem tatsächlichen Versicherungswert – also dem Wert der versicherten Anlage – übereinstimmen. So können sowohl Unter- als auch Überversicherung mit all ihren Nachteilen vermieden werden.

Das individuelle Risiko: Einen ähnlich hohen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag Ihrer Photovoltaik Versicherung hat Ihr individuelles Schadensrisiko. Dieses ermittelt der Versicherer anhand der Auskünfte, die Sie ihm vor Abschluss der Photovoltaik Versicherung erteilen.

Ein möglicher Selbstbehalt: Aus Sicht der Versicherer ist die Einräumung eines Selbstbehalts ein probates Mittel, um den Versicherten zu einem gewissen Maß an Vorsicht und Schadensverhütung anzuhalten, da ein Selbstbehalt den Versicherten direkt an einem entstehenden Schaden beteiligt. Honoriert wird dies fast immer mit einem geringeren Beitrag. Auch greifen einige Versicherer das Modell eines Schadenfreiheitsrabattes auf. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Ihr Selbstbehalt im Schadensfall mit jedem Jahr ohne Versicherungsfall automatisch sinkt.

Die Einspeisung von elektrischer Energie in das öffentliche Netz wird gewöhnlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes angesehen. Die Photovoltaik Anlage gilt deshalb steuerrechtlich als sogenanntes bewegliches Wirtschaftsgut. Während die damit erwirtschafteten Einnahmen der Besteuerung unterliegen, können die damit verbundenen Kosten – also auch jene für die Photovoltaik Versicherung – in der Regel als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Hinweis:

Auch wenn das in diesem Abschnitt Gesagte mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurde, kann für die Richtigkeit keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Auch dürfen die besagten Abschnitte keinesfalls als Beratung aufgefasst werden. Für diese steht Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens gern zur Verfügung.


Welche Kündigungsrechte und Kündigungsfristen haben Sie bei einer Photovoltaik Versicherung?

Wann Sie Ihre Photovoltaik Versicherung kündigen können und welche Fristen Sie dabei einzuhalten haben, hängt zum einen von der vereinbarten Vertragslaufzeit ab. Dabei wird gewöhnlich unterschieden in:

  • Verträge zur Photovoltaik Versicherung, deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt
  • Verträge zur Photovoltaik Versicherung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr, aber weniger als drei Jahre beträgt
  • Verträge zur Photovoltaik Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren

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Haben Sie den Vertrag für Ihre Photovoltaik Versicherung für einen Zeitraum kleiner eines Jahres geschlossen, so endet dieser automatisch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Termin. Eine Kündigung Ihrerseits ist bei solchen Verträgen nicht notwendig.

Beträgt die Laufzeit Ihrer Photovoltaik Versicherung hingegen mehr als ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Diese Kündigungsfrist beträgt in aller Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres und die Kündigung ist an die Schriftform gebunden.

Ähnlich verhält es sich mit Verträgen für eine Photovoltaik Versicherung, deren Laufzeit drei Jahre überschreitet. Allerdings ist hier eine Kündigung erstmals nach Ablauf des dritten Jahres und danach jährlich möglich. Auch hier gilt es, die Einhaltung der Kündigungsfrist zu wahren und die Schriftform einzuhalten.

Neben diesen regulären Kündigungen haben Sie aber auch zu besonderen Anlässen das Recht, den Vertrag Ihrer Photovoltaik Versicherung zu beenden. Einer dieser Gründe ist beispielsweise die Regulierung eines Schadensfalles. Denn sobald diese abgeschlossen ist, sieht der Gesetzgeber ein Kündigungsrecht für Sie vor. Was auf den ersten Blick vielleicht ein wenig seltsam erscheinen mag, hat bei genauerem Hinsehen durchaus einen tieferen Sinn. Denn sollten Sie mit der Abwicklung eines Schadensfalles durch Ihren Versicherer ganz und gar nicht zufrieden sein, haben Sie mit diesem Kündigungsrecht die Möglichkeit, sich für eine neue Photovoltaik Versicherung zu entscheiden.

Aber nicht nur Sie, sondern auch Ihr Versicherer ist unter gewissen Umständen zu einer Kündigung berechtigt. So steht ihm in der Regel dasselbe Recht zur Kündigung nach einer Schadensregulierung zu, wie auch Ihnen.

Auch kann der Versicherer eine Photovoltaik Versicherung kündigen, wenn Sie als Versicherungsnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzen. Welche dies im Einzelnen sind und mit welchen weiteren Konsequenzen Sie im Falle einer Pflichtverletzung zu rechnen haben, lesen Sie im nächsten Abschnitt mit dem Titel „Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer bei einer Photovoltaik Versicherung?“


Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer bei einer Photovoltaik Versicherung?

Welche Pflichten Ihnen im Einzelnen im Zusammenhang mit Ihrer Photovoltaik Versicherung auferlegt werden, ist im Vertragstext aufgeführt. Deshalb sollen im Folgenden nur die Wichtigsten kurz erläutert werde:

  • die Auskunfts- oder Anzeigepflicht
  • das Verhalten im Zusammenhang mit einer Gefahrenerhöhung
  • die Zahlung des Versicherungsbeitrages beziehungsweise der Versicherungsprämie
  • die Pflichten im Schadensfall

Die Auskunfts- oder Anzeigepflicht: Vor Abschluss einer Photovoltaik Versicherung wird Sie Ihr Versicherer um die Beantwortung einiger Fragen im Bezug auf Ihre Photovoltaik Anlage bitten. Ihren Antworten nutzt der Versicherer dazu, sich ein umfassendes Bild der möglichen Gefährdungssituation zu machen und damit das zu erwartende Risiko abzuschätzen. Hier ist Ihr Versicherer auf eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft Ihrerseits angewiesen. Dieser nachzukommen, wird jedem Versicherungsnehmer einer Photovoltaik Versicherung auch wärmstens ans Herz gelegt. Denn sollte sich später herausstellen, dass die Angaben bei Vertragsschluss nicht der Wahrheit entsprachen oder unvollständig waren, kann dies zur Kündigung oder gar Annullierung der Photovoltaik Versicherung führen.

Das Verhalten im Zusammenhang mit einer Gefahrenerhöhung: Ein Versicherer trifft seine Entscheidung über den Abschluss einer Photovoltaik Versicherung sowie deren Prämienhöhe aufgrund seiner Einschätzung des entsprechenden Risikos vor Vertragsunterzeichnung. Ändern sich nun während der Laufzeit Ihrer Photovoltaik Versicherung die Gegebenheiten, so ist der Versicherer auf Ihre Information angewiesen. Dies spielt vor allem bei der sogenannten „Gefahrenerhöhung“ eine wichtige Rolle. Denn einerseits dürfen Sie keine eigenmächtigen Gefahrenerhöhungen vornehmen, ohne den Versicherer vorher um sein Einverständnis gebeten zu haben. Andererseits müssen Sie Ihre Photovoltaik Versicherung umgehend informieren, wenn sich eine Gefahrenerhöhung ohne Ihr Zutun ergeben hat. Unterlassen Sie dies, so kann Ihr Versicherer die Photovoltaik Versicherung unter Umständen sogar fristlos kündigen – nämlich in der Regel dann, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Die Zahlung des Versicherungsbeitrages beziehungsweise der Versicherungsprämie: Natürlich gehört auch die pünktliche Bezahlung des Versicherungsbeitrages zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer einer Photovoltaik Versicherung. Kommen Sie dieser Verpflichtungen nicht nach, hat dies in der Regel ernste Konsequenzen.

Versäumen Sie etwa die Zahlung der Erstprämie, kann Versicherer vom Vertrag zurücktreten und Ihre Photovoltaik Versicherung wird nichtig. Sind Sie hingegen mit einer der Folgeprämien im Rückstand, setzt eine Kündigung seitens des Versicherers gewöhnliche eine vorherige Mahnung voraus.

In beiden Fällen sollte allerdings eines beachtet werden: Liegt der Grund für die offene Beitragsrechnung in Ihrer Verantwortung, besteht in dieser Zeit gewöhnlich kein Versicherungsschutz.
Die Pflichten im Schadensfall: Welchen speziellen Pflichten Sie im Schadensfall nachkommen müssen, wird im folgenden Abschnitt „Wie sollten Sie im Schadenfall bei einer Photovoltaik Versicherung vorgehen?“ beschrieben.


Wie sollten Sie im Schadenfall bei einer Photovoltaik Versicherung vorgehen?

Photovoltaik-versicherung - Arbeiter bei der Montage von Solar PanelsDamit Ihre Photovoltaik Versicherung im Schadensfall schnell und unkompliziert für eine Regulierung sorgen kann, sollten Sie einige grundlegende Vorgehensweisen beachten.

So verpflichtet Sie der Vertrag beinahe jeder Photovoltaik Versicherung dazu, einen kommenden Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt natürlich nur in dem Rahmen, wie es Ihnen zugemutet werden kann.

Ist der Schaden eingetreten, so müssen Sie Ihren Versicherer möglichst ohne Zeitverlust davon in Kenntnis setzen. Dies kann – und sollte – telefonisch erfolgen. Dabei wird Ihnen der Versicherer unter Umständen Weisungen geben, die eine Minimierung des Schadens bewirken sollen. Diese müssen Sie umsetzen – natürlich wieder nur in soweit, wie es Ihnen zumutbar ist.

Hinweis:

Sollten Ihnen durch das Ausführen der Anweisungen Ihres Versicherer Kosten entstehen, werden diese in der Regel auch dann ersetzt, wenn sie zu keinem positiven Ergebnis geführt haben. Genaueres ist im Vertrag Ihrer Photovoltaik Versicherung festgeschrieben.

Ist ersichtlich, dass die Schäden durch eine strafbare Handlung (wie etwa Diebstahl, Sachbeschädigung oder Sabotage) entstanden sind, so müssen Sie die Polizei informieren.

Damit Ihre Photovoltaik Versicherung den Umfang der Schäden möglichst genau bemessen kann, sollten Sie den Ort des Schadens möglichst so lange unverändert lassen, bis Ihr Versicherer eine Begutachtung vorgenommen und seine Freigabe erteilt hat. Sprechen wichtige Gründe gegen ein Warten, so müssen Sie die Schäden beispielsweise durch Fotos dokumentieren. Unter welchen Umständen Sie das Schadensbild vor Besichtigung Ihres Versicherers verändern dürfen, ist in den Vertragsbedingungen Ihrer Photovoltaik Versicherung festgeschrieben.

Darüber hinaus sind Sie im Schadensfall auch verpflichtet, Ihrer Photovoltaik Versicherung alle Auskünfte zu erteilen, die für eine Schadensregulierung notwendig sind. Dazu kann auch die Vorlage von Belegen zählen.

Als Versicherungsnehmer einer Photovoltaik Versicherung haben Sie das Recht, den entstandenen Schaden durch ein sogenanntes Sachverständigenverfahren feststellen zu lassen. Dazu benennen Sie und Ihr Versicherer jeweils einen Sachverständigen, der nach eingehender Prüfung aller Fakten die Schadenshöhe feststellt. Sollten beide Sachverständige zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, liegt die Entscheidung beim sogenannten Obmann. Die Kosten für den von Ihnen gewählten Sachverständigen sowie die Hälfte der Vergütung für den Obmann tragen Sie in der Regel selbst.


Wann lohnt ein Wechsel Ihrer Photovoltaik Versicherung?

Natürlich ist der Vergleich der Beiträge ein erster Anhaltspunkt, um seine Photovoltaik Versicherung mit den anderen Produkten am Markt zu vergleichen. Für den Wechsel der Photovoltaik Versicherung sollte die Beitragshöhe aber nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium sein.
Hier lohnt vielmehr ein intensiver Blick auf den Leistungsumfang. So können beispielsweise etwaige Haftungsausschlüsse oder auch der Verzicht auf ebendiese ein Kriterium sein, um seine Photovoltaik Versicherung zu wechseln.

Last, but not least sind es in manchen Fällen solch attraktive Sonderleistungen wie beispielsweise eine Selbstbeteiligung nach dem Schadensfreiheitsprinzip, die das kleine bisschen Mehrwert liefern und somit für einen Wechsel der Photovoltaik Versicherung sprechen.

Um nach all den vorangegangenen Informationen die perfekte Photovoltaik Versicherung zu finden, müssen Sie aber nicht gleich zum Versicherungsfachmann werden. Denn dafür haben Sie uns! Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter von Sachversicherung24.info stehen Ihnen gern zur Seite, wenn es um die Ermittlung Ihres Versicherungsbedarfs und die Unterbreitung eines Angebots für die Photovoltaik Versicherung geht, die wirklich zu Ihnen passt.

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