Bauherrenhaftpflichtversicherung


Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Bauherrenhaftpflichtversicherung - BeratungsgesprächOb beim Bau eines privaten Eigenheims oder bei der Errichtung eines öffentlichen Gebäudes: Jedes Bauvorhaben birgt Risiken, selbst wenn die Sicherheitsmaßnahmen auf der gesamten Baustelle umfassend geplant wurden. Als Bauherrin oder Bauherr gilt es, dem Thema Sicherheit große Aufmerksamkeit zu schenken. Denn es müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllt werden, deren Verletzung Sie im Schadensfall viel Geld kosten kann. Dazu zählen unter anderem eine ausreichende Beleuchtung und Beschilderung auf dem gesamten Baustellengelände. Doch trotz aller Vorkehrungen lässt sich ein Restrisiko nicht ausschließen. Um finanzielle Verluste wegen Schäden an Dritten zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.


Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer während eines Bauvorhabens gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die wegen der Verletzung diverser Pflichten angestrengt werden können. Zu diesen Pflichten zählen:

1. Auswahlpflicht
Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, das verantwortliche Bauunternehmen sowie alle übrigen Handwerker und Dienstleister am Bau aufmerksam auszusuchen. Daran sind Sie durch die Sorgfaltspflicht gebunden. Wenn durch die fahrlässige Wahl von z. B unqualifizierten Handwerkern Schäden an Dritten entstehen, dann haften Sie. Das gilt auch, wenn Sie die Auswahl von Handwerkern an Bauunternehmen oder Architekten delegieren. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich im Schadensfall gegen Ersatzansprüche ab, ob Sie nun die Auswahlpflicht verletzt haben, oder nicht.

2. Überwachungspflicht
Während des gesamten Bauvorhabens obliegt Ihnen als Bauherr eine Überwachungspflicht. Sie sollten sich daher regelmäßig über die Vorgänge auf dem Baugelände informieren und direkt vor Ort anwesend sein. Eine Verletzung der Überwachungspflicht kann unter anderem entstehen, wenn Ihre Baustelle nicht ausreichend gesichert ist. Sollte nun ein Schaden an oder für eine dritte Person entstehen, dann müssen Sie haften. Das kann sich sowohl auf Personen-, Sach- und Vermögensschaden beziehen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen Fällen.
Beispiele:
Durch Erdarbeiten wird der Zaun des Nachbarn beschädigt.
Ein Kind verletzt sich vor Ort, weil es unbefugt auf der Baustelle spielt.

3. Verkehrssicherungspflicht
Die gesetzlichen Vorgaben, basierend auf § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), verlangen unter anderem eine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung auf einer Baustelle. In vielen Fällen geben Bauherren die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht an den Bauunternehmer bzw. Bauleiter weiter. Wird die Verkehrssicherungspflicht dennoch verletzt und es entsteht ein Schaden, haftet dennoch der Bauherr. Und zwar genau dann, wenn das Bauunternehmen aus bestimmten Gründen nicht für den Schaden aufkommen kann.
Dasselbe gilt, wenn für den Unfall oder die Beschädigung nicht zweifelsfrei ein Verantwortlicher gefunden wird. Auch dann haftet der Bauherr und die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt ein.

Beispiele:
Ein Passant verletzt sich aufgrund unberechtigt gelagerter Materialien auf dem Fußweg.
Aufgrund mangelnder Beleuchtung verfehlt ein Bekannter eine Stufe und fällt die Treppe hinab.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Vater erklärt seinen Kinder den Bauplan

Als Bauherr müssten Sie im Prinzip alle Bestimmungen, deren praktische Umsetzung sowie den Vorgängen während des Projekts im Blick haben. Da dies – insbesondere als Laie – nur schwer umsetzbar ist, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Gezahlt für die Prämie bei den meisten Anbietern als Einmalsumme. Damit ist das Bauvorhaben über einen den gesamten Zeitraum abgedeckt. Weitere Infos hierzu finden Sie im Abschnitt „Ist die gesamte Bauphase in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert?“

Seit Jahrzehnten gehört die Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Programm zahlreicher Versicherungsanbieter. Die Tarife unterscheiden sich hierbei teilweise in Preis und Leistungen. Eines haben jedoch alle Versicherer gemeinsam: Um ein konkretes Angebot abgeben zu können, benötigen sie für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung neben persönlichen Angaben auch verschiedene Eckdaten zum Bauvorhaben. Folgende Fragen können dabei vorkommen:

  • Welche Baumaßnahme wird durchgeführt?
  • Wie hoch ist die Gesamtbausumme?
  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein?
  • Wie hoch ist der Wert der Eigenleistungen am Bau?
  • Wird die Planung bzw. Bauleitung auf eigene Regie durchgeführt?

Diese und einige andere Sachverhalte sind für die Kalkulation der Bauherrenhaftpflichtversicherung nötig. Darüber hinaus fordern viele Anbieter eine vom Statistiker durchgeführte Bodenuntersuchung. Weitere Informationen rund um die Haftpflichtversicherung für Bauherren finden Sie in den folgenden Abschnitten oder über unsere kostenlose Hotline.


Welche Vorteile bietet mir eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Ein ganz klarer Vorteil der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die finanzielle Sicherheit des Bauherrn. Jedes Bauvorhaben bedeutet auch einen erheblichen monetären Aufwand mit nicht unerheblichen Risiken. Vor allem als Laie am Bau ist es schwierig, alle Pflichten und Gesetze zu kennen. Das sind Stolperfallen fast vorprogrammiert. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher praktisch unverzichtbar.

In puncto Deckungssumme bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine große Varianz. Die Bandbreite der maximalen Entschädigungssumme reicht von ca. 3 Mio. bis 50 Mio. Euro. Durch diese Spanne können Sie einen Tarif abschließen, der dem Umfang des Projekts entspricht. Um die Leistungen im Schadensfall bezahlen zu können, sollte die Deckungssumme ausreichend hoch sein. Als Richtwert dient der Kostenrahmen des Bauvorhabens. Je höher die Deckungssumme, desto höher ist in der Regel die Prämie. Doch diese lässt sich auch steuerlich absetzen. Mehr dazu lesen Sie in dem Abschnitt „Ist die Prämie zur Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?“

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann bei verschiedenen Projektstrukturen abgeschlossen werden. Diese unterscheiden sich im Anteil von Fremd- und Eigenleistung. Je mehr Eigenleistung eine Baumaßnahme umfasst, um so höher wird in der Regel das Risikopotenzial angesetzt.

  • Sie lassen den Bau von professionellen Bauunternehmen und Handwerkern planen, leiten und durchführen.
  • Sie führen einen sogenannten „Bau in eigener Regie“ aus, verzichten also weitgehend auf Bauunternehmen und Handwerker. Wichtig hierbei ist die Kompetenz des Bauherrn. Nach Möglichkeit sollten Sie selbst in einem Bauberuf tätig sein und Bauhelfer aus unterschiedlichen Gewerken einsetzen.
  • Sie delegieren den Großteil des Bauvorhabens an professionelle Betriebe und Unternehmen, führen jedoch kleinere Arbeiten als Eigenleistung oder mithilfe von Bekannten und Nachbarn aus. Ist der Anteil der Eigenleistung bei Laien zu hoch, kann der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung vom Versicherer abgelehnt werden.

Bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte stets korrekt angegeben werden, zu wie vielen Teilen professionelle Dienstleister und Eigenleistung beim Bauvorhaben eingeplant sind. Nur so lässt sich ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz generieren. Falsche Angaben könnten sich im Schadensfall negativ auf die Leistung der Bauherrenhaftpflichtversicherung auswirken.

die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet folgende Vorteile:

  • Kostenübernahme bei Personenschaden
  • Kostenübernahme bei Sachschaden
  • Kostenübernahme bei Vermögensschäden
  • Teilweise Absicherung von Eigenleistung sowie Nachbarschaftshilfe (Höhe des Schutzes abhängig vom Anbieter)
  • Überprüfung der Schadenersatzansprüche
  • inkludierte Haftpflicht für Haus- und Grundstücksbesitzer
  • inkludierte Haftpflicht gegen Gewässerschäden
  • geringere Prämien beim Bau von Fertighäusern

Ein weiterer Vorteil der Haftpflicht für Bauherren ist die breit gefächerte Auswahl an Anbietern. Zu den Gesellschaften mit Tarifen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen unter anderem:

  • Allianz Versicherungen
  • AXA Versicherungen
  • Debeka Versicherungen
  • DEVK Versicherungen
  • ERGO Versicherungen
  • Gothaer Versicherungen
  • HDI Versicherungen
  • R+V Versicherungen

Die Auswahl für Bauherrenhaftpflichtversicherungen ist groß. Viele Leistungen sind identisch, allerdings gibt es bei den Zusatzleistungen einige Unterschiede. Darüber hinaus variieren bei den Versicherern bezüglich der Bauherrenhaftpflichtversicherung die Beiträge sowie die maximale Deckungssumme. Ein Vergleich der Anbieter schafft einen Überblick über die Leistungsmerkmale einzelner Tarife. Sollten Sie Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung haben, können Sie sich gern an unsere spezialisierten Berater wenden.


Wer sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichenEs herrscht immer wieder der Irrglauben, dass für die Absicherung von Schäden an Dritten die Bauunternehmen und Dienstleister verantwortlich sind. Als Auftraggeber ist jedoch die Bauherrin bzw. der Bauherr für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zuständig, denn der Auftraggeber ist der Ansprechpartner für alle Beteiligten und haftet auch im Schadensfall. Daraus resultiert, dass alle Bauherren eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen sollten. Kommt eine dritte Person, ihr Eigentum oder Vermögen zu schaden, können Schadenersatzansprüche schnell hohe Kosten verursachen.

Als Bauherr wird laut Duden eine Person bezeichnet, „die einen Bau errichten lässt und finanziert“. Darüber hinaus sind jedoch auch Personen Bauherrin bzw. Bauherr, die ein Objekt umbauen, etwas anbauen oder aber Wohn- oder Gewerbeeinheiten sanieren. Kurzum ist jeder, der an einem Gebäude kleinere und große handwerkliche Maßnahmen vornimmt, ein Bauherr. Und gerade bei größeren Projekten ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich für:

  • private Bauherren
  • gewerbliche Bauherren
  • öffentliche Bauträger

Wenn Sie Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung haben, ist guter Rat nicht teuer. Rufen Sie einfach unsere Experten auf der kostenlosen Hotline an. Wir finden für Sie auch geeignete Anbieter und Tarife zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.


Bei welchen Schäden leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet dann, wenn auf der Baustelle während der Bauzeit ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Der Schutz setzt ausschließlich bei Schäden an Dritten ein, die in Rahmen einer bestimmten Deckungssumme abgesichert sind. Die Versicherungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte ausreichend hoch angesetzt werden, da vor allem Personenschäden enorme Kosten nach sich ziehen können. Ob Behandlungs-, Therapie- und Rehabilitationskosten oder gar eine lebenslange Rente: Die Summen aus privater Hand zu bezahlen, ist kaum möglich.

Neben der Zahlung von Schadenersatzansprüchen übernehmen die meisten Versicherer auch die Prüfung von möglicherweise unberechtigten oder überzogenen Ersatzansprüchen. Sollte solch ein Fall vorliegen, kann die versicherte Person gemeinsam mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung die Ansprüche gegebenenfalls durch Gutachten abwehren. Viele Versicherungen decken hier entweder einen Teil oder die gesamten anfallenden Kosten ab.

Folgende Sachverhalte sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab:

1. Personenschaden

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet, wenn eine an Bauprojekt beteiligte oder unbeteiligte Person in Zusammenhang mit der Baustelle zu Schaden kommt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Erwachsene und Kinder ab, Bauhelfer und Besucher. Stirbt eine Person auf der Baustelle durch einen Unfall auf der Baustelle, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die Bestattungskosten.

2. Sachschaden

Wenn Eigentum von Dritten wegen eines Unfalls oder der Verletzung der Sorgfaltspflicht beschädigt wird, dann leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls. Dabei kann es sich etwa um Gerätschaften, Transportmittel oder sonstige Gegenstände handeln.

3. Vermögensschaden

Nicht nur materieller Schaden ist durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch bei finanziellen Verlusten von Dritten springt die Haftpflicht ein. Liegt ein berechtigter Anspruch vor, wird entsprechende Summe nach umfassender Prüfung der Sachlage an die geschädigte Person übermittelt.

4. Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung unterstützt Bauherren nicht nur durch die Zahlung von Schadenersatz. Sie hilft Ihnen auch dabei zu klären, ob ein Anspruch rechtlich überhaupt besteht und wie hoch dieser gegebenenfalls ist. Jeder Fall wird umfassend geprüft, sodass Sie durch professionelle Gutachten vor Missbrauch der Versicherungsleistung geschützt sind.

5. (Prozess-)Kostenübernahme bei Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sollten Schadensersatzansprüche unberechtigt erhoben werden, hilft Ihnen die Bauherrenhaftpflichtversicherung, diese abzuwälzen. Dafür können beispielsweise Gutachter bezahlt werden oder gelegentlich sogar anfallende Gerichtskosten übernommen werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Baumängel begutachten

Wichtig im Schadensfall ist die gewissenhafte Zuarbeit des Versicherungsnehmers an die Versicherungsgesellschaft. Der Fall kann durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nur dann korrekt bearbeitet werden, wenn alle Fakten zum Schadereignis bekannt sind. Auch die rege Zusammenarbeit mit dem Versicherer während der Fallabwicklung schützt Sie vor unnötige Zahlungen. Auch eingeleitete Rechtsschritte gegen Sie (z.B. Mahnbescheid oder Klage) können durch den Versicherer geklärt werden.

Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung versicherte Schadfälle können sein:

  • mangelhafte Absicherung der Baustelle
  • falsche Lagerung von Baumaterialien / über den Straßenrand hinausragende Baumaterialien
  • unzureichende Grubenabdeckung
  • nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
  • Schäden durch Staub und Schmutz auf Baustelle
  • durch Baggerarbeiten beschädigte Bäume auf dem Nachbargrundstück
  • unvorschriftsmäßige bzw. fehlende Beleuchtung der Baustelle
  • einstürzende Gerüste
  • Stürze auf vereisten Fußwegen vor der Baustelle
  • Stürze von Radfahrern wegen verunreinigter Straße
  • Senkung von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden
  • Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch oder Staub
  • Temperatureinwirkung

Darüber hinaus bieten einige Anbieter für Bauherrenhaftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen an, die optional gewählt werden können. Welche Zusatzleistungen die jeweilige Bauherrenhaftpflichtversicherung erbringt, können Sie in den Bestimmungen nachlesen. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife sowie ein Gespräch mit unabhängigen Versicherungsexperten bringt Klarheit über die zahlreichen Angebote zur Bauherrenhaftpflichtversicherung auf dem Markt.

Für welche Baumaßnahmen die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt, können Sie im Abschnitt „Sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?“ nachlesen.


Welche Schäden sind nicht in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet bei Körper-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. Das bedeutet im Gegenschluss auch, dass bestimmte Schäden nicht abgedeckt sind.

Möglicherweise nicht abgedeckte Schäden durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Veränderungen der Grundwasserverhältnisse durch Bauarbeiten
  • untereinander verursachte Schäden der Mitversicherten
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden an der eigenen Person
  • Schäden an der eigenen Baukonstruktion
  • Überschwemmungen fließender oder stehender Gewässer
  • Erdrutsche

Die nicht versicherten Schäden können zum Teil unter den Anbietern variieren. Eine weitere Einschränkung ist die Art der Bauausführung. Einige Anbieter bieten den Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nur an, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an professionelle Bauunternehmen und Architekten abgegeben werden.

Ausnahme besteht in der Ausführung einiger Arbeiten in eigener Regie: Wenn Sie einen geringen Teil der Baumaßnahme in Eigenleistung durchführen, etwa durch die Hilfe von Bekannten oder Nachbarn, sind Sie und die Helfer dennoch mitversichert. Wenn hingegen der gesamte Bau durch Eigenleistung gestemmt werden soll, lehnen viele Versicherer aufgrund des hohen Risikos eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Es sei denn Sie und Ihre Bauhelfer sind in entsprechenden Gewerken beruflich tätig. Beim der Beantragung einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher genau angegeben werden, wie hoch der Anteil der Eigenleistungen sein wird.

Welche Schäden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind, finden Sie in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Unsere Berater klären Sie auch gern über die Unterschiede zwischen den Tarifen für Bauherrenhaftpflichtversicherung auf.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Deckungssumme für die Bauherrenhaftpflichtversicherung hoch genug gewählt wird. Außerdem sollten die Versicherungsbestimmungen genau studiert werden, um über abgedeckte und nicht abgedeckte Schäden genau informiert zu sein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein nützliches Produkt für alle, die ein Bauvorhaben planen. Um den maximalen Vorteil aus Preis-/Leistungsverhältnis zu erzielen, ist zudem ein Vergleich der Anbieter ratsam.

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichen


Sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?

Bei jedem Bauvorhaben besteht für den Bauherrn eine Schadenersatzpflicht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Funktion, den Versicherungsnehmer im Rahmen eines Bauprojekts vor möglichen Haftpflichtansprüche abzusichern. Dazu gehören in der Regel alle Umbauten, Neubauten, Abbruch- und Grabungsarbeiten sowie Reparaturen.

Durch Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesicherte Bauleistungen im Überblick:

  • Neubau (massive Bauweise oder Fertigbauweise)
  • Umbauten innerhalb und an einem Bauwerk
  • (Altbau-)Sanierungen
  • Reparaturen jeglicher Art
  • Erdarbeiten
  • Abbrucharbeiten

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet sowohl beim Bau eines Einfamilienhauses als auch bei der Errichtung oder Sanierung eines Wohnkomplexes, der Neukonstruktion eines Betriebs oder eines öffentlichen Gebäudes. Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel an dem finanziellen Rahmen des Bauvorhabens. Deshalb ist es bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig, korrekte Angaben über das geplante Projekt zu machen.

Kleinere Bauvorhaben sind bei vielen Anbietern bereits mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch hier dient der Kostenrahmen als Richtwert. Ist eine bestimmte Bausumme überschritten, wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.

Zusammengefasst ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei jeder baulichen Maßnahme sinnvoll, bei der Sie als Bauherr gelten und die einen gewissen finanziellen Rahmen übertritt. Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, dann rufen Sie unsere kostenlose Hotline an. Unsere Versicherungsexperten können Ihnen Auskunft geben und Ihnen bei Bedarf passende Tarife für Bauherrenhaftpflichtversicherungen heraussuchen.


Ist die Prämie zur Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Ob Privat-, Tier- oder Kfz-Haftpflicht: Grundsätzlich lassen sich alle Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen. Das gilt auch für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Schließlich dient sie dazu, den Versicherungsnehmer vor Haftpflichtansprüchen durch Dritte zu schützen und einen möglicherweise damit einhergehenden finanziellen Ruin zu verhindern. Doch die Kosten für Haftpflichtversicherungen können selber schnell zur Last werden. Die steuerliche Absetzung trägt dazu bei, die finanzielle Last der anfallenden Versicherungsprämien zu verringern.

Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung werden in der Regel durch eine Einmalzahlung abgedeckt. Um die Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, wird diese Prämie als Betriebskosten bzw. Vorsorgeaufwand in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt. Für Bauherren, die ein Mehrfamilienhaus bauen, einen Altbau sanieren oder ähnliches, kann die Prämie auch unter „Vermietung & Verpachtung“ angegeben werden. Durch den steuerlichen Kniff können Sie im Jahr immerhin einige Euro sparen.

Ein weiterer Tipp: Sie können die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung als feststehende Position in Ihre Kalkulation einfließen lassen. Dadurch werden keine Rückstellungen für den Fall einer Schadenersatzforderung erhoben.

Sollten Sie weitere Informationen rund um die Absetzbarkeit der Bauherrenhaftpflichtversicherung wünschen, empfehlen wir Ihnen ein kostenloses Gespräch mit unseren Versicherungsspezialisten. Diese klären Sie auch über verfügbare Angebote bei verschiedenen Gesellschaften auf – unabhängig und mit Know-how.


Bauherrenhaftpflichtversicherung – Was ist im Schadensfall zu tun?

Bauherrenhaftpflichtversicherung - Architekt und Bauherr besprechen DetailsWenn ein Schaden auf der Baustelle entstanden ist, der den Bedingungen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung entspricht, empfiehlt es sich, diesen konkret zu dokumentieren – etwa mit Fotos, Zeichnungen und einer schriftlichen, stichwortartigen Protokollierung. Die Dokumentation sollte direkt nach dem Unfall eingeleitet werden. Je schneller, desto besser. Denn so lässt sich der genaue Hergang noch am ehesten ohne Erinnerungslücken darlegen. Je länger Sie mit der Dokumentation warten, desto schwerer wird es womöglich, für die Bauherrenhaftpflichtversicherung das Geschehene nachzuvollziehen.

Danach sollte umgehend beim Versicherer, bei der die Bauherrenhaftpflichtversicherung läuft, eine Meldung eingehen. Für den Erstkontakt empfiehlt sich ein Telefonat: Das geht schnell und ist persönlich. Als Ansprechpartner steht Ihnen hierzu Ihr Kundenberater zur Seite. Er wickelt für Sie die Schadenmeldung ab und leitet alle notwendigen Schritte zur Prüfung und Leistung der Angelegenheit ein. Erklären Sie ganz genau, was passiert ist und reichen Sie alle erforderlichen Daten bei dem Versicherer ein. Dies kann, je nach Anbieter für Bauherrenhaftpflichtversicherung, entweder postalisch oder auch via E-Mail geschehen.

Auf Druck von der Gegenseite sollten Sie besonnen reagieren. Gehen Sie auf finanzielle Forderungen nicht ein, sondern sprechen Sie zuvor mit Ihrem Versicherer. Dieser benötigt Zeit, um den Fall zu überprüfen und ggf. unberechtigte Ansprüche zu erkennen. Wenn Sie zahlen, kann sich das negativ auf den Schutz ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung auswirken.

Informieren Sie bei Mahnbescheiden oder Klagen gegen Sie stets Ihren Versicherer für Bauherrenhaftpflichtversicherung! Handeln Sie möglichst nicht ohne Absprache mit dem Versicherer!

Ihre fünf Schritte bei einem Schadenereignis:

  • Schadensfall sofort dokumentieren (Ereignis ggf. schriftlich festhalten, Fotos machen, Zeichnungen erstellen)
  • Versicherer kontaktieren und den Schadensfall konkret beschreiben.
  • Keine Zahlung an Geschädigte ohne Kenntnis des Versicherers leisten.
  • Bei gerichtlichen Mahnbescheiden erst in Widerspruch gehen.
  • Im Falle einer Klage gegen Sie sollten Sie sofort Ihren Versicherer informieren und nach Anweisungen handeln.

In jedem Fall sollte die Schadenmeldung zeitnah geschehen. Je besser der Unfall dokumentiert ist, umso schneller können Sie von den Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung profitieren. Zudem senken Sie so die Chance, dass ein unberechtigter Anspruch Recht erhält. Bei Unsicherheiten können Sie sich gern an uns wenden. Unsere Experten wissen, was bei einem Schadensfall zu tun ist und können Sie umgehend beraten.


Ist die gesamte Bauphase in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert?

Grundsätzlich gilt die Bauherrenhaftpflichtversicherung über die gesamte Bauphase. Das beinhaltet alle Schritte von der Planung bis zur Abnahme durch das Bauamt. Selbst wenn das betroffene Haus bereits bezogen wird, obwohl noch bestimmte Arbeiten daran durchgeführt werden müssen, handelt es sich nach wie vor um eine Baustelle. Und damit gelten auch noch die Haftungspflichten für den Bauherrn. Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird bei einigen Anbietern genau auf die Projektplanung der Baumaßnahme angepasst.

Wenn Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen möchten, dann können Sie dies schon zum Zeitpunkt der Planung in Erwägung ziehen. Wichtig ist nur, dass Sie bereits über alle notwendigen Informationen rund um das Bauvorhaben verfügen. Wie in Abschnitt „Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?“ erwähnt, müssen Sie bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung auch Fragen zum geplanten Bau beantworten.

Jedoch ist der Schutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung zeitlich begrenzt. Die Versicherer ziehen hierfür zwei Möglichkeiten in Betracht:

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch nach Abschluss der Bauarbeiten.
  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet innerhalb zwei Jahren nach Abschluss.

Sollte der vereinbarte Zeitraum nicht ausreichen, etwa weil sich die Erstellung des Baus verzögert, kann eine Verlängerung der Bauherrenhaftpflichtversicherung beantragt werden. Diese ist oftmals kostenpflichtig. Bei der Verlängerung sollte beachtet werden, dass die Zusatzzahlung auch dem länger benötigten Zeitraum tatsächlich entspricht.

Teilweise können Verlängerungen mehrmals vereinbart werden. So können Sie den Schutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung flexibel anpassen. Eine Beratung zu einzelnen Tarifen und Bestimmungen bringt Klarheit. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Experten und vergleichen Sie, welcher Tarif für Ihr Bauvorhaben geeignet ist.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen