Gewerbehaftpflichtversicherung


Was ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

sachversicherung24 – GewerbehaftpflichtversicherungWas für den Bürger im privaten Bereich die Privathaftpflichtversicherung ist, ist für den Selbstständigen im gewerblichen Bereich die Gewerbehaftpflichtversicherung. Jeder Selbstständige, Firmeninhaber und Gewerbetreibende trägt das Risiko für seine unternehmerische Tätigkeit und das seiner Mitarbeiter. Die Gefahr, dass eine betriebsfremde Person zu Schaden kommen kann, sollte nicht unterschätzt werden. Nach dem Gesetz ist jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, für diesen auch haftbar zu machen. Im schlimmsten Fall können durch Schadenersatzforderungen Dritter solch hohe, finanzielle Verluste für den Gewerbetreibenden entstehen, dass das Gewerbe vor der Existenzaufgabe steht. Die Gewerbehaftpflichtversicherung bietet für solche Fälle den notwendigen Versicherungsschutz. Sie begleicht in erster Linie begründete Schadenersatzansprüche eines Dritten, die der Gewerbetreibende oder eine mitversicherte Person – wie dessen Mitarbeiter – verschuldet haben. Eine weitere wichtige Aufgabe der Gewerbehaftpflichtversicherung ist die Abwehr von zu hohen oder unbegründeten Schadenersatzansprüchen Dritter. Man spricht hierbei auch von einer passiven Rechtsschutzversicherung, die den Versicherungsnehmer im Extremfall auch gerichtlich vertritt.

Die Kosten hierfür trägt der Versicherer der Gewerbehaftpflichtversicherung. In Deutschland ist die Gewerbehaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, dennoch kann der Abschluss einer solchen nur jedem Gewerbetreibenden und Selbstständigen dringend ans Herz gelegt werden. Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung ohnehin obligatorisch. So dürfen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Notare oder Steuerberater ihre Tätigkeit ohne eine solche Versicherung gar nicht aufnehmen. Zu groß ist das Risiko in beratenden und behandelnden Berufen Fremde zu schädigen. Im Schadenfall steht nicht nur das Gewerbe vor dem Ruin, der Betriebsinhaber haftet in vielen Fällen auch mit seinem Privatvermögen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung gibt dem Betriebsinhaber, den Mitarbeitern und auch den Kunden die Gewissheit für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ob es sich um Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe handelt, spielt für die Gewerbehaftpflichtversicherung keine Rolle.


Welche Vorteile bietet eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Gewerbehaftpflichtversicherung - Vorteile vergleichenDer Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung gibt Gewerbetreibenden den Schutz und die Sicherheit, dass ihr Gewerbe und auch ihr Privatvermögen im Schadenfall unversehrt bleiben. Grundsätzlich ist nicht nur der Versicherungsnehmer in seiner unternehmerischen Tätigkeit versichert, sondern auch die Fehler und Handlungen seiner Mitarbeiter. Die Bildung von hohen Rücklagen für eventuelle Schadenfälle ist nicht notwendig, wenn eine Gewerbehaftpflichtversicherung besteht. Jeder Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende hat mit dem Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung die Möglichkeit, ein unkalkulierbares Risiko gegen einen kalkulierbaren Versicherungsbeitrag auf einen Versicherer abzuwälzen. Folgendes sollte jeder Selbstständige und Gewerbetreibende bei seiner Gewerbehaftpflichtversicherung beachten: Wird der Betrieb erweitert oder verändert, so ist unbedingt eine Anpassung des Versicherungsvertrages notwendig. Die Gewerbehaftpflichtversicherung bietet zwar über die integrierte Vorsorgeversicherung beitragsfreien Versicherungsschutz für neue Risiken, allerdings mit Beschränkungen: Neue Risiken können über die Vorsorgeversicherung nur zu bestimmten Deckungssummen und auch nur zeitlich begrenzt versichert werden.

Der Versicherungsnehmer hat zwar die Garantie, dass alle Risiken versichert sind, doch für den perfekten Versicherungsschutz ist der unverzügliche Einschluss neuer Risiken von zentraler Bedeutung. Auch für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer der Versicherungsbeitrag zu hoch ist, gibt es bei der Gewerbehaftpflichtversicherung individuelle Lösungen: Der individuelle Einschluss einer Selbstbeteiligung mindert – je nach vereinbarter Höhe – die Kosten für eine Gewerbehaftpflichtversicherung. So kann der Gewerbetreibende alle gewünschten Deckungserweiterungen mitversichern und trägt dabei nur einen überschaubaren Eigenanteil je Schadenfall selbst. Die Versicherung leistet die Differenz, wenn die Schadenhöhe die vereinbarte Selbstbeteiligung überschreitet. Der Beitrag für diese Absicherung mindert zudem als Betriebsausgabe die Gewerbesteuer und kann bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung gibt nicht nur dem Versicherungsnehmer selbst, sondern auch Kunden und Mitarbeitern die nötige Sicherheit für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In den meisten Fällen beinhaltet die Gewerbehaftpflichtversicherung eine beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für die Familie des Versicherungsnehmers.

Der Einzelvertrag sollte jedoch erst nach sorgfältigem Vergleich der Versicherungsleistungen gekündigt werden. Durch den Einschluss verschiedener Deckungserweiterungen kann die Gewerbehaftpflichtversicherung individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden. So werden genau die Eventualitäten über den Versicherungsvertrag abgesichert, die dem Versicherungsnehmer besonders wichtig sind.


Was ist bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung versichert?

Grundlage für sämtliche Haftpflichtversicherungen, so auch für die Gewerbehaftpflichtversicherung, ist der § 823 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB). Demnach ist jeder, „der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Man spricht auch von der sogenannten Verschuldenshaftung. Eine Versicherung kann grundsätzlich nur Schutz bieten, wenn es sich um fahrlässiges Verhalten handelt – so auch die Gewerbehaftpflichtversicherung. Bei vorsätzlichen Handlungen oder Straftaten muss sich der Versicherungsnehmer oder seine mitversicherte Person immer selbst verantworten. Jeder Betriebsinhaber haftet jedoch zudem auch für sein Unternehmen schon allein aus der Tatsache heraus, dass er dieses besitzt (Gefährdungshaftung).

Versicherungsleistungen in der Gewerbehaftpflichtversicherung sind:

Sparte Versicherungsleistungen
Gewerbehaftpflichtversicherung Personenschäden
Gewerbehaftpflichtversicherung Sachschäden
Gewerbehaftpflichtversicherung Vermögensschäden
Gewerbehaftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche durch Dritte

Im privaten Bereich dienen die Tierhalter-, Kfz- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Beispiel für eine Gefährdungshaftung. Die Gefahr, dass betriebsfremde Personen in der Betriebsstätte oder durch erbrachte Dienstleistungen der Mitarbeiter zu Schaden kommen, ist immer gegeben und sollte nicht unterschätzt werden. Die Gewerbehaftpflichtversicherung bietet hier den notwendigen Schutz. Auch wenn das Risiko in den verschiedenen Branchen unterschiedlich hoch ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen – ob klein oder groß. Unvorhersehbare Forderungen können auf den Versicherer abgewälzt werden – zu einem kalkulierbaren Versicherungsbeitrag der Gewerbehaftpflichtversicherung – im Handwerk, der Industrie oder dem Dienstleistungsgewerbe. Die Gewerbehaftpflichtversicherung begleicht begründete Schadenersatzansprüche Dritter zum Zeitwert.

Auf der anderen Seite werden Schadenersatzansprüche Dritter abgelehnt, die wegen ihrer Höhe oder vom Grundsatz her unbegründet sind und sich nicht auf eine gesetzliche Haftungsnorm beziehen. Diese passive Rechtsschutzversicherung vertritt den Versicherungsnehmer auch vor Gericht. Der Versicherer der Gewerbehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die daraus entstehen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher jedem Gewerbetreibenden dringend zu empfehlen.


Was leistet eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

  • Ein Kellner schüttet versehentlich eine Tasse heißen Kaffee auf die Hose eines Gasts.
  • Der Kunde verlangt Schmerzensgeld.
  • Durch eine Unachtsamkeit eines Mitarbeiters in der Montage entsteht dem Kunden ein beachtlicher Sachschaden. Der Kunde erwartet die Behebung des Schadens und eine korrekte Wiederherstellung des baulichen Zustands.
  • Ein Manager rutscht auf der betrieblichen Treppe aus und fällt auf den Hinterkopf.
  • Spätfolgen sind nicht auszuschließen, Rentenzahlungen werden erwartet.

Gewerbehaftpflichtversicherung - Ein Kunde hat sich verletzt

Wer jetzt keine Gewerbehaftpflichtversicherung hat, sollte sehr hohe Rücklagen für solche Fälle gebildet haben. Denn wer einem Dritten einen Schaden zufügt, der haftet dafür – unabhängig davon, ob dies im privaten oder gewerblichen Bereich geschieht. Diese gesetzliche Haftpflicht wird in den sogenannten „Haftungsnormen“ geregelt. Ein Geschädigter muss sich auf eine solche Norm beziehen, wenn er Schadenersatzansprüche geltend machen möchte. Aber wer zahlt den Schaden, wenn keine Gewerbehaftpflichtversicherung besteht? Wer wehrt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die von der Höhe oder vom Grundsatz her unbegründet sind? Wie hoch kann ein Maximalschaden überhaupt aussehen? Eine Gewerbehaftpflichtversicherung hilft Unternehmen, den finanziellen Schaden in solchen Fällen möglichst gering zu halten. Denn nicht selten können Schadenersatzansprüche Dritter die Existenz eines Betriebes stark gefährden. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung begleicht die Ansprüche des Geschädigten – wie jede andere Haftpflichtversicherung auch – zum Zeitwert.

Der Zeitwert ist der Wert einer Sache, der sich zum Zeitpunkt der Schadenregulierung aus dem Neuwert abzüglich einer Abnutzungspauschale ergibt. Dieser Wert ist nicht dem Wiederbeschaffungswert gleichzusetzen, sondern liegt meist darunter. Besonders im Technik- und Medienbereich, in dem rasante Entwicklungen den Markt bestimmen, wird das deutlich: Ein Fernseher, der heute dem neuesten Standard entspricht, gehört morgen schon zur veralteten Technik, was einen starken finanziellen Verlust bedeuten kann. Der damals hohe Anschaffungspreis spielt zum Schadenzeitpunkt für die Gewerbehaftpflichtversicherung keine Rolle mehr, vielmehr wird der aktuelle Neupreis abzüglich der Abnutzung erstattet. Diese Form der Schadenregulierung gilt für alle Haftpflichtversicherung – so auch für die Gewerbehaftpflichtversicherung, um Versicherungsbetrug vorzubeugen und den Versicherungsbeitrag bezahlbar zu halten. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung leistet bei Fahrlässigkeit. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Lediglich für Schadenersatzansprüche, die aus vorsätzlichen Handlungen und Straftaten entstehen, haftet der Versicherungsnehmer selbst. Die Gewerbehaftpflichtversicherung erstattet in der Regel immer direkt an den Geschädigten.


Welche Gewerbehaftpflichtversicherung gibt es?

Es gibt betriebliche Haftpflichtversicherungen für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und sonstige Gewerbetreibende. Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung sogar obligatorisch. Hierzu zählen beratende und behandelnde Personen, wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Diese dürfen ohne eine entsprechende Gewerbehaftpflichtversicherung ihren Beruf gar nicht erst ausüben. Dennoch wird auch für alle anderen Selbstständigen und Unternehmer der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung dringend empfohlen. Für jeden gibt es den passenden Versicherungsschutz: Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von Versicherern, die sich auf die Absicherung von Betrieben und Gewerbetreibenden spezialisiert haben. Für Laien ist es daher häufig sehr zeitintensiv und mit Schwierigkeiten verbunden, anhand der verschiedenen Angebote der Gewerbehaftpflichtversicherung, das Beste für die persönliche Situation herauszufiltern. Denn die Gewerbehaftpflichtversicherung wird individuell auf jedes Unternehmen und jeden Selbstständigen angepasst. Eine pauschale Absicherung ist in diesem Bereich nicht möglich und auch nicht wünschenswert, da die einzelnen Risiken unterschiedlicher nicht sein könnten. Experten geben in einem Beratungsgespräch einen Überblick über die verschiedenen Tarifvarianten der Gewerbehaftpflichtversicherung, die es auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt. Prinzipiell gibt es für jeden Betrieb und jedes Gewerbe den passenden Versicherungsschutz.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung sollte immer bewusst und nach sorgfältigem Vergleich verschiedener Produkte abgeschlossen werden. Auch eine bestehende Gewerbehaftpflichtversicherung sollte von Zeit zu Zeit angepasst werden, da sich die Tarife stetig verbessern und erweitern. Neukunden sind nicht selten besser gestellt als Bestandskunden, denn die aktuellen Tarife sind meistens auch die attraktivsten, da sie auf die neuesten Marktveränderungen und Bedürfnisse zugeschnitten werden. So wird beispielsweise heutzutage dem Datenschutz eine weitaus höhere Stellung zugeschrieben, als noch vor ein paar Jahren. Erweiterungen oder Veränderungen des Betriebes sollten dem Versicherer unverzüglich angegeben werden, damit der Versicherungsschutz der Gewerbehaftpflichtversicherung entsprechend angepasst werden kann.

Gewerbehaftpflichtversicherung - Zufriedener Geschäftsführer


Was ist in einer Gewerbehaftpflichtversicherung nicht versichert?

Die Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung – so auch für die Gewerbehaftpflichtversicherung – sind im Vergleich zu anderen Sachversicherungen speziell geregelt: Als Grundlage dienen die „Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen“ (AHB) für alle Haftpflichtversicherungen. In diesem Teil des Bedingungswerkes werden einige Bereiche ausgeschlossen, die erst einmal nicht zum Versicherungsschutz gehören. Über die „Besonderen Bedingungen“ werden die AHB – je nach Form der Haftpflichtversicherung – dann in den einzelnen Bereichen abgeändert bzw. entkräftet. Diese besonderen Ergänzungen zu den „Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen“ werden in der Regel zugunsten des Versicherungsnehmers verändert oder erweitert – so auch in der Gewerbehaftpflichtversicherung. Es gelten beispielsweise von Grund auf Schäden im Ausland nicht mitversichert. In den „Besonderen Bedingungen der Gewerbehaftpflichtversicherung“ werden diese jedoch wieder im Versicherungsumfang mit eingeschlossen. Das ist auch notwendig, da ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter auch auf Messen und Ausstellungen, auf Dienstreisen oder sonstigen Aufenthalten im Ausland Versicherungsschutz benötigen. Diese Regelung findet in der Gewerbehaftpflichtversicherung auch Anwendung bei Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, die vom Grundsatz her in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind. Diese können zu einem Mehrbeitrag als Deckungserweiterung zusätzlich im Versicherungsumfang mit aufgenommen werden. Einige Ausschlüsse sind gegen einen Mehrbeitrag als Deckungserweiterung in der Gewerbehaftpflichtversicherung zusätzlich versicherbar.

Einen wesentlichen Ausschluss allerdings stellen Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen bzw. daraus resultierende Ersatzansprüche dar. Werden vereinbarte Vertragsleistungen nicht eingehalten, so kann dies generell nicht auf eine Gewerbehaftpflichtversicherung abgewälzt werden. Auch reine Vermögensschäden sind vom Grundsatz her zwar in der Gewerbehaftpflichtversicherung mitversichert, jedoch werden solche ausgeschlossen, die auf eine Leistung oder Lieferung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zurückzuführen sind. Einen ausreichenden Versicherungsschutz in diesem Bereich bietet eine Produkthaftungsversicherung. Auch Ansprüche gegen mitversicherte Personen oder von Mitversicherten untereinander sind nicht Gegenstand der Gewerbehaftpflichtversicherung. Subunternehmer oder Urlaubsvertretungen gelten über den Versicherungsvertrag in der Regel nicht mitversichert. Hierzu beziehen Versicherer klare Stellung, indem eine eigenständige Absicherung in diesem Bereich zu treffen ist. Schadenersatzansprüche, die durch vorsätzliche Handlungen oder Straftaten entstehen, können nicht auf eine Gewerbehaftpflichtversicherung abgewälzt werden und müssen vom Versicherungsnehmer selbst verantwortet werden – sowohl finanziell als auch strafrechtlich. Bei einem Arbeitsunfall des Arbeitnehmers tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Hierbei gelten mit den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sämtliche Haftpflichtansprüche gegen den Arbeitgeber als abgegolten. Da für jeden Betrieb der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung mit ganz individuellem Versicherungsumfang notwendig ist, kann nur ein Beratungsgespräch Gewissheit geben.


Wie wird in der Gewerbehaftpflichtversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Ein Selbstständiger mit eigenem Vertrieb oder ein Unternehmen mit mehreren Angestellten. Eine Imbissbude oder ein 4-Sterne-Gastronomiebetrieb. Eine Papierfabrik oder ein Sonnenstudio.

Gewerbehaftpflichtversicherung - Beratungsgespräch

Das Geschäftsrisiko ist je nach Betriebszweig sehr unterschiedlich. Hier wird schnell deutlich, dass die Versicherungssummen in der Gewerbehaftpflichtversicherung nicht pauschal bestimmt werden können. Die richtigen Deckungssummen zu bestimmen, ist jedoch von zentraler Bedeutung, wenn bei der Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadenfall auch eine optimal zugeschnittene Absicherung bestehen soll. Die Ermittlung der Versicherungssumme ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Zum einen ist die Größe des Gewerbes und die Anzahl der Mitarbeiter und zum anderen die Risikoklassifizierung der Branche bei der Gewerbehaftpflichtversicherung entscheidend. Bei der Antragsstellung sollten daher alle bestehenden Risiken detailliert aufgeführt werden. Ein Experte hilft dabei, nicht nur die richtige Versicherungssumme zu wählen, sondern auch die Deckungserweiterungen einzuschließen, die für das individuelle Gewerbe von hoher Bedeutung sein können. Häufig findet man auf dem Markt in der Gewerbehaftpflichtversicherung die Versicherungssummen 2 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. In der Regel reichen diese Deckungssummen jedoch für die wenigsten Betriebe tatsächlich aus. Bei der Bestimmung der Versicherungssumme in der Gewerbehaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall der Maximalschaden bestimmt und auch versichert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Gewerbe durch Schadenersatzansprüche Dritter nicht in den Ruin getrieben wird und auch das Privatvermögen des Versicherungsnehmers geschützt wird.


Welche Schäden sind in einer Gewerbehaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Gewerbehaftpflichtversicherung sichert grundsätzlich sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die einem Dritten durch die unternehmerische Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer seiner mitversicherten Person entstehen. Echte Vermögensschäden können beispielsweise Beratungsfehler, Fehlinvestitionen oder ein entgangener Gewinn durch einen schuldhaft versäumten Geschäftstermin sein. Diese Form von Schäden ist unabhängig von Personen- und Sachschäden. Für echte Vermögensschäden gelten in der Gewerbehaftpflichtversicherung deutlich niedrigere Deckungssummen. Entsteht dagegen nach einem Personen- oder Sachschaden ein zusätzlicher finanzieller Folgeschaden, so gilt dieser unechte Vermögensschaden über die Personen- oder Sachschäden in der Gewerbehaftpflichtversicherung entsprechend mitversichert. Hierzu zählen unter anderem Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld eines Geschädigten, ebenso wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in der Gewerbehaftpflichtversicherung. Einem Dritten können sich nach einem Unfall, den der Betriebsinhaber dem Gesetz nach zu verantworten hat, körperliche Folgeschäden ergeben. Kann dieser seinen Beruf daraufhin nicht mehr ausüben, handelt es sich bei einem Verdienstausfall oder lebenslangen Rentenzahlungen um unechte Vermögensschäden infolge eines Personenschadens.

Sparte Versicherte Schäden
Gewerbehaftpflichtversicherung Schäden, welche durch Mitarbeiter verursacht werden
Gewerbehaftpflichtversicherung Schäden an Dritten, welche auf dem Betriebsgrundstück verletzt werden
Gewerbehaftpflichtversicherung Produkte und Waren die beim Kunden Sach- und Personenschäden verursachen

Diese Abgrenzung ist bedeutend, wenn man die Höchstgrenzen der Deckungssummen in den einzelnen Positionen der Gewerbehaftpflichtversicherung betrachtet. Generell besteht in einer Gewerbehaftpflichtversicherung nur für die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse Versicherungsschutz, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden. Allerdings weisen auch die Betriebsbeschreibungen in den meisten Versicherungspolicen auf nicht beschriebene oder nicht erkannte Risiken hin, ohne dass dem Versicherungsnehmer hieraus ein Nachteil entstehen darf. Zusätzliche Risiken sind außerdem über die sogenannte Vorsorgeversicherung der Gewerbehaftpflichtversicherung mitversichert.Diese Form der beitragsfreien Mitversicherung neuer Risiken gibt dem Versicherungsnehmer die Sicherheit, dass auch für solche Fälle sofortiger Versicherungsschutz besteht. Allerdings gelten diese weiteren Risiken nur für eine begrenzte Zeit beitragsfrei mitversichert. Auch die Deckungssummen sind bei der Vorsorgeversicherung deutlich niedriger als die vertraglich Vereinbarten. Der Versicherer sollte unverzüglich über neue Risiken informiert werden, damit diese in der Gewerbehaftpflichtversicherung offiziell aufgenommen werden können.

Ein pauschales Versicherungspaket, das für sämtliche Unternehmenszweige gleichzeitig optimalen Schutz bietet, gibt es bei der Gewerbehaftpflichtversicherung nicht. Der Versicherungsschutz sollte immer individuell auf das jeweilige Gewerbe angepasst werden. Eine private Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und dessen Familie ist in der Regel in einem solchen Vertrag beitragsfrei eingeschlossen. Bevor jedoch der einzelne Privathaftpflichtvertrag gekündigt wird, sollten unbedingt die Leistungen miteinander verglichen werden. So kann eine Schlechterstellung vermieden werden. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, da sich die Tarifwerke stets den veränderten Situationen auf dem Markt anpassen. Es gibt heute eine Vielzahl von Deckungserweiterungen – besonders im Bereich Datenschutz – die  vor ein paar Jahren in der Gewerbehaftpflichtversicherung noch gar nicht relevant waren.


Wonach richtet sich der Beitrag in einer Gewerbehaftpflichtversicherung?

 

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung muss individuell auf das einzelne Gewerbe oder Unternehmen abgestimmt werden, wenn eine perfekte Absicherung erfolgen soll. Pauschal kann der Versicherungsschutz nicht bestimmt werden, da der benötigte Versicherungsumfang von Branche zu Branche sehr unterschiedlich ist. Der Beitrag einer Gewerbehaftpflichtversicherung ist abhängig von dem gewünschten Versicherungsumfang, den Deckungssummen und von verschiedenen betrieblichen Faktoren. So variiert das Versicherungsrisiko stark, wenn man unterschiedliche Unternehmenszweige des Handwerks, der Industrie oder des Dienstleistungsgewerbes betrachtet. Der Beitrag ist also abhängig von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der Risikoeinstufung der Branche und dem gewählten Versicherungsumfang. Ist dem Antragsteller der Beitrag der Gewerbehaftpflichtversicherung zu hoch, so gibt es die Möglichkeit, den Beitrag zu senken. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag reduziert werden. So trägt der Unternehmer im Falle eines Falles zwar einen gewissen Eigenanteil, doch dieser ist kalkulierbar. Der Beitrag einer Gewerbehaftpflichtversicherung mindert als Betriebsausgabe zudem die Gewerbesteuer und kann bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

 

Kündigungsfristen im Bereich der Gewerbehaftpflichtversicherung sind:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist
Gewerbehaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende
Gewerbehaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende
Gewerbehaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende

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