Umwelthaftpflichtversicherung


Was ist eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Umwelthaftpflichtversicherung - Untersuchungen in der NaturDie Umwelthaftpflichtversicherung deckt im Rahmen des gewerblichen Versicherungsschutzes einen Bereich ab, der die Haftung eines Unternehmers für Schäden durch Umwelteinwirkungen betrifft. Diese Haftung sollte durch einen Betriebsinhaber niemals unterschätzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn von seinem Betriebsgrundstück oder der Art seiner Tätigkeit mögliche Gefahren ausgehen können. Umwelteinwirkungen umfassen einen weiten Bereich der Schadensursachen, der keineswegs nur auf die offenkundigen Umweltschäden begrenzt ist. Zu den Umwelteinwirkungen, die einen Schadensfall in der Umwelthaftpflichtversicherung auslösen können, gehören:

  • Gase
  • Dämpfe
  • Gerüche
  • Stoffe
  • Flüssigkeiten
  • Geräusche
  • mechanische Bodeneinwirkungen
  • sonstige Geschehnisse, die zu einem Schadenseintritt führen können

Betroffen im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung ist die Umwelt in ihrer Form als Luft, Boden oder Wasser. Die Umwelteinwirkungen selbst können dabei auch Schäden an von Menschen errichteten Gegenständen verursachen. Diese abstrakte Definition gewinnt an Bedeutung, wenn ein Gewerbetreibender, Selbstständiger, Freiberufler oder Handwerker mit den tatsächlichen Ansprüchen seiner Betriebsnachbarn oder anderer Dritter konfrontiert wird. Besteht dann keine Umwelthaftpflichtversicherung, reicht die begrenzte Haftung für Umweltschäden in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung zumeist nicht aus.


Welche Vorteile bietet eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Die Umwelthaftpflichtversicherung leistet für den Versicherungsnehmer den klassischen umfassenden Schutz einer gewerblichen Haftpflichtversicherung. Als Unternehmer genießt der Versicherte damit bereits die Vorteile des Versicherungsschutzes, bevor überhaupt ein Anspruch aus Umweltschäden beglichen werden muss.

Wesentliche Vorteile einer Umwelthaftpflichtversicherung sind:

  • Prüfung der Ansprüche durch die Haftpflichtversicherung
  • passiver Rechtsschutz bei der Schadensabwehr
  • Prüfung der geltend gemachten Schadenshöhe
  • Ausgleich der berechtigten Ansprüche

Schon, wenn ein Schaden eintritt, genießt der Betriebsinhaber also die fachkundige Unterstützung seiner Umwelthaftpflichtversicherung, die Sachverständige bei der Ermittlung des Schadenshergangs und der Bestimmung der Schadenshöhe einsetzen kann. Nur wenn die Ansprüche berechtigt sind, erfolgt schließlich der Ausgleich durch die Umwelthaftpflichtversicherung, die im Zweifel auch die Kosten eines Rechtsstreits für den Versicherten übernimmt.


Was ist bei einer Umwelthaftpflichtversicherung versichert?

Da die Umwelthaftpflichtversicherung Schäden durch Umweltbeeinträchtigungen versichert, fallen unter den Versicherungsschutz in der Regel alle diejenigen Sachwerte und Bestandteile eines Betriebes, die diese Beeinträchtigungen auslösen können. Abhängig ist der genaue Umfang des Versicherungsschutzes von den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Möglich ist die Absicherung durch Schäden ausgehend von

  • Heizöltanks
  • Betriebsmitteln
  • Abscheideanlagen
  • Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen
  • Mietsachschäden nach Brand oder Explosion

Dabei handelt es sich um eine beispielhafte Auflistung, die je nach Versicherung noch um eine ganze Reihe von Risiken ergänzt werden kann. Die genaue Ermittlung durch einen Versicherungsberater ist gerade bei der Umwelthaftpflichtversicherung unverzichtbar. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Risikosegmente durch den individuellen Versicherungsvertrag abgedeckt werden.


Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz in einer Umwelthaftpflichtversicherung?

Da die Umwelthaftpflichtversicherung vom Wesen her eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, gehören zu den versicherten Schäden die drei Hauptschadensarten, mit denen ein Betriebsinhaber konfrontiert werden kann.

Dies sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folgeschäden

Jede Schadensart ist in ihrem gesamten Umfang versichert. Dies beinhaltet, dass bei einem Personenschaden auch die Auswirkungen einschließlich der andauernden Heilbehandlung oder sonstiger Maßnahmen getragen werden. Bei Sachschäden, wie sie durch ein übergreifendes Feuer entstehen können, gehören für den Geschädigten die Aufräumarbeiten oder Kosten für die Einholung behördlicher Genehmigungen zum Schadensumfang dazu. Die konkrete Regulierung wird durch die Umwelthaftpflichtversicherung geprüft und übernommen.


Bis zu welcher Höhe leistet eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Umwelthaftpflichtversicherung - Besprechung auf einer DeponieDie Schadensregulierung durch die Umwelthaftpflichtversicherung folgt den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Für den Versicherten bedeutet dies, dass Schäden nur bis zu der Höhe ausgeglichen werden können, die in seinem Versicherungsvertrag als Deckungssumme vereinbart wurde. Aus diesem Grund ist es von essenzieller Bedeutung, dass der Vertrag für die Umwelthaftpflichtversicherung individuell an die Bedürfnisse des Betriebs und der bestehenden Risiken angepasst wird.

Aufseiten des Geschädigten wird – soweit die Deckungssumme im Schadensfall nicht überschritten wird – der ihm entstandene Schaden ausgeglichen. Dies erfordert die konkrete und exakte Mitarbeit des Dritten, da eine Schadenschätzung in der Regel nicht vorgenommen wird. Die an ihn zu zahlende Entschädigung muss dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechen. Insbesondere in dieser Hinsicht kommt es oft zu deutlichen Abweichungen zwischen den geltend gemachten Ansprüchen durch den Geschädigten und der von der Umwelthaftpflichtversicherung anerkannten Schadenssumme. Sollte sich daraus ein Rechtsstreit entwickeln, kann der versicherte Betriebsinhaber darauf vertrauen, dass die Versicherung ihm entsprechenden Rechtsschutz gewährt.


Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssumme in einer Umwelthaftpflichtversicherung?

In der Umwelthaftpflichtversicherung ergibt sich die Höhe der Deckungssumme aus einer Kombination allgemeiner und individueller Faktoren. Dieses Zusammenspiel stellt bei sorgfältiger Auswahl des Versicherungsvertrags und einem vorangehenden Versicherungsvergleich sicher, dass für den jeweiligen Betriebsinhaber die optimale Deckungssumme vereinbart wird.

Bestimmende Faktoren für die Deckungssumme in der Umwelthaftpflichtversicherung sind

  • pauschale Deckungssumme als Basisdeckung
  • Höchstbetrag des Versicherungsunternehmens
  • Erfahrungswerte nach Branche
  • individuelles Umweltrisiko des Versicherten

In den meisten Fällen bieten Versicherungen für die Umwelthaftpflichtversicherung zunächst einen Basisvertrag an, der eine pauschale Deckungssumme pro Leistungsfall und eine Höchstsumme pro Jahr  anbietet. Dabei können sich bereits Unterschiede abhängig von der Risikobereitschaft des Versicherungsunternehmens ergeben. Dieser Unterschied ist nur in einem neutralen Versicherungsvergleich übersichtlich darzustellen.

Von einer pauschalen Deckungssumme abweichend sind einige Branchen aufgrund bestehender langjähriger Erfahrungswerte schadensgeneigter. Da Schäden hier eine größere Summe als in anderen Branchen erreichen können, ist die darauf gerichtete Umwelthaftpflichtversicherung entsprechend höher angesetzt. Schließlich ist das ganz individuelle Umweltrisiko zu berücksichtigen, das durchaus die pauschale Deckungssumme überschreiten kann. In diesen Fällen können mit den meisten Versicherungen Zusatzvereinbarung und eine Erhöhung der Deckungssumme im Einzelfall vereinbart werden.
Umwelthaftpflichtversicherung - Wasseruntersuchung


Welche Ausschlüsse gibt es in einer Umwelthaftpflichtversicherung?

Insbesondere im Bereich der Umweltschädigungen kann die Umwelthaftpflichtversicherung eine durchaus beachtliche Zahl an Ausschlüssen auflisten, die jedoch kaum in einem einzigen Versicherungsnehmer und seinem Betrieb überhaupt alle zutreffen müssen.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Umwelthaftpflichtversicherung zwar häufig den nachwirkenden Versicherungsschutz bietet, nicht jedoch für Schäden eintritt, die bereits vor dem Versicherungsabschluss entstanden sind. Was in einem normalen Haftpflichtfall kaum eine Erklärung benötigt, ist im Bereich der Umwelteinwirkungen von großer Bedeutung.

Ausgeschlossene Umwelteinwirkungen bestehen auch bei

  • Erwerb von Grundstücken, auf denen die Schadensursache bereits entstanden ist
  • Verstoß gegen behördliche oder technische Auflagen
  • Schäden aus mangelhaften vom Versicherten hergestellten Produkten
  • besondere Anlagen nach dem Umwelthaftungsgesetz

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen für die Umwelthaftpflichtversicherung, die dem Vertrag zugrunde gelegt werden.


Wo gilt die Umwelthaftpflichtversicherung?

Schäden, die sich im Ausland verwirklichen oder dort komplett entstehen, müssen durch ausdrückliche Vereinbarung in die Umwelthaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Da die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen Auslandsschäden generell ausschließen, werden in den Bedingungen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung in der Regel durch die Versicherungsunternehmen Schadensfälle mit Auslandsbeteiligung bereits eingeschlossen. In welchem Umfang genau, und ob dazu auch Zweigniederlassungen gehören, ergibt sich bei einer genauen Prüfung der individuellen Bedingungen zur Umwelthaftpflichtversicherung.

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