Tierhalterhaftpflicht


Was ist eine Tierhalterhaftpflicht?

Tierhalterhaftpflicht - Mit Hunden gassi gehenDie Tierhalterhaftpflicht lässt sich durchaus mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen. Genau wie den Halter eines Fahrzeugs trifft den Tierhalter eine besondere Verantwortung. Er hat es mit einer Gefährdungshaftung zu tun. Dieses besondere Risiko, das in der Tierhalterhaftpflicht versichert wird, beruht auf der Annahme, dass Tiere – und vielfach verbreitet dabei Pferde und Hunde – besondere Gefahrenquellen darstellen. Selbst wenn der Halter alles richtig macht, kann er das Risiko für seine Umgebung und die Menschen darin nicht völlig beherrschen. Die Tierhalterhaftpflicht sichert also auch dann bei Schäden die Beteiligten, wenn im Grunde niemand die Schuld am Schaden trägt. Die Tierhalterhaftpflicht ist nicht auf Hunde oder Pferde begrenzt. Während im gewerblichen Bereich Nutztiere zumeist über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind, müssen private Tierhalter genau überlegen, mit welcher Tierhalterhaftpflicht sie ihre tierischen Familienmitglieder versichern.

Die Tierhalterhaftpflicht kann ganz unterschiedliche Tierarten und Versicherungen beinhalten. Möglich sind:

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
  • Tierhalterhaftpflicht für Pferde
  • Private Haftpflichtversicherung für Kleintiere wie Hasen, Katzen oder Vögel
  • Versicherung für Weidetiere in privater Nutzung wie Schafe, Lama, Esel etc.

Unabhängig davon, in welchem Umfang die Haltung überhaupt zulässig ist, sollten sich Halter von exotischen Tierarten wie Spinnen oder Echsen genau informieren, ob die Tierhalterhaftpflicht durch ihre private Haftpflichtversicherung übernommen wird oder ob Bedarf an einer Spezialversicherung besteht.


Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll und wichtig?

Ganz gleich, wie liebenswürdig Ihr Hund ist oder leichtführig Ihr Pferd – Sie können nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort die Reaktionen Ihrer vierbeinigen Begleiter voraussehen. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie besonders dann, wenn aus kleiner Ursache eine große Wirkung entsteht.

Beispiele für beträchtliche Schäden durch Tiere in der Tierhalterhaftpflicht sind:

  • Ihr Hund entdeckt auf der anderen Straßenseite etwas Unwiderstehliches und läuft los. Durch den Ruck reißt er Ihnen die Leine aus der Hand. Ein Fahrzeug weicht aus und es kommt zu einem Unfall.
  • Ihr Pferd kann Ihren Gastreiter einfach nicht ausstehen und setzt ihn ungeplant bei der ersten Gelegenheit in einem Graben ab. Darunter leiden nicht nur der Stolz Ihres Gastes, sondern auch seine Bekleidung und seine Gesundheit.
  • Ihr Rasenmäherschaf leistet unerwünschte Nachbarschaftshilfe und wechselt in den angrenzenden Garten. Die teure Päonienzucht des Nachbarn ist unwiderruflich ruiniert.

Ohne eine Tierhalterhaftpflicht müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für diese Schäden einstehen. Sind die Tiere allerdings über eine Haftpflichtversicherung für Hunde, Pferde oder private Weidetiere versichert, tritt diese Tierhalterhaftpflicht ein für:

  • Personenschäden mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Folgekosten
  • Sachschäden wie beschädigte Kleidung oder anderes Eigentum des Geschädigten
  • Vermögensschäden wie Verdienstausfall, wenn diese die Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Selbst wenn Sie Ihren Hund oder Ihr Pferd besonders gut kennen, können Sie gar nicht sicher verhindern, dass irgendwann doch ein Missgeschick passiert. Solche Missgeschicke sind nicht nur ärgerlich, sie kosten im Allgemeinen auch Geld. Nicht immer ist es ein Betrag, der noch im Budget vorhanden ist wie die Reinigung eines Mantels. Muss gleich ein Designerstück erstattet werden, haben Sie es mit einem Schaden von mehreren Hundert Euro zu tun. Eine Summe, für die jeder Tierhalter sicher eine bessere Verwendung kennt. Eine Tierhalterhaftpflicht spart also Geld und Ärger.


Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?

Tierhalterhaftpflicht - Kinder füttern ZiegenNicht für jede Tierart im Privathaushalt ist eine Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Ebenso werden Nutztiere bei gewerblicher Nutzung und Zucht nicht durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung geschützt. Sollten Sie also für Ihren Lebensunterhalt Rinder züchten oder sonst in der Viehwirtschaft tätig sein, informieren Sie sich über die gewerblichen Tierversicherungen. Diese umfassen teilweise andere Risiken, die für einen Bauern oder Viehzüchter von besonderer Bedeutung sind. Als Privatmann benötigen Sie ebenfalls eine Tierversicherung, die auf Ihre genauen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die Tierhalterhaftpflicht ist nicht typisch für:

  • Katzen
  • Fische
  • Kleintiere wie Kaninchen oder Vögel

Ihre Katze ist über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Fische im Aquarium verursachen zwar eher selten einen direkten Schaden, sinnvoll ist aber eine Aquarium Versicherung, die Wasserschäden bei einem Defekt am Aquarium übernimmt.

Typisch und anzuraten ist die Tierhalterhaftpflicht hingegen für Halter von

  • Hunden
  • Pferden
  • Eseln
  • Privat gehaltenen Weidetieren
  • Privat gehaltenen großen Laufvögeln (Emu, Strauß)

Sofern Sie Exoten halten, nutzen Sie zur Ermittlung einer passenden Tierhalterhaftpflicht vorzugsweise die individuelle Beratung durch die Versicherungsexperten. Nicht jede Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Absicherung dieser ungewöhnlichen Mitbewohner und optimaler Versicherungsschutz ist im Schadenfall von besonderer Bedeutung.


Welche Bausteine und Leistungen gibt es in einer Tierhalterhaftpflicht?

Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich jeweils aus den Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflicht und kann je nach Anbieter unterschiedlich groß sein.

Grundsätzlich tritt die Tierhalterhaftpflicht ein für:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden als Folge der Hauptschäden

Der Leistungsumfang der Tierhalterhaftpflicht hängt dann davon ab, welche Bausteine die Haftpflichtversicherung für Tiere anbietet und welche Sie vereinbart haben. Dies kann sich auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Gastreiter bei der Pferdeversicherung beziehen oder auf die Anzahl der Hunde, die in der jeweiligen Tierhalterhaftpflicht von Ihnen versichert wurden.

In vielen Fällen ist es möglich, die Tierhalterhaftpflicht mit anderen Tierversicherungen zu kombinieren.

Sie wählen dann aus den Bausteinen von

  • Haftpflicht
  • Tierkrankenversicherung
  • OP-Versicherung

aus.

Bestimmen Sie vor dem Abschluss der Tierhalterhaftpflicht, in welchem Umfang Sie überhaupt Versicherungsschutz benötigen oder wünschen. Abhängig vom Bundesland haben Sie keine Wahl, als für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Abhängig von der Hunderasse müssen Sie zur Erhaltung des Versicherungsschutzes in Ihrer Tierhalterhaftpflicht besondere Auflagen erfüllen. Prüfen Sie immer die Versicherungsbedingungen der Tierhalterhaftpflicht genau, um Versicherungslücken zu vermeiden oder eine Leistungsverweigerung zu verhindern.

Tierhalterhaftpflicht - Angebote vergleichen


Welche Gefahren und welche Kosten deckt eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterversicherung ist eine den meisten Versicherungsnehmern vertraute Haftpflichtversicherung. Wie andere Privathaftpflichtversicherungen auch dient sie der Absicherung des Versicherungsnehmers bei:

  • Personenschaden
  • Sachschäden
  • Vermögensschaden

Der Schutz des Geschädigten ergibt sich mittelbar aus der Tierhalterhaftpflicht, auch wenn es auf den ersten Blick anders erscheint. Nicht der Ausgleich des Schadens beim Geschädigten ist für die Tierhalterhaftpflicht von primärer Bedeutung, sondern der Schutz des Versicherten davor, aus seinem Privatvermögen diese Haftpflichtansprüche ausgleichen zu müssen. Eine solche Zielsetzung ist ebenfalls daraus erkennbar, dass die Schadensmeldung und der Anspruch durch den Versicherten an die Tierhalterhaftpflicht weitergegeben werden. Er ist der Ansprechpartner der Versicherung. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung könnte der Geschädigte hingegen direkt mit der Versicherung den Schaden abrechnen. Er könnte die Versicherung auch direkt verklagen, um seine Ansprüche durchzusetzen, was bei der Tierhalterhaftpflicht nicht möglich ist.

Dies heißt allerdings nicht, dass die Tierhalterhaftpflicht den Versicherten bei den Kosten eines solchen Rechtsstreits alleine lässt. Wird der Schadensersatzanspruch zunächst abgelehnt und der Halter des Hundes oder der Pferdebesitzer verklagt, so gewährt die Tierhalterhaftpflicht sogenannten passiven Rechtsschutz. Sie steht für die Kosten ihres Versicherungsnehmers im Rechtsstreit ein. Die genauen Gefahren und Leistungen der Tierhalterhaftpflicht ergeben sich aus dem ausgewählten Tarif sowie den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Diese können je nach Anbieter unterschiedlich sein. Die Gefahren sind auch abhängig davon, welches Tier durch die Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden soll.

Beispiele sind:

  • Hunde – Bissverletzungen, Personenschaden durch Anspringen und Umreißen, beschädigte oder verdreckte Kleidung, Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Pferde – Personenschaden auch bei Gastreitern und Stallpersonal, Sachschaden an fremden oder gemietetem Eigentum

Ebenso wichtig für den Versicherungskunden ist, sich mit seinen sogenannten Obliegenheitspflichten vertraut zu machen. Diese Verhaltenspflichten treffen ihn nicht nur nach einem Schaden, sondern auch schon während der schadensfreien Vertragszeit. Sie sollen – je nach Vorstellung und Tarif der Tierhalterhaftpflicht – das Zustandekommen eines Schadens überhaupt erst verhindern. Leinenpflicht und Maulkorbzwang können durchaus zu den individuellen Vereinbarungen zwischen Tierhalter und Tierhalterhaftpflicht gehören.

Die Vorteile einer Tierhalterhaftpflicht sind:

Sparte Vorteile
Tierhlterhaftpflicht Prüfung der Haftungsfrage ob und in welcher Höhe Ihre Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
Tierhlterhaftpflicht Begleichung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
Tierhlterhaftpflicht Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen
Tierhlterhaftpflicht Führung und Kostenübernahme eines Prozesses


Ist die Prämie der Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?

Tierhalterhaftpflicht - Schlange im TerrariumDie Tierhalterhaftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich können die Kosten für diese Art von Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Wer also eine Steuererklärung macht, begeht also zumindest keinen Fehler, wenn er die Kosten für die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu seinen Gunsten einträgt.

Allerdings werden die Kosten nicht in jedem Falle steuermindernd berücksichtigt. Vielfach ist der Maximalbetrag der Sonderausgaben, der vom Einkommen abgezogen wird, schon durch andere Ausgaben ausgeschöpft. Andererseits schadet es nicht, die Kosten für die Tierhalterhaftpflicht in jedem Fall anzugeben und für eine Überprüfung durch das Finanzamt auch die entsprechenden Zahlungsbelege bereitzuhalten. Je nach Umfang der Steuererklärung spart es Kosten und führt zu einer Steuererstattung, wenn ein Fachmann wie ein Steuerberater mit der Anfertigung der Einkommenssteuererklärung beauftragt wird.


Was sollte man beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht beachten?

Wie bei jeder anderen Versicherung gilt auch für die Tierhalterhaftpflicht, dass die Versicherung dann den effektivsten Schutz im Schadensfall bietet, wenn sie individuell auf die Anforderungen des Versicherung angepasst ist. Für Sie als zukünftigen Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Sie sich zunächst damit auseinandersetzen, welchen Versicherungsschutz Sie in der Tierhalterhaftpflicht benötigen und welchen Sie zusätzlich wünschen. Führen Sie eine Risikoanalyse durch, bei der Ihnen auch kostenlos die Versicherungsexperten behilflich sind. Der Aufwand ist gering und hilft später beim Versicherungsvergleich und der Auswahl des richtigen Tarifs.

Klären Sie folgende Fragen:

  • Welches Tier soll versichert werden? Benötigen Sie Schutz für einen Hund, ein Pferd, ein sonstiges Weidetier oder einen Exoten?
  • Wie viele Tiere müssen versichert werden?
  • Gibt es bei diesen Tieren Besonderheiten? Hunde können zum Beispiel aufgrund ihrer Größe und der Hunderasse zu einem Risikoausschluss oder Risikozuschlag führen.
  • Welche Versicherungssumme ist optimal?
  • Wünschen Sie eine Selbstbeteiligung? Diese senkt die Prämie, belastet Sie aber auch gerade bei kleinere Schäden wie verschmutzter Kleidung mit eigenen Kosten.
  • Muss das Weiderisiko abgesichert werden?
  • Können Schäden an Mietsachen eintreten?
  • Planen Sie mit Ihrem Tier die private Hobbyzucht und möchten den Nachwuchs ebenfalls direkt absichern?
  • Sind Ihre Tiere gelegentlich oder häufig in der Obhut Dritter, die ebenfalls in den Versicherungsschutz eingebunden werden sollen?
  • Wie oft wollen Sie im Jahr die Prämie zahlen? Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Jahresprämien führen bei vielen Anbietern der Tierhalterhaftpflicht zu Rabatten.

Wenn Sie einen Versicherungsvergleich durchführen, haben Sie die Gelegenheit, den Vergleichsrechner mit diesen Vorgaben zur Tierhalterhaftpflicht zielgerichtet auf die Suche nach dem optimalen Tarif und der günstigsten Prämie für Ihre Ansprüche einzusetzen. Sie erhalten eine übersichtliche Liste, welche Versicherungen eine Hundehaftpflicht oder eine Pferdehaftpflicht anbieten, die das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Weiterführende Informationen zu den genauen Tarifinhalten ermöglichen Ihnen, sich näher mit den Konditionen zu befassen, und das für Sie günstigste Angebot auszuwählen.


Welche Kündigungsfristen hat die Tierhalterhaftpflicht?

Neben den allgemeinen Kündigungsfristen für die Tierhalterhaftpflicht vereinbaren Sie bei Vertragsschluss durch die zum Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen konkret in Ihrem Fall geltende Kündigungsfristen. Diese entsprechen in der Regel den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt bei mehrjährigen Verträgen, dass Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht vor Ablauf der Gesamtversicherungsdauer kündigen können, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht gerade der Kündigungsgrund einer Schadensfalls oder einer Tariferhöhung vorliegt, bieten einige Tarife die Möglichkeit, jederzeit mit einer bestimmten Frist den Vertrag zu beenden. Dies ist abhängig vom Anbieter.

Ansonsten ist es wichtig, die Formerfordernisse für die Kündigung zu beachten. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht durch einen Anruf oder eine Textnachricht beenden wollen. Noch gilt das Schrifterfordernis. Ein Brief ist also unvermeidlich und sollte für den Nachweis per Einschreiben mit Rückschein – nicht Einwurfeinschreiben – erfolgen. Ihre Tierhalterhaftpflicht hat allerdings ebenfalls ein Kündigungsrecht. Die Kündigung seitens der Versicherung erfolgt erwartungsgemäß bei längerem Zahlungsverzug oder teilweise bei einer Anhäufung von Schadensfällen.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Tierhalterhaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Tierhalterhaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Tierhalterhaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Tierhalterhaftpflicht wechseln oder nicht?

Der Wechsel der Tierhalterhaftpflicht deutet an, dass Sie bereits über eine derartige Haftpflichtversicherung für Ihren Hunde, Ihr Pferd oder ein anderes versicherbares Tier verfügen. Gründe, diese bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung zu wechseln, können sein:

  • Die Leistungen sind nicht länger marktgerecht.
  • Die Leistungen entsprechen nicht länger Ihren individuellen Anforderungen.
  • Die Kosten sind im Laufe der Versicherungsjahre gestiegen.
  • Günstige Prämien sind immer vorteilhafter, wenn die Leistungen identisch sind.

Der Wunsch, Kosten zu sparen und zugleich die Leistungen zu erhalten oder sogar zu erhöhen, ist wirtschaftlich vernünftig und für jeden nachvollziehbar. Es ist also sinnvoll, regelmäßig die eigene Tierhalterhaftpflicht auf den Prüfstand zu stellen. Das beste Werkzeug dafür ist der Versicherungsvergleich. Ein traditioneller Versicherungsvergleich, bei dem die einzelnen Angebote persönlich eingeholt werden müssen, ist nicht notwendig. Der Einsatz eines Vergleichsrechners online ist gratis und führt innerhalb kürzester Zeit zu einer Liste der möglichen Anbieter. Die Kurzinformationen betreffen zumeist die wichtigsten Leistungen der Tierhaftpflicht sowie die Kosten, die für die Versicherungsprämie entstehen. Häufig können schon an diesem Punkt die Rabatte einbezogen werden, die sich zum Beispiel aus der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Zahlungsintervall ergeben.

Ob diese Anbietervorschläge letztendlich dazu führen, dass die bestehende Tierhalterhaftpflicht gekündigt und einer der neuen Tarife ausgewählt wird, hängt vom Versicherten ab. Der Versicherungsvergleich ist grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für eine möglicherweise ergänzende persönliche Beratung. Eine Verpflichtung zum Vertrag mit einer der getesteten Tierhalterhaftpflichtversicherungen besteht nicht.


Sinnvolle Versicherungssummen in einer Tierhalterhaftpflicht sind?

Tierhalterhaftpflicht - Schaf auf der WeideDie Versicherungssumme der Tierhalterhaftpflicht betrifft die Höhe der Deckung, für die das Versicherungsunternehmen bei einem Schadensfall einsteht. Dieser auch Deckungssumme genannte Betrag erreicht für die Personenschäden und Sachschäden im Allgemeinen einen Millionenbetrag, der durchaus auch über 10 Millionen Euro liegen kann. Aus gutem Grund ist diese Höhe notwendig, denn die Tierhalterhaftpflicht soll letztendlich auch solche Schäden ausgleichen können, die weit über die Wiederbeschaffungskosten der zerrissenen Hose hinausgehen.

Gerade im Bereich der Personenschäden können sich die Haftungsansprüche für Schmerzensgeld, Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie eine möglicherweise erforderliche lebenslange Verletztenrente schnell summieren. Die Bedingungen für die Tierhalterhaftpflicht führt die Versicherungssumme bei Vermögensschäden zumeist gesondert auf. Diese liegt in der Regel auch deutlich niedriger als die Deckungssumme bei Personenschaden oder Sachschaden. Vermögensschäden sind Folgeschäden, die im Vergleich zu den Hauptschäden gewöhnlich geringer ausfallen. Nur in ganz speziellen Haftungssituationen, die im privaten Bereich eher nicht anzutreffen sind, ist eine reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich.


Muss jedes Tier extra versichert werden?

Grundsätzlich gilt, dass Sie ein bestimmtes individuell näher beschriebenes Tier in der Tierhalterhaftpflicht versichern. Dies bedeutet, Sie können nicht beliebig zum Beispiel Hunde austauschen oder nach dem Ableben des einen Vierbeiners einen anderen ohne Mitteilung an Ihre Versicherung in den Schutz der bestehenden Tierhalterhaftpflicht aufnehmen.

Damit handelt es sich bei der Tierhalterhaftpflicht um eine Einzelversicherung. Möglich ist aber, dass mehrere Tiere gleicher Art mit einem Rabatt versichert werden. Zumeist kostenlos werden Würfe oder Fohlen mitversichert. Die Dauer dieser kostenlosen Mitversicherung ist begrenzt und ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Sollte der Nachwuchs bei Ihnen bleiben, benötigen Sie nach Ablauf dieser Zeit für die erweiterte Tierfamilie wieder eigene Verträge bei Ihrer Tierhalterhaftpflicht.


Was kostet die Tierhalterhaftpflicht?

Es ist kaum möglich, in der Tierhalterhaftpflicht Kosten verbindlich zu beziffern, solange die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stehen. Ein erster Überblick ist also erst dann zu erzielen, wenn bei einem Versicherungsvergleich anonymisierte, aber dennoch schon genauere Angaben zum versicherten Tier und den übrigen Eckdaten gemacht werden.

Gehen Sie davon aus, dass verschiedene Faktoren individuell die Kosten für Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung bestimmen. Dazu gehören:

  • Art des Tiers
  • Anzahl der Tiere
  • Besondere Risiken (Hunderasse, Aktivitäten im Pferdesport, Haltung)
  • Erweiterte Deckung (Welpen, Fohlen u. a.)
  • Höhe der Deckungssumme
  • Art der Zahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
  • Besondere Rabattvereinbarungen

Gerade im Bereich der besonderen Rabattvereinbarungen und auch der Selbstbeteiligung ergibt sich zumeist erhebliches Einsparpotential bei den Kosten der Tierhaftpflicht. Einige Versicherungen bieten im Bereich der Privatversicherungen Kombiversicherungen an. Wenn mehrere Verträge zu unterschiedlichen Risiken wie Privathaftpflicht, Hausrat oder Hausversicherung geschlossen werden, sind die einzelnen Versicherungen im Paket günstiger.

Nicht zutreffend ist die Annahme, dass bei der Tierhaftpflicht Kosten günstig sind, wenn ein Spezialanbieter für reine Tierversicherungen ausgewählt wird. Dies mag noch vor einigen Jahren zutreffend gewesen sein, doch inzwischen haben fast alle großen Versicherungen die Bedeutung der Tierhaftpflicht für ihre Privatkunden erkannt und bieten deswegen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung an. Gerade Hundebesitzer oder Reiter können diese in Anspruch nehmen und finden hochwertigen und vielfach sehr günstigen Versicherungsschutz. Andere Tierarten sollten gesondert nachgefragt werden.


Tierhalterhaftpflicht – Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadenfall ist die Tierhalterhaftpflicht Ihr Partner, der an Ihrer Seite steht. Sie sind also nicht alleine, wenn es zu einem Zwischenfall kommt. Solange Sie dies im Hinterkopf behalten, können Sie Ruhe bewahren.

Verschiedene Regeln sollten Sie jedoch beachten:

  • Sorgen Sie vor Ort dafür, dass alle Adressdaten korrekt aufgenommen werden.
  • Machen Sie bei beschädigten Sachwerten wie Kleidung etc. möglichst direkt Fotos.
  • Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Tierhalterhaftpflicht. Dies gilt auch, wenn noch gar keine Ansprüche an Sie gestellt wurden.
  • Kooperieren Sie bei der Schadensfeststellung, erkennen aber rechtverbindlich keinen Anspruch an oder stimmen im Rechtsstreit ohne Einverständnis Ihrer Versicherung einem Vergleich zu.

Ihre Tierhalterhaftpflicht benötigt alle Informationen ohne Beschönigung, aber auch ohne übersteigertes Schuldbewusstsein. Die Sachbearbeiter klären mit der notwendigen Distanz und rechtlichen Erfahrung, ob Sie und Ihr Tier wirklich für den Schaden einzutreten haben und in welcher Höhe der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Die Tierhalterhaftpflicht ist vielleicht keine allgemeine Pflichtversicherung – für jeden Tierhalter sollte sie aber fester Bestandteil seines Versicherungsschutzes sein.

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