Rechtsschutzversicherung


Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

sachversicherung24 – RechtsschutzversicherungDie Rechtsschutzversicherung unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Wahrung seiner rechtlichen Interessen.


Das bedeutet im Allgemeinen:

  • die Übernahme von Rechtsschutzleistungen
  • Erstattung oder Vorauslage von Anwaltskosten
  • Auslagen von Prozesskosten und richterlich angeordneten Gutachten
  • je nach Versicherungsform die Übernahme von Strafverfolgungs- und Privatgutachterkosten
  • in der Spezial-Straf-Rechtsschutz die Übernahme von Freilassungskautionen
  • Straf- und Zivilrechtsverteidigung auch bei Vorwürfen fahrlässiger Vergehen.

Die Rechtsschutzversicherung stellt jedoch ein breites Spektrum einzeln versicherbarer Risiken und Rechtsfelder bereit.

Der Versicherungsvertrag für die Rechtsschutzversicherung wird auf der Grundlage privaten Rechts geschlossen und gilt für den Versicherungsnehmer. Die Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung ist nach ihren speziellen Inhalten geregelt. Die Rechtsschutzversicherung deckt von Privatstreitigkeiten unter Mietparteien, vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen über Verkehrsrechtsschutz bis hin zu Strafverfolgungsabsicherung (Opferschutz) eine breite Palette zivil- und strafrechtlicher Absicherungsmöglichkeiten ab.


Welche Vorteile bietet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung stellt für viele Bereiche des Lebens entscheidende Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Dabei wird nicht nur die „passive“ Bedeutung der Rechtsschutzversicherung berücksichtigt – wenn z.B. dem Versicherten gegenüber erhobene Vorwürfe gerichtlich geklärt werden müssen – sondern auch der aktive Teil spielt eine wichtige Rolle. Denn wenn es z.B. im Arbeitsumfeld oder nach dem Erwerb von Gütern oder in Folge einer missglückten Urlaubsreise zu Auseinandersetzungen kommt, die der Versicherungsnehmer selbst „in die Hand nehmen“ muss, ist die Rechtsschutzversicherung die entscheidende Komponente. Nicht selten ermöglicht es die Absicherung der Rechtsschutzversicherung überhaupt erst, sein Recht auch effizient und womöglich über mehrere rechtliche Instanzen durchzusetzen.

Prozesskosten, anwaltliche Aufwendungen, die Bestellung von Gutachtern – oft ziehen sich rechtliche Auseinandersetzungen in die Länge und verursachen Kosten, die persönliche Möglichkeiten und auch zeitliche Ressourcen weit übersteigen. Bisweilen kann es notwendig sein, Gutachten bereits vor einer richterlichen Anordnung zu bestellen – die angepasste Rechtsschutzversicherung tritt bereits hierfür in Vorleistung.

Die Rechtsschutzversicherung bemisst ihre Leistungen in der Regel nicht nach dem Erfolg der rechtlichen Auseinandersetzung. Sie prüft im Vorfeld den jeweiligen Sachverhalt – und sorgt damit auch für Entscheidungssicherheit. Für die Absicherung privatrechtlicher Belange ist die Rechtsschutzversicherung eine grundlegende Versicherungslösung, die die Möglichkeiten, rechtliche Belange optimal durchzusetzen und die eigenen Interessen zu wahren, wesentlich erhöht.

Die Rechtsschutzversicherung versichert alle Kostenfaktoren, die im Rahmen eines Prozesses oder eines rechtsrelevanten Vorwurfs entstehen können. Dazu muss die Rechtsschutzversicherung für den entsprechenden Rechtsbereich gelten. Die Versicherungsvereinbarung regelt diesen Geltungsbereich und legt fest, welche Ereignisse zum Schadeneintritt führen und in welchem Rahmen die Leistungen der Rechtsschutzversicherung dafür zur Verfügung stehen. Nicht selten werden dabei Policen ohne Deckungsbegrenzung abgeschlossen. Das sorgt in einem noch weiteren Rahmen für die Entlastung des Versicherten. Darüber hinaus ist in der Regel die Anwaltswahl freigestellt, je nach Rechtsfall werden Kosten für Fachanwälte übernommen, die zu einer gezielten Aufarbeitung des jeweiligen Falls beizutragen in der Lage sind.

 

Die Rechtsschutzversicherung bietet u.a.

  • Rechtsabsicherung für Zivil- und Strafrechtsauseinandersetzungen
  • Absicherung in bestimmten Fällen mit dem Ziel aktiver Strafverfolgung (Beweisdatenaufnahme, Gutachterkosten etc.)
  • Vertrags- und Verkehrsanwaltliche Fachbetreuung
  • Entlastung des Versicherungsnehmers von den Prozess- und Gerichtskosten für die gesamte Dauer des Prozesses
  • in bestimmten Fällen die Bereitstellung einer Haft-Kaution für den Versicherten
  • und weitere, individuell angepasste Leistungen je nach Form der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung.

Im Abschnitt gehen wir detailliert auf die abschließbaren Komponenten ein, die eine optimale Rechtsschutzversicherung bieten kann. Auf einige davon sollte nicht verzichtet werden. Die Bedeutung anderer Bausteine wird oft von der jeweiligen persönlichen Situation bestimmt. Ihr Abschluss ist geleitet von den jeweiligen Interessen, die mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung gewahrt werden sollen. Neben der Auflistung im Abschnitt stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Komponenten der Rechtsschutzversicherung fachversiert und kostenfrei zur Seite. Kontaktieren Sie uns bei entsprechenden Fragen gerne.
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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung leistet regelmäßig Kostenerstattungen für Aufwendungen und Auslagen, die im Rahmen von gerichtlichen und, je nach Police, auch zur Abwehr gerichtlicher Auseinandersetzungen entstehen.

Dazu zählt im Einzelnen:

  • Die Erstattung von Anwalts- und Prozesskosten

Kommt es zum Prozess, entstehen für die Prüfung des Sachverhalts, Beauftragung anwaltlicher Vertretungen und jegliche Prozess- und Gerichtstermine Kosten, die der Beklagte zunächst zu tragen hat. Für diese Prozesskosten und für Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Vertretung anfallen, tritt die Rechtsschutzversicherung ein. Damit entlastet sie den Versicherungsnehmer von einem Hauptteil der Kosten, die Gerichtsprozesse verursachen. Zugleich stellt sie damit eine optimale Abwicklung des Prozesses mit anwaltlicher Begleitung sicher.

  • Die Übernahme gutachterlicher Betreuung

Für bestimmte Vorwürfe und rechtliche Sachverhalte ist es nötig, externe Gutachten von Fachleuten erstellen zu lassen. Gerichtlich beauftragte Gutachten sind in der Regel Bestandteil richterlicher Entscheidungsfindung und stellen eine wichtige Komponente im Gerichtsverfahren dar. Oft tragen sie zur Einordnung der Vorwürfe bei und werden nicht selten als argumentative Basis eines Rechtsprozesses verwendet. Die Kosten, die die Beauftragung einer gutachterlichen Bewertung verursacht, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Das gilt grundsätzlich für gerichtlich angeforderte Gutachten. In der Opfer-Rechtsschutzversicherung greift die Kostenübernahme für Gutachter bereits im Vorfeld einer möglichen richterlichen Anordnung. Hier können Gutachten in der Kostenübernahme der Versicherung bereits beauftragt werden, wenn sie der Abwehr eines Schuldvorwurfs oder vorbereitenden Argumentation in einem Prozessteil dienen. Die Opfer-Rechtsschutzversicherung stellt für die aktive Strafverfolgung damit die Grundlage bereit.

  • Die anwaltliche Prüfung von rechtlichen Sachverhalten

Eingeschlossen in die Rechtsschutzversicherung ist die anwaltliche Prüfung des Versicherungsfalls vor der Übernahme des Prozesses. Hier wird die Berechtigung der Vorwürfe einer ersten Überprüfung unterzogen. Treten bereits hier Unstimmigkeiten auf, kann der Vorwurf bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung abgewehrt werden. Auch einzelne Teile eines Rechtsbelanges werden überprüft, die Forderung ggf. geteilt und nur für den zutreffenden Teil muss dann der Prozess geführt werden. Das Vorgehen ist von Vorteil für beide Seiten: die Rechtsschutzversicherung muss nur für wirklich berechtigte Vorwürfe und Verhandlungen eintreten, der Versicherungsnehmer wird nur für verhandelbare Sachverhalte mit einer Gerichtsverhandlung belastet – bzw. gar nicht, wenn die Vorwürfe vollständig zurückgewiesen werden können.

  • Die Stellung von Strafkautionen im Spezialrechtsschutz

Kommt es zum Äußersten und wird wegen Verdachtsmomenten eine Haftstrafe auf Kautionsbasis verhängt bis zum Abschluss von Ermittlungen, tritt die Spezial-Rechtsschutzversicherung für Kautionskosten bis zu einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe ein. Häufig sind die Risiken solcher Umstände auf dem finanziellen Sektor besonders hoch. Die Spezial-Rechtsschutzversicherung kann hier für eine erweiterte Absicherung sorgen. Ein weiterer Vorteil sind erweiterte Regelungen zur vereinfachten Verfügbarkeit einschlägiger Fachanwälte für den jeweils strittigen Sachverhalt.

Prämien-Beispiele Rechtsschutzversicherung ohne Verkehr

Versicherer Versicherungssumme Selbstbehalt Brutto-Jahres-Prämie
DEVK 300.000 € 250 € 81.51 €
ARAG unbegrenzt 250 € 89.73 €
ADVOCARD unbegrenzt 150 € 108.34 €
DEURAG unbegrenzt 300 € 114.95 €
Roland 1.000.000 € 150 € 115.47 €


Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert?

Die Gültigkeitsbestimmungen in der Rechtsschutzversicherung lassen sich individuell nach den jeweiligen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers gestalten. In der Regel werden drei Formen unterschieden:

  • Rechtsschutz für Arbeiter, Angestellte und Beamte
  • Rechtsschutz für Selbstständige, Freiberufler und für selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit
  • Rechtsschutz für Unternehmen und Firmen

Rechtsschutzversicherung für Nicht-Selbstständige

Rechtsschutzversicherung - Rechtsanwalt in einem Meeting

Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige gilt für Personen, die in einem Angestellten- oder arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis stehen oder die verbeamtet sind. Hier tritt die Rechtsschutzversicherung für alle Belange ihrer vereinbarten Gültigkeit ein. Privatrechtsschutz, Arbeitnehmerinteressensvertretung, Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutz gelten uneingeschränkt.

Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige gilt in verschiedenen Tarifen für die Personen, für die sie abgeschlossen wird. Die Versicherungstarife können angepasst werden auf einen einzelnen Versicherungsnehmer, bei den meisten Versicherern Einzel- oder Single-Tarif benannt. Hier ist die Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung auf entsprechend den Versicherungsnehmer beschränkt. Hinweis: bei Veränderungen der persönlichen Lebenssituation sollte die Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden.

Die Rechtsschutzversicherung kann auch mit Gültigkeit für die ganze Familie abgeschlossen werden. Dabei gelten grundsätzlich Ehepartner und Partner in eheähnlicher Gemeinschaft als mitversichert bzw. Lebenspartner, die in der Versicherungsvereinbarung genannt werden. Darüber hinaus sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus jedoch meist noch während der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten Studiums, wenn unmittelbar an die Schulausbildung anschließend.

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und für selbstständige Tätigkeit

Selbstständige können die Risiken ihrer Tätigkeit nach einzelnen Versicherungsbestimmungen versichern. Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige kann auf diese Weise optimal auf die Geschäftstätigkeit angepasst werden. Grundsätzlich wichtig ist die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige darum, weil Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand aus der selbstständigen Tätigkeit stammt (oder sich auf Leistungen bezieht, die im Rahmen der Selbstständigkeit erbracht worden sind), generell von der „klassischen“ Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden.

Hinweise für nebenberuflich Selbstständige: Prüfen Sie, am besten in einer persönlichen Beratung, in wie weit eine Rechtsschutzversicherung mit Erweiterungen für die nebenberufliche Tätigkeit abgeschlossen werden sollte, bzw. ob und in wie weit eine bestehende Rechtsschutzversicherung entsprechend erweitert werden sollte. Denn die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige gilt nicht für Forderungen, die aus Leistungen selbstständiger Arbeit abgeleitet werden oder diese betreffen.

Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler gilt für den gesamten versicherten Bereich – einschließlich privat geltend gemachter Leistungen, die aus der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden sollen. Für eine optimale Anpassung der Rechtsschutzversicherung an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers ist es ratsam, eine Auswahl je nach Geschäftsfeld der selbstständigen Tätigkeit, Geschäftsrisiko und zu versicherndes Geschäftsvolumen (i.S. der Versicherungs- bzw. maximalen Deckungssumme) einzugrenzen. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Deckungslücken zu vermeiden bzw. an den richtigen Stellen einen Firmenrechtsschutz zu installieren.

Auszug Rechtsstreit Statistik

Sparte Rechtsstreit Angabe in %
Rechtsschutzversicherung Erbe 3 %
Rechtsschutzversicherung Deliktsrecht 2 %
Rechtsschutzversicherung Finanzen 7 %
Rechtsschutzversicherung Scheidung und Unterhalt 17 %
Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht 17 %
Rechtsschutzversicherung Wohnung und Eigentum 18 %
Rechtsschutzversicherung Erwerbsleben und Ausbildung 19 %

Rechtsschutzversicherung für Firmen und Unternehmen

Die Bestimmungen der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen sind vergleichbar den Bestimmungen der Rechtsschutzversicherung für Freiberufler. Die Versicherung gilt für den Firmeninhaber und seine Familie sowie für den eingetragenen Personenkreis, in der Regel Mitarbeiter und Verantwortliche des Unternehmens. Je nach Geschäftsfeld sind auch Haftungserweiterungen mit Dritten eingeschlossen, die sich z.B. aus projektbezogener Arbeit, Auftragsübernahme oder freiberuflicher Mitarbeit im Rahmen eines Projektes ergeben können. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater nach den genauen Bestimmungen. Die Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung für das jeweilige Unternehmen legen die Geltungsbedingungen im Einzelnen fest. Hinweis: Achten Sie beim Abschluss der Unternehmens-Rechtsschutzversicherung auf einen ausreichend weiten Gültigkeitsbereich, um alle möglichen Risiken zu erfassen und durch die Rechtsschutzversicherung abfedern zu können. Rechtsauseinandersetzungen im Geschäftsbereich sind oft langwierig und verursachen neben großem bürokratischem Aufwand regelmäßig hohe Kosten, die aus der langen Laufzeit, erforderlichen Gutachten und Revisionsverhandlungen resultieren. Die Rechtsschutzversicherung kompensiert die finanziellen Belastungen, welche entstehen können.


Ist die Prämie zur Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Rechtsschutzversicherung - Team lässt sich beratenDie Rechtsschutzversicherung zählt im Grundsatz zu den Sachversicherungen. Sachversicherungen dienen der Abwehr von Schadenskosten am eigenen Besitz oder den eigenen Vermögenswerten und sind damit das Gegenstück zu den Haftpflichtversicherungen. Die Begünstigten von Sachversicherungen sind in der Regel die Versicherungsnehmer selbst – damit sind Sachversicherungen zunächst von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen.

Rechtsschutzversicherungen haben jedoch oft  Inhalte, die arbeitsrechtliche Komponenten umfassen. Das trifft für die meisten privaten Rechtsschutzversicherungen zu, auch viele berufliche Rechtsschutzversicherungen tragen dieser Art Merkmal. Diese Eigenschaft macht sie zu einem Teil steuerlich absetzbar, da hier Sachverhalte über die eigenen Vermögenshoheiten hinaus versichert werden und eine gesellschaftlich gestützte Relevanz entsteht. Rechtsschutzversicherungen mit arbeitsrechtlichen Inhalten können für diesen Teil steuerlich geltend gemacht werden. In den meisten Fällen erfolgt das über eine steuerliche Absetzung über die für den Arbeitsbereich gültigen Werbungskosten in der Steuererklärung.

Hinweis: In vielen Fällen ist der Absetzungshöchstbetrag für Versicherungsleistungen durch die Geltendmachung vorhandener Haftpflichtversicherungen bereits erschöpft. In diesem Fall ist die steuerliche Bedeutung einzelner Rechtsschutzkomponenten oft nachrangig, weil sie ungeachtet ihrer möglichen steuerlichen Absetzbarkeit nicht geltend gemacht werden können bzw. die steuerliche Anmeldung ohne Effekt ist. Für die Abwägung, welche Rechtsschutzversicherung zum Tragen kommen soll, sollte dieser Bereich daher nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Z.B. birgt die Verkehrsrechtsschutzversicherung wegen ihrer vergleichsweise geringen Beiträge im Gegenwert umfassender Versicherungsleistungen eine für Fahrzeugführer empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung, deren Abschluss jenseits steuerlicher Belange bedacht werden sollte.

Für den Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich eine Prüfung, inwieweit arbeitsrechtliche Aspekte darüber ebenfalls abgedeckt und erfasst werden können. Gilt die Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Arbeitsrechts mit, sind anteilige Kosten steuerlich absetzbar. Ein Gespräch mit dem Steuerberater bringt darüber Klarheit. Darüber hinaus stehen auch wir Ihnen gern für Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, Geltendmachung und Veranlagung bestimmter Rechtsschutzversicherungen zur Seite.


Ein Rechtsstreit ist eingetreten – was ist zu tun?

Zum Rechtsstreit kann es auf verschiedene Weise kommen. Die beiden wichtigsten Szenarien sind:

  • der Vorwurf eines Vergehens, eines Rechtsverstoßes oder eine Anzeige
  • die Geltendmachung eigener Ansprüche gegenüber Dritten aus vertraglichen Ansprüchen.

Unter bestimmten Umständen wird es relevant, eine Strafverfolgung Dritter aktiv selbst zu verfolgen (in der Regel als Nebenklage zu einer Verhandlung genannt, die maßgeblich von einer Staatsanwaltschaft geführt wird, zur Wahrung eigener, von der Staatsanwaltschaft verschiedener Interessen). Die Opfer-Rechtsschutzversicherung präzisiert Leistungen für diese Fälle und stellt neben der grundsätzlichen Absicherung der Rechtsschutzversicherung zusätzliche Leistungen bereit, die unter die Bezeichnung „aktive Strafverfolgung“ fallen. Dazu zählen z.B. eigenbeauftragte Anwälte und Gutachter. Zu dieser gesonderten Form der Rechtsschutzversicherung beraten wir Sie gern ausführlicher.

Ein Rechtsverstoß wird vorgeworfen und soll abgewehrt werden

Die Szenarien, in denen ein Rechtsverstoß bzw. der Vorwurf eines solchen, zum Tragen kommt, sind sehr vielschichtig. Sie können aus dem Arbeitsrecht, aus dem Vertrags- oder Verkehrsrecht stammen oder eine Fortsetzung der Klärung einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sein. Entsprechend verschieden ist die Vorgehensweise im Einzelnen. Es gelten jedoch einige grundlegende Handgriffe, wenn es zum Versicherungsfall kommt.

  • Weit im Vorfeld den Versicherungsvertrag optimieren

Hierzu ist eine gute Beratung die wichtigste Grundlage. Bestimmen sie en détail die Bedingungen, für die die Rechtsschutzversicherung gelten soll. Anwaltliche Beratung zur vorbeugenden Schadenabwehr oder, je nach Sachlage, im engen Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Sachverhalt, wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn das im Versicherungsvertrag entsprechend vereinbart ist. Schätzen Sie dazu vorab den Risikobereich ab, in dem es zu Beratungsbedarf im Vorfeld eines Versicherungsfalls kommen kann. In bestimmten Fällen lassen sich auch Einschlüsse in die Übernahmeklauseln vereinbaren, die eine Kostenübernahme auch für außergerichtliche Einigungen vorsehen.

  • Kontakt zur Rechtsschutzversicherung herstellen, Fall schildern

Dieser Schritt kann parallel zum Anwaltskontakt erfolgen, um die Übernahmefähigkeit des Sachverhalts zu klären. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen ebenfalls dabei behilflich sein, einen entsprechenden Fachanwalt für Ihr Anliegen zu finden. Sie sind aber grundsätzlich frei darin, einen passenden Anwalt zu finden und als Ihren Rechtsvertreter zu benennen. Die Versicherung darf an eine Kostenübernahme keine Verbindlichkeit an einen bestimmten Anwalt oder eine Kanzlei knüpfen. Mit der Rechtsschutzversicherung klären Sie idealerweise auch das weitere Vorgehen.

  • (Fach-)Anwalt zu dem konkreten Vorwurf konsultieren

Der Anwalt schätzt mit Ihnen gemeinsam die Inhalte der Vorwürfe ab und sondiert die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Intervention. U.U. können so bereits vor einem Prozess präzise Vorgehensweise erörtert werden und unvorhergesehene Kosten verhindert. Der Anwalt kann dabei von der Versicherung selbst vorgeschlagen werden oder aber selbst frei gewählt. In bestimmten Fällen ist die Konsultation eines Fachanwalts ratsam.

  • Alle Daten, Unterlagen und Beweismittel, die Ihnen selbst zur Verfügung stehen, sichern und aufbewahren

Auf diese Weise minimieren Sie mögliche Nachteile, die aus einer lückenhaften Nachweisführung resultieren können. Achten Sie in diesem Zuge auch auf die Einhaltung wichtiger Fristen und Termine. Sollte bereits ein Anwalt den Fall für Sie übernommen haben, kann er Sie darin unterstützen bzw. übernimmt selbst die Überwachung der Einhaltung wichtiger Fristsachen.

Der Ausgleich eines eigenen Nachteils soll erzielt werden

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Sie sind im Urlaub, und die versprochenen Umstände sind überhaupt nicht nach dem, was Ihnen im Prospekt und im Reisebüro versprochen worden ist. Oder sie erwerben ein Produkt, das bestimmte Eigenschaften besitzen soll und die für den Erwerb ausschlaggebend waren – aber die hat es nicht, oder es ist entscheidend beschädigt. Sie wollen es trotzdem gerne nutzen, aber nur zu einem geminderten Preis. Oft entstehen solche Forderungen auf Grundlage des Vertragsrechts. Ihre Ansprüche sollen durch Preisminderung oder gewisse Erstattungen von Aufwendungen gewahrt bleiben. Der Anbieter bzw. Verkäufer sieht das aber nicht so – es kommt zum Rechtsstreit, in dem Sie Ihre Forderungen selbst durchsetzen müssen.

Oft vertrauen die Prozessgegner darauf, dass Sie selbst Zeit und Geld in einen Prozess nicht investieren wollen. Die Rechtsschutzversicherung tritt hier jedoch ein. Zu Wahrung Ihrer Interessen und zur Sicherstellung, dass die Rechtsschutzversicherung tatsächlich für Ihre Aufwendungen einsteht, sollten einige Schritte eingehalten werden.

  • Achten Sie auf Fristen!

Zur Wahrung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, Fristen zu beachten, die z.T. gesetzlich vorgeschrieben sind. Das kann einen Widerspruch gegen die vollumfängliche Leitung bedeuten oder aber die rechtzeitige und transparente Kürzung der gezahlten Leistungen. Faustregel: Holen Sie sich bereits für den ersten Schritt fachkundige Beratung.

  • Kontaktieren Sie die Rechtsschutzversicherung

Nehmen Sie mit Ihrem Versicherer Kontakt auf. Er hilft Ihnen bei der Einschätzung des Falles und hat wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen.

  • Planen Sie die Strategie mit Ihrem Anwalt

Auch hier ist ein Vorgespräch ratsam, dass die Erfolgsaussichten skizziert – sofern noch nicht mit der Versicherung selbst geschehen. Der Anwalt legt mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte fest und plant das weitere Vorgehen.

  • Tragen Sie alle wichtigen Daten zusammen

Eine umfassende Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente ist essenziell für einen erfolgreichen Prozess. Die Nachweispflicht liegt oft bei Ihnen, auf jeden Fall liefert eine gute Zusammenstellung die Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung oder bietet eine Basis für eine zufriedenstellende Einigung. Ihr Anwalt sollte umfassend informiert sein. In der Regel unterstützt er Sie darin, die Zusammenstellung übersichtlich und stichhaltig zu erfassen.


Welche Kündigungsfristen hat die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung kann auf unterschiedlichen Grundlagen nach verschiedener Sachlage gekündigt werden.

Ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist nach Ablauf der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Bei jährlich geschlossenen Verträgen erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres, dann zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.

Hinweis: Bei Versicherungslaufzeiten von 3 und mehr Jahren ist eine ordentliche Kündigung erstmals nach dem Ablauf des 3. Versicherungsjahres möglich, danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier 3 Monate bis zum Laufzeitende.

Kündigung nach Schadenfall

Tritt der Schadenfall in der Rechtsschutzversicherung ein, kann die Kündigung unmittelbar nach dem 2. und jedem weiteren Schadenfall erfolgen oder zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 Monat (abhängig vom Zeitpunkt der Übernahmezusage oder -ablehnung).

Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für einen Versicherungsfall ab und hätte das nicht gedurft (Leistungspflicht bestand), ist eine sofortige Kündigung möglich. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Leistungsabsage.

Kündigung wegen Beitragserhöhung

Kündigt ein Versicherer für seine Rechtsschutzversicherung eine Beitragserhöhung an, besteht Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung. Die Kündigung erfolgt hier zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Rechtsschutzversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Rechtsschutzversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Rechtsschutzversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Rechtsschutzversicherung wechseln oder nicht?

Wenn sie umfassend zufrieden sind und bisher gute Erfahrungen mit der Schadenabwicklung, Beratung und Unterstützung im Schadenfall mit Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung gemacht haben, und wenn die Rate adäquat ausfällt, liegt ein Wechsel nicht nahe.

Anders, wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben – oder, wenn Beitragserhöhungen anstehen. Beitragserhöhungen ermöglichen Ihnen nicht nur ein gesondertes Kündigungsrecht, sondern bieten auch die Gelegenheit, einen günstigeren Tarif oder erweiterte Einschlüsse für die Rechtsschutzversicherung zu vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen dazu kostenfrei zur Verfügung.


Welche Bausteine können in der Rechtsschutzversicherung versichert werden?

Für die Rechtsschutzversicherung stehen viele Bausteine und Spezialisierungen zur Verfügung, die sicherstellen sollen, dass für den jeweiligen Lebens- und Arbeitsbereich der optimale Versicherungsschutz vereinbart werden kann. Das hilft, Doppelversicherungen zu vermeiden und damit, Kosten zu sparen. Für eine umfassende Beratung, welche Bausteine in einer Rechtsschutzversicherung für Sie am günstigsten sind, und welche vernachlässigt werden können (oder aus anderen Versicherungen eventuell bereits bestehen), setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Nachfolgende Liste nennt die wichtigsten Rechtsschutzversicherungen:

  • Vertrags- und Sach-Rechtsschutzversicherung: Durchsetzung eigener Interessen bei Minderleistungen aus Verträgen (Reisebeispiel) oder der Übergabe vertragswidriger Mängelware anstelle des erworbenen Produkts
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung: Alle Rechtsbelange rund um Wohn- und Mieteigentum. Welche Rechtsschutzversicherung hier am besten zu Ihrer Lebenslage passt, ist am besten in einer fachversierten Beratung zu klären
  • Steuerrechtsschutzversicherung: Sachlagenverteidigung in Steuersachen bei Gerichtssachen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Arbeits-Rechtsschutzversicherung: Die Absicherung aller Belange rund um das Thema „Recht und Arbeit“. Schließt auch Arbeitsvertragsrecht ein.
  • Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung: Ihnen entsteht ein Schaden, der in unter die Haftpflicht eines Dritten fällt. Sie stürzen Im Restaurant oder werden vom Anlageberater falsch beraten. Bei der Durchsetzung solcher Art Schadenersatzansprüche greift die Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung.
  • Straf- und Spezialstrafrechtsversicherung: Schutz und vorzeitige Entlastung in Strafsachen. Umfasst neben Fachanwaltlicher Unterstützung auch die Bereitstellung von Strafkaution.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Absicherung aller Belange, falls Ihnen im Straßenverkehr ein Schaden zugefügt wird. Tipp: für Radfahrer und Autofahrer gelten unterschiedliche Versicherungsbedingungen.
  • Opfer-Rechtsschutzversicherung: Unterstützt bei der aktiven Strafverfolgung Dritter bei Beeinträchtigungen, die unter das Strafrecht fallen und nicht durch die gesetzliche Haftpflicht gelten

und verschiedene Bausteine mehr. Wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung gern zur Seite.


Welche Ausschlüsse gibt es in einer Rechtsschutzversicherung?

In der Regel werden gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Anbieter der Rechtsschutzversicherung selbst nicht von der Versicherung getragen. Weitere Ausschlüsse sind:

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichten
  • Verschiedene Ausschlüsse, die im Baurecht verortet sind
  • Streitigkeiten um Wett-, Spiel- oder Risikofinanzanlagen mit Gewinnzusage u.vgl.
  • Rechtssachen im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen an den Versicherungsnehmer. Hier greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Versicherten.

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