Elektronikversicherung


Was ist eine Elektronikversicherung?

Elektronikversicherung -  DigitaldruckerEffiziente Büro- und Geschäftstätigkeit hängt oft stark mit der Funktionsfähigkeit der eingesetzten elektronischen Geräte und Anlagen zusammen. Nicht nur Computer-Elektronik ist darin einbegriffen, auch Übertragungs-, Vervielfältigungs- und Druckgeräte zählen dazu. Und abhängig vom Geschäftsfeld auch Anlagen, die das Kerngeschäft bestimmen, wie zum Beispiel spezielle Anlagen für die Bearbeitung von Aufträgen aus dem Mediensektor.


Der Ausfall von Anlagen bedeutet oft, dass der Geschäftsbetrieb erheblich gestört wird. Dazu kommen hohe Ersatz- und Neubeschaffungskosten, wenn die Elektronik weitreichend beschädigt oder zerstört wurde – zum Beispiel durch Feuer oder Wasserschäden. Je länger die Elektronik ausfällt, desto schwerwiegender besonders die finanziellen Konsequenzen, die das Unternehmen zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund ist schneller und unbürokratischer Ersatz die Grundlage dafür, den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen zu können.

Die Elektronikversicherung stellt für Unternehmen, die auf den Einsatz von elektronischen Geräten angewiesen sind, eine entscheidende Komponente für das grundlegende Risikomanagement des Unternehmens oder des Bürobetriebs dar. Der Ersatz bestimmter Inventarteile und Einrichtungen ist durch bspw. eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Die Elektronikversicherung bietet jedoch darüber hinaus eine spezielle Absicherung, wenn die Unternehmenstätigkeit wesentlich auf den Umgang mit und die Verarbeitung durch elektronische Geräte gestützt ist. Die Elektronikversicherung ist auf dieses Einsatzgebiet spezialisiert.


Für wen ist die Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung ist speziell darauf eingestellt, Ersatzleistungen zu erbringen für ausgefallene, beschädigte oder einsatzunfähige elektronische Geräte.

Das macht sie u.a. besonders geeignet für

  • Unternehmen, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes auf die Funktionsfähigkeit von elektronischen Geräten stützen
  • Bürobetriebe, die auf das Funktionieren der eingesetzten elektronischen Datenverarbeitungsgeräte angewiesen sind
  • Medienproduktionsunternehmen, die den entscheidenden Teil ihres Geschäftsbetriebs auf den Einsatz verschiedenster elektronischer Geräte stützen
  • Software-Entwicklungsunternehmen, deren Unternehmensinhalt im Kern von der Funktionsfähigkeit der Computeranlagen abhängt
  • Copy-Shops und Druckereien (besonders im digitalen Druck), die mit empfindlichen elektronischen Geräten umgehen müssen
  • medizinische Einrichtungen, die Großanlagen zur Diagnostik und Patientendatenverarbeitung betreiben

und generell für Unternehmen und Einrichtungen, die erheblich in ihrem Geschäftsbetrieb beeinträchtig werden, wenn Elektronik längerfristig ausfällt.

Auch für Unternehmen, die hochwertige elektronische Geräte einsetzen, deren Wieder- und Neubeschaffungswert im Schadensfall die Substanz des Unternehmens massiv angreifen, profitieren von den Ersatzleistungen der Elektronikversicherung.

Zur Prüfung, ob für Ihr Unternehmen eine Elektronikversicherung in Frage kommt, eignet sich folgende Checkliste:

  • Stützt sich Ihr Unternehmen für die Verarbeitung von Daten wesentlich auf Büroelektronik?
  • Hängt der Umsatz des Unternehmens vom reibungslosen Funktionieren der eingesetzten Elektronik ab?
  • Setzt Ihr Unternehmen besonders hochwertige Spezialelektronik zur Erfüllung von Kundenaufträgen ein?
  • Befinden sich eine erhebliche Anzahl elektronischer Geräte in Verwendung durch das Unternehmen?

Wenn Sie eine der Fragen mit “ja” beantworten, lohnt sich die Prüfung für den Abschluss einer Elektronikversicherung für Ihr Unternehmen. Wir stehen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Komponenten erfahren und kompetent zur Seite.

Die Elektronikversicherung ersetzt im Schadensfall nicht nur die beschädigten oder zerstörten Geräte.

Die Erweiterung der Elektronikversicherung um eine Software-Versicherung hilft im Schadensfall, auch durch Software verursachte Schäden an Geräten oder Daten zu kompensieren. Wiederherstellungskosten für beschädigte Daten können schnell hohe Summen umfassen. Auch kann Software die für den Unternehmensbetrieb wichtigen Daten so beschädigen, dass sie verloren gehen und aufwendig wiederbeschafft und eingegeben werden müssen.

Die Software-Versicherung als Erweiterung der Elektronikversicherung steht für den Ersatz dieser Aufwendungen ein.

Elektronikversicherung - Servermanager bei der Arbeit

Ebenfalls erweitert wird die Elektronikversicherung durch die Datenträgerversicherung. Auch dieser Baustein wird in der Versicherungsvereinbarung (ABE) zur Elektronikversicherung geregelt. Die Datenträgerversicherung der Elektronikversicherung stellt von Kosten frei, die für Wiederbeschaffung von Datenträgern und den darauf enthaltenen Daten anfallen. Dieser Baustein ist besonders für Unternehmen interessant, die einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftsdaten mit eigenen EDV-Lösungen verarbeiten. Der Ersatz kann teuer werden, Geschäftsdaten sind, besonders wenn sie, wie Kundeninformationen, exklusiv dem Unternehmen vorliegen, essenziell für den Geschäftsbetrieb.

Ein Verlust verursacht doppelte Kosten: Kosten für die Wiederherstellung der Datenträger und Kosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Geschäftsdaten.

Die Elektronikversicherung mit ihren Komponenten Software-Versicherung und Datenträgerversicherung leistet zur Absicherung hoher Wiederbeschaffungskosten einen wesentlichen Beitrag.


Welche Vorteile hat eine Elektronikversicherung?

Fallen elektronische Geräte eines Unternehmens aus, das seine Geschäftstätigkeit im Wesentlichen auf diese Geräte stützt, ist der Geschäftsbetrieb nachhaltig gestört.

Im Schadensfall müssen

  • elektronische Geräte repariert oder neu beschafft werden
  • Daten, die zur Funktion der Geräte nötig sind, wiederhergestellt werden
  • Daten, die den Geschäftsbetrieb betreffen und die durch den Ausfall beschädigt oder verloren gegangen sind, müssen wiederhergestellt oder neu beschafft und verwendungsfähig gemacht werden
  • Ertragsausfälle müssen einkalkuliert werden, je länger der Ausfall bzw. die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit dauert.

Müssen großräumig Server- und EDV-Strukturen wieder aufgebaut werden, kommen schnell erhebliche Summen zusammen.

Die Vorteile der Elektronikversicherung sind:

  • schneller Ersatz beschädigter oder zerstörter elektronischer Geräte
  • Kostenfreistellung für die Wiederherstellung betriebswichtiger und geschäftswichtiger Daten
  • Unterstützung bei der Erneuerung der beschädigten EDV-Struktur
  • Ersatz von Betriebsunterbrechungsschäden, die auf den Ausfall und die, auch teilweise, Funktionsunfähigkeit der EDV-Struktur zurückzuführen sind
  • Mietkostenersatz für Geräte, die zur Überbrückung des Betriebsausfalls eingesetzt werden müssen.

Für den Ersatz großräumiger Strukturen von EDV-Anlagen ist die Elektronikversicherung mit ihren Erweiterungen der Software-Versicherung und der Datenträgerversicherung zusätzlich empfehlenswert.

Vorteile der Software-Versicherung in der Elektronikversicherung

Die Software-Erweiterung für die Elektronikversicherung stellt für die Schadensfall sicher, dass

  • Dateninhalte, die zum Betreiben der Hardware notwendig sind, ersetzt und wiederhergestellt werden
  • Dateninhalte, die Geschäftsdaten betreffen, wiederhergestellt oder neu beschafft werden

und dass dem Unternehmen für diese teils immensen Aufwendungen bis zur Höhe der Deckungssumme keine Kosten entstehen. Vorteil des Einschlusses einer Software-Versicherung ist u.a. die Möglichkeit, eine separate Vereinbarung über die Versicherungssumme zu treffen. Gerade besonders hohe Wiederherstellungskosten für beschädigte Daten oder die Kosten für eine administrativ aufwendige Wiederbeschaffung und Wiedereingabe verlorener Datensätze rechtfertigt oft den Einsatz einer erhöhten Deckungssumme für dieses Risiko.

Vorteile der Datenträgerversicherung in der Elektronikversicherung

Datenträger sind technisch empfindlich und können nicht nur durch manuelle Einwirkungen, sondern auch durch Fehlfunktionen von Software Schäden erleiden. Betroffen sind nicht nur Betriebsdaten für technische Geräte, auch wichtige Unternehmensdaten oder Kundendateien erleiden Verluste, fallen Datenträger aus. Die Datenträgerversicherung als Bestandteil der Elektronikversicherung stellt sicher, dass

  • Datenträger neu beschafft oder adäquat wiederhergestellt werden
  • Software-Schäden ausgeglichen und behoben werden
  • Bestands- und Bewegungsdaten wieder aufgespielt werden (Streaming-Verfahren)
  • Daten wiederbeschafft werden.

Je nach konkreter Geschäftsaufstellung ist es ratsam, die Risiken von Datenträgerschäden über die Erweiterung der Elektronikversicherung durch die Datenträgerversicherung zu kompensieren. Lassen Sie sich hierzu beraten.

Elektronikversicherung - Beratungsgespräch


Was versichert eine Elektronikversicherung?

Anlagen und Geräte der Informationstechnik

In der Elektronikversicherung sind Anlage und Geräte versicherbar, die zur Aufnahme und Verarbeitung von Informationen dienen. Dazu zählen u.a.

  • Computeranlagen
  • Rechenanlagen und Server
  • Bildschirme und Peripheriegeräte (sofern sie nicht einem hergebrachten Erneuerungsturnus unterliegen, der geräteimmanent ist)

Die Elektronikversicherung kommt bei Schäden und Zerstörung der Informationsverarbeitungsanlagen für den Ersatz, Überbrückungslösungen und Betriebsausfall auf.

Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik

Über die informationsverarbeitenden elektronischen Geräte hinaus, werden durch die Elektronikversicherung auch Geräte und Anlagen versichert, die der Kommunikation dienen.

Dazu zählen u.a.

  • Telefonanlagen und –gerätenetze
  • Kommunikationsserver
  • Netzanlagen zum Betreiben von Knotenpunkten

Kommunikationsanlagen, die einen Schaden erleiden, unterbrechen den Betriebsablauf empfindlich. Besonders Unternehmen, die als Kommunikationsanbieter Dienstleistungen an Dritte weitergeben, erleiden durch den Ausfall direkte Betriebsausfälle. Die Elektronikversicherung kompensiert die Ausfälle und Ersatzleistungen bis zur vollständigen Höhe der Deckungssumme.

Anlagen und Geräte der Medizintechnik

Dazu zählen u.a.

  • Diagnosegeräte
  • Verarbeitungsgeräte für Patientendaten
  • Informationsnetzwerke mit entsprechenden Netzwerkknoten
  • Servereinrichtungen

Besonders der medizinische Bereich ist auf die Funktionsfähigkeit seiner elektronischen Anlagen angewiesen. Zum einen wegen der Bedeutung seiner grundlegenden Tätigkeit. Zum anderen sind die betriebenen Geräte und Anlagen oft von hohem Wert oder unterliegen Leasing- und Wertrücklaufmodellen, deren wirtschaftliche Basis die möglichst reibungslose Funktion der Anlagen ist. Bei Ausfällen kommt es schnell zu Kettenschäden, die hohe Kosten verursachen und einer schnellen Kompensation bedürfen.

Geräte zur Datensicherung und Ersatzleistungen für die Wiederherstellung von Betriebssoftware

Eingebaute Geräte zur Datensicherung werden von der Elektronikversicherung eingeschlossen. Kommt es zu einem Schaden an dem Datenträger oder dem Gerät, für dessen Betrieb er notwendig ist, ersetzt die Elektronikversicherung den Datenträger und stellt sicher, dass auch die Daten, die zu seinem Betrieb nötig sind, wiederhergestellt und aufgespielt werden. Die Elektronikversicherung stellt hier die geräteadministratorischen Anforderungen an den Elektronikbetrieb sicher.

Darüber hinaus versichert die Elektronikversicherung alle weiteren zum Betriebsablauf gehörigen elektronischen Anlagen und Geräte. Das können, je nach Unternehmenstätigkeit, Schalt- und Vernetzungsanlagen und die dazugehörige Peripherie sein.


Was ist nicht versichert in einer Elektronikversicherung?

Elektronikversicherung -  Arbeit im TonstudioDie Elektronikversicherung schließt eine Reihe von Gegenständen aus den Versicherungsleistungen aus. Generell werden Betriebsstoffe und Hilfsmittel für den Betrieb der elektronischen Anlage von der Elektronikversicherung ausgeschlossen. Darüber hinaus werden in der Regel Arbeitsmittel und Werkzeuge von der Versicherung ausgenommen.

Verschiedene Teile einer elektronischen Anlage können regelmäßigem Verschleiß unterliegen und damit einem verkürzten Austausch- und Ersatzturnus, der jedoch nicht die Anlage oder das Gerät insgesamt betrifft. Solche Teile, die einem regelmäßigen Austausch unterliegen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz der Elektronikversicherung ausgenommen.

Im allgemeinen zählen zu den nicht versicherten Elementen der Elektronikversicherung CDs, USB-Sticks, Peripheriegeräte mit geringer Lebensdauer und Zubehör, dass nicht selber zu den elektronischen Anlagen gehört sondern im Sinne eines Werkzeugs verstanden werden kann.


Welche Schäden sind in der Elektronikversicherung abgedeckt?

Die Elektronikversicherung ist konzipiert, Verlusten und Schäden an elektronischen Geräten schnellstmöglich auszugleichen. Das von der Elektronikversicherung abgedeckte Schadensfallspektrum ist entsprechend hoch. Für folgende Ereignisse greift die Elektronikversicherung:

  • Fahrlässige Fehler, Bedienfehler oder Fehler durch Unachtsamkeit, die zu Geräteschäden führen.

Besonders Unternehmen mit vielen Mitarbeitern unterliegen dem Risiko von Schäden durch menschliches Versagen. Das können versehentlich falsch platzierte Steckverbindungen sein oder Schäden, die durch Umstoßen oder Fallenlassen an den Geräten entstehen. Eine kleine Ursache kann große Wirkung haben. Die Elektronikversicherung deckt auch Kettenschäden ab.

  • Schäden aus Kurzschlüssen, Überspannungen und Induktionsausladungen.

Elektronische Umgebungen sind für Störungen sehr anfällig. Von einzelnen Ursachen kann eine Vielzahl von Geräten betroffen sein, und die Schäden können schnell zur Notwendigkeit des kompletten Geräteersatzes werden. Der Ersatz ist kostspielig und zeitaufwendig. Die Elektronikversicherung stellt von den Kosten für Wiederbeschaffung, Reparatur und Neuinstallation der beschädigten Geräte frei. Das beinhaltet auch die Wiederherstellung der für den Gerätebetrieb ggf. notwendigen Software.

  • Schäden nach Blitzschlag, Brand oder durch Explosion.

Die Elektronikversicherung gleicht Schäden aus Blitzschlag aus, die z.B. durch Spitzenspannungen im Energienetz entstehen können, wenn ein Blitz in eine Zuleitung einschlägt – sie ersetzt jedoch auch die Schäden, wenn eine versicherte Anlage direkt durch Blitzschlag beschädigt oder zerstört wird.

Auch die Schadenfolgen von Bränden und Explosionen werden durch die Elektronikversicherung abgefangen. Vorteil gegenüber eine reinen Geschäftsinhaltsversicherung ist, dass über die Elektronikversicherung separate Deckungssummen eingesetzt werden können, die besonders nach Bränden, die meist erheblichen Schaden anrichten, eine wesentliche Risikoreduzierung für eventuell undurchführbare Wiederbeschaffung.

  • Ersatz von Schäden aus Feuchtigkeit, Wassereinbruch oder Überschwemmung.

Elektronische Anlagen reagieren empfindlich auf Feuchtigkeit und Wasser – das bedeutet im Falle eines Wasserschadens oft den erheblichen Ausfall der betroffenen Elektronik. Oft lassen sich Geräte nicht mehr reparieren und müssen ersetzt werden. Sind das Firmen-Computer sind meist auch Geschäftsdaten des Unternehmens betroffen.

Die Elektronikversicherung stellt von den Ersatzleistungen aus Schäden durch Feuchtigkeit und Wasser frei.

Auch Schäden durch Überschwemmungen werden von der Elektronikversicherung ersetzt. Das gilt jedoch nicht in jedem Fall und jeder Region. Lassen Sie sich hierzu beraten. Wir stehen Ihnen mit aktuellen Informationen zur Verfügung.

  • Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Einbruch und Einbruchdiebstahl – und weitere Gefahren aus Gesetzesübertretungen.

Die Elektronikversicherung ersetzt auch Schäden, wenn in das Unternehmen eingebrochen wurde, Schäden an den versicherten Geräten entstanden sind oder Geräte entwendet worden sind. Gerade in großen Unternehmen spielt dieser Faktor eine bedeutende Rolle. Die Elektronikversicherung übernimmt hier die Kosten für Wiederbeschaffung und Neuausrüstung der Geräte.

  • Konstruktions- und Materialfehler.

Stellen sich nach der Anschaffung und Inbetriebnahme oder nach längerer Betriebsdauer der elektronischen Geräte Schäden und Funktionsstörungen ein, springt die Elektronikversicherung hier für Ersatz und Überbrückung der Ausfälle ein.


Wo gilt eine Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung gilt für alle Geräte und Anlagen des versicherten Unternehmens. Der Versicherungsort ist jeweils der Betriebsstandort des Unternehmens, der Versicherungsschutz erstreckt sich über die Geräte, die am Unternehmensstandort versichert sein sollen. Die in die Versicherung eingeschlossenen Haftungsübernahmen für Schäden z.B. durch

  • Fahrlässigen Umgang mit Geräten und Anlagen
  • Bedienfehlern an elektronischen Einrichtungen
  • Unachtsamkeit

gelten auf dem versicherten Betriebsgelände. Eingeschlossen in die Versicherungsleistung sind der Transport und die Bewegung von elektronischen Anlagen und Geräten innerhalb des versicherten Betriebsgeländes. Für Schäden, die durch diesen Binnentransport entstehen, tritt die Elektronikversicherung ebenfalls ein und übernimmt Ersatz- und Wiederherstellungsleistungen.

Sachschadenversicherung der Elektronikversicherung auch für Geräteeinsatz außerhalb des Betriebsgeländes.

Soll die Gültigkeit der Elektronikversicherung ausgeweitet werden auf Bereiche außerhalb des Firmengeländes, ist mit verschiedenen Versicherern eine Zusatzvereinbarung über den Gültigkeitsbereich der Firmenversicherung festlegbar.

Zu empfehlen ist die Erweiterung des Gültigkeitsbereichs, wenn:

  • Das Unternehmen Anlagen und Geräte zur Vorführung oder zum Einsatz auf Messen und Ausstellungen regelmäßig mitführt oder zur Vorführung benutzt. Besonders außerhalb des Betriebsgeländes steigt das Risiko durch Transportschäden oder durch Diebstahl. Die Elektronikversicherung kann auf diesen Bereich ausgeweitet werden.
  • Das Unternehmen regelmäßig zu Prüfungen oder Außeneinsätzen versicherte Geräte mitführt, um einen Unternehmenszweck zu erfüllen. Besonders Unternehmen mit technischem Hintergrund sind in ihrem Betriebsablauf an die Durchführung von Messungen, Reparaturen oder Prüfungen außerhalb des Betriebsgeländes gebunden; aber auch Wirtschaftsprüfer oder IT-Berater sind regelmäßig mit Firmencomputern im Einsatz beim Kunden. Der Gültigkeitsbereich der Elektronikversicherung lässt sich für diese Szenarien ausweiten und entsprechend individuell vereinbaren.

Zur passenden Ausrichtung der Elektronikversicherung und für die Festlegung des passenden Gültigkeitsbereichs, ist eine Beratung empfehlenswert.


Wie wird in einer Elektronikversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Elektronikversicherung -  Laborant bei der ArbeitDie Versicherungssumme der Elektronikversicherung soll möglichst genau die Haftungsrisiken abbilden, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Für die Versicherungsfälle bei Elementarschäden oder Blitzschlag bzw. Überspannung ist es sehr wahrscheinlich, dass der Ersatz der elektronischen Einrichtung nahezu komplett erfolgen muss.

Die Versicherungssumme sollte aus diesem Grund nahe am Vermögenswert der elektronischen Gegenstände, Geräte und Anlagen orientiert sein. Eine Unterversicherung der Vermögenswerte führt zu dem Risiko, im Schadensfall große Teile der Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten nicht erstattet zu bekommen. Da die Elektronikversicherung sich an der Neubeschaffung und entsprechend den Neubeschaffungswerten orientiert, empfiehlt sich eine Optimierung der Versicherungssumme.

Im Allgemeinen richtet sich die Versicherungssumme (max. Deckungssumme) nach

  • dem Neuwert der versicherten Anlagen und Geräte (Zusammenstellung der Versicherungsposten und Berechnung der jeweiligen Einzelwerte in die Versicherungssumme – auf diese Weise wird die optimale Abdeckung bei Gesamtschäden sichergestellt und der Versicherungswert kann entsprechend festgelegt werden. Der Neuwert ist entsprechend der maximale Erstattungswert der versicherten Geräte und Anlagen. In regelmäßigen Abständen empfiehlt sich eine Prüfung des Versicherungswerts, um eventuelle Anpassungen an marktneuere oder verbesserte Anlagen abbilden zu können. Auch bei einer Erweiterung des Versicherungsrahmens sollte der Neu-Ersatzwert jeweils geprüft werden.)
  • der Einberechnung der jeweiligen Bezugskosten in die Deckungssumme (das umfasst in der Regel Einfuhrkosten für Anlagen oder Antransport und Einbau und Justierung von Großanlagen – besonders bei medizinischen Anlagen relevant oder für elektronische Großanlagen, z.B. von Telekommunikationsanbietern – und kann sich bis auf Frachtgebühren und Einfuhrzölle erstrecken. Bei bestimmten Geräten mit empfindlichen oder besonders hochwertigen Bauteilen kann auch Verpackungs- und Transportschutz in die Kalkulation für die Versicherungssumme einbezogen werden. Hierbei ist entscheidend, in welchem Verhältnis die versicherte und der Berechnung zugrunde gelegte Summe zur Gesamtdeckung bzw. zum jeweiligen einzelnen Versicherungsinhalt steht.)

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Elektronikversicherung im Schadensfall?

Die Elektronikversicherung versichert gemeinhin nach dem Prinzip der “Allgefahrendeckung”. Gemeinhin werden aus der Ersatzhaftung lediglich Schäden aus Kriegshandlungen, Atomenergie-Unfälle oder Naturkatastrophen (im umfassenderen Sinn – Elementarschäden sind in der Elektronikversicherung erfasst) ausgenommen. Entsprechend weiträumig sind die Ersatzleistungen der Elektronikversicherung ausgelegt.

Für verschiedene Schadenszenarien leistet die Elektronikversicherung Schadenersatz.

Wiederherstellung von elektronischen Geräten und Datensätzen

Werden Geräte durch Fremdeinwirkung, Blitzschlag, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit beschädigt, übernimmt die Elektronikversicherung die Reparatur- und Wiederherstellungskosten für die Funktionsfähigkeit der elektronischen Geräte. Das umfasst auch die Wiederherstellung der betriebswichtigen Daten und kann, je nach konkretem Fall, auch die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Geschäftsdaten enthalten. Die Wiederbeschaffung der Geschäftsdaten schließt auch die Einspielung und Nutzbarmachung auf den beschädigten Geräten ein. Die Wiederherstellung von Datenträgern kann als gesonderter Versicherungsfall gleichfalls sichergestellt werden. Besonders für den Umgang mit Unternehmens- und Kundendaten ist diese Option geschäftswichtig. Der Einschluss in die Elektronikversicherung sollte geprüft werden. Wir stehen Ihnen für die Beratung erfahren und kompetent zur Seite.

Ersatz zerstörter oder entwendeter Geräte

Sind nach einem Feuer Geräte soweit beschädigt, dass sie ersetzt werden müssen, kommt die Elektronikversicherung für den Neuwert auf. Zu beachten ist die Verabredung von Selbstbeteiligungen, die im Verlustfall greifen und die aus der Erstattungssumme subtrahiert werden müssen. Der Neuwertersatz ist besonders für Unternehmen mit groß angelegter Elektronikstruktur oder Unternehmen, die hochwertige Spezialgeräte einsetzen, ein wesentlicher Baustein für das Risikomanagement des gesamten Unternehmens. Die Betriebsfähigkeit der meisten Unternehmen kann nur über eine funktionierende Elektronik-Infrastruktur sichergestellt werden. Ist sie zerstört, sorgt die Elektronikversicherung für zügigen Ersatz.

Das trifft auch auf Schäden oder Entwendungen nach Einbruchdiebstählen zu. Versicherte Inhalte für die Elektronikversicherung können sein: Handys, Telefonanlagen, Computer und Peripherie-Geräte. Die Elektronikversicherung umfasst generell alle unter ihr zusammengefassten Versicherungsgegenstände für alle Formen versicherter Schaden- und Verlustfälle.

Freistellung von Kosten für Überbrückungs- und Mietgeräte

Muss das Unternehmen nach einem Schaden an seinen elektronischen Geräten zur Verhinderung großflächiger oder langzeitlicher Ausfälle auf schnelle Miet- und Überbrückungslösungen zurückgreifen, steht die Elektronikversicherung für die entstehenden Kosten ein. Das betrifft z.B. Mietserverlösungen, Ersatzgeräte für den Außendiensteinsatz oder Telekommunikationsanlagen, die eine schnelle Wiedererreichbarkeit des Unternehmens sicherstellen sollen. Diese Kosten werden von der Elektronikversicherung getragen.

Wiederherstellung und Ersatz von Daten, Datenträgern und Software

In der Erweiterung der Datenträgerversicherung für die Elektronikversicherung ist enthalten, dass speziell Schäden an Datenträgern und Speichermedien zusätzlich im Rahmen der Elektronikversicherung abgesichert sind. Datenträger sind die wichtigsten und zugleich empfindlichsten Teile elektronischer Anlagen. Ihr Ersatz und besonders der Ersatz der auf ihnen enthaltenen Daten, also die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung, kann für den Geschäftsbetrieb essenziell sein. Sind Unternehmen besonders auf den sensiblen Umgang mit Daten angewiesen oder müssen sie eine bestimmte Menge von Daten regelmäßig speichern und verarbeiten, empfiehlt sich die Prüfung der Datenträgerversicherung in der Elektronikversicherung.

Die Erweiterung der Elektronikversicherung um die Software-Versicherung sorgt zusätzlich für die Absicherung geschäftswichtiger Daten. In dieser speziellen Erweiterung sind die (in der Regel aufwendige und kostspielige) Wiederherstellung beschädigter Daten und die Neubeschaffung verlorener Daten gesondert abgesichert. Die Einpassung der Software-Versicherung in die Elektronikversicherung sollte durch eine fachkompetente Beratung gestützt sein. Wir stehen ihnen dafür mit Erfahrung zur Seite.

Betriebsausfall und Ertragsersatz

Zusätzlich können in der Elektronikversicherung Kompensationszahlungen für längerfristige Betriebsausfälle vereinbart werden. Wird der Betrieb durch den großflächigen Ausfall der elektronischen Anlagen für längere Zeit betriebsunfähig, tritt die Elektronikversicherung für den Betriebsausfall – also für die laufenden Kosten wie Mitarbeiterbezahlung, Mieten und Betriebskosten – ein.

Für die richtige Zusammenstellung der Elektronikversicherung ist eine fachkompetente Beratung zu empfehlen. Auf diese Weise ist am besten sicherzustellen, dass für das Unternehmen die optimale Versicherungslösung für die Elektronikversicherung und ihre Komponenten Datenträgerversicherung und Software-Versicherung gewählt wird. Mit Erfahrung und Sachverstand stehen wir Ihnen dafür zur Seite. Kontaktieren sie uns.

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