Feuerversicherung

sachversicherung24 – FeuerversicherungFeuer ist ohne Zweifel eine der größten Errungenschaften der Menschheit und eine wichtige Stütze der Zivilisation. Doch wenn es gerät außer Kontrolle, zeigt sich schnell seine unbändige und zerstörerische Kraft. Denn ein Brand kann in kürzester Zeit Ihr Hab und Gut zerstören und lässt Sie von einem Augenblick zum nächsten vor dem Nichts stehen. Auch wenn eine Feuerversicherung eine solche Tragödie nicht zu verhindern vermag, hilft sie doch, den finanziellen Schaden in den Griff zu bekommen.



Was ist eine Feuerversicherung?

Wie der Name schon sagt, ist es die primäre Aufgabe einer Feuerversicherung, Sie vor den finanziellen Folgen eines Brandes zu schützten. Dabei kann die Feuerversicherung auf eine lange Tradition zurückblicken. In Deutschland etwa gehen ihre Wurzeln bis ins späte 16. Jahrhundert zurück. So bildeten schon um das Jahr 1591 Brauereien in der Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Rücklage für den Fall eines Brandes. Und im Jahre 1676 wurde mit der Gründung der Hamburger Feuerkasse, die im Übrigen als die älteste Versicherungsgesellschaft der Welt gilt, in der Hansestadt der Grundstein für die heutigen Formen der Feuerversicherung gelegt. Die Wichtigkeit der Feuerversicherung wird auch noch dadurch unterstrichen, dass sie in früheren Zeiten sogar allgemeine Pflicht war. Egal ob Sie Ihr privates Eigentum oder das Ihres Betriebes absichern wollen, eine Feuerversicherung ist auch heute noch eine gute Investition in Ihre Sicherheit. Welche Vorteile sie bietet, welche Gefahren versichert sind, wie Sie im Schadenfall vorgehen müssen und vieles mehr erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Gut zu wissen:
Sowohl auf die Feuerversicherung als auch auf einige andere Versicherungen, welche die Gefahr Feuer beinhalten, wird die sogenannte Feuerschutzsteuer erhoben. Sie als Versicherungsnehmer merken davon nicht viel, denn das Abführen der Feuerschutzsteuer ist Aufgabe des Versicherers. Die Steuereinnahmen fließen an die einzelnen Bundesländer und werden dort genutzt, um den Feuerschutz und die Brandbekämpfung zu fördern. Dadurch schützen Sie mit dem Abschluss einer Feuerversicherung also nicht nur Ihr eigenes Hab und Gut, sondern unterstützen auch direkt den Feuerschutz und die Brandbekämpfung.


Welche Vorteile bietet eine Feuerversicherung und wer sollte sie abschließen?

Geht es um die Frage nach den Vorteilen einer Feuerversicherung, sollte das Folgende vorab bedacht werden. Während für das Eintreten anderer Schadensereignisse oftmals ganz spezifische Bedingungen vorherrschen müssen, können Brände durch die verschiedensten Umstände entstehen. Dementsprechend ist das Risiko, das es zu einem Schadensfall kommt, auch nicht zu vernachlässigen. Kommt es erst einmal zu einem solchen, offenbart sich gleich die zweite Besonderheit. Denn auch die Folgen eines Brandes sind oftmals verheerend und vernichten nicht selten die betroffenen Gebäude samt ihres Inhalts.

Eine Rücklage für diesen Fall werden wohl die allerwenigsten gebildet haben. So muss der Geschädigte nach einem Brand nicht nur den Verlust seines Eigentums verkraften, sondern auch die finanzielle Herausforderung eines Wiederaufbaus der betroffenen Gebäude und die Neuanschaffung des zerstörten Hab und Gutes meistern. Und genau an dieser Stelle kommt die Feuerversicherung ins Spiel. Denn sie ersetzt die Verluste und übernimmt die entstandenen Kosten. Welche das im Einzelnen sind, lesen Sie im Abschnitt „Welche Gefahren, Risiken und Kosten deckt eine Feuerversicherung ab?“

Allein durch diese Tatsache dürften die Vorteile einer Feuerversicherung schon klar auf der Hand liegen. Und auch die Frage, wer eine Feuerversicherung abschließen sollte, ist angesichts der beschriebenen Risiken schnell beantwortet. Egal ob Privatperson oder Unternehmen: Jeder der Wohn- oder Geschäftsgebäude sein Eigen nennt, sollte diese auch mit einer Feuerversicherung absichern.

Übrigens:
Eine reine Feuerversicherung wird nur relativ selten angeboten. Denn die Feuerversicherung ist oftmals integraler Bestandteil der verbundenen Wohngebäudeversicherung, der Geschäftsversicherung oder etwa einer Landwirtschaftsversicherung. Auch Spezialfälle wie zum Beispiel die Waldbrandversicherung sind am Markt erhältlich.


Welche Gefahren, Risiken und Kosten deckt eine Feuerversicherung ab?

Über eine Feuerversicherung abgedeckte Gefahren und Risiken
Dass Sie eine Feuerversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Brandes versichert, lässt sich schon aus ihrem Namen ableiten. Doch neben dieser Gefahr sind auch noch andere Risiken von einer Feuerversicherung gedeckt, nämlich:

  • der Blitzschlag,
  • die Explosion,
  • der Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs
  • und je nach Versicherer auch der Fall einer Implosion

Feuerversicherung - Blitzeinschlag

Die Gefahr eines Blitzschlages bezieht sich dabei in erster Linie auf direkte Schäden durch den Einschlag eines Blitzes. Werden Ihre Sachen durch die mit einem solchen Ereignis einhergehenden elektrischen Phänomene (wie etwa Überspannung) beschädigt, so haftet eine gewöhnliche Feuerschutzversicherung unter Umständen nur dann, wenn der Blitz auch direkte Schäden auf dem versicherten Grundstück verursacht hat. Von einer Explosion wird gesprochen, wenn sich Dämpfe oder Gase schlagartig ausdehnen. Dazu kann es sowohl innerhalb eines Behältnisses (wie etwa eines Tankes) als auch außerhalb (z. B. Gasexplosion) kommen.

Eine Feuerversicherung kommt nicht nur dann auf, wenn ein abstürzendes Flugzeug Ihr versichertes Eigentum beschädigt, sondern auch wenn Teile von diesem oder von dessen Ladung einen Schaden verursachen. Wie bei der Explosion handelt es sich auch bei einer Implosion um einen plötzlichen Druckausgleich. Dieser ist aber von außen nach innen gerichtet. Implosionen können beispielsweise bei Röhrenfernsehern oder entsprechenden Monitoren vorkommen.

Von einer Feuerversicherung getragene Kosten
Werden Ihre Gebäude oder Ihre Sachen, die sich am versicherten Ort befunden haben, durch eine der versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört, dann leistet die Feuerversicherung finanziellen Ersatz. Im Klartext bedeutet dies: Die Feuerversicherung übernimmt:

  • die Kosten für den Wiederaufbau zerstörter Gebäude und die Wiederbeschaffung zerstörter oder abhandengekommener Sachen
  • die Kosten für die Reparatur beschädigter Gebäude oder Sachen

In welcher Höhe dies erfolgt, hängt von dem in Ihrer Feuerversicherung vereinbarten Versicherungswert ab. Sie können Ihr Eigentum zum:

  • Neuwert,
  • Zeitwert oder
  • gemeinen Wert versichern.

Eine Feuerversicherung zum Neuwert ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie für die Wiederbeschaffung neuer Sachen aufwenden müssen. Eine Feuerversicherung zum Zeitwert hingegen ersetzt die Schäden nur in der Höhe, welche dem Wert der beschädigten Gebäude oder Sachen unmittelbar vor dem Schadensereignis entspricht. Eine Feuerversicherung zum gemeinen Wert stellt insofern einen Spezialfall dar, da sie üblicherweise nur für solche Gebäude geschlossen wird, die bereits für den Abbruch vorgesehen sind. Tritt hier ein Versicherungsfall ein, erstattet die Feuerversicherung gewöhnlich lediglich den Wert, den das Gebäude oder das darin enthaltene Material bei einer Veräußerung noch erbracht hätte.
Da die direkten materiellen Verluste nach einem Brand aber selten die einzigen Kosten sind, die auf Sie zukommen, erstattet eine Feuerversicherung in der Regel auch:

  • die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • die Kosten für Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
  • jene Kosten für die Brandbekämpfung, die nicht von der Feuerwehr kostenlos erbracht werden.

In den allermeisten Fällen kommt eine Feuerversicherung ebenfalls für sogenannte Mehrkosten auf, nämlich in der Regel dann, wenn diese:

  • durch eine Wiederherstellungsbeschränkung vonseiten der Behörden entstehen oder
  • bei Preissteigerungen, wenn diese zeitlich zwischen dem versicherten Ereignis und der Neuanschaffung der betroffenen Sachen angesiedelt sind.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die allermeisten Versicherer die Erstattung von Mehrkosten an einige Bedingungen geknüpft haben. Auch hier hilft ein direkter Vergleich, um Ihre optimale Feuerversicherung zu finden. Dabei stehen Sie aber keineswegs allein auf weiter Flur. Denn wir von Sachversicherungen24.info unterstützen Sie gern.

Übrigens:
Eine Feuerversicherung kommt zwar für die Schäden an Gebäuden und Sachen sowie für die beschriebenen Zusatzkosten auf, nicht aber für jene Ausfälle, die Ihnen durch den Stillstand Ihres Betriebes aufgrund eines Schadensereignisses entstehen. Um auch in einem solchen Fall optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung.


Welche Gefahren und Schäden sind bei einer Feuerversicherung nicht versichert?

Für die Leistungen der Feuerversicherung ist die Definition eines Brandes von großer Bedeutung. Diese wird beispielsweise vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (kurz GDV) wie folgt wiedergegeben:

Definition
„(Ein) Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Dieser Definition folgend sind etwa reine Schäden durch Ansengen regelmäßig nicht versichert. Ausnahmen bestehen oftmals dann, wenn die Sengschäden mit einem tatsächlichen Brand einhergehen. Doch selbst die Schäden durch ein offenes Feuer sind nicht in jedem Fall versichert. Denn in den meisten Standardverträgen der Feuerversicherung werden die folgenden Schadensereignisse regelmäßig ausgeschlossen:

  • Schäden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Erdbeben stehen,
  • Schäden verursacht von Krieg, Bürgerkrieg oder Aufstände,
  • Schäden während innerer Unruhen,
  • Schäden, die auf Kernenergie zurückzuführen sind

Feuerversicherung - Feuerwehr bekäpft Brand

Während sich die Gefahren durch Erdbeben oftmals schon durch eine erweiterte Deckung innerhalb einer Gebäude- oder Inhaltsversicherung absichern lassen, bedarf der Einschluss von Kriegs- und Kernenergieschäden einer gesonderten Vereinbarung mit dem Versicherer. Ob ein solcher Einschluss allerdings sinnvoll ist, hängt vor allem von den äußeren Umständen und Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis ab.

Nicht versichern lassen sich hingegen Schäden, die auf vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Wird Ihnen also nachgewiesen, dass Sie einen Brand absichtlich verursacht haben, kommt die Feuerversicherung für die dabei entstandenen Schäden natürlich nicht auf. Ähnlich verhält es sich beim Vorliegen grobe Fahrlässigkeit. Wird dem Versicherten nachgewiesen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, kann der Versicherer die Leistungen der Feuerversicherung kürzen. In welcher Höhe dies erfolgt, hängt vor allem davon ab, wie schwerwiegend das grob fahrlässige Verhalten anzurechnen ist.

Damit es im Schadensfall nicht zum bösen Erwachen kommt, sollten Sie vor Abschluss einer Feuerversicherung eingehend prüfen, ob der Versicherer Ihrer Wahl eventuell die Haftung noch für weitere Gefahren und Schäden ausschließt. Bei dieser Prüfung stehen Ihnen unsere Experten ebenso gern zur Seite, wie bei allen anderen Fragen rund um die Feuerversicherung.


Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer bei einer Feuerversicherung?

Zu ihren Pflichten als Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung gehören unter anderem:

  • den Versicherer vor Abschluss einer Feuerversicherung über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
  • die Sicherheitsvorschriften Ihres Versicherers einzuhalten.
  • ein Verzeichnis über besondere, in die Feuerversicherung eingeschlossene Wertsachen zu führen.
  • jede mit der Feuerversicherung in Verbindung stehende Gefahrenerhöhung zu unterlassen beziehungsweise dem Versicherer anzuzeigen.
  • Ihren Versicherer über eine Mehrfachversicherung zu informieren.
  • die Prämie Ihrer Feuerversicherung zu zahlen.

Örtliche Gegebenheiten: Um sich ein umfassendes Bild von den örtlichen Gegebenheiten und dem damit verbundenen Risiko machen zu können, erwartet Ihr Versicherer vor Abschluss einer Feuerversicherung eine Offenlegung der bestehenden Gefahrenumstände. Die dazu gestellten Fragen sollten Sie nach bestem Wissen und Gewissen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, um im Schadensfall keine Nachteile zu riskieren.

Sicherheitsvorschriften befolgen: Dazu gehört unter anderem die regelmäßige Kontrolle der in Ihrer Feuerversicherung versicherten Räumlichkeiten sicherzustellen, auch wenn diese beispielsweise während der Urlaubszeit nicht genutzt werden. Auch wird oftmals vorgeschrieben, dass Sie eine regelmäßige Sicherung Ihrer elektronischen Daten vornehmen und die Sicherungskopien abseits der Originaldaten zu verwahren.

Besondere Wertsachen: Wurde vereinbart, dass sich der Schutz Ihrer Feuerversicherung auch über Wertpapiere, Urkunden oder Sammlungen erstreckt, so werden Sie in den meisten Fällen vertraglich verpflichtet, über diese ein Verzeichnis anzulegen und dieses aktuell zu halten. Das Verzeichnis müssen Sie im Normalfall an einem sicheren Ort und nicht zusammen mit den Wertsachen aufbewahren.

Gefahrenerhöhung: Egal ob im privaten oder geschäftlichen Bereich: Das Leben steht niemals still und Veränderungen gehören nun einmal dazu. Sollten diese aber das Risiko eines Brandes maßgeblich beeinflussen, so müsse Sie im Rahmen Ihrer Feuerversicherung den Versicherer darüber in Kenntnis setzen. Dies trifft insbesondere auch dann zu, wenn eine sogenannte Gefahrenerhöhung mit einer von Ihnen geplanten Maßnahme – beispielsweise einer Gebäudeerweiterung – einhergeht. In diesem Fall muss Ihr Versicherer vor Beginn der Maßnahme informiert werden und sein Einverständnis geben.

Mehrfachversicherung: Schließen Sie bei einem weiteren Versicherer eine Feuerversicherung ab (wozu im Übrigen auch jene Versicherungen zählen, welche die Gefahr eines Brandes mit einschließen), müssen Sie ihren Versicherer darüber in der Regel in Kenntnis setzen.

Beitragszahlung: Last, but not least gehört es zu Ihren Pflichten, die regelmäßige und pünktliche Zahlung der vereinbarten Prämie für Ihre Feuerversicherung zu veranlassen.


Ist die Prämie zur Feuerversicherung steuerlich absetzbar?

Die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Prämie zur Feuerversicherung ist differenziert zu betrachten. Unterschieden wird dabei zwischen:

 

  • Privatpersonen,
  • Vermietern und
  • Unternehmen

Bei der für den privaten Bereich abgeschlossenen Feuerversicherung sind die Beiträge zur Feuerversicherung in aller Regel nicht steuerlich absetzbar.

Als Vermieter von Wohnung, Haus oder Grundstück haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge zur Feuerversicherung als Werbekosten steuerlich geltend zu machen.

Bei Unternehmen gehören die Beiträge zur Feuerversicherung in der Regel zu den Betriebsausgaben und sind als solche steuerlich absetzbar. Dies betrifft im Übrigen auch für nebenberuflich Selbstständige zu, wenn der Abschluss einer Feuerversicherung betrieblich veranlasst ist.
Hinweis:
Auch wenn diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden, sollten sie doch lediglich dem ersten Überblick dienen und keinesfalls den Gang zu einem Steuerberater ersetzen.


Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme für eine Feuerversicherung?

Auf die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme für Ihre Feuerversicherung sollte aus zweierlei Gründen besonders Wert gelegt werden. Der erste Grund ist die sogenannte Unterversicherung. Davon wird gesprochen, wenn die gewählte Versicherungssumme wesentlich niedriger ist, als der Wert Ihres durch die Feuerversicherung geschützten Eigentums. Kommt es in einem solchen Fall zum Schaden, so kann Ihr Versicherer seine Leistungen unter Umständen anteilig kürzen. Überschreitet hingegen die von Ihnen gewählte Versicherungssumme den Wert der versicherten Gebäude und Sachen bei Weitem, so spricht man von einer Überversicherung. Dies führt in erster Linie zu höheren Beiträgen für Ihre Feuerversicherung, da diese nicht unwesentlich von der Versicherungssumme abhängen. Außerdem haftet Ihr Versicherer im Schadensfall nur bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens, auch wenn die Versicherungssumme diese übersteigt.

Darüber hinaus könnte es passieren, dass Sie sich bei sehr starker Überversicherung den Vorwurf gefallen lassen müssen, diese absichtlich herbeigeführt zu haben, um sich daraus illegal einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Sollte sich dies nicht entkräften lassen, steht hier sogar die Gültigkeit Ihrer Feuerversicherung auf dem Spiel. Um nun die korrekte Versicherungssumme für Ihre Feuerversicherung zu bestimmen, empfiehlt sich eine Aufstellung, die alle versicherten Gebäude und das versicherte Inventar mit dem dazugehörigen Wert enthält. So haben Sie einerseits einen sehr guten Anhaltspunkt für die optimale Versicherungssumme und andererseits eine gute Basis, um im Falle von Neuerwerb oder Veräußerung wichtiger versicherter Sachen die Versicherungssumme Ihrer Feuerversicherung entsprechend anzupassen.

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Wie gehe ich im Schadenfall bei einer Feuerversicherung vor?

Kommt es zu einer Situation, die in einen Schadensfall münden kann, so sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, diesen wenn möglich abzuwenden oder in Grenzen zu halten. Kommt es tatsächlich zu einem Schadensereignis, so sollten Sie Ihren Versicherer umgehend informieren. Dazu bietet sich meist schon ein erster Anruf an. Bei dieser Gelegenheit wird Ihnen Ihr Versicherer unter Umständen auch Anweisungen zur möglichen Abwendung von Schäden geben. Diese sollten Sie, soweit es zumutbar ist, auch befolgen.

Auf alle Fälle sollten Sie Aufräumarbeiten solange unterlassen, bis sich Ihre Feuerversicherung ein umfassendes Bild vom Schaden machen konnte und danach die Örtlichkeiten freigibt. Ist dies hingegen aus zwingenden Gründen nicht möglich, so sollten Sie das Schadensbild auf Fotos festhalten und die beschädigten Sachen für eine spätere Begutachtung aufheben.

Um einen Überblick über den Umfang des entstandenen Schadens erhalten zu können, benötigt Ihre Feuerversicherung außerdem eine Liste aller Sachen, die durch das Ereignis zerstört oder beschädigt wurden beziehungsweise abhandengekommen sind.

Fordert Ihr Versicherer weitere Informationen oder notwendige Belege an, sollten Sie diese möglichst zeitnah einreichen. Befanden sich unter den vernichteten Sachen auch in den Schutz Ihrer Feuerversicherung eingeschlossene Wertpapiere, so sollten Sie ein Aufgebotsverfahren einleiten, um diese für kraftlos erklären zu lassen.

Wozu Sie darüber hinaus im Schadensfall verpflichtet sind, wird im Vertrag zu Ihrer Feuerversicherung umfassend geregelt. Dabei empfiehlt es sich, diesen Verpflichtungen auch tatsächlich nachzukommen. Denn einerseits ermöglichen viele dieser Maßnahmen erst eine schnelle und reibungslose Regulierung des Schadens. Andererseits kann deren Unterlassung mitunter zu empfindlichen Konsequenzen führen.


Welche Kündigungsrechte und Kündigungsfristen haben Sie bei einer Feuerversicherung?

Bei der Frage nach dem Kündigungsrecht einer Feuerversicherung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.

Ordentliche Kündigung:
Welche ordentliche Kündigungsrechte Sie bei einer Feuerversicherung haben und welche Fristen Sie einhalten müssen, hängt unter anderem von der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages ab.

  • Beträgt die im Versicherungsschein angegebene Dauer Ihrer Feuerversicherung weniger als ein Jahr, so endet diese in der Regel zum angegebenen Zeitpunkt, ohne dass Sie kündigen müssen.
  • Ein wenig anders sieht die Sache bei Verträgen aus, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt. Denn diese verlängern sich in der Regel stillschweigend um ein ganzes Jahr, sollte die Feuerversicherung nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei gewöhnlich drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.
  • Sollte im Vertrag Ihrer Feuerversicherung eine Laufzeit von mehr als drei Jahren vereinbart worden sein, so ist eine ordentliche Kündigung frühestens nach dem dritten Jahr und danach immer jährlich möglich. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist gewöhnlich drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.

Außerordentliche Kündigung:
Neben diesen sogenannten ordentlichen Kündigungen steht Ihnen und Ihrem Versicherer in gewissen Fällen auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

  • Kommen Sie beispielsweise Ihrer Pflicht zur Zahlung der für Ihre Feuerversicherung vereinbarten Versicherungsprämie nicht nach, so kann Ihr Versicherer vom Vertrag zurücktreten (falls es sich um die erste oder einzige Prämienzahlung handelt) oder nach vorheriger Mahnung den Vertrag kündigen (bei Folgeprämien).
  • Außerdem endet eine Feuerversicherung regelmäßig dann, wenn das versicherte Interesse nicht länger besteht, Sie also beispielsweise das versicherte Gebäude abreißen lassen.
  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht Ihrer Feuerversicherung besteht außerdem unmittelbar im Anschluss an einen regulierten Schadensfall. Dies soll Ihnen unter anderem die Möglichkeit eröffnen, sich für eine andere Feuerversicherung zu entscheiden, falls Sie mit der Abwicklung des Schadensfalles nicht zufrieden waren. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dieses Recht in der Regel aber nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Versicherer zusteht.

Feuerversicherung wechseln oder nicht?

Wie bei beinahe jeder Versicherung lohnt auch bei der Feuerversicherung der direkte Vergleich verschiedener Anbieter. Dabei sollte nicht nur die Höhe der zu entrichtenden Versicherungsprämie das ausschlaggebende Kriterium sein. Denn wie so oft im Leben, stecken auch bei den verschiedenen Feuerversicherungen viele Vor- und Nachteile im Kleingedruckten. Ihre Feuerversicherung zu wechseln kann sich sogar bei gleicher Prämienhöhe lohnen, falls die neue Versicherung über zusätzliche Leistungen verfügt, die Ihnen besonders wichtig sind. Auch lohnt es sich oftmals, anstelle einer reinen Feuerversicherung ein Kombi-Produkt zu wählen. Im privaten Bereich kommt dafür beispielsweise die verbundene Wohngebäudeversicherung oder die verbundene Hausratversicherung infrage.

Im gewerblichen Bereich ist die Auswahl wesentlich größer, da die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige mitunter stark voneinander abweichen. Exemplarisch seine hier nur die gewerbliche Gebäudeversicherung, die Inventar- oder Inhaltsversicherung sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung aufgeführt. Angesichts der vielen Versicherer am Markt und der enormen Produktbandbreite kann die Suche nach der optimalen Feuerversicherung leicht zu einer Herkulesaufgabe werde. Doch diese müssen Sie keineswegs allein meistern. Denn die Experten von Sachversicherung24.info stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Suche nach der optimalen Feuerversicherung.


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