Betriebshaftpflichtversicherung Berufe

Häufig finden sich in der Betriebshaftpflichtversicherung Berufe wieder, bei denen nicht sofort der Gedanken an eine Betriebsgefahr naheliegt. Es hat seinen Grund, dass eine ebenfalls geläufige Bezeichnung für die Betriebshaftpflicht Berufshaftpflichtversicherung ist. Ganz gleich, für welche Branche die Risiken und Schadenersatzpotentiale versichert werden sollen – die Bedeutung einer maßgeschneiderten Absicherung für Haftpflichtansprüche Dritter ist von großer Bedeutung.

Wie wichtig der Schutz ist, zeigt sich auch daran, dass in einigen Fällen ohne eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung Berufe nicht ausgeübt werden dürfen.

Zu diesen Berufen zählen:

  • Anwälte
  • Notare
  • Vermögensberater
  • Betriebsberater
  • Wirtschaftsberater
  • Steuerberater und -prüfer

Zumeist handelt es sich um eine spezielle Variante der Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung, die als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen besonderen Schutzbereich betrifft. Allerdings gilt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung Berufe dieser Art zusätzlich absichern sollte. So können die Gefahren, die alleine vom Betrieb eines Büros oder durch den Kundenbesuch entstehen können, ebenfalls abgesichert werden.

Ärzte und Tätige in Pflegeberufen

Betrifft die Betriebshaftpflichtversicherung Berufe im medizinischen Bereich und Pflegeberufe liegt der Schwerpunkt häufig auf dem Aspekt der Personenschäden. Die Forderungen der Geschädigten und ihre Vorstellung von einem angemessenen Schmerzensgeld sind regelmäßig sehr hoch und sollten bei der Auswahl der Deckungssumme berücksichtigt werden. Bei Behandlungsstreitigkeiten, nach Behandlungsfehlern oder fahrlässig verursachten Schäden schließt sich nicht selten ein Verfahren an, in dem die Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz gewährt und die Kosten des Verfahrens trägt.

Betriebshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

In großer Zahl vertreten sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Berufe mit einem beratenden Element und dem Schwerpunkt auf Vermögensschäden. Die Beraterhaftung manifestiert eher selten in einem Personenschaden, schon eher in einem Sachschaden – zumeist aber in einem Vermögensschaden. Dies sollte bei der Auswahl eines Tarifs berücksichtigt werden. Auch hier gilt, dass neben der beruflichen Tätigkeit für den Kunden auch der einfache Haftpflichtschaden versichert werden muss, der durch den Betrieb eines Büros oder den Kundenkontakt bei der Vertragsanbahnung eintreten kann.

IT-Entwickler, Support- und Zulieferberufe

Erst seit neuerer Zeit treten in der Betriebshaftpflichtversicherung Berufe in den Vordergrund, die sich in der IT-Branche entwickelt haben. Diese ergänzen die Angebote und Tarife für Zulieferer. Zugleich erfordern sie die besondere Risikodeckung, die die klassischen Haftungsgründe sinnvoll für den Versicherten ergänzt. Die Haftung für technische Leistungen oder Produkte umfasst neben dem direkten Schaden auch den entgangenen Gewinn und die Folgekosten durch IT-Fehler. Der Anspruch an eine geeignete Betriebshaftpflicht ist hoch.

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