Betriebshaftpflichtversicherung Personaltrainer


Betriebshaftpflichtversicherung Personaltrainer – Training im ParkWie alle selbstständigen Unternehmer sollten sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Personaltrainer absichern. Sie schützt sie vor Schadensersatzansprüchen, die sich aus ihrer selbstständigen Tätigkeit ergeben können. Verursachen sie durch ihre Tätigkeit nämlich direkt oder auch indirekt einen Schaden, sind sie dafür gesetzlich zur Haftung verpflichtet.

Macht der Geschädigte also einen Schadensersatzanspruch geltend, muss der Selbstständige für den verursachten Schaden aufkommen. Je nach Art des Schadens können derartige Forderungen die Existenz eines Selbstständigen massiv gefährden. Schutz bietet dagegen eine Betriebshaftpflichtversicherung Personaltrainern. Sie übernimmt im Schadensfall die Schadensersatzansprüche, die an den Versicherten gestellt werden.


Umfangreicher Schutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer

Der Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer besteht darin, dass sie nicht nur für Schäden an Sachen und auch Personen aufkommt. Sie stellt in Zweifelsfällen immer auch einen Rechtsschutz dar. Bevor sie nämlich Schadensersatzansprüche reguliert, prüft sie in jedem Fall zuerst, ob die Ansprüche berechtigt sind.

Lassen sich die Zweifel an Schadensersatzansprüchen nicht anders klären, führt die Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer sogar einen Rechtsstreit zur Klärung der Ansprüchen, ohne dass der Versicherte dafür aufkommen muss.

Auf diese Weise umfasst eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer in der Regel:

  • Übernahme von Kosten bei Sachschäden
  • Übernahme von Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Rechtsschutz durch Prüfung von Schadensersatzansprüchen
  • Übernahme von Rechtsstreitigkeiten zur Klärung von Schadensersatzansprüchen

Welche Schadensarten deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer ab?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personaltrainer deckt grundsätzlich alle Schäden ab, die bei der Ausübung der Tätigkeit direkt oder indirekt entstehen können. Zum Beispiel:

  • Folgeschäden aus Trainingsfehlern
  • Personenschäden, die bei der Trainertätigkeit entstehen
  • Sachschäden, die sich aus der Tätigkeit als Trainer ergeben

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Fehler nicht vorsätzlich verursacht wurden.

Für die verschiedenen Schadensarten ist in dem Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Personaltrainer eine Deckungssumme vereinbart. Das bedeutet, das die entsprechenden Schäden bis zu einer vereinbarten Höchstsumme durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Personaltrainers gedeckt sind. In vielen Fällen ist auch eine Selbstbeteiligung in einer bestimmten Höhe vereinbart, die sich prämiensenkend auswirkt.

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