Geschäftsinhaltsversicherung


Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Geschäftsinhaltsversicherung - Angebote vergleichenUnd wozu benötige ich diese überhaupt? Um die Frage zu beantworten, stellen Sie sich am besten einen der folgenden Sachverhalte vor: Ihre Lagerhalle samt Inventar wird über Nacht ein Opfer der Flammen, ein Wasserrohrbruch macht Ihre komplette Computertechnik unbrauchbar oder dreiste Einbrecher hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Derartige Ereignisse kommen immer wieder vor. Ihr Eintreten ist aber weder vorhersehbar, noch kann der dabei entstehende Schaden für das Unternehmen immer allein aus Rücklagen gedeckt werden. Damit Sie im Falle des Falles nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, sollten Sie entsprechend vorsorgen und eine sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.

Diese ist das Pendant zur privaten Hausratversicherung und hilft immer dann, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter beschädigt wurden oder verlustig gegangen sind. Im Schadensfall übernimmt eine Geschäftsinhaltsversicherung in der Regel die Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, Rohstoffen oder Geschäftsunterlagen und hilft so, den finanziellen Schaden für das Unternehmen zu minimieren.

Doch nicht jeder Betrieb gleicht dem anderen und auch die Risiken hängen nicht unwesentlich von Branche und Ort ab. Deshalb lassen sich Geschäftsinhaltsversicherungen in der Regel auf Ihre Bedürfnisse hin anpassen. Dies gewährleistet nicht nur einen optimalen Schutz Ihres Unternehmens, sondern hilft darüber hinaus, die Beiträge niedrig zu halten.


Welche Vorteile bietet eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Auch wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer oder Einbruch nicht die Regel im Geschäftsalltag sind, kann der daraus entstehende Schaden sehr schnell die Existenz eines Unternehmens gefährden. An dieser Stelle greift die Geschäftsinhaltsversicherung ein und fängt die Kosten ab, damit Ihr Unternehmen schnell wieder seinen gewohnten Geschäftsbetrieb aufnehmen kann.

Neben der reinen Wiederbeschaffung von beschädigten oder zerstörten Gegenständen trägt eine Geschäftsinhaltsversicherung je nach Ausgestaltung des Vertrages beispielsweise auch Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten oder solche für einen Sachverständigen. Welche Kosten erstattet werden und gegen welche Schäden Sie im Einzelfall versichert sind, lässt sich vor Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung im Detail genauso festlegen wie eventuelle Zusatzversicherungen. Oft haben die Versicherer bereits spezielle Pakete für einzelne Branchen geschnürt wie beispielsweise:

  • Betriebe des Baugewerbes
  • Gastronomiebetriebe
  • Unternehmen der Pflege- und Heilberufe

Ein Augenmerk sollten Sie außerdem auf eine mögliche Betriebsunterbrechung infolge eines Schadensfalles legen. Denn sind Ihre Betriebsräume ausgebrannt, Ihre Maschinen unbrauchbar oder ihre Rohstoffe vernichtet, stört dies Ihren gewohnten Geschäftsbetrieb erheblich. Dadurch entgehen Ihnen nicht nur wichtige Einnahmen, auch können eventuell mit Ihren Kunden vereinbarte Vertragsstrafen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Um diese aufzufangen, sollten Sie bei Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung auch eine optionale Ertragsausfallversicherung in Erwägung ziehen. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, um die Leistungen perfekt auf Ihr Unternehmen abzustimmen.

Sparte Vorteile
Geschäftsinhaltsversicherung Ersetzt Waren, Vorräte und Einrichtungen zum Neuwert
Geschäftsinhaltsversicherung Zahlt Schäden durch Einbruch und Elementar
Geschäftsinhaltsversicherung Deckt die Kosten einer eventuellen Betriebsunterbrechung ab


Welche Nachteile hat eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Wie bei jeder anderen Versicherung ist auch bei der Geschäftsinhaltsversicherung ein regelmäßiger Beitrag zu entrichten. Besonders in der Existenzgründungsphase oder in Zeiten mit einer schwierigen Wirtschaftslage kann dadurch ein nicht vernachlässigbarer Kostenfaktor entstehen.

Außerdem sollte die vereinbarte Deckungssumme wohl überlegt sein. Denn ist diese zu niedrig angesetzt, werden alle darüber hinausgehenden Kosten im Schadensfall nicht erstattet. Ist sie wiederum zu hoch vereinbart, schlägt sich dies naturgemäß in einem höheren Beitrag nieder.

Ebenfalls zu beachten sind die Obergrenzen für bestimmte Schadensereignisse wie zum Beispiel:

  • beim Diebstahl von Bargeld aus verschlossenen oder nicht verschlossenen Behältnissen
  • bei Diebstahl, Erpressung oder Raub auf Transportwegen
  • bei der Beschädigungen an Gebäude infolge eines Einbruchs

In diesen Fällen liegen die erstattbaren Kosten üblicherweise weit unterhalb der vereinbarten Deckungssumme. Die konkrete Summe unterscheidet sich dabei je nach Versicherer. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich verschiedener Anbieter, um den für Sie optimalen Schutz zu finden.

Einen wichtigen Punkt stellt außerdem das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall dar. Ist dieses für beide Parteien vertraglich vereinbart, kann der Versicherer nach der Regulierung eines Schadens die Geschäftsinhaltsversicherung kündigen.


Was ist mit einer Geschäftsinhaltsversicherung versichert?

Geschäftsinhaltsversicherung - WarenlagerJe nach Branche und Umfang Ihres Geschäftsbetriebes verfügt Ihr Unternehmen über die unterschiedlichsten Sachwerte. Diese reichen von der einfachen Büroausstattung über Lagerräume samt Inhalt bis hin zum Hightech-Maschinenpark. Aber auch wichtige Geschäftsunterlagen oder spezielle Software sind für den reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen von großer Bedeutung.

Aus diesem Grund erstreckt sich eine Geschäftsinhaltsversicherung in der Regel nicht nur auf die komplette betrieblich genutzte Einrichtung wie beispielsweise:

  • das Mobiliar der Betriebsräume
  • die Computer und Telekommunikationstechnik
  • Ihre Maschinen und Produktionsanlagen
  • Ihre Vorräte und Waren

Auch die Kosten für:

  • die Wiederherstellung von Daten oder speziell angepassten Computerprogrammen
  • die Wiederherstellung von Akten und Geschäftsunterlagen
  • Aufräummaßnahmen, Schlossänderung und provisorische Sicherung
  • der Einsatz eines Sachverständigen

sind je nach Versicherer und vertraglicher Ausgestaltung neben der eigentlichen Beschädigung oder dem Verlust Ihrer Betriebsausstattung Bestandteil einer Geschäftsinhaltsversicherung.

Dabei ist allerdings zubeachten, dass je nach Versicherer einige Sachen nicht bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet werden. Dies kann beispielsweise Kosten betreffen für:

Auslagen und Ausstellungsstücke: also jene Waren, die sich beispielsweise in Schaufenstern oder Vitrinen befinden.

Bargeld abhängig vom Aufbewahrungsort: So sind beispielsweise aus einem Safe entwendete Geldbestände zu einem höheren Betrag versichert, als solche aus Registrierkassen oder unverschlossenen Behältnissen.

Waren oder Vorräte, die üblicherweise nicht dem eigentlichen Geschäftszweck dienen: Sollten solche Werte durch ein versichertes Schadensereignis vernichtet werden, erfolgt eine Erstattung oft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Da nicht für jedes Unternehmen die alle versicherbaren Werte eine gleichgroße Rolle spielen, lohnt sich gerade in diesem Hinblick ein Vergleich verschiedener Geschäftsinhaltsversicherungen. Nur so haben Sie die Möglichkeit, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu finden.


Warum ist eine Geschäftsinhaltsversicherung wichtig?

Einen Brand oder einen Einbruch verhindern, kann eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht. Wohl aber kann sie Ihrem Unternehmen helfen, nach einem solchen Ereignis schnell wieder zum normalen Geschäftsbetrieb übergehen zu können.

Denn werden Ihre Betriebseinrichtung oder Ihre Vorräte und Waren durch ein Schadensereignis vernichtet, hilft Ihnen nach eine Geschäftsinhaltsversicherung dabei, die mitunter enormen Kosten in den Griff zu bekommen.

Kombinieren Sie Ihre Geschäftsinhaltsversicherung außerdem mit einer optionalen Ertragsausfallversicherung, verliert auch der Betriebsstillstand nach einem Schadensereignis seinen Schrecken. So sind Sie gegen eine Vielzahl von Gefahren gewappnet und können sich ganz und gar Ihrem Kerngeschäft widmen.


Besteht die Möglichkeit der variablen Anpassung einer Geschäftsinhaltsversicherung?

Geschäftsinhaltsversicherung - Angebote vergleichenBefindet sich Ihr Unternehmen auf Wachstumskurs, steigt normalerweise auch der Wert Ihrer Betreibseinrichtung. So kann etwa ein steigender Auftragseingang dafür sorgen, dass sich im Durchschnitt mehr Vorräte und Waren in Ihren befinden oder dass mit zusätzlichem Personal auch die Investitionen in Ihre Betriebsausstattung steigt. In solchen Fällen ist es natürlich von Vorteil, wenn sich die Versicherungssumme Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung ebenfalls nach oben anpassen lässt.

Schmelzen hingegen in wirtschaftlich schwachen Perioden die Umsätze, sinken meist auch die im Unternehmen befindlichen Werte. Dann bietet die Absenkung der Versicherungssumme den entscheidenden Vorteil, dass ein niedrigerer Beitrag Ihre Betriebsausgaben senkt.

Da solche Änderungen der Rahmenbedingungen in der überaus dynamischen Geschäftswelt zum Alltag gehören, sollte auch Ihre Geschäftsinhaltsversicherung möglichst flexibel sein.
Dieser Ansicht sind auch die Versicherer, sodass eine Anpassung oder Änderung der Vertragsbedingungen in den meisten Fällen problemlos möglich ist. Auch lassen sich optionale Versicherungen wie etwa solche gegen einen Ertragsausfall oft auch im Nachhinein dazuversichern.

Ein Beratungsgespräch vor Abschluss Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung hilft Ihnen, Klarheit über die Bedingungen zur variablen Anpassung zu erhalten.


Welche Schäden sind durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt?

Zu den wichtigsten Schadensereignissen, die durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden, gehören:

Feuer: Ein Brand kann in kürzester Zeit enormen Schaden anrichten. Gleiches gilt für Blitzschläge oder Explosion. Aber auch Schäden durch Löschwasser gehören in die Kategorie der Feuerschäden. Und sogar der Aufprall von Luftfahrzeugen wird je nach Versicherer zu den Schadensereignissen gezählt.

Leitungswasser: Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt nicht nur dann, wenn Leitungswasser unsachgemäß austritt und in Ihren Betriebsräumen Schaden anrichtet. Auch nach Frosteinwirkung oder Schäden an Rohrleitungen ist sie hilfreich.

Sturm und Hagel: Abgedeckte Dächer, Dellen in Ihren Firmenfahrzeugen und umgeknickte Bäume in Ihrer Einfahrt – ein Sturmtief mit Hagel kann Sie und Ihr Unternehmen auf vielfältige Weise schädigen. Neben den direkten Auswirkungen der beiden Naturereignisse sind aber auch die Risiken durch herumfliegende Gegenstände versichert.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Verschafft sich jemand trotz Ihrer Sicherungen gegen Einbruch und Diebstahl unberechtigt Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen, entwendet er dabei Ihr Eigentum oder zerstört Ihre Einrichtung, dann fällt dieses Ereignis unter die Kategorie Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Darüber hinaus kann eine Geschäftsinhaltsversicherung je nach Anbieter auch Raub und Diebstahl auf Transportwegen decken. Dabei sind allerdings oftmals gesonderte Schadenshöchstgrenzen zu beachten.

Neben den vier genannten Risiken können noch weitere Schadensereignisse in die Geschäftsinhaltsversicherung aufgenommen werden wie zum Beispiel:

Andere Naturgewalten: Zwar ist mit diesen aus rein geografischen Gegebenheiten nicht überall in gleichem Maße zu rechnen, trotzdem können Gefahren wie Erdrutsche und Lawinen aber auch Erdbeben oder Vulkanausbrüche abgesichert werden.

Erweiterte Risiken: Neben den bereits genannten Risiken fallen hierunter Schäden durch Streiks und Aussperrungen, innere Unruhen oder etwa Rauch.

Unbenannte Gefahren: Bietet den mit Abstand umfassendsten Schutz Ihrer Werte. Denn dabei sind nur jene Schäden ausgeschlossen, die im Vertrag genannt werden. Gegenüber allen anderen Schäden besteht Versicherungsschutz.

Für bestimmte Berufsgruppen besteht außerdem die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen branchenspezifische Risiken zu versichern.

Gastronomiebetriebe: Hier kann nicht nur der Ausfall von Kühlanlagen zu hohen Verlusten führen, sondern auch die Zerstörung von Werbeanlagen oder der Diebstahl und Beschädigung von Teilen der Außengastronomie.

Baugewerk: Vor allem Maschinen und Fahrzeuge auf Baustellen können in Unternehmen dieser Branche Ziel von Einbrüchen oder Beschädigung sein.

Gesundheitsbranche: Egal ob Arztkoffer, Nachtbriefkasten oder Medikamentenkühlschrank, werden sie beschädigt oder geht ihr Inhalt verloren, kann eine entsprechend erweiterte Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden in Grenzen halten.

Allerdings ist zu beachten, dass branchenspezifische Risiken nicht bis zur maximalen Deckungssumme versichert sind. Wo die jeweiligen Höchstgrenzen liegen, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
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Kann ich eine Geschäftsinhaltsversicherung kündigen?

Normalerweise werden Geschäftsinhaltsversicherungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, enden also nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer besitzen aber ein ordentliches Kündigungsrecht. Dadurch können Sie Ihre Geschäftsinhaltsversicherung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist wird vertraglich fixiert und beträgt in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Das gesetzlich verbriefte Recht, nach einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages zu kündigen, bleibt davon natürlich unberührt. Somit ist es Ihnen möglich, ihre Geschäftsinhaltsversicherung bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung zu kündigen.

Außerdem kann ein Sonderkündigungsrecht nach einem Leistungsfall vertraglich vereinbart werde. Sollten Sie einmal nicht mit der Regulierung Ihres Versicherers zufrieden sein, können Sie mit dieser Klausel den Vertrag beenden.

Dass, wie bei den meisten privaten Verträgen üblich, auch die Kündigung Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung der Schriftform bedarf, sollte nicht weiter verwundern und sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Geschäftsinhaltsversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Geschäftsinhaltsversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Geschäftsinhaltsversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Wie errechnet sich der Betrag bei einer Geschäftsinhaltsversicherung?

Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers ist die fristgerechte Zahlung des vertraglich vereinbarten Beitrages.

Die Beitragshöhe einer Geschäftsinhaltsversicherung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind unter anderem:

  • die versicherten Risiken
  • die Branche Ihres Unternehmens
  • die Größe Ihres Unternehmens
  • die Region, in der das Unternehmen ansässig ist

Bei den versicherten Risiken ist es zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit, welche die Höhe des Beitrages beeinflusst. So spielt es etwa eine erhebliche Rolle, ob Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung nur gegen Feuer und Einbruchdiebstahl absichern, oder etwa erweiterte Risiken mit einbeziehen.Aber auch die Branche, in der Sie tätig sind, fließt in die Kalkulation des Beitrages ein. Denn während manche Geschäfte auf Einbrecher geradezu anziehend wirken, sind andere Unternehmen vor allem für Feuer anfällig. Doch die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Schadensereignisses ist nicht nur innerhalb verschiedener Branchen, sondern auch regional unterschiedlich hoch. Als Beispiel hierfür sei nur die Einbruchsstatistik erwähnt. Entsprechend fließt auch der Sitz des Unternehmens in die Kalkulation des Beitrages der Geschäftsinhaltsversicherung ein.

Der Versicherer ermittelt nun für jedes zu versichernde Risiko einen entsprechenden Satz und multipliziert diesen anschließend mit der gewünschten Versicherungssumme. Je nach Versicherer lässt sich der Beitrag durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes senken. In diesem Falle zahlt die Geschäftsinhaltsversicherung erst, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis die Höhe des Selbstbehaltes übersteigt. Hier tragen Sie als Unternehmer zwar einen Teil des Risikos, erhalten dadurch aber einen günstigeren Beitragssatz. Außerdem gestalten manche Versicherer die Höhe des Selbstbehaltes dergestalt, dass er sich mit jedem schadensfreien Jahr automatisch nach unten korrigiert. Der vertraglich fixierte Beitrag der Geschäftsinhaltsversicherung bleibt in solchen Fällen dann konstant.

Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren und Optionen weisen die errechneten Beiträge naturgemäß eine enorm große Spannweite auf und pauschale Angaben sind weder sinnvoll noch möglich. Ein individuelles Angebot in Kombination mit einer eingehenden Beratung ist deshalb auf jeden Fall zu empfehlen.


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