Unfallversicherung


Was ist eine Unfallversicherung?

Unfallversicherung - Frau nach UnfallDie Unfallversicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgeprodukten überhaupt. Sie bietet, wie der Name schon sagt, dem Versicherten eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass er einen schweren Unfall erleidet und deswegen dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Im Hinblick auf die Unfallversicherung wird eine solche dauerhafte Beeinträchtigung zumeist dann angenommen, wenn ein Arzt das Andauern der Symptome für mindestens drei Jahre prognostiziert hat.


Wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung – in der Fachsprache heißt das eine Invalidität – eingetreten ist, dann zahlt die Unfallversicherung ihre Leistungen entsprechend dem Grad der Invalidität aus. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • eine einmalige Kapitalauszahlung und
  • die Zahlung einer monatlichen Rente

In beiden Fällen soll die Versorgung durch die Unfallversicherung dazu dienen, die finanziellen Folgen des Unfalls abzumildern, z.B.

  • den Wegfall des Arbeitseinkommens
  • notwendige Umbauten am Fahrzeug oder an der Wohnung
  • Hilfe bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt
  • zusätzliche medizinische oder therapeutische Maßnahmen.

Die Auszahlung der Unfallrente erfolgt – sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist – bei den meisten Anbietern ab einer Invalidität von 50 Prozent.

Der Grad der Invalidität wird dabei anhand einer sogenannten Gliedertaxe ermittelt: Jedem Körperteil wird ein Prozentsatz zugeordnet, und beim Verlust oder der dauerhaften Beschädigung dieses Körperteils wird der entsprechende Anteil von der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


In Deutschland gibt es doch eine gesetzliche Unfallversicherung. Wozu dann noch eine private abschließen?

Unfallversicherung - Angebote vergleichenEs ist richtig, dass es in Deutschland eine gesetzliche Unfallversicherung gibt. Eingeführt wurde sie schon im Jahr 1894 unter Otto von Bismarck. Sie sollte vor allem der Absicherung der Arbeiter dienen, zum Beispiel in den Bergwerken, Salinen, Steinbrüchen und Fabriken. Denn aufgrund der katastrophalen Arbeitsbedingungen kam es hier häufig zu Unglücksfällen. Aber genau dies ist der problematische Punkt: Auch heute noch deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, nicht aber die Unfälle, die in der Freizeit passieren. Allerdings dürfte für einen großen Teil der Menschheit inzwischen das Unfallrisiko in der Freizeit bzw. im Alltagsleben mindestens genauso hoch liegen wie am Arbeitsplatz. Dasselbe gilt übrigens auch für Kinder und Jugendliche: Gesetzlich sind sie nur gegen Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg abgesichert. Deshalb ist neben der zusammen mit den anderen Sozialversicherungen ohnehin bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung unbedingt auch eine private notwendig.


Welche Vorteile bietet eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung bietet so viele Vorteile, dass eigentlich keiner darauf verzichten sollte. Denn die gesetzliche Unterstützung beschränkt sich auf den Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und zahlt im Versicherungsfall in der Regel nur eine eher spärliche Erwerbsminderungsrente. Diese dürfte jedoch kaum ausreichen, um den Lebensunterhalt zu garantieren – erst recht nicht, wenn aufgrund der Unfallverletzungen aufwendige Umbau- oder Betreuungsmaßnahmen notwendig geworden sind.

Durch den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung hingegen

  • werden die Versorgungslücken bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschlossen
  • sind außerdem alle Unfälle in der Freizeit und im Alltagsleben mit abgesichert
  • spielt es keine Rolle, ob Sie den Unfall verursacht haben oder jemand anders
  • werden Leistungen schon bei einem niedrigen Invaliditätsgrad ausgezahlt (im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • kann bei entsprechenden Vereinbarungen bereits ab einer Invalidität von 50 Prozent die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Unfallrente erfolgen.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Vor allem für Menschen, die aus irgendeinem Grund entweder gar keine oder nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen könnten, bietet die Unfallversicherung eine sinnvolle Alternative. Sie ist zudem wesentlich günstiger als beispielsweise die private Krankenversicherung.


Hat die Unfallversicherung auch Nachteile?

Die Unfallversicherung bietet sehr viele Vorteile. Einige empfinden jedoch den Umstand als Nachteil, dass die Unfallversicherung den Versicherungsnehmer nur gegen bleibende gesundheitliche Schäden absichert, die wirklich durch einen Unfall verursacht werden. Sie greift demzufolge nicht, wenn die Beeinträchtigung aufgrund einer schweren Erkrankung eintritt. Allerdings gibt es für diesen Fall auch andere Möglichkeiten der Absicherung, wie zum Beispiel eine Dread Disease Versicherung (Versicherung gegen schwere Krankheiten) oder eine private Pflegeversicherung.


Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Eigentlich benötigt wirklich jeder eine Unfallversicherung, denn leider ist absolut niemand vor der Gefahr gefeit, einen Unfall zu erleiden. Selbst im eigenen Haus geschehen sehr viel mehr Unfälle, als die meisten Menschen glauben. Tatsächlich stellen die Haushaltsunfälle mit fast drei Millionen Fällen pro Jahr den höchsten Anteil an den Unfall-Gesamtzahlen; die Zahl der Unfalltoten ist im Bereich Haus und Wohnung fast doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten.

Deswegen sollte im Grunde keiner auf die Unfallversicherung verzichten. Dies betrifft

  • Angestellte
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Rentner
  • Hausfrauen
  • Arbeitslose
  • Empfänger sonstiger Sozialleistungen
  • Studenten
  • Azubis

Und auch für Kinder ist eine Unfallversicherung sehr wichtig. Denn gesetzlich sind sie nur gegen die Folgen von Unfällen abgesichert, die auf dem Schulweg oder während des Schulbetriebs geschehen. Sehr viel häufiger verunglücken Kinder jedoch in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung hilft den Eltern, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu tragen, zum Beispiel wenn eine intensive Pflege notwendig wird oder das Haus umgebaut werden muss.

Darüber hinaus sollten alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können, unbedingt eine Unfallversicherung abschließen, damit sie wenigstens einen Grundschutz für den Fall haben, dass sie aufgrund eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

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Welche Gefahren und Kosten deckt die Unfallversicherung ab?

Während die gesetzliche Vorsorge ausschließlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bzw. – bei Kindern – für Schul(weg)unfälle aufkommt, deckt die private Unfallversicherung Unfälle in allen Lebensbereichen ab:

  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Unfälle auf dem Schulweg
  • Unfälle während des Schulbetriebs
  • Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung
  • Unfälle im Straßenverkehr
  • Unfälle in der Freizeit (z.B. Sportunfälle)
  • Unfälle im Haushalt oder Garten

Wenn es zu einem Unfall mit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kommt, dann leistet die Unfallversicherung eine finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente. Die Höhe der sogenannten Invaliditätssumme wird vorher genau bestimmt; eine dauerhafte Schädigung wird angenommen, wenn von einem Arzt eine Einschränkung für mindestens drei Jahre vorausgesagt wird. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad).

Um den Grad der Invalidität bemessen zu können, wird vom Versicherer jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugeteilt. Diese sogenannte Gliedertaxe gibt dann den Anteil an der Invaliditätssumme vor, der bei der Beschädigung oder dem Verlust des Körperteils ausgezahlt wird. Wenn die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart worden ist, dann erfolgt diese bei den meisten Anbietern ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Die private Unfallversicherung zahlt übrigens unabhängig davon, ob die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen erbringt. Das heißt, bei einem Arbeitsunfall kann der Versicherte theoretisch bei beiden Unfallversicherungen Leistungen beantragen. Bei der privaten hängt die Leistungsgewährung auch nicht davon ab, ob der Versicherte weiterhin arbeiten kann oder nicht.

Versicherer Invalidität Progression Alkoholklausel Arbeitslosigkeit Bergungskosten Kosmetische OP´s Prämie
Gothaer 100.000 € 350 % bis 1,1 %o nicht versichert mitversichert mitversichert 10,24 € mtl.
InterRisk 100.000 € 350 % bis 1,3 %o 1 Jahr mitversichert mitversichert 10,58 € mtl.
Swiss Life 100.000 € 350 % bis 1,2 %o mitversichert mitversichert mitversichert 11,02 € mtl.
Concordia 100.000 € 350 % bis 1,1 %o nicht versichert mitversichert mitversichert 13,67 € mtl.


Gibt es bei der Unfallversicherung auch Ausschlüsse?

Ja, es gibt bei der Unfallversicherung auch Ausschlüsse. Diese können

  • in der Person
  • in einem Ereignis
  • in der Art des Schadens

begründet sein.

Ausschlüsse von Personengruppen

Menschen, die bereits dauerhaft schwer oder schwerst pflegebedürftig sind, bekommen in der Regel keine Unfallversicherung. Ähnliches gilt für Personen mit bestimmten schweren psychiatrischen Erkrankungen.

Ausschlüsse von Ereignissen

Nicht abgedeckt sind in der Regel Unfälle, die

  • beim Begehen einer Straftat
  • durch eine Bewusstseinsstörung (z.B. Alkohol, Drogen, Epilepsie)
  • durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • durch Kernenergie
  • bei Auto- oder Motorradrennen
  • beim Lenken von Flugzeugen
  • bei der Raumfahrt

verursacht werden. Auch die häufigsten Tauchunfälle, die aufgrund eines zu schnellen Druckwechsels auftreten, sind oftmals ausgeschlossen.

Art des Schadens

Weiterhin können im Rahmen der Unfallversicherung auch Schäden durch

  • Heilbehandlungen
  • Infektionen
  • bestimmte innerliche Erkrankungen wie Bauchbrüche, sofern sie nicht durch eine äußere Gewalteinwirkung entstanden sind
  • Strahlen
  • Vergiftungen durch orale Zuführung des Giftstoffes

nicht versichert werden, es sei denn, dass eine entsprechende Zusatzklausel in den Vertrag aufgenommen wird, zum Beispiel eine Infektionsklausel. Diese macht es möglich, dass durch Insekten übertragene Krankheiten (wie Borreliose oder Gelbfieber) und bestimmte Infektionskrankheiten (Keuchhusten, Polio, Pfeiffersches Drüsenfieber u.a.) versicherungstechnisch als Unfälle behandelt werden.

Und was ist mit den Risiko-Sportarten?

Unfallversicherung - Skiunfall

Die Klassifizierung einer Sportart als „Risikosport“ erfolgt nicht einheitlich, und die Versicherungsunternehmen gehen deswegen sehr unterschiedlich mit diesen Hobbys um. Bei sehr vielen Anbietern sind zum Beispiel die typischen Tauchunfälle (durch zu schnellen Druckwechsel) nicht versicherbar, aber es ist bei einigen Versicherern dennoch möglich, diese über eine zusätzliche Klausel mit in den Vertrag hineinzunehmen. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, die Bedingungen der verschiedenen Anbieter genau zu vergleichen und gegebenenfalls nachzufragen, ob der Einschluss einer bestimmten Sportart möglich ist oder nicht.


Welche Zusatzbausteine sind bei einer Unfallversicherung sinnvoll?

Bei einer Unfallversicherung werden in den meisten Fällen die Leistungen erst ausgezahlt, wenn die dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität) endgültig beurteilt werden kann. Deswegen können zwischen dem eigentlichen Unfall und der Auszahlung der vereinbarten Summe einige Wochen bis Monate vergehen. Es ist jedoch möglich, einige zusätzliche Leistungen in die Unfallversicherung mit aufzunehmen, um auch in dieser Zeit optimal versorgt zu sein. Dies sind unter anderem:

  • Übergangsleistung: wird sofort ausgezahlt, in der Regel 10 Prozent der Versicherungssumme
  • Krankenhaustagegeld: während der Dauer der vollstationären Behandlung
  • Krankentagegeld: während der Dauer der ärztlichen Behandlung, aber unabhängig von einem Klinikaufenthalt; v.a. für Freiberufler und Selbstständige sinnvoll
  • Genesungsgeld: für die Zeit nach der ärztlichen Behandlung, z.B. für die Einstellung einer Haushaltshilfe
  • Kurkostenbeihilfe (nicht bei allen Anbietern möglich)

Neben diesen Möglichkeiten zur Absicherung der Übergangszeit nach dem Unfall können in die Unfallversicherung auch noch zusätzliche Bausteine eingeschlossen werden, die den Leistungsumfang in sachlicher Hinsicht ausdehnen. Gemeint sind hiermit zum Beispiel:

  • kosmetische Operationen: zur Beseitigung von Narben
  • Oberschenkelhalsbruch: ist bei älteren Menschen sonst meist ausgeschlossen, da er auf einen Verschleiß des Knochenmaterials zurückzuführen ist und schon bei relativ harmlosen Stürzen auftreten kann
  • Bergungskosten: für die Rettung, z.B. Skifahrer in den Bergen; schließt in der Regel auch Suchmaßnahmen mit ein; v.a. für Outdoor-Sportler sinnvoll
Versicherer Invalidität Unfallrente Krankenhaustagegeld Todesfall Bergungskosten Kurkosten Kosmetische OP´s
Allianz X zusätzlich optional zusätzlich X beitragsfrei beitragsfrei
Interrisk X zusätzlich optional zusätzlich X beitragsfrei beitragsfrei
Gothaer X zusätzlich optional zusätzlich X beitragsfrei beitragsfrei
ERGO X zusätzlich optional zusätzlich X beitragsfrei beitragsfrei
Zürich X zusätzlich optional zusätzlich X beitragsfrei beitragsfrei


Zahlt die Unfallversicherung auch im Todesfall?

Bei tödlichen Unfällen zahlt die Unfallversicherung im Normalfall nicht. Es ist jedoch möglich, zusätzliche Todesfallleistungen zu vereinbaren. Diese dienen der Versorgung der Hinterbliebenen oder auch zur Deckung der Bestattungskosten. Beim Vertragsabschluss wird eine entsprechende Summe vereinbart. Gut zu wissen: Die Todesfallleistungen werden bei vielen Anbietern nicht nur beim sofortigen Unfalltod ausgezahlt, sondern auch dann, wenn der Versicherte innerhalb des folgenden Jahres noch an den Unfallfolgen verstirbt.


Ist die Prämie zur Unfallversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Unfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür gibt es sogar zwei Möglichkeiten.

1. Die Anrechnung der Beiträge zur Unfallversicherung als Sonderausgaben

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Beiträge zur Unfallversicherung im Rahmen der Abzüge für Sonderausgaben geltend zu machen. Denn sie gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind daher nach § 10a EStG anrechenbar. Es gilt dabei allerdings ein Höchstbetrag von 2800 Euro pro Person und Jahr, der zwischen den Beiträgen für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und alle anderen zusätzlichen Versicherungen aufgeteilt werden muss.

2. Die Anrechnung der Beiträge zur Unfallversicherung als Werbungskosten

Die zweite Möglichkeit einer Anrechnung der Beiträge zur Unfallversicherung bei der Einkommensteuererklärung besteht in der Geltendmachung als Werbungskosten nach § 9 EStG. Dies ist möglich, wenn die Unfallversicherung auch berufliche Unfälle mit abdeckt (was in der Regel der Fall ist). Bei der „gemischten“ Unfallversicherung können seit einem Erlass des Bundesfinanzministeriums im Jahr 1997 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn berufliche Unfälle ausgeschlossen sind, ist keine solche Anrechnung möglich; eine reine berufliche Unfallversicherung wiederum (die jedoch praktisch nicht sinnvoll ist!) könnte in voller Höhe abgesetzt werden.


Besteht bei einer Unfallversicherung weltweiter Versicherungsschutz?

Unfallversicherung - SportverletzungJa, im Regelfall gilt eine Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit, also auch im außereuropäischen Ausland. In vielen Fällen ist der Versicherungsschutz dabei sogar noch weitreichender als im Inland: So sind zum Beispiel die Rücktransportkosten, teilweise auch mit ärztlicher Begleitung, bei den meisten Anbietern mit eingeschlossen. Eine spezielle Reiseunfallversicherung ist daher nicht notwendig, wenn bereits eine private Unfallversicherung für Deutschland abgeschlossen wurde.

Wichtig ist jedoch: Wer im Ausland bestimmten sportlichen Aktivitäten nachgehen will oder sonstigen ungewöhnlichen Risiken ausgesetzt ist, der sollte unbedingt darauf achten, dass seine Unfallversicherung diese Sonderfälle mit einschließt. Gegebenenfalls sind hier zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt zum Beispiel für Tauchurlauber, aber auch für Reisende in die Tropen, die über den zusätzlichen Einschluss von durch Insekten übertragene Infektionskrankheiten nachdenken sollten.


Was sollte man beim Abschluss einer Unfallversicherung beachten?

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist auf jeden Fall ein guter und wichtiger Schritt für die persönliche Vorsorge. Allerdings sollten dabei einige Punkte beachtet werden.

1. Invaliditätssumme und Todesfallleistungen

Wenn die Unfallversicherung auch Todesfallleistungen beinhalten soll, zum Beispiel zur Abdeckung der Bestattungskosten oder zum Schutz der Hinterbliebenen, dann sind beim Vertragsabschluss entsprechend zwei verschiedene Versicherungssummen zu vereinbaren. Es ist sinnvoll, den Schwerpunkt auf die Invaliditätssumme zu legen, da diese beim Eintreten eines Versicherungsfalles für einen längeren Zeitraum bemessen sein muss. Die Invaliditätssumme sollte daher bei der Unfallversicherung immer höher sein als die zusätzlich vereinbarten Todesfallleistungen.

2. mögliche Ausschlüsse

Trotz des in der Regel sehr umfassenden Versicherungsschutzes gibt es bei allen Angeboten zur Unfallversicherung auch verschiedene Ausschlüsse. Diese betreffen unter anderem

  • Menschen mit schweren psychiatrischen Erkrankungen
  • Menschen, die bereits pflegebedürftig sind
  • Verletzungen durch Krieg, Motorrad- und Autorennen, Kernenergie und das Fliegen von Flugzeugen
  • Verletzungen durch Infektionskrankheiten und Heilbehandlungen
  • Unfälle, die wegen einer (vorübergehenden) Geistes- oder Bewusstseinsstörung geschehen (Epilepsie, Schlaganfall, Alkohol- oder Drogenrausch)
  • Unfälle, die sich beim Verüben einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat ereignen
  • Verletzungen, die durch die orale Einnahme von Giftstoffen auftreten

Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen, die nahezu alle Anbieter der Unfallversicherung betreffen, gibt es auch typische Risiken, die oftmals nicht versicherbar sind, zum Beispiel

  • Tauchunfälle und
  • Verletzungen, die aufgrund des Verschleißes von Knochen in dieser Schwere auftreten (z.B. Oberschenkelhalsbruch bei einem an sich harmlosen Sturz).

Vor dem Abschluss der Unfallversicherung sollte daher unbedingt geklärt werden, welche Risiken und Schäden im konkreten Fall ausgeschlossen sind und ob im Einzelfall eventuelle zusätzliche Vereinbarungen möglich sind.

3. Preisnachlässe für Familien

Bei vielen Anbietern gelten Rabatte, wenn der Versicherungsnehmer seine Familienmitglieder mitversichert. Zwar ist es nicht so, dass eine einzige Police für alle im Haushalt lebenden Personen gilt (unabhängig von deren Anzahl), so wie es beispielsweise bei der Hausratversicherung der Fall ist, aber dennoch können oftmals Preisnachlässe (in manchen Fällen bis zu 30 Prozent!) erzielt werden, wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig versichert werden.

4. Eine Unfallversicherung versichert Sie nicht automatisch gegen eine Berufsunfähigkeit!

Es gibt hinsichtlich der Unfallversicherung einen Irrtum, dem schon so mancher auferlegen ist. Das betrifft den Punkt Berufsunfähigkeit: Viele meinen, dass mit einer Unfallversicherung automatisch auch die Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls eintritt. Dann allerdings spielt es keine Rolle, ob der Unfall sich im Beruf oder im Privatleben ereignet hat. Die Unfallversicherung kann jedoch per definitionem keine Leistungen auszahlen, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit bedingt ist. Deswegen empfiehlt es sich, außerdem auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um umfassend geschützt zu sein.


Unfallversicherung: An wen soll ich mich im Schadensfall wenden?

Wenn ein Unfall passiert ist, dann sind im Hinblick auf die Unfallversicherung einige Dinge zu beachten:

  • Der Verunglückte muss sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Der Unfall muss umgehend an die Unfallversicherung gemeldet werden.
  • Den Anweisungen des Arztes ist unbedingt Folge zu leisten, um den Schaden möglichst gering zu halten.
  • Alle den Unfall betreffenden Informationen müssen an die Unfallversicherung weitergeben werden. Fragen zum Unfallhergang sind unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • Bei einem Unfall mit Todesfolge muss das Ableben des Versicherten der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden.

Neben der ärztlichen Hilfe sollten Sie also im Schadensfall sofort Ihre Unfallversicherung konsultieren. Die Kontaktdaten, bei vielen Anbietern auch in Form einer Service-Hotline, werden in der Regel zusammen mit der Versicherungspolice versandt.

Darüber hinaus gilt es hinsichtlich der Leistungsauszahlung durch die Unfallversicherung die folgenden Dinge zu beachten:

  • Eventuelle Ansprüche müssen gegenüber der Unfallversicherung schriftlich geltend gemacht werden.
  • Eine Invalidität muss innerhalb eines Jahres eintreten.
  • Außerdem muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten durch ein ärztliches Gutachten festgestellt bzw. bestätigt werden.

Welche Kündigungsfristen hat eine Unfallversicherung?

Unfallversicherung - Angebote vergleichenBei der Unfallversicherung gilt bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Außerdem kann die ordentliche Kündigung nur zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit, das heißt des Versicherungsjahres, erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Vielmehr richtet es sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses. Das Ende der Vertragslaufzeit ist jeweils der Police zu entnehmen. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit, eine Unfallversicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht wird beiden Seiten, also dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, eingeräumt.

Der Versicherungsnehmer kann die Unfallversicherung außerordentlich kündigen, wenn

  • die Beiträge erhöht werden, ohne dass die Leistungen eine entsprechende Verbesserung erfahren oder
  • wenn ein Schadensfall eingetreten ist, und zwar unabhängig davon, ob die Unfallversicherung den Schaden reguliert hat oder nicht.

Das Versicherungsunternehmen kann das Vertragsverhältnis ebenfalls nach Eintritt eines Schadensfalles außerordentlich kündigen. Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Unfallversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Unfallversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Unfallversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung

 

 

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