Betriebshaftpflichtversicherung Tierärzte


Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte so wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Tierärzte – Tierärzte besprechen RöntgenbildEine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Tierärzte unter anderem deswegen wichtig, weil bei eventuellen Schadensfällen oftmals hohe Gerichtskosten anfallen. Dies ist in der Tatsache begründet, dass zur Feststellung einer eventuellen Pflichtvernachlässigung durch den Tierarzt in der Regel sehr aufwendige tiermedizinische Gutachten vonnöten sind – deren Kosten im Fall der Fälle auf den Tierarzt zurückfallen, wenn er keine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte hat.

Aber auch aus einem anderen Grund ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte unabdingbar: Tiere werden zwar rechtlich gesehen nach wie vor Dinge behandelt, aber sie sind dennoch von hohem Wert – und zwar nicht nur ideell. So kann ein leistungsstarkes Rennpferd gut und gerne einige Hunderttausend Euro kosten, und auch die Preise für Rassehunde sind nicht zu unterschätzen. Da der eventuelle Schadenersatz immer auch mit dem jeweiligen Sachwert in Verbindung steht, drohen also auch unabhängig von den Gutachten erhebliche finanzielle Forderungen.


Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte ab?

Falsche Diagnosen, Irrtümer bei der Medikamentengabe oder Fehler während einer Operation: Die Gründe, die zu einer „Beschädigung“ des Tieres führen können, sind mannigfaltig. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte deckt alle diese Risiken ab und zahlt auch beim Tod des Tieres bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dabei richtet sich die Versicherungsprämie oft nach der Art und der Größe der Praxis. So unterscheiden zum Beispiel einige Anbieter von Betriebshaftpflichtversicherungen für Tierärzte zwischen

  • Kleintierpraxen,
  • Großtierpraxen ohne Pferde und
  • Großtierpraxen mit Pferden.

Darüber hinaus spielt es natürlich auch eine Rolle, ob und wenn ja wie viel Personal mitversichert werden soll und wie viele der Angestellten eine bzw. keine tiermedizinischen Tätigkeiten ausüben.

Des Weiteren kann die Betriebshaftpflichtversicherung für Tierärzte folgende Haftungsrisiken mit einschließen:

  • Abwässer aus der Praxis
  • Gefahren beim Umgang mit strahlendiagnostischen Geräten
  • Mietschäden
  • Personenschäden innerhalb der Praxisräume

sonstige Vermögensschäden, z.B. aufgrund des Ausfalls eines Nutztiers.

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