Betriebshaftpflichtversicherung Bewachungsdienst


Welche Vorteile hat die Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsdienst?

Betriebshaftpflichtversicherung Bewachungsdienst – Wachmann bei der ArbeitDie Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsdienst erfüllt eine besonders wichtige Aufgabe für die Absicherung des Bewachungsunternehmens im Schadenfall. Bei der Erfüllung ihrer oft sehr unterschiedlich gestalteten Aufgabe sind Bewachungsunternehmen einer Fülle von Risiken ausgesetzt, die sie möglichst optimal versichern müssen. Denn Schadenersatzforderungen müssen in voller Höhe beglichen werden – die Haftung macht auch vor dem Privatvermögen des Betroffenen nicht halt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsdienst ist auf diese speziellen Anforderungen ausgelegt.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Schutz der Versicherung greift für das Unternehmen und alle seine Mitarbeiter
  • Erstattung von Zahlungen nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • der Einschluss spezieller Haftungsübernahmen für Aufgaben beim Personenschutz ist vereinbar
  • Deckungssicherheit nach gesetzlichen Vorgaben aus der Bewachungsverordnung (speziell nach §6 BewachV)
  • individuell vereinbare höhere Deckungssummen und entsprechende Risikobewertung
  • Anpassung der Versicherungsleistungen und Beiträge an die konkrete Geschäftsbedingung.

Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung Bewachungsdienst abgesichert?

Alle Schäden, die aus den geschäftlichen Handlungen Dritten gegenüber zu Schäden führen, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Bewachungsdienst ab. Dazu zählen neben Schäden, die an Personen verursacht werden, auch Schäden an Gegenständen oder Fahrzeugen, sofern die Schäden während der Berufsausübung in direktem Zusammenhang damit entstanden sind und der Versicherungsnehmer grundsätzlich dafür haftet.

So tritt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Bewachungsdienst z.B. für den Ersatz von Schäden ein, die durch das Befahren eines Dienstgeländes dem Kunden gegenüber entstehen können oder auch für Schäden an bewachten Gebäuden. Ähnliches gilt bei der Bewachung von Veranstaltungen, bei denen der Bewachungsdienst Schäden an Sachen Dritter verursacht und dafür haftbar ist.


Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsdienst?

Die Betriebshaftpflichtversicherung im Bewachungsdienst leistet Dritten gegenüber, die durch den Bewachungsdienst (einschließlich der Mitarbeiterhaftung) geschädigt worden sind. Sie leistet:

  • bei Personenschäden z.B. Wiederherstellungskosten der Gesundheit, Therapiemaßnahmen und Reha-Maßnahmen
  • bei Sachschäden Ersatz und Wiedererlangung der beschädigten Sachen
  • Erstattung von Vermögensschäden, wenn sie auf haftpflichtrelevanten Handlungen des Bewachungsdienstes resultieren
  • und besonders wichtig: die Betriebshaftpflichtversicherung für den Bewachungsdienst übernimmt die Prüfung der gestellten Ansprüche einschließlich Rechtskosten. Das umschließt auch die Zurückweisung und Abwehr unbegründeter oder nur teilweise begründeter Forderungen. Der Bewachungsdienst wird von Rechtskosten befreit.

Wir beraten Sie umfassend und spezialisiert zu den für Sie richtigen Inhalten und Bedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung speziell im Bewachungsdienst. Kontaktieren Sie uns.

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