Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe


Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe – Junge Frau schließt ihren Laden aufAls Kleingewerbe, Nebengewerbe oder Kleinunternehmer werden zumeist diejenigen bezeichnet, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten – den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe sollten Sie jedoch auch bei begrenztem Umsatz nicht verzichten.

Dritten, die Haftpflichtansprüche stellen, ist die Größe des Unternehmens in aller Regel völlig egal. Die Schadensersatzsummen können leicht den Jahresumsatz übersteigen. Wer dann nicht auf eine passende Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe vertrauen kann, ist wirtschaftlich ruiniert.


Welche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe?

Die in der Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe versicherten Schäden orientieren sich natürlich nach der Branche, in der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die grundsätzlichen Schadenarten sind dabei aber immer gleich und finden sich in jeder privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung.

Es handelt sich um:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge vorausgegangener Personen- und Sachschäden

Dazu kommen weitere Schäden, die für die Branche typisch sind oder sich aus den besonderen Umständen der Geschäftstätigkeit ergeben. Eine individuelle Risikoanalyse hilft dabei, den eigenen Versicherungsbedarf für die Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe genau zu bestimmen. Dies verhindert sowohl eine teure Überversicherung wie umgekehrt auch Versicherungslücken.


Welche Leistungen erbringt eine Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe?

Die Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe ist weit mehr als eine zahlungskräftige Absicherung, sobald ein Schaden gemeldet wird. Es kann nicht im Sinne des Versicherungsnehmers liegen, wenn eine Versicherung ohne genaue Prüfung jeden Haftungsanspruch ausgleicht – zumal er aus Kostengründen zumeist eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbaren wird. Aus diesem Grund prüft die Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe zunächst den Ersatzanspruch genau darauf, ob er überhaupt begründet ist und ob die geltend gemachte Schadenhöhe realistisch ist. Stellt sich heraus, dass die Forderung unbegründet oder überhöht ist, lehnt die Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe die Regulierung ab. Sollte der Versicherungsnehmer dadurch in einen Rechtsstreit geraten, genießt er passiven Rechtsschutz, denn seine Gewerbehaftpflicht übernimmt die Kosten.


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