Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe


Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe – Zufriedener LadeninhaberDie Tätigkeit als Kleinunternehmer sollte nicht zu der Annahme verleiten, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe nicht erforderlich ist. Es handelt sich lediglich um einen Begriff, der mit der steuerlichen Einstufung zusammenhängt – die Haftungsrisiken sind je nach Tätigkeitsbereich alles andere als klein. Ein Personenschaden kann so hohe Haftungssummen erreichen, dass die gesamte finanzielle Zukunft gefährdet ist. Wer nicht durch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe gegen solche niemals auszuschließenden Haftungsansprüche abgesichert ist, riskiert alles.


Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe und Arten von Schäden

Kleingewerbe, für die eine Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe infrage kommt, sind in vielen Bereichen etabliert. Die Bezeichnung rührt in der Regel daher, dass aufgrund der Jahresumsätze die Möglichkeit besteht, steuerlich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Der Umsatz ist damit der Höhe nach begrenzt – die durch die Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe gedeckte Haftung allerdings nicht. Selbst ohne Kundenverkehr in Geschäftsräumen oder eine Anzahl von Mitarbeitern kann die Haftung immer noch groß genug sein, dass diese ohne Weiteres einen oder mehrere Jahresumsätze übersteigen.

Allgemeine Schadensbereiche für die Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe sind:

  • Personenschäden einschließlich Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Spätfolgen
  • Sachschäden an fremdem Eigentum bei Ausübung des Kleingewerbes
  • Vermögensschäden als Folge der Tätigkeit

Eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe empfiehlt sich dann, wenn überwiegend eine beratende Tätigkeit ausgeübt wird. Gerade dort sind Vermögensschäden besonders häufig. Bei allen übrigen Bereichen sollte die Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe die wesentlichen Schadensbereiche mit angepassten Deckungssummen abdecken.
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Tarife in der Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe

Es stehen eine Reihe von Tarifen zur Verfügung, die sich an der jeweiligen Risikobewertung für die Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe orientieren. Diese individuelle Bewertung ist sinnvoll, denn angesichts der großen Bandbreite der Kleinunternehmer sind sehr unterschiedliche Haftungsrisiken zu berücksichtigen. Ein Bürobetrieb ist weniger schadensgeneigt als ein Handwerker, der auch mit fremdem Eigentum außer Haus arbeitet.

Dennoch sollten die Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe so gewählt werden, dass erfahrungsgemäß die in diesem Bereich eintretenden Haftpflichtschäden umfassend abgedeckt werden. Sinnvoll ist auch eine regelmäßige Prüfung, ob die ursprünglichen Vertragsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung Kleingewerbe noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.


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