Betriebshaftpflichtversicherung Bootshandel


Welche Vorteile hat eine Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel?

Betriebshaftpflichtversicherung Bootshandel – Freizeitspass auf dem WasserIm Bootshandel werden hohe Werte bewegt. Ob beim Verkauf selbst, durch An- und Weiterverkaufsbewegungen oder bei Reparatur- und Transportbewegungen besteht ein hohes finanzielles Haftungsrisiko für den Bootshändler. Die Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel kann dieses Risiko entscheidend reduzieren.

Sie ist besonders vorteilhaft durch die Freistellung von Schadenersatzfällen bei:

  • Probefahrten und Überführungstransporten
  • der Einlagerung von Ersatzteilen
  • der Übernahme von Kundenbooten zur Reparatur oder Begutachtung.

Die Absicherung der Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel umfasst ebenfalls eine als eingeschlossene Rechtsschutzfunktion bezeichnete Klausel zur Abwehr unberechtigter Forderungen an den Bootshändler. Das umfasst ebenfalls die Prüfung von Ansprüchen und auch die rechtliche Bewertung. Die Rechtskosten werden in der Regel nicht in die Deckungssumme eingerechnet, ihre Leistung erfolgt daher zusätzlich. Besonders bei langwierigen Verhandlungsprozessen werden dadurch hohe Eigenleistungen und damit finanzielle Risiken des Bootshändlers vermindert.


Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung für den Bootshandel abgesichert?

Die Geschäftsbasis des Bootshändlers kann optimal über die Betriebshaftpflichtversicherung für den Bootshandel abgesichert werden.

Grundlegend sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen

  • alle Verkaufsboote des Händlers, unabhängig davon, ob der Handel auf eigene Rechnung erfolgt oder nicht
  • alle Kommissionsboote oder Weiterverkaufsboote, die vom Händler für den Verkauf nach seinen AGB beherbergt werden
  • der Versicherungsschutz umfasst dabei alle Bootsteile, Motorisierungen und insbesondere die nautischen Bauteile, die zum Bootsbetrieb zugehören, sowie je nach Zulassungsrelevanz und Definition in der Kasko-Versicherung auch Bootsanhänger und Transportzubehör
  • die Anmeldung und Versicherung für Probefahrten kann ebenfalls in die Versicherungsbedingungen eingeschlossen werden.

Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel?

Die Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel ersetzt bis zur Höhe der Versicherungssumme alle auftretenden Haftpflichtschäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit in den Haftungsbereich des Bootshändlers fallen. Das gilt zunächst grundsätzlich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Darüber hinaus lässt sich in der Betriebshaftpflichtversicherung für den Bootshandel festlegen:

  • die Leistung für Schadenersatz an Verkaufsbooten, Kommissions- und Reparaturbooten sowie die Ersatzleistungen nach Transportschäden
  • Abdeckung von Hebe- und Wasserlaufschäden
  • Maschinen- und Betriebsschäden durch äußere Einflüsse, je nach Gestaltung der Police
  • Diebstahlschadenersatz (auch für Bootsteile)
  • Fahrten zu Verkaufsausstellungen oder Messen
  • eingeschlossene Rechtsprüfungs- und Abwehrfunktion.

Die Betriebshaftpflichtversicherung im Bootshandel ist gut an die jeweiligen Bedingungen des Versicherungsnehmers anpassbar. Lassen Sie sich beraten, wir stellen kostenfrei Ihre optimale Betriebshaftpflichtversicherung Bootshandel zusammen. Kontaktieren Sie uns.

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