Betriebshaftpflichtversicherung Taxiunternehmen


Betriebshaftpflichtversicherung Taxiunternehmen – Taxifahrer neben Taxi wartet auf KundenTaxifahrer sind in ihrem Beruf tagtäglich vielerlei Risiken ausgesetzt, und deswegen ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Die „klassische“ Kfz-Versicherung reicht hierfür keineswegs aus, weil der Haftungsbereich für Taxifahrer und –unternehmer weit über den des normalen Straßenverkehrs hinausgeht. Diese zusätzlichen Risiken können nur im Rahmen einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen abgedeckt werden.


Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen – diese Risiken sind abgedeckt

Zunächst einmal betrifft die Betriebshaftpflichtversicherung auch bei Taxiunternehmen alle üblichen Risiken, die mit dem Betrieb in Verbindung stehen, also beispielsweise

  • Mietschäden
  • Umweltschäden
  • Unfälle bzw. Verletzungen von Personen im Büro oder auf dem vereisten Gehweg vor dem Büro.

Hinzu kommen aber noch einige spezielle Haftungsrisiken, die sich aus der Tätigkeit des Taxifahrers ergeben. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen steht deswegen auch für den Versicherungsnehmer ein bei

  • Beschädigung oder Verlust von Gepäck oder sonstigen zu transportierenden Gütern während der Fahrt
  • Beschädigung oder Verlust von Gepäck oder sonstigen zu transportierenden Gütern während des Be- und Entladens
  • Schäden am Eigentum des Kunden, wenn der Fahrer ihn zu Hause abholt (z.B. ein gerammtes Tor)
  • Personen- und Sachschäden, die durch einen Unfall verursacht werden
  • sonstige Vermögensschäden (beispielsweise wenn der Kunde durch das Mitverschulden des Fahrers einen Flug verpasst)

Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen: der Sonderfall Schusswaffen

Taxifahrer werden leider häufiger als andere Menschen Opfer von Raubüberfällen und anderen Gewalttaten. Einige führen deswegen zu ihrem eigenen Schutz eine Schusswaffe mit sich. Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen kann bei manchen Anbietern auf Wunsch auch der Gebrauch von Schusswaffen mitversichert werden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dann natürlich auf erlaubte Schusswaffen und auf den Einsatz der Waffe in Notwehr, wobei einige Versicherer auch eine irrtümliche Notwehr (d.h. wenn sich der Fahrer lediglich in Lebensgefahr glaubte) mit einschließen. Generell empfiehlt es sich, vor Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Taxiunternehmen einen Berater hinzuzuziehen. Wir erstellen jederzeit gern ein für Ihre individuelle betriebliche Situation passendes Angebot.

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