Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung


Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung – Gebäudereiniger reinigt FassadeFür Unternehmen aus dem Bereich Gebäudereinigung ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar, denn wer gewerblich die Räumlichkeiten Dritter reinigt, unterliegt einem hohen Haftungsrisiko. Aufgrund des unmittelbaren Kontakts zu den Vermögensgegenständen des Kunden besteht die Gefahr, diese zu beschädigen. Dieses Risiko gilt sowohl bei der Reinigung privater als auch gewerblich genutzter Räume.


Welche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung ab?

Wie bei allen anderen Unternehmen auch deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung grundsätzlich zwei große Bereiche ab, nämlich:

  • Schäden, die Besucher und Kunden innerhalb der unternehmenseigenen Geschäftsräume erleiden (wozu unter Umständen auch der Gehweg vor dem Haus zählt – Stichwort Räumungspflicht im Winter)
  • Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten der Kunden entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung greift also zum Beispiel bei folgenden Szenarien:

  • Ein Kunde stolpert im Büro der Gebäudereinigungsfirma und verletzt sich.
  • Ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma stößt in den Räumen des Kunden versehentlich einen Eimer mit Wischwasser um und ruiniert dadurch einen teuren Zierteppich.
  • Ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma vergisst auf dem Fußboden der zu reinigenden Waschräume einen nassen Lappen, am Folgetag rutscht jemand darauf aus und verletzt sich.
  • Ein Mitarbeiter der Gebäudereinigungsfirma fährt mit dem Auto zum Kunden und beschädigt beim Einparken das Tor.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wann eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung zum Tragen kommt. Aber egal, wo und wie sich der Schaden genau ereignet: Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung deckt immer

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

ab.


Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schadensfall, dann bietet die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung dem versicherten Unternehmen einen dreifachen Schutz:

  • Sie prüft die Haftungsansprüche hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit.
  • Sie reguliert die Kosten bei berechtigten Forderungen.
  • Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung umfasst damit also immer auch eine passive Rechtsschutzfunktion.

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