Ertragsausfallversicherung

Für Sie als Produzent hängt der Erfolg Ihres Unternehmens nicht selten von der Einsatzbereitschaft einer wichtigen Maschine ab. Als Einzelhändler sind Ihr Laden und das gut gepflegte Sortiment im Lager des A und O für das tägliche Geschäft. Und als Freischaffender ist Ihre Arbeitskraft Ihr größtes Kapital. Was aber, wenn die wichtigste Maschine defekt, der Laden und das Lager ausgebrannt oder Sie durch einen Unfall außer Gefecht gesetzt sind? Wenn regelmäßige Einnahmen ausbleiben, Fixkosten aber gnadenlos weiterlaufen, sind Rücklagen schnell aufgebraucht. In diesem Fall hängt Ihre wirtschaftliche Existenz nicht selten von einer guten Ertragsausfallversicherung ab. Doch was bedeutet „gut“ in Ihrem speziellen Fall? Was müssen sie also alles berücksichtigen, wenn Sie sich optimal und kostengünstig absichern wollen? Dieser Frage wird nachfolgend auf den Grund gegangen. Sie erfahren dabei nicht nur, was eine Ertragsausfallversicherung überhaupt ist, sondern auch, welche Schäden sich versichern lassen, welche Kosten im Schadensfall ersetzt werden, wie sich die Versicherungssumme errechnen lässt und was es für Besonderheiten zu beachten gibt.


Was ist eine Ertragsausfallversicherung?

Eine Ertragsausfallversicherung ist wie ein Rettungsschirm für den Fall, dass in Ihrem Betrieb einmal nicht alles so läuft, wie es eigentlich sollte. Denn eine Ertragsausfallversicherung springt bei Betriebseinschränkung oder Betriebsstillstand ein und hilft, den finanziellen Schaden für Ihr Unternehmen zu minimieren. Natürlich gleicht nicht ein Unternehmen dem anderen, sodass auch die Ertragsausfallversicherung in verschiedenen Varianten daherkommt. Zu den Wichtigsten zählen:

  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung: In den meisten Fällen, in denen von einer Ertragsausfallversicherung gesprochen wird, ist für gewöhnlich die Betriebsunterbrechungsversicherung gemeint. Diese springt üblicherweise immer dann ein, wenn ein Sachschaden Ihren normalen Geschäftsbetrieb beeinträchtigt.
  • Die Betriebskostenversicherung oder Praxisausfallversicherung: Diese Form der Ertragsausfallversicherung spielt vor allem für Angehörige der Freien Berufe eine Rolle und sichert Ihr Unternehmen für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit Ihrer Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht nachgehen können.
  • Die spezielle Ausfallversicherung: Einige wenige Versicherer bieten eine Kombination aus Betriebsunterbrechungs- und Betriebskostenversicherung an, die sowohl nach Sachschäden, als auch nach Unfall bei Krankheit leistet.
  • Die Veranstaltungsausfallversicherung: Diese kann als ein Spezialfall der Ertragsausfallversicherung angesehen werden. Ihr Schutz ist immer dann gefragt, wenn Sie eine Veranstaltung organisieren und sich gegen den finanziellen Verlust absichern wollen, den der Ausfall ebendieser Veranstaltung mit sich bringen würde.
  • Die Filmausfallversicherung: Last, but not least sei diese spezielle Form der Ertragsausfallversicherung erwähnt. Eine Filmausfallversicherung ist für die Film- und Fernsehproduktion gedacht und schützt vor finanziellen Verlusten, wenn der Dreh aus einem versicherten Grund unterbrochen oder abgebrochen werden muss.

Natürlich erhebt die obenstehende Auflistung der Varianten einer Ertragsausfallversicherung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch variieren Produktnamen von Versicherer zu Versicherer, sodass ein intensiver Vergleich vor Abschluss einer Ertragsausfallversicherung dringend anzuraten ist.

Welche Schäden im Einzelnen von der jeweiligen Variante der Ertragsausfallversicherung übernommen werden, erfahren Sie im Abschnitt „Welche Schadenfälle sind in einer Ertragsausfallversicherung versichert?“ Welche Kosten Ihnen in einem versicherten Schadensfall erstattet werden, lesen Sie wiederum im Abschnitt „Welche Kosten sind durch eine Ertragsausfallversicherung versichert?“


Welche Vorteile hat eine Ertragsausfallversicherung?

Ertragsausfallversicherung - Gruppe informiert sichWer als Unternehmer erfolgreich sein will, muss dazu bereit sein, das eine oder andere Wagnis einzugehen. Entscheidet man sich für oder gegen einen Auftrag; investiert man in eine wichtige Maschine oder tut es die alte noch ein Weilchen; expandiert man in neue Märkte oder bleibt man auf bekanntem Terrain. Oft sind die Entscheidungen, die Sie im täglichen Geschäft treffen müssen, mit mehr oder weniger großen Risiken verbunden. Dann gibt es aber auch noch jene Risiken, die sich weder überschauen, noch in ihren Auswirkungen ganz begreifen lassen. Was, wenn Sie sich als Freischaffender für den Großauftrag entscheiden, dann aber krankheitsbedingt nicht daran arbeiten können? Was, wenn Sie sich für eine neue Maschine entscheiden, ein unachtsamer Handgriff diese aber in Sekundenbruchteilen ruiniert? Was, wenn Sie in neue Märkte aufbrechen, sich aber der Star Ihres künftigen Blockbusters mitten in den Dreharbeiten ein Bein bricht?

Kommen für Sachschäden noch die entsprechenden Schadensversicherungen auf, bleiben Sie auf den Kosten, die der zwangsläufige Betriebsstillstand mit sich bringt, fast immer sitzen. Auch bei Unfall oder Krankheit sieht es kaum besser aus. Hier ist zwar dank Unfall- oder Krankentagegeldversicherung in den meisten Fällen für eine Absicherung Ihres Verdienstausfalles gesorgt, doch für die laufenden Fixkosten Ihres Unternehmens oder Ihrer Praxis müssen Sie selbst einstehen. Diese Tatsache kann selbst den fleißigsten und geschicktesten Unternehmer finanziell belasten, ja sogar in eine ernste wirtschaftliche Lage manövrieren. Dagegen absichern lässt sich mit einer Ertragsausfallversicherung. Individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse abgestimmt, müssen Sie keine unüberschaubaren Risiken mehr fürchten. Eine Ertragsausfallversicherung von der Stange passt da gar nicht. Hier heißt es Leistungen optimieren und Kosten minimieren. Dies geht am besten, indem man sich einen starken Partner mit ins Boot holt. Als solcher bieten wir von Sachversicherung24.info unsere Unterstützung an. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf und finden anschließen die optimale Ertragsausfallversicherung.


Wie funktioniert eine Ertragsausfallversicherung?

Eine Ertragsausfallversicherung schützt Sie immer dann, wenn die gewöhnlichen Einnahmen durch einen versicherten Schaden nicht oder nicht in vollem Umfang erwirtschaftet werden können. Demnach setzt eine Ertragsausfallversicherung je nach Typ immer einen Sachschaden (zum Beispiel bei der Betriebsunterbrechungsversicherung) oder Personenschaden (zum Beispiel bei der Praxisversicherung) voraus. Der Sach- oder Personenschaden selbst ist dabei nicht Gegenstand einer Ertragsausfallversicherung, sondern immer nur die daraus resultierende Beeinträchtigung Ihres Geschäftsbetriebes. Die Schäden, gegen die Sie sich mit einer Ertragsausfallversicherung schützen können, werden im folgenden Abschnitt ausführlich erläutert. Mehr über den möglichen Umfang einer Ertragsausfallversicherung erfahren Sie hingegen im Abschnitt „Welche Kosten sind durch eine Ertragsausfallversicherung versichert?“


Welche Schadenfälle sind in einer Ertragsausfallversicherung versichert?

Wie im Abschnitt „Was ist eine Ertragsausfallversicherung?“ beschrieben, hängen die versicherten Schäden von der Art der Ertragsausfallversicherung ab. Auf die folgenden Formen der Ertragsausfallversicherung soll deshalb näher eingegangen werden.

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung springt üblicherweise immer dann ein, wenn ein versicherter Sachschaden zur Beeinträchtigung oder zum Stillstand des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes führt. Entsprechend des versicherten Sachschadens unterscheidet man bei dieser Art der Ertragsausfallversicherung unter anderem zwischen den folgenden Varianten:

  • Die Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung: Wie der Name es schon vermuten lässt, handelt es sich bei den hier versicherten Schadensfällen um Brandereignisse. Aber auch wenn Schäden durch Blitzschlag, Explosion oder ein abstürzendes Luftfahrzeug zur Betriebsunterbrechung führen, springt diese Variante der Ertragsausfallversicherung ein.
  • Die erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung: Diese baut auf der Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung auf und erweitert diese um zusätzliche Gefahren. Diese lassen sich je nach Versicherer mehr oder weniger frei zusammenstellen. Wählbar sind dabei neben Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Erdbeben, Fluten oder Lawinen auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und sogar politische Gefahren wie etwa innere Unruhen.
  • Die Maschinen – Betriebsunterbrechungsversicherung: Bei dieser Form der Ertragsausfallversicherung stehen Ihre Maschinen im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes. Dieser umfasst dabei in der Regel alle denkbaren Gefahren, die nicht im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen wurden. Highlights dieser Variante der Ertragsausfallversicherung ist der Einschluss solcher Risiken wie Fehlbedienung, böswillige Zerstörung durch einen Dritten oder Schäden durch Überspannung.
  • Die Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung: Genau wie bei der zuvor beschriebenen Maschinen – Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich auch bei der Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung um eine Allgefahrenversicherung. Dabei erstreckt sich der Schutz hier auf den Ausfall Ihrer elektronischen Geräte wie etwa der Computer.
  • Die Betriebsschließungsversicherung: Dieser Spezialfall der Ertragsausfallversicherung ist vor allem für Nahrungsmittel verarbeitende Betriebe interessant. Denn ergeht Ihnen von Amtswegen eine Anordnung zur Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, so schützt Sie eine Betriebsschließungsversicherung vor den finanziellen Folgen.

Das sollten Sie beachten!

An dieser Stelle soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei den oben beschriebenen Betriebsunterbrechungsversicherungen ausschließlich die finanziellen Schäden einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens übernommen werden. Der eigentliche Sachschaden – wie etwa eine defekte Maschine – wird durch diese Versicherung nicht ersetzt. Dazu ist in der Regel eine entsprechende Geschäftsinhaltsversicherung, Maschinenversicherung oder Elektronikversicherung nötig.

Die Praxisausfall- beziehungsweise Betriebskostenversicherung richtet sich vor allem an Angehörige der Freien Berufe. Viele Versicherer haben Ihre Angebote etwa abgestimmt auf:

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Psychologen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker
  • Architekten, Ingenieure, Sachverständige
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater

Mit dieser Variante der Ertragsausfallversicherung schützen Sie sich in aller Regel vor den finanziellen Folgen, den der Ausfall Ihrer eigenen Arbeitskraft nach sich zieht. Bei den allermeisten Versicherern sind hier sowohl Unfälle als auch Krankheiten versichert. Einige Angebote am Markt schließen auch den Fall ein, dass Ihre Praxis aufgrund einer verhängten Quarantäne nicht wirtschaften kann. Einige wenige Versicherer bieten Produkte an, welche die Leistungen von Betriebsunterbrechungsversicherung und Praxisausfallversicherung bündeln. In diesen Fällen sind sowohl Ausfälle aufgrund von Sachschäden als auch jene aufgrund von Unfall oder Krankheit abgesichert.

Die Veranstaltungsausfallversicherung wiederum soll dafür sorgen, dass der Ausfall einer Veranstaltung nicht zum wirtschaftlichen Fiasko für den Veranstalter wird. Dabei muss es sich aber nicht immer gleich um internationale Sportwettkämpfe oder Konzerte gefeierter Weltstars handeln. Auch eine Tagung, die Feier eines Jubiläums oder gar der beliebte Festumzug fallen in diese Kategorie. Von einigen in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Ausnahmen abgesehen, bietet diese Form der Ertragsausfallversicherung Schutz vor Schäden durch fast alles, was außerhalb Ihres Einflussbereiches liegt. Auch das Nichterscheinen wichtiger Personen lässt sich bis zu einem gewissen Grad absichern.

Mit der Filmausfallversicherung schützen Sie Ihre Film-, Fernseh-, Video- oder Werbeproduktion gegen Mehrkosten, die Ihnen durch eine Störung oder Unterbrechung entstehen. Je nach Versicherer und Vertragsumfang haftet diese spezielle Ertragsausfallversicherung bei Unfall, Krankheit oder Tod einer maßgeblich an der Produktion beteiligten, versicherten Person, aber auch für Unterbrechungen durch Sachschäden. Dies kann beispielsweise der Verlust oder die Zerstörung von Filmmaterial sein.


Was ist in einer Ertragsausfallversicherung versichert?

Ertragsausfallversicherung - Gruppe informiert sichDie in einer Ertragsausfallversicherung versicherten Schäden wurden bereits eingehend im vorherigen Abschnitt beschrieben. Doch auch bei der Ertragsausfallversicherung gilt: Einen Schutz gegen alle erdenklichen Eventualitäten kann es nicht geben und dieser ist in den allermeisten Fällen auch weder notwendig, noch ökonomisch sinnvoll. Im Hinblick auf die Ertragsausfallversicherung bedeutet dieser Einwurf nun, dass Sie den einen oder anderen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorfinden werden. Die wichtigsten Ausschlüsse sollen im Folgenden kurz näher betrachtet werden.

 

Nicht versicherte Risiken und Schäden

Natürlich, und das wissen Sie sicher von Ihren anderen Versicherungen, lassen sich grundsätzlich keine Schäden versichern, die Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt haben. Verursachen Sie also bewusst und voller Absicht einen Schaden, der Ihren Geschäftsbetrieb, Ihre Veranstaltung oder Ihr Filmprojekt lahmlegt, kommt eine Ertragsausfallversicherung nicht für die dadurch entstehenden Kosten auf. Selbiges gilt üblicherweise auch dann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Steht Ihre Gesundheit im Fokus der Ertragsausfallversicherung – wie es beispielsweise bei einer Praxisausfallversicherung der Fall ist, so können Schäden nach Unfällen bei besonders gefährlichen Sportarten ausgeschlossen werden. Je nach Versicherer kann dazu etwa Flug-, Motor-, Tauch- oder Klettersport zählen. Natürlich sind Ausfälle infolge eines versuchten Selbstmordes ebenso wenig versichert, wie jene durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Auch können bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen unter Umständen vom Schutz Ihrer Ertragsausfallversicherung ausgeschlossen werden.

In beinahe jeder Ertragsausfallversicherung werden Sie eine Kriegsklausel sowie eine Kernenergieklausel vorfinden. Darin wird festgelegt, dass Schäden, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen beziehungsweise durch die Einwirkung von Kernenergie hervorgerufen werden, keinen Versicherungsschutz genießen. Eine solche Klausel lässt sich, wenn überhaupt, nur mit einem deutlichen Aufschlag auf die Versicherungsprämie aus der Ertragsausfallversicherung entfernen.

Auch innere Unruhen, Aufruhre oder Terrorakte kommen als Ursache eines Ertragsausfalls für gewöhnlich nicht infrage. Außerdem haften viele Anbieter einer Ertragsausfallversicherung nicht bei Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Fluten. Haben Sie für einige Gefahren bereits eine separate Ertragsausfallversicherung abgeschlossen – wie beispielsweise eine Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung – so können Sie die darin versicherten Gefahren nicht nochmals mit einer anderen Ertragsausfallversicherung decken.

Für die Veranstaltungsausfallversicherung sei noch erwähnt, dass diese beispielsweise dann nicht haftet, wenn eine geplante Veranstaltung ausfallen muss, weil sich der Veranstalter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet oder das Interesse beim Publikum zu gering ist.

Nicht versicherte Kosten

Bei den nicht in einer Ertragsausfallversicherung versicherten Kosten soll aufgrund der Komplexität des Themas hier nur auf eine Besonderheit eingegangen werden. Werden bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung üblicherweise die entgangenen Gewinne ersetzt, so gilt dies bei einer Praxisausfall- oder Betriebskostenversicherung für gewöhnlich nicht. Für diesen Fall müssen Sie etwa mit einer Krankentagegeldversicherung vorsorgen.


Welche Kosten sind durch eine Ertragsausfallversicherung versichert?

Um einen Blick auf die in einer Ertragsausfallversicherung versicherten Kosten zu werfen, nutzen wir wieder die aus den vorherigen Abschnitten bekannte Unterteilung in die verschiedenen Spielarten der Ertragsausfallversicherung.

So erstatten sowohl die Betriebsunterbrechungsversicherung als auch die Praxisausfall- beziehungsweise Betriebskostenversicherung für gewöhnlich die laufenden Fixkosten Ihres Unternehmens. Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • die Personalkosten, das heißt die Löhne und Gehälter für Ihre Arbeiter und Angestellten
  • laufende Verbindlichkeiten wie etwa Leasingraten, Mieten, Pachtzins
  • Steuern und Versicherungsbeiträge

Während eine Praxisausfallversicherung darüber hinaus auch die Kosten für Ihre Vertretung übernimmt, leistet eine Betriebsunterbrechungsversicherung üblicherweise auch für den entgangenen Gewinn im Schadenszeitraum.

Auch die Betriebsschließungsversicherung soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Erhält etwa einer Ihrer Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz, so kommt diese Form der Ertragsausfallversicherung für die Fortzahlung seiner Bezüge auf. Muss hingegen der gesamte Betrieb seine Tätigkeit einstellen, so werden die laufenden Fixkosten und der entgangene Gewinn von Ihrer Ertragsausfallversicherung übernommen. Diese erstattet Ihnen in der Regel notwendige Kosten für Desinfektionsmaßnahmen ebenso, wie die Aufwendungen für den Ersatz von vernichteten Vorräten.

Bei der Veranstaltungsausfallversicherung verhält es sich mit den erstattbaren Kosten ein wenig anders. Da dieser Typ der Ertragsausfallversicherung gewöhnlich für ein spezielles Ereignis abgeschlossen wird, beziehen sich auch die im Schadensfall ersetzbaren Kosten auf dieses Ereignis. Im Klartext bedeutet dies: Kann Ihre geplante Veranstaltung aufgrund eines versicherten Schadens nicht stattfinden, so werden Ihnen die bereits entstandenen Kosten erstattet. Darüber hinaus leisten viele Versicherer auch für jene Aufwendungen, zu denen Sie trotz Absage der Veranstaltung vertraglich verpflichtet sind. Ebenfalls eingeschlossen sind oftmals jene Mehrkosten, die für eine geänderte Durchführung einer Veranstaltung entstehen. Die folgende Auflistung soll einen kleinen Einblick in die erstattbaren Kosten geben.

  • Aufwendungen, die Ihnen für im Zusammenhang mit bereits getätigten Hotelbuchungen entstehen
  • Marketingkosten
  • Aufwendungen für Mitarbeiter
  • Mietkosten
  • bereits erhaltene Einnahmen, wenn Sie diese zurückerstatten müssen

Auch die Erstattung entgangener Gewinne lässt sich bei vielen Versicherern in den Leistungsumfang dieser Art der Ertragsausfallversicherung einschließen.

Die bisher beschriebenen Ertragsausfallversicherungen kamen vor allem für laufende Fixkosten oder bis zum Schadensfall entstandene Aufwendungen auf. Eine Filmausfallversicherung übernimmt hingegen in der Regel jene Mehrkosten, die durch den versicherten Schadensfall entstehen. Muss also beispielsweise ein erkrankter Schauspieler ersetzt oder zerstörtes Filmmaterial neu beschafft werden, kommt die Filmausfallversicherung für die dadurch entstehenden Kosten auf.

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Wie wird die Versicherungssumme in einer Ertragsausfallversicherung ermittelt?

Nicht nur bei der Frage nach den versicherten Schäden und den erstattbaren Kosten einer Ertragsausfallversicherung gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten, sondern auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme. Da diese aber von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den optimalen Schutz Ihrer Ertragsausfallversicherung ist, soll ihr im Folgenden ein wenig mehr Platz eingeräumt werden.

Beginnen wir wieder mit der Betriebsunterbrechungsversicherung. Um für diese Form der Ertragsausfallversicherung die optimale Versicherungssumme bestimmen zu können, ziehen viele Versicherer die Größe des zu versichernden Betriebes als Kenngröße heran. Dabei wird gewöhnlich unterschieden in

  • Kleine Betriebe
  • Mittlere Betriebe
  • Großbetriebe

Für kleine Betriebe gestaltet sich die Ermittlung der Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherung denkbar einfach. Denn diese ist bei ihnen in der Regel an eine bestehende Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt beziehungsweise kann zu einer solchen hinzugefügt werden. In diesem Fall gilt für die Ertragsausfallversicherung die gleiche Versicherungssumme, die auch für die Geschäftsinhaltsversicherung vereinbart wurde. In diesem Fall handelt es sich bei der Ertragsausfallversicherung streng genommen gar nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern lediglich um eine Erweiterung eines bestehenden Vertrages.

Für mittlere Betriebe und all jene, denen eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung einer Geschäftsinhaltsversicherung nicht ausreicht, bieten viele Versicherer eine eigenständige Ertragsausfallversicherung an. Auch in diesem Fall ist die Bestimmung der Versicherungssumme nicht sonderlich kompliziert. Denn sie errechnet sich aus dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens abzüglich Ihres Waren- und Materialeinsatzes.

Großbetrieben hingegen wird schon ein wenig mehr abverlangt, wenn es um die Bestimmung der Versicherungssumme für eine Ertragsausfallversicherung geht. Denn hier ist eine detaillierte Berechnung nötig, in welche die Bilanzen des Unternehmens einließen. Für eine solche Berechnung wird dabei oftmals auf einen sogenannten Summenermittlungsbogen zurückgegriffen.

Da eine Betriebskosten- oder Praxisversicherung in aller Regel nicht den entgangenen Gewinn im Schadensfall ersetzt, ist für die Ermittlung der Versicherungssumme weniger der Umsatz als vielmehr die Höhe der laufenden Fixkosten von Bedeutung. So spiegeln sich denn auch Ihre laufenden Aufwendungen wie etwa das Arbeitsentgelt für Ihre Beschäftigten, Mietzahlungen oder Finanzierungsaufwendungen wie etwa Leasingraten oder Zinszahlungen in der Höhe der Versicherungssumme wider.

Ein wenig schwieriger als bei den vorgenannten Typen der Ertragsausfallversicherung gestaltet sich die Ermittlung der Versicherungssumme für die Veranstaltungsausfallversicherung. Bei dieser muss die Höhe der Kosten für die Veranstaltung ermittelt werden. Da aber nicht alle anfallenden Kosten im Schadensfall auch ersetzt werden, müssen die nicht erstattungsfähigen Kosten herausgerechnet werden. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sucht sich kompetente Unterstützung. Diese bieten wir von Sachversicherung24.info – sprechen Sie uns am besten heute noch an.

Die Ermittlung der Versicherungssumme für eine Filmausfallversicherung ist dagegen fast ein Kinderspiel. Denn für deren Bestimmung reicht in den allermeisten Fällen die Angabe des veranschlagten Budgets für Ihre Produktion.


Welche Besonderheiten gibt es bei einer Ertragsausfallversicherung?

Da es nicht „die eine Versicherung“ für alle Fälle geben kann, sind auch bei den verschiedenen Formen der Ertragsausfallversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Auf vier von ihnen soll an dieser Stelle exemplarisch eingegangen werden:

  • die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Nachhaftung
  • die Praxisausfallversicherung und das Alter
  • die Veranstaltungsausfallversicherung und das Wetter
  • die Ertragsausfallversicherung und die Selbstbeteiligung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Nachhaftung: Wie eingangs bereits näher erläutert, basiert die Ermittlung der Versicherungssumme für diese Art von Ertragsausfallversicherung vor allem auf Umsätzen und Kosten. Da es sich bei diesen naturgemäß um „lebende“ Größen handelt, kann ein Schaden schon einmal größer als die vereinbarte Versicherungssumme sein. Haben Sie im Vertrag zu Ihrer Ertragsausfallversicherung eine sogenannte Nachhaftungsklausel vereinbart, dann besteht jetzt kein Grund zur Panik. Denn Ihr Versicherer wird auch über die Versicherungssumme hinaus haften – wie weit, das ist in diesem Falle ebenfalls im Vertrag geregelt. Einen Haken hat diese Regelung dann aber doch. Für zu niedrig angesetzte Versicherungssummen werden im darauffolgenden Versicherungsjahr Prämiennachzahlungen fällig.

Die Praxisausfallversicherung und das Alter: Da Ihre Gesundheit und Leistungskraft im Mittelpunkt dieser speziellen Ertragsausfallversicherung stehen, werden Sie bei Abschluss nicht um eine obligatorische Gesundheitsprüfung herumkommen. Außerdem ist es ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich, eine Ertragsausfallversicherung abzuschließen. Aber auch wer dieses noch nicht ganz erreicht hat, muss unter Umständen mit einer höheren Prämie rechnen, als seine jungen Kollegen.

Die Veranstaltungsausfallversicherung und das Wetter: Haben Sie wetterbedingte Risiken in Ihre Veranstaltungsausfallversicherung aufgenommen, so muss im Schadensfall eine örtliche Wetterstation zur aktenkundigen Bezeugung der Ereignisse herangezogen werden. Eine weitere Besonderheit dieser Ertragsausfallversicherung liegt darin, dass sie rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden muss. Zwei Wochen sind dabei in der Regel die allerhöchste Grenze.

Die Ertragsausfallversicherung und die Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung werden Sie sicher schon von anderen Versicherungsverträgen her kennen. Bei einigen Formen der Ertragsausfallversicherung kann diese vereinbart werden, bei anderen gehört sie quasi zur „Grundausstattung“ hinzu. Da bei einer Betriebsunterbrechung die Zeit das maßgebliche Kriterium ist, orientiert sich auch die Selbstbeteiligung an dieser. Wurde sie vereinbart, leistet eine Ertragsausfallversicherung nicht sofort nach Schadenseintritt, sondern erst nach Ablauf der entsprechenden Frist.

Natürlich können diese Beispiele nicht alle Besonderheiten der Ertragsausfallversicherung wiedergeben. Genauso wenig erheben die hier gelieferten Informationen einen Anspruch auf Vollständigkeit. Suchen Sie etwa nach einer ganz speziellen Absicherung, empfiehlt sich immer der Kontakt zum Spezialisten. Besuchen Sie uns deshalb im Chat, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Wir finden die passende Absicherung, damit es auch dann weitergeht, wenn alles stillsteht.

Kündigungsfristen in der Ertragsausfallversicherung sind:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Ertragsausfallversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Ertragsausfallversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Ertragsausfallversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


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