Praxisausfallversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Praxisausfallversicherung?

Die Praxisausfallversicherung ist auf die Bedürfnisse Selbstständiger ausgerichtet. Sie tritt für alle Fälle ein, in denen die Person, die maßgeblich für den Geschäftsbetrieb verantwortlich ist, durch Krankheit oder Unfall ausfällt. In der Praxisausfallversicherung entstehen Kosten aus den unterschiedlichen Ansprüchen verschiedener Berufsgruppen.
Zu den Berufsgruppen, die von den Leistungen der Praxisausfallversicherung profitieren, zählen:

  • Rechtsanwälte, Notare und Anwaltsnotare
  • Gutachter, Ingenieure und Architekten
  • Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker
  • sowie Angehörige ähnlich tätiger Berufsgruppen.

Zentral für das Kosten optimierende Instrument der Praxisausfallversicherung ist die selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Für die Ermittlung der Kosten für die Praxisausfallversicherung selbst sind Umsatz, Schadenfreiheit und Fixkosten von Belang. Kosten für Personal, den Ort oder die Orte der Geschäftstätigkeit und im weiteren Sinn die Infrastruktur der Geschäftstätigkeit sind Grundkalkulationen für die Berechnung der Rate in der Praxisausfallversicherung.

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Zusammenfassung der Kosten für Personal
  • Bei Krankheit des zentral verantwortlich Tätigen laufen Lohn- und Gehaltszahlungen für Angestellte fort. Die Praxisausfallversicherung trägt dafür die Kosten.
  • Im Weiteren sind, je nach Dauer und Umfang des Ausfalls, Kosten für Stellvertreter und Stellvertretungsleistungen Dritter über die Praxisausfallversicherung abgeltbar.

Kalkulation von Fix- und Betriebskosten
Heizung, Strom und Wasser müssen auch bei Krankheit und Verdienstausfall gezahlt werden. Ihre genaue Höhe zählt in die Versicherungssumme der Praxisausfallversicherung.

geschäftsnotwendige Dienstleistungen
In die Leistung der Praxisausfallversicherung können Kosten für geschäftsnotwendige Dienstleistungen einbezogen werden. So werden z.T. Buchhaltungsleistungen ausgelagert oder die regelmäßige Betreuung eines Internetauftritts, der für den Geschäftsbetrieb wichtig ist.

Steuern und Versicherungen
Steuer- und Versicherungsleistungen werden in den Kosten für die Praxisausfallversicherung ebenfalls erfasst. Die jeweilige Summe wird in der Regel kumuliert in die Leistungen der Praxisausfallversicherung eingerechnet.

Entstehen bei Abschluss einer Praxisausfallversicherung Kosten?

Der Abschluss einer Praxisausfallversicherung ist online oder als Ergebnis einer telefonischen Fachberatung möglich und verursacht über die Raten für die Versicherung selbst hinaus keine Kosten. In der Regel erfolgt der Abschluss nach einem umfassenden Vergleich. Der Vergleich unterschiedlicher Anbieter liefert einen umfassenden Überblick über Kosten der Praxisausfallversicherung. Als Grundlage für oder gegen einen bestimmten Anbieter oder Tarif ist der Vergleich das Instrument der Wahl. Aus einer Vielzahl von Anbietern und unterschiedlicher Tarife wird der beste und passendste herausgefiltert. Vor der Suche geben Sie die Eckpunkte an, die für die Kosten der Praxisausfallversicherung relevant werden können. Das sind grundlegend:

  • Branche
  • Berufsumfeld (z.B. Kanzlei, Sozietäten, Projektteams etc.)
  • Betriebskosten aus dem Geschäftsbetrieb
  • u.U. und je nach weiteren Versicherungen auch Umsatz oder Gewinnermittlung (meist i.V.m. einer Krankentagegeldversicherung)

Das Ergebnis der Suche filtert der Reihe nach die günstigsten und passendsten Angebote. Da nicht immer nur die günstigste Rate entscheidend für den Abschluss in der Praxisausfallversicherung ist, sondern auch weitere Kosten in Verbindung mit Schadenfällen kalkuliert werden sollten, zeigt der Vergleich zusätzlich Inhalte, Laufzeiten und besonders Versicherungssummen auf. Anhand dieser Kriterien lässt sich das günstigsten Gesamtangebot festlegen. Der Abschluss der Praxisausfallversicherung kann unmittelbar erfolgen. Bereits online stehen bis zum vorgefertigten Vertragsabschlussformular alle Möglichkeiten für einen direkten Abschluss zur Verfügung. Der Abschluss erfolgt dabei in der Regel direkt beim demjenigen Versicherer, dessen Angebot die optimalen Kosten für die Praxisausfallversicherung gezeigt hat. Für Fragen, die über durch die vom Online-Vergleich gezeigten Informationen nicht gelöst werden konnten, steht kostenfrei ein fachkompetentes Beratungsteam telefonisch zur Verfügung. Auch hier kann die Praxisausfallversicherung anhand der Kosten ausgewählt und direkt abgeschlossen werden.

Welche Gefahren und Kosten sind in der Praxisausfallversicherung im Schadenfall versichert?

Die Praxisausfallversicherung ist optimiert auf die Erstattung bzw. Weiterleistung von betriebsbezogenen Kosten Selbstständiger, wenn diese selbst (eigenständig und auch in ihrer Funktion als Leistungs- und Qualifikationsträger) durch Krankheit oder Unfall eine Zeit lang nicht arbeiten können. Die Leistungen betreffen nicht den Ersatz von bereits kalkulierten (und kalkulierbaren) Ausfällen, sondern leisten ersatzweise Weiterzahlungen unterschiedlicher Fixkosten.

Je nach Berufsgruppe setzen sich die konkreten Leistungsinhalte unterschiedlich zusammen. So kann der Versicherungsbeginn (folgend dem Schadenfall in der Praxisausfallversicherung) individuell festgelegt werden. Die Kosten für die Praxisausfallversicherung können damit entsprechend variiert werden. Für Ärzte lassen sich Karenzzeiten vereinbaren, die ab 10 Tagen beginnen.

Die Praxisausfallversicherung ersetzt Kosten für

  • Büromieten und Pachtabtretungen
  • Betriebskosten aus Strom, Wasser und Kommunikationsinfrastruktur
  • Kosten für Angestellte und Mitarbeiter
  • Kosten, die für Weiterführung dauerhafter Dienstleistungen (Buchführung, Steuersachen etc.)
  • Kosten für Steuern selbst, Versicherungen und ähnlichen Dienstverpflichtungen.

Die Dauer der Ersatzzeit kann ebenfalls festgelegt werden. Vereinbar sind Leistungen in einem Zeitraum von 6 Monaten bis 2 Jahren. Die Vereinbarungen über den Zeitraum bestimmt die Versicherungssumme und hat Einfluss auf die Versicherungsrate.
Die Karenzzeit kann ebenfalls variieren. Einerseits legen unterschiedliche Versicherer den Beginn ihrerseits fest (in der Regel zwischen 10 und 30 Tagen). Auf der anderen Seite kann auch der Versicherungsnehmer bestimmen, ob eine verspätet einsetzende Karenzzeit sich auf die Rate auswirken soll.
TIPP: Achten Sie bei Abschluss der Praxisausfallversicherung darauf, ab wann Kosten nach Unfällen übernommen werden und vereinbaren Sie ggf. einen unverzüglichen Versicherungseintritt bzw. die unverzügliche Geltendmachung des Schadenfalls.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens in der Praxisausfallversicherung Kosten?

Im Schadenfall wird gemeinhin unterschieden zwischen Kosten, die direkt und aufgrund der Schadenregulierung eintreten und Kosten, die in Form von Selbstbehalten im Zusammenhang mit der Regulierung eines Schadenfalls auftreten.

Kosten der Praxisausfallversicherung für die Regulierung des Schadenfalls
Für die Regulierung des Schadenfalls entstehen in der Praxisausfallversicherung keine Kosten. Der Versicherer übernimmt die Prüfung des Versicherungsfalls und tritt nach Folge der Vereinbarung für die im Versicherungsvertrag festgelegten Kosten ein. Der Schadenfall kann bereits vor Ablauf der Karenzzeit gemeldet werden. Hier ist eine Nachprüfung zum Ende der Karenzzeit ausschlaggebend für den Eintritt der Praxisausfallversicherung. Es liegen in der Regel Schadenfall und Versicherungseintritt zeitlich auseinander.

Kosten in Verbindung mit der Regulierung eines Schadenfalls
Verschiedene angebotene Tarife lassen sich günstiger gestalten, wenn zur Versicherungsleistung eine Eigenleistung des Versicherungsnehmers vereinbart wird. Die als Selbstbehalt bezeichnete Eigenleistung des Versicherungsnehmers tritt als Kostenpunkt inkraft neben dem Eintritt des Schadenfalls bzw. dem Beginn der Versicherungsleistungen. Diese Kosten entstehen nicht aus der Regulierung des Schadenfalls selbst. Ihre jeweilige Höhe wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Sie kann pro Versicherungsjahr oder je Schadenfall vereinbart werden.

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