Berufshaftpflichtversicherung Psychologen


Berufshaftpflichtversicherung Psychologen – Psychologin mit PatientinSelbstständig und freiberuflich tätige Psychologen benötigen eine besondere Berufshaftpflichtversicherung Psychologen. Auch angestellt oder gar verbeamtet tätige Psychologen sind nicht vollständig durch ihren Dienstherrn und Arbeitgeber aus der Haftung freigestellt. Dieser Versicherungsbedarf wird durch eine individuell gestaltete Berufshaftpflichtversicherung Psychologen optimal abgedeckt und verhindert, dass die langfristige Haftung das bestehende oder zukünftige Vermögen schädigt.


Berufshaftpflichtversicherung Psychologen im Überblick

Psychologen haften für die sich in ihrer Tätigkeit verwirklichenden berufstypischen Schadensrisiken. Diese sind vielfältiger als oft gedacht und erstrecken sich über den Patientenkontakt über die gutachterliche Tätigkeit bis zu reiner Beratung. Dabei können ganz unterschiedliche Arten von Haftpflichtansprüchen an die Berufshaftpflichtversicherung Psychologen herangetragen werden und sollten im ausgewählten Versicherungstarif enthalten sein.

Möglich ist in der Berufshaftpflichtversicherung Psychologen die Leistung bei:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden
  • Haftung für Mitarbeiter
  • Haftung für eingebrachtes Eigentum von Patienten, Begleitern und Dritten
  • Gutachten und Sachverständigentätigkeit
  • Haftung außerhalb von Praxisräumen

Die Versicherungsleistungen werden in der Regel von einem Grundschutz und den individuellen Zusatzbedingungen bestimmt. Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Psychologen so umfassend wie nötig sein sollte und zugleich eine realistische Entwicklung der Tätigkeit in den vereinbarten Versicherungsjahren enthalten ist.

Zusätzlich ist empfehlenswert, den Bestand der Berufshaftpflichtversicherung Psychologen regelmäßig darauf zu prüfen, ob dieser noch dem tatsächlichen Umfang der Tätigkeit entspricht oder sich eine notwendige Anpassung ergeben hat. Veränderungen erfordern auch Anpassungen der Versicherungsleistungen, um weiterhin über einen optimalen Versicherungsschutz zu verfügen.
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Merkmale der Berufshaftpflichtversicherung Psychologen

Zum Grundschutz der Berufshaftpflichtversicherung Psychologen gehört die umfassende Schadensbearbeitung. Dies beinhaltet die gründliche Sachverhaltsaufklärung und Einschätzung der geltend gemachten Haftpflichtansprüche. Stellt sich heraus, dass diese zweifelhaft oder überhöht sind, so übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Psychologen die Abwehr dieser Ansprüche. Sie gewährt mittelbaren Rechtsschutz, um ihren Versicherten in einem Rechtsstreit zu schützen.

Nur bei berechtigten Ansprüchen erfolgt der Schadensausgleich. Die Eigenleistung des Versicherten ist dabei abhängig von der zuvor vereinbarten Selbstbeteiligung, die bei vielen Versicherungsunternehmen variabel ist und auch Einfluss auf die Versicherungsprämien hat.


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