Berufshaftpflichtversicherung Makler


Berufshaftpflichtversicherung Makler – Makler im GesprächVermittler sind in unterschiedlichen Bereichen tätig, benötigen jedoch immer eine Berufshaftpflichtversicherung Makler. Am bekanntesten sind die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten als Immobilienmakler, Versicherungsmakler oder Börsenmakler. Das wesentliche Schadensrisiko besteht nicht in Personenschäden oder Sachschäden, sondern findet sich bei den Vermögensschäden.
Diese sollten in der Berufshaftpflichtversicherung Makler dementsprechend mit dem Schwerpunkt auf die Vermögensschadenhaftpflicht versichert sein. Nur als Sekundärschaden eines vorhergehenden Schadensfalls wie einer Verletzung oder einer Beschädigung reicht die sonst übliche Absicherung nicht aus.


Berufshaftpflichtversicherung Makler und Vermögensschaden als Haftungsgrund

Die Berufshaftpflichtversicherung Makler deckt das berufstypische Hauptrisiko aller beratenden und vermittelnden Tätigkeiten ab – den Vermögensschaden. Dieser kann durch eine falsche Beratung, eine unzureichende Recherche vor der Vermittlung oder auch durch eine falsche Einschätzung eintreten. Der Kunde erleidet wirtschaftliche Verluste, für die er seinen Berater oder Vermittler verantwortlich macht. Damit tritt ein Schadensfall für die Berufshaftpflichtversicherung Makler ein.

Als umfassender Versicherungsschutz enthält die Berufshaftpflichtversicherung Makler:

  •  primär Haftung für Vermögensschäden
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Haftung für Mitarbeiter, Hilfskräfte und Praktikanten

Dazu kann die Berufshaftpflichtversicherung für Makler noch um weitere Zusatzleistungen ergänzt werden, die sich für den Versicherten ganz individuell ergeben und sinnvoll sind. Entscheidend ist, dass die Vermögensschadenhaftpflicht eindeutig als ein Hauptrisiko in der Berufshaftpflichtversicherung Makler versichert wird und eine dementsprechende Deckungssumme vereinbart wird.
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Leistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Makler

Als Kompletttarif versichert die Berufshaftpflichtversicherung Makler Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab – abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung sollte in der Summe festgelegt werden, damit die notwendige Transparenz der zu erwartenden eigenen Kosten besteht. Eine prozentuale Selbstbeteiligung mit einer Höchstgrenze ist weniger gut kalkulierbar.

Kommt es zum Schadensfall, übernimmt die Versicherung gleich mehrere Aufgaben:

  • Ermittlung des Sachverhalts und Prüfung
  • Abwehr unberechtigter oder auch in der Höhe nicht zutreffender Schadensersatzansprüche
  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Anspruchsabwehr
  • Ausgleich berechtigter und durchsetzbarer Ansprüche

Der bestehende Versicherungsumfang in der Berufshaftpflichtversicherung Makler sollte in regelmäßigen Abständen darauf geprüft werden, ob er noch für die geschäftlichen Aktivitäten ausreichend ist. Dies gilt besonders, wenn zum Vermittlungsgeschäft weitere Umsatzbereiche hinzugetreten sind.


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