Berufshaftpflichtversicherung Podologe


Die Tätigkeit als Podologe ist vielseitig und verantwortungsvoll. Die Absicherung erfolgt über die Berufshaftpflichtversicherung Podologe, die den zugelassenen Personenkreis in seiner gesamten berufstypischen Tätigkeit gegen Haftpflichtansprüche aus Schadensersatzansprüchen der Patienten und Dritten bei Verschulden schützt. Beim Vergleich der verschiedenen Tarife ist insbesondere darauf zu achten, dass die verschiedenen Versicherungstarife auch tatsächlich die umfangreiche Tätigkeit korrekt bestimmen und die Berufshaftpflichtversicherung Podologe die weitreichenden Berechtigungen dieser Behandlungen versichert.


Berufshaftpflichtversicherung Podologe – Inhalt und Abgrenzung

Eine Berufshaftpflichtversicherung Podologe schützt konkret diejenigen, die aufgrund ihrer Ausbildung die erforderliche Berechtigung zur Ausübung des Berufs vorweisen können. Ihr Versicherungsschutz reicht weiter als der einer Haftpflichtversicherung für rein kosmetische Fußpfleger.

Die Berufshaftpflichtversicherung Podologe umfasst

  • Personenschaden aus den berufstypisch durchgeführten Behandlungen
  • Sachschaden an Patienteneigentum und dem Eigentum Dritter
  • Vermögensschaden
  • Haftung bei Tätigkeiten außerhalb von Praxisräumen
  • falls erforderlich Haftung bei Lehr- und Seminarveranstaltungen

Wird ein erweiterter Umfang der Berufshaftpflichtversicherung Podologe gewünscht, so empfiehlt sich eine ausführliche kostenlose Beratung. Dadurch ist die individuelle Risikobewertung möglich, die auch zusätzliche Versicherungstarife wie die Betriebsinhaltsversicherung oder die Geschäftsunterbrechungsversicherung umfassen kann. Wichtig ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung Podologe so ausgestaltet ist, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungslücken entstehen. Er erhält in der Regel durch die Beratung weitere Vorteile, wie die Auswahl von Tarifen für Berufsanfänger und Existenzgründer oder die kostenfreie Ergänzung um die private Haftpflichtversicherung.


Leistungen im Schadensfall in der Berufshaftpflichtversicherung Podologe

Kommt es zu einem Schadensfall, wird dieser möglichst zeitnah an die Berufshaftpflichtversicherung Podologe gemeldet. Diese übernimmt die Sachverhaltsaufklärung und in der Regel die gesamte Korrespondenz mit dem Anspruchsteller.

Nicht immer liegt tatsächlich ein Verschulden des Versicherungsnehmers vor. Bei Zweifeln an der Anspruchsbegründung oder der Höhe der geltend gemachten Ersatzansprüche bietet die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz in einem Rechtsstreit. Damit ist der Schutz in der Berufshaftpflichtversicherung Podologe sehr weitreichend, denn er geht über den rein wirtschaftlichen Ausgleich potenzieller Forderungen deutlich hinaus. Es ist immer anzuraten, sich noch vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit um diesen Versicherungsschutz zu kümmern.


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