Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer


Betriebshaftpflichtversicherung Kraftfahrer – Kraftfahrer im LKDie Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer gehört zu den Versicherungsprodukten, die nur von einer geringen Anzahl von Versicherern angeboten werden und unterliegen auch engen Grenzen bei der Auswahl der potenziellen Versicherten. Die begrenzte Anzahl vergleichbarer Tarife muss zudem unterschieden werden zwischen Berufskraftfahrern im Öffentlichen Dienst und solchen, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Der Grund für diese Nischenstellung der Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer liegt hauptsächlich darin, dass Kraftfahrer in der Regel angestellt für einen Fuhrunternehmer tätig sind, der bei Schadensersatzforderungen vorrangig in Anspruch genommen wird.


Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer als Diensthaftpflichtversicherung

In erster Linie findet die Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer Anwendung bei Kraftfahrern, die als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ihre Tätigkeit ausüben. Sie verfügen zwar über eine Absicherung durch ihren Dienstherrn, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Angesichts der Werte, die bei dieser Tätigkeit zu Schaden kommen können, ist die Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Versicherungsportfolios.

Haftung in der Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer besteht bei:

  • Personenschäden
  • Sachschaden am Eigentum des Dienstherrn und dem Dritter
  • Vermögensschaden als Folgeschaden

Im Schadensfall sind die arbeitsrechtlichen Vorgaben über die Haftung eines Beschäftigten zu beachten, die den Durchgriff des Dienstherrn begrenzen. Reichen diese zur Vermeidung einer Durchgriffshaftung beim Fahrer nicht aus, wird das Schadensereignis zu einem Versicherungsfall in der Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer.
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Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer für selbstständige Fahrer

Die selbstständige Tätigkeit als Kraftfahrer mit einem eigenen Fahrzeug ist nicht der Regelfall. Es ist deswegen erforderlich, den passenden Tarif für die Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer sorgfältig zu prüfen und auszuwählen.

Fuhrunternehmer verfügen zumeist über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung, die die für sie tätigen Fahrer einschließt. Eine Haftung für Subunternehmer der Frachtführer ist möglich, sollte den selbstständigen Fahrer jedoch nicht dazu verleiten, auf eine eigene Absicherung zu verzichten. Durch die Berufshaftpflichtversicherung Kraftfahrer optimiert er sein eigenes Risikomanagement, das durch die Fahrzeugversicherung nicht alle möglichen Schadensquellen beinhaltet. Diese Pflichtversicherung betrifft den Betrieb des Fahrzeugs, übernimmt aber betriebsfremde Schadensverursachung nicht, bei der es ebenfalls zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen kann.


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