Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer


Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer - Musiklehrerin mit SchülerinWer hauptberuflich oder nebenberuflich anderen Menschen Musikunterricht erteilt, sollte dies immer mit dem Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer ausüben. Ob freiberuflich als Honorarkraft an einer Musikschule oder mobil mit eigenen Schülern macht keinen Unterschied bei der Haftung.
Als Selbstständiger besteht eine Haftung gegenüber den Schülern und Dritten, wenn im Zusammenhang mit der Berufsausübung ein Schaden entsteht. Die Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer übernimmt die Schadensregulierung und verhindert eine existenzgefährdende Verschuldung.


Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer – Schadensrisiken und Ansprüche

Auch eine künstlerisch-pädagogische Tätigkeit im Bereich des Musikunterrichts ist nicht ohne ein Schadensrisiko und muss durch eine Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer abgesichert werden. So können Schüler einen Schaden erleiden, Instrumente werden womöglich beschädigt oder Dritte sind betroffen. Sind die Schüler minderjährig, tritt sogar noch eine gesteigerte Aufsichtspflicht für diese Schüler hinzu, die ihrerseits bei anderen einen Schaden verursachen können.

Das Schadensrisiko, das in der Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer versichert werden kann, umfasst:

  • Personenschaden bei Schülern und Dritten
  • Personenschaden durch Schüler
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden als Folgeschaden
  • Schlüsselrisiko (falls erforderlich)
  • Versicherungsschutz bei mobilem Unterricht
  • Schadensersatz bei pädagogischen Sonderveranstaltungen

Empfehlenswert ist, eine eigene Risikobewertung vorzunehmen und diese im Zweifel mit einer kostenfreien Beratung prüfen und ergänzen zu lassen. So entsteht für die Auswahl der Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer ein umfassender Überblick, welche Haftungsansprüche bestehen und mit einem Grundtarif in Verbindung mit eventuell erforderlichen Zusatzbedingungen durch die Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer versichert werden sollten.
Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer - Musiklehrer am Klavier


Leistungen und Tarife in der Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer

Die Tarife in der Berufshaftpflichtversicherung Musiklehrer sind in ihren Details und der Berechnung der Versicherungsprämie abhängig vom jeweiligen Versicherer. In der Regel sind sie so gestaltet, dass die hohen Schadensersatzforderungen bei Personenschäden entsprechend durch die Deckungssumme abgesichert sind, während Sachschäden und ein möglicher Vermögensschaden geringer versichert sind.

Vielfach können Existenzgründer auf besondere Rabatte zugreifen. Dies gilt auch, wenn  schadensfreie Versicherungsjahre vorliegen oder eine entsprechend lange Laufzeit des Vertrags gewählt wird. Auch kombinierter Versicherungsschutz, der die Ausstattung von eigenen Unterrichtsräumen anbietet, ist empfehlenswert.


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