Berufshaftpflichtversicherung Notarzt


Berufshaftpflichtversicherung Notarzt – Sanitäter vor RettungswagenSchon nach der Berufsordnung sind Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Dies sollte auch eine Berufshaftpflichtversicherung Notarzt umfassen, um immer und jederzeit für ärztliche Zusatztätigkeiten abgesichert zu sein. Nicht zwangsläufig umfasst die bereits bestehende oder beabsichtigte Versicherung diese Aufgabenbereiche, die auch für Praktikanten zu einer Haftungsfalle werden können. Die Berufshaftpflichtversicherung Notarzt kann subsidiär zur bereits bestehenden Versicherung vereinbart werden. Sinnvoll ist es, für den allgemeinen Versicherungsschutz einen Tarif auszuwählen, der diesen Versicherungsbereich beinhaltet.


Berufshaftpflichtversicherung Notarzt und Notarzt-Praktikant

Die Tätigkeit als Notarzt ist eine besondere Herausforderung. Ärztliche Leistungen müssen zum Teil unter erheblichen Zeitdruck und mit nur wenigen diagnostischen Mitteln erbracht werden. Die Schadensrisiken sind entsprechend hoch und erfordern die Abdeckung durch die Berufshaftpflichtversicherung Notarzt, durch die der übliche Versicherungsschutz erweitert wird.

Zu den Leistungsbereichen der Schadensersatzansprüche gehören:

  • Personenschaden bei Notarzt-Einsätzen
  • Deckung für Notarzt-Praktikanten
  • Folgeschaden anlässlich der beruflichen Tätigkeit

Bodengebundener Rettungsdienst ist nicht zwangläufig in der Haftpflicht für Heilberufe enthalten. Da jedoch die notärztliche Tätigkeit in vielen Bereichen zum Aufgabengebiet gehört, sollte durch die Berufshaftpflichtversicherung Notarzt diese Lücke geschlossen werden. Zu bedenken ist auch, dass womöglich eine Überleitung der Haftung auf den Dienstherrn beim Notarzt oder Notarzt-Praktikanten nicht vorliegt. Auch in diesem Fall öffnet sich eine Deckungslücke, die durch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Notarzt abzudecken ist.
Berufshaftpflichtversicherung Notarzt – Zufriedener Notarzt


Berufshaftpflichtversicherung Notarzt – Tarife und Ergänzungen

Ärzte, die bereits über eine Haftpflicht für Heilberufe verfügen, sollten diese daraufhin überprüfen, ob die Tätigkeit im Rettungsdienst oder bei der notärztlichen Versorgung in dieser enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, eröffnen sich mehrere Möglichkeiten:

  • Ergänzung des Tarifs um den Notarzt-Zusatz
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Notarzt als Zusatzversicherung
  • Kündigung der bisherigen Versicherung und Abschluss einer neuen kombinierten Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Die Prüfung der bestehenden Versicherungsbedingungen ist jedenfalls sinnvoll und angeraten, damit sich keine Versicherungslücken ergeben, die zu kostspieligen Schadenersatzforderungen führen können. Die Berufshaftpflichtversicherung Notarzt ist ein bedeutender Bestandteil des optimalen Versicherungsportfolios.


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