Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe


Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe – Termin beim FrauenarztDie Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe gehört zur Ärzteversicherung und ist auch dann für Mediziner bedeutsam, wenn sie als Klinikarzt nur im Nebenberuf ambulant tätig sind. Schwerpunkt des Versicherungsschutzes sind Personen- und Sachschäden aus dem Behandlungsvertrag. In welchem Umfang Versicherungsschutz erforderlich ist, ergibt sich durch eine persönliche Risikobewertung, bei der die erforderlichen Details summiert und in einer passenden Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe berücksichtigt werden.


Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe – Klinikarzt und Praxisarzt

Der Klinikarzt benötigt immer eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe, wenn er neben seiner angestellten Tätigkeit noch ambulant arbeitet. Zusätzliche Aufgaben wie die Arbeit als Dozent oder Honorartätigkeit können risikoarm ohne eine entsprechend angepasste Ärzteversicherung gar nicht ausgeübt werden. Der Schutz vor Schadensersatzansprüchen kann nicht vernachlässigt werden, ohne dass ein Mediziner mit jedem Behandlungsvertrag seine Existenz potenziell gefährdet.

Beim notwendigen Versicherungsschutz empfehlen sich angemessene Deckungssummen und Zusatzkonditionen, soweit sie nach Art und Umfang der ärztlichen Tätigkeit erforderlich ist. Vielfach wird bei den Versicherungstarifen in der Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe zwischen

  • ambulanter Arbeit ohne Operationen
  • ambulanter Arbeit mit Operationen
  • ambulanter und zugleich stationärer Beschäftigung

unterschieden. Die Prämienhöhe der Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe bestimmt sich zudem danach, ob bei eigener Praxis noch angestellte Ärzte mitversichert werden sollen. Existenzgründer erhalten in der Regel für einen festgelegten Zeitraum einen Prämienrabatt. Bei schadensfreien Jahren bleibt dieser zumeist aus den sich darauf ergebenden Nachlässen auch dauerhaft erhalten.
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Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe – Besonderheiten und Leistungen

Wer die Tarife und Anbieter in der Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe miteinander vergleicht, sollte darauf achten, in welchem Umfang Vertretungen mitversichert sind. Da sich die Haftung aus dem Behandlungsvertrag ergibt, ist im Schadensfall nicht die Versicherung des Vertretungsarztes zuständig. Für den Patienten zählt der Frauenarzt, dessen Vertretung übernommen wurde.

Gehört die Vertretung zur Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe dazu, so gilt dafür und für alle anderen Schadensfällen, dass zum Grundschutz

  • Aufnahme und Prüfung der Schadensersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche

gehört. Auf diese Weise besteht durch die Berufshaftpflichtversicherung Gynäkologe die Deckung für die bei der ärztlichen Tätigkeit entstehenden Ansprüche, selbst wenn der Versicherungsschutz in deren Abwehr besteht.


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