Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren


Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren – Mediator vermittlet ÜbereinkunftJuristen, die als Mediatoren tätig sind, genießen Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren bereits über ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit sind sie klar im Vorteil, denn Vermögensschäden sind bei einer Mediation nicht auszuschließen und können im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz lange Zeit stark beeinträchtigen. Während Personenschaden oder Sachschaden eher selten ist, lässt sich ein Vermögensschaden durch einen Fehler bei der Mediation aber nie ausschließlichen. Auch ohne die Pflicht dazu sollte deswegen eine Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren abgeschlossen werden.


Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren und Vermögensschäden

Ein durch die Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren abgedeckter Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn durch die Mediation eine messbare Beeinträchtigung des Vermögensbestandes eintritt. Die Mediation muss dafür ursächlich sein und der Schaden hätte bei sorgfältiger Beachtung der Berufspflichten vermieden werden können.

Als berufstypische Haftungsrisiken in der Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren sind anzusehen:

  • Dokumentationspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Hinweispflichten und Verweise auf andere Hilfsangebote
  • Verzögerung oder Abbruch zur Unzeit
  • Vorbefassung mit einer der Parteien
  • sonstige Berufspflichten

Einzutreten hat die Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren zwar nur dann, wenn ein geltend gemachter Haftpflichtschaden auch wirklich berechtigt und der Höhe nach korrekt beziffert wird – sie übernimmt aber zusätzliche Serviceleistungen. Dazu gehört, dass die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden ausführlich prüft und bei der Beurteilung die Interessen des Versicherten vertritt. So besteht mittelbarer Rechtsschutz bei der umfassenden Abwehr unbegründeter oder überhöhter Schadensersatzforderungen.
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Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren und zusätzliche Haftpflichtleistungen

Als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren auf rein wirtschaftliche Schäden begrenzt. Sie kann einen umfassenden Schutz für alle denkbaren Schäden dieser Tätigkeit auf diese Weise nicht gewährleisten. Es ist im Interesse des Versicherten, die eher physisch denkbaren Haftungsrisiken ebenfalls abzudecken und die Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren deswegen um weitere Haftpflichtkomponenten zu ergänzen.

Diese sind:

  • Personenschäden bei Mandanten und Dritte, die sich in den Geschäftsräumen aufhalten
  • Sachschäden bei gleicher Ausgangslage
  • Haftung für Mitarbeiter und Gehilfen

Ein optimiertes Risikomanagement verhindert, dass durch einen Fehler oder auch nur einen vermeintlichen Fehler das Privatvermögen des Versicherten langfristig beeinträchtigt wird. Die Berufshaftpflichtversicherung Mediatoren ist aus diesem Grund auch ohne gesetzliche Verpflichtung unabdingbar.


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