Berufshaftpflichtversicherung Dozent


Berufshaftpflichtversicherung Dozent – Dozent im UnterrichtFür freiberuflich tätige Pädagogen stellt die Berufshaftpflichtversicherung Dozent einen wirksamen Schutz bei Ansprüchen dar, die durch ihre Dozententätigkeit oder durch die Teilnehmer ihrer Seminare verursacht wird, die ihrer Aufsichtspflicht unterstellt sind. Eine Haftung trifft Dozenten in ganz unterschiedlicher Weise und ist dem Grunde nach zunächst unabhängig davon, ob es sich bei Kursteilnehmern um Erwachsene oder Minderjährige handelt. Auch die Thematik der Lehrtätigkeit beeinflusst die Haftung grundsätzlich nicht. Es kann sich um technische Lehraufgaben, wissenschaftliche, künstlerische oder auch alternative Themen handeln, die eine Berufshaftpflichtversicherung Dozent abdeckt.


Berufshaftpflichtversicherung Dozent – Überblick

Pädagogische Tätigkeit in ihrer Vielfalt ist zugleich schadensgeneigt. Während die Erwachsenenbildung bei Schadensfällen in der Berufshaftpflichtversicherung Dozent noch häufig eine Mitverantwortung der Anspruchsteller ermittelt, liegt dies bei Minderjährigen deutlich anders. Gerade Kinder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Sie verursachen selbst Schäden, während sie der Aufsicht der Dozenten anvertraut sind und geraten in Situationen, in denen sie ihrerseits Schäden davontragen. Beide Varianten werden in der Berufshaftpflichtversicherung Dozent abgedeckt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, um welche Art der Lehrtätigkeit es sich konkret handelt. Auch Dozenten im Freizeitbereich, die Kindern Natur und Umwelterfahrungen vermitteln, oder Dozenten, die Erwachsenenbildung betreiben, benötigen deswegen unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung Dozent, die diese Haftung für Personen- oder Sachschäden versichert. Als freiberufliche Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung besteht zwar zumeist eine übergeordnete Haftpflichtversicherung des Bildungsträgers, dies hindert die Geschädigten aber nicht daran, sich unmittelbar bei dem Dozenten schadlos zu halten.
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Berufshaftpflichtversicherung Dozent – Versicherungsinhalt

Alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Dozententätigkeit entstehen, werden durch die Berufshaftpflichtversicherung Dozent abgewickelt. Ausnahmen sind solche Schäden, die vom vertraglichen Haftungsausschluss umfasst sind. Eine ausführliche Prüfung der Vertragsbedingungen ist also in jedem Fall anzuraten.

Unbedingt zum Inhalt der Berufshaftpflichtversicherung Dozent sollten gehören:

  • Personenschäden (einschließlich Schmerzensgeld und Folgeschäden)
  • Sachschäden
  • indirekter Rechtsschutz, um ungerechtfertigte Ansprüche auch gerichtlich abzuwehren
  • Ausgleich bei angemessener Deckungssumme

Die Berufshaftpflichtversicherung Dozent orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, in welcher Höhe überhaupt Schäden entstehen können. Besonders bei Personenschäden sollte die Deckungssumme nicht zu niedrig gewählt werden.


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