Berufshaftpflichtversicherung Grafiker


Betriebshaftpflichtversicherung Grafiker – Grafiker mit TabletGrafiker ist ein Berufsbild, das auf besondere Weise traditionelle Aufgabenerfüllung und progressives Arbeiten im virtuellen Bereich miteinander verbindet. Diese Verbindung erfordert eine zeitgemäße Berufshaftpflichtversicherung Grafiker, die die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Medien und damit auch das vielfältige Schadensrisiko beinhaltet. Während Personenschäden oder Sachschäden gerade bei der Berufshaftpflichtversicherung Grafiker eher sekundär sind, so kommt der Vermögensschaden-Haftpflicht jedoch große Bedeutung zu.


Deckungsbereiche der Berufshaftpflichtversicherung Grafiker

Dem freiberuflich tätigen Grafiker ist wenig damit gedient, wenn seine Berufshaftpflichtversicherung Grafiker nur einen standardisierten Versicherungstarif vorweisen kann. Vielmehr benötigt er eine gute Risikobewertung und den zu seiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit passenden Versicherungsschutz.

Die Berufshaftpflichtversicherung Grafiker sollte beinhalten oder als Sonderkonditionen anbieten können:

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Schlüsselrisiko
  • Deckung bei Ansprüchen im Bereich Urheberrecht
  • Schadensersatzansprüche bei Software
  • ideellen Versicherungsschutz aus Beratungsfehlern
  • Haftung bei Seminaren und aus Dozententätigkeit
  • Mitarbeiterhaftung

Nicht in jedem Fall ist die Berufshaftpflichtversicherung Grafiker in diesem weiten Umfang erforderlich. Auch die Deckungssummen können sich je nach Umfang der Tätigkeit unterscheiden. Gewisse Mindestsummen sollten dabei allerdings ebenso wenig unterschritten werden, wie die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung moderat gestaltet sein sollte. Eine individuell angepasste Berufshaftpflichtversicherung Grafiker gewährleistet im Ergebnis die unbelastete Arbeit an Kundenaufträgen und schützt vor existenzgefährdenden Regressansprüchen.

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Berufshaftpflichtversicherung Grafiker – Versicherungsleistungen im Schadensfall

Kommt es dazu, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Grafiker mehr als nur den reinen Schadensausgleich. Die Leistungen setzen bereits im Moment der Schadensmeldung an und beinhalten regelmäßig eine Prüfung, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Bei ungerechtfertigten oder zweifelhaften Ansprüchen erhält der Versicherte im Wege des unmittelbaren Rechtsschutzes die kostenfreie Unterstützung bei der Abwehr dieser Ansprüche. Dies kann in letzter Konsequenz auch die Durchführung eines Gerichtsverfahrens beinhalten, in dem die Berufshaftpflichtversicherung Grafiker die Kosten der Rechtsvertretung einschließlich der entstehenden Verfahrenskosten übernimmt.

Sollte sich der Anspruch als berechtigt erweisen, wird die Schadenshöhe bestimmt und ausgeglichen. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung ist durch den Versicherten zu tragen. Darüber hinaus steht seine Berufshaftpflichtversicherung ein.


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