Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter


Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter – Gute ZusammenarbeitFür eine so vielseitige und eigenverantwortliche Tätigkeit ist die Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter ein unverzichtbarer Bestandteil des individuellen Versicherungskonzepts. Auf diese Weise wird die umfassende Absicherung geschaffen, die gegen Haftungsansprüche Dritter die notwendige Sicherheit im täglichen Geschäftsalltag schafft. Die Haftungsquellen sind ebenso vielfältig wie die Tätigkeit selbst und können leicht zu Schadensersatzansprüchen in beträchtlicher Höhe führen. Selbst wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, ist die Abwehr mühsam und kostspielig. Dieses Risiko erfordert eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter zur Abdeckung der Schäden.


Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter – eigenverantwortliche Absicherung

Handelsvertreter können im Gegensatz zu angestellten Mitarbeitern eines Unternehmens auf eine Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter nicht verzichten. Der Unternehmer verfügt zwar über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, diese schließt jedoch die Aktivitäten des Handelsvertreters nicht mit ein, da dieser als Selbstständiger im Sinne des Handelsgesetzbuches nicht vom Unternehmen abhängig ist. Alle Aktivitäten unterliegen der freien Bestimmung des Handelsvertreters. Dies führt allerdings auch dazu, dass die von ihm ausgelösten Haftpflichtansprüche auch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter erforderlich machen. Für Versicherungsvermittler ist diese sogar verpflichtend.

Im Umfang der Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter sollten enthalten sein:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Haftung für überlassene Geschäftsunterlagen
  • mittelbarer Rechtsschutz bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen

Empfehlenswert ist, mögliche Sondervereinbarungen zu erfragen, die sich nach dem individuell erforderlichen Versicherungsbedarf ergeben.
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Sinnvolle Ergänzungen in der Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter

Auch bei noch so sorgfältiger Vorgehensweise lassen sich Haftpflichtansprüche nicht immer vermeiden. Der mittelbare Rechtsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter ist im Grundschutz bereits enthalten. Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt diese ab, wenn die Prüfung sie im Ergebnis für unberechtigt hält. In diesem Fall erhält der Versicherte die kostenfreie Unterstützung in einem aus der Ablehnung folgenden Rechtsstreit. Dieser mittelbare Rechtsschutz lässt sich in vielen Tarifen der Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter mit einem vollständigen gewerblichen Rechtsschutz kombinieren.

Je nach Umfang und Ausstattung der Geschäftsräume sollte eine Geschäftsinhaltsversicherung ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Während die Berufshaftpflichtversicherung Handelsvertreter das Eigentum und das Vermögen Dritter schützt, erfordert die Geschäftsausstattung des Versicherten den zusätzlichen Versicherungsschutz, um einen Fortbestand des Geschäftsbetriebs auch bei unvorhergesehenen Betriebsunterbrechungen zu gewährleisten.


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