Berufshaftpflichtversicherung Baumeister


Betriebshaftpflichtversicherung Baumeister – Baumeister auf der BaustelleDurch die Berufshaftpflichtversicherung Baumeister erhalten diese eine umfassende Absicherung gegen Ansprüche aus berechtigten oder unberechtigten Personen- und Sachschäden, die bei oder durch die von ihnen ausgeübte Tätigkeit Dritten entstehen können. Angesichts der Bedeutung, die einem Baumeister innerhalb des Gefüges von bauplanend und bauausführend tätigen Spezialisten zukommt, ist die Berufshaftpflichtversicherung Baumeister unabdingbar. Sie sichert ihn gegen existenzgefährdende Rechtsstreitigkeiten und Ersatzansprüche ab.


Berufshaftpflichtversicherung Baumeister – Begriff

Die Berufshaftpflichtversicherung Baumeister ist nicht ohne weiteres mit einer Berufshaftpflichtversicherung Architekt zu vergleichen. Nicht jeder Architekt darf sich zugleich Baumeister nennen und umgekehrt muss nicht jeder Baumeister Architekt sein, um diese geschützte Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Versichert mit einer Berufshaftpflichtversicherung Baumeister werden solche übergeordneten Beschäftigten im Baugewerbe, die nach der gesetzlichen Regelung des § 133 GewO und der Baumeister VAblV dazu auch berechtigt sind. Ausgenommen Berechtigte, die bereits vor dem 31.12.1980 zur Führung dieses Meistertitels im Hoch- und Tiefbau berechtigt waren, sind besondere Qualifikationen erforderlich. Durch sie wird die universelle Einsatzfähigkeit im Baubereich besonders hervorgehoben. Diese außerordentliche Qualifikation bedingt allerdings auch eine weitreichende Verantwortung bei den anvertrauten Projekten und sollte durch eine ebenso qualifizierte Berufshaftpflichtversicherung Baumeister abgesichert werden.
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Berufshaftpflichtversicherung Baumeister – Versicherungsprofil

Das Versicherungsprofil für die Berufshaftpflichtversicherung Baumeister wird maßgeblich vom allgemeinen Berufsbild in Verbindung mit den jeweils individuellen Anforderungen bestimmt. Neben dem allgemeinen Versicherungsschutz für die Abwehr und den Ausgleich von Sach- und Personenschäden sind die besonderen Umstände einer objektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung ebenso zu berücksichtigen wie eine mögliche umsatzbezogene Versicherungsstrategie.

Üblicherweise wird der Versicherungsumfang bestimmt durch:

  • Abwehr von unberechtigten Personenschäden
  • Abwehr von unberechtigten Sachschäden
  • mittelbarer Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten
  • Ausgleich berechtigter oder durchsetzbarer Ansprüche

Im Einzelnen kann sich bei der Berufshaftpflichtversicherung Baumeister der Versicherungsumfang erstrecken auf:

  • Umweltschäden
  • subsidiäre Haftung für Subunternehmer und freie Mitarbeiter
  • Auslandsprojekte
  • Planung
  • Gutachten
  • gerichtliche Sachverständigentätigkeit

Vorhaftung und Nachhaftung sind gewöhnlich Bestandteil eines zeitgemäßen Versicherungsvertrags in der Berufshaftpflichtversicherung Baumeister. Die genauen Zeitrahmen und mögliche Prämienrabatte bei Schadensfreiheit hängen jeweils vom Versicherer und den individuellen Vereinbarungen bei Vertragsschluss ab.


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