Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Allianz

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz stellt von Forderungen aus Vermögensschäden frei, die Mandanten, Klienten oder Kunden erheben. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die besonders Berater, Anwälte, Ärzte und Berufsgruppen mit beratender Tätigkeit absichert. Vermögensschäden entstehen schnell und sind kaum kalkulierbar. Aus einem übersehenen Termin, dem Versehen eines Mitarbeiters oder aufgrund falsch angenommener Tatsachen entstehen Beratungs- und Berufsfehler, die zu Lasten Dritter Schäden verursachen, für die der Verursacher direkt oder seiner Geschäftsposition nach haftbar wird.

Die meisten Schäden aus Beratungstätigkeiten werden als Vermögensschäden geltend gemacht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz sorgt für eine Deckung der Forderungen. Zusätzlich werden im Zusammenhang mit dem Vermögensschaden anfallende Rechtskosten von der Versicherung getragen.

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz

Die Haftung für Vermögensschäden ist, adäquat zur in §823 geregelten Haftpflicht für verschuldete oder verantwortete Schäden an Dritten, der Höhe nach nicht begrenzt. Der Verursacher haftet in der vollen Höhe für den verursachten Schaden bis in sein Privatvermögen hinein.

Für verschiedene Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare üben verantwortliche Tätigkeiten aus, die mit hohen Werten Dritten umgehen müssen. Fehler und Fahrlässigkeit können hier hohe Schäden und entsprechende Schadenersatzforderungen verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz tritt für diese Forderungen ein und sorgt für eine Absicherung auch von Folgeschäden, die in den Vermögensschaden hineinreichen.

Zu den Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz zählen

  • die Freistellung von berechtigten Forderungen aus Vermögensschäden Dritter
  • die Prüfung der Forderungen und die Übernahme von Rechtsverteidigungskosten im Streitfall
  • die Abwehr unberechtigter Forderungen

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz für Berater

Nicht nur in den Berufen, die zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet sind, sind die Vorteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existenziell. Zu denen, die ebenfalls von der Absicherung vor Forderungen aus Vermögensschäden profitieren, zählen:

  • Architekten und Bauingenieure (Vermögensschaden-Risiko aus Beratungs- und Planungsfehlern)
  • Berater in Wirtschaftssegmenten (Vermögensschaden-Risiko aus wirtschaftlicher Fehlbeurteilung oder fahrlässigem Außerachtlassen von Informationen)
  • Software- oder IT-Berater (Risiko durch die Verantwortung für hohe Investitionssummen)

und verwandte Tätigkeitsfelder.

Für die Auswahl der richtigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz und weiterer Komponenten beraten wir Sie gern.

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