Produkthaftpflichtversicherung


Was ist in der Produkthaftpflichtversicherung versichert?

Produkthaftpflichtversicherung - Ingenieur entwickelt ein Bauteil

Die Produkthaftpflichtversicherung gehört zu den Betriebshaftpflichtversicherungen. Sie sollen schnelle Ersatzleistungen für ein Unternehmen bereitstellen, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Die Produkthaftpflichtversicherung (oder auch als Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen) leistet dabei im Sinne einer Betriebshaftpflicht für einen Betrieb oder ein Unternehmen Schadenersatz, der gesetzlich untermauert von einem Dritten erhoben wird. Die Schadenersatzansprüche infolge der Herstellung und Inverkehrbringung von Produkten können sich dabei aus fehlerhaftem Verhalten von Mitarbeitern des schadenersatzpflichtigen Unternehmens während der Produktion ergeben, aus Material- oder Produktionsfehlern oder aus Fehlern, die aus dem Betriebsablauf resultieren oder aus einem Fehler im strukturellen Produktions- und Herstellungsablauf, der nicht vorhersehbar einen Mangel am gelieferten Produkt erzeugt. Die in die Betriebshaftpflicht inkludierte Produkthaftpflichtversicherung haftet mindestens für einen Teil der Forderungen – Haftungsfreistellungen für reine Vermögensschäden sind jedoch in der Regel als Teil der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung abgesichert. Die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (Erweiterung der Produkthaftpflichtversicherung, die als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht erweiterten Deckungsrahmen und eine erweiterte Versicherungsfalldefinition im Vergleich zur Produkthaftpflichtversicherung beinhaltet) stellt auch für solche Forderungen, die durch ein Produkt verursacht wurden und als Schadenersatzforderungen erhoben werden, frei, die als reine Vermögensschäden geltend gemacht werden.


Die Produkthaftpflichtversicherung ergänzt und erweitert die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bezieht sich auf die gesetzliche Produkthaftung, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt für Unternehmen und Betriebe, die Erzeugnisse herstellen, weiterverarbeiten und in Verkehr bringen. Sie soll das Unternehmen speziell von finanziellen Belastungen freistellen, die aus Schadenersatzforderungen nach der Verwendung oder dem Einbau eines vom Versicherungsnehmer gelieferten Produktes resultieren. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sieht die Haftung von Unternehmen für gelieferte Produkte vor, wenn aus deren Verwendung ein Schaden an Personen, Sachen entsteht oder herleitend aus einem Vermögensschaden Ersatzpflicht entsteht. Das herstellende oder ausliefernde Unternehmen (als Inverkehrbringer des Produktes) haftet für alle derartigen Schäden, die aus der Verwendung des Produktes entstehen. Eine Begrenzung der Haftung ist im Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen und definiert. Die Haftung im Sinne der Produkthaftpflichtversicherung kann auch Dienstleistungen betreffen, aus deren fehlerhafter Ablieferung oder Durchführung Folgeschäden oder Kettenschäden resultieren. Die Produkthaftpflichtversicherung soll dieser Art Dritt- oder Folgeschäden kompensieren und das von der Schadenersatzforderung betroffene Unternehmen, also den Versicherungsnehmer, von der Zahlung der Forderung freistellen. Für Vermögensschäden aus der Produkthaftung haftet die Betriebshaftpflicht nicht. Zur Absicherung von Vermögensschäden bieten Versicherer Lösungen aus der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung an.

Der Versicherungsfall für die Produkthaftpflichtversicherung wird über einen Vermögensschaden definiert, der einem Dritten, dem direkten Abnehmer des Produkts oder Warenteils, aus der Verwendung dieses Produktes entsteht bzw. aus Mängeln durch Fehlen zugesicherter Eigenschaften zustande kommt.

Die Produkthaftpflichtversicherung mit inkludierter Rechtsschutzfunktion übernimmt zudem Kosten, die in Verbindung mit der Produkthaftung aus Rechtsstreitigkeiten, Verfahren und Gesichtsprozessen entstehen. Eingeschlossen sind Anwalts- und Gerichtskosten. Die Produkthaftpflichtversicherung stellt für die Rechtskosten, die im Zusammenhang mit einer Forderung aus der Produkthaftpflicht entstehen, frei für:

  • Anwaltskosten
  • Prüfung der Berechtigung der Forderung
  • Abwehrkosten für unberechtigte Forderungen
  • Feststellung der Sachlage, ob die Produkthaftung greift oder nicht.

Besonders der letztaufgeführte Punkt ist zentral. §1, Abs. 4 ProdHaftG legt fest, dass sich bei strittigen Schuld- und Haftungsfragen die Beweislast auf den Hersteller überträgt für den Nachweis, dass innerhalb der Produktionskette für das rechtsstrittige Produkt keinerlei Fehler festzumachen ist. Die Untersuchungen für die Erbringung des entsprechenden Nachweises sind oft langwierig und verursachen hohe Kosten. Die inkludierte Rechtsschutzfunktion der Produkthaftpflichtversicherung übernimmt die anfallenden Rechtskosten für die Dauer der Untersuchung und die Prozesskosten, die durch den Prozess grundsätzlich anfallen.


Wen schützt die Produkthaftpflichtversicherung?

Produkthaftpflichtversicherung - Installateure bei der Arbeit

Die Produkthaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Folgen von Schadenersatzforderungen, die ein Dritter erheben kann, wenn ihm aus der Verwendung eines Produkts ein Schaden an der Person, an Sachen, die nicht zum Produkt selbst gehören, oder ableitbar, z.B. durch Verzögerung eines nachgelagerten und vom gelieferten Produkt abhängigen Weiterverarbeitungsprozesses, an seinem betrieblichen Vermögen entsteht. Der Versicherungsnehmer haftet dabei als Produzent, als Weiterverarbeiter oder als Inverkehrbringer eines in seinem Namen veräußerten Produktes dem Abnehmer gegenüber. Die Haftung ist unabhängig von Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Unwissenheit des Versicherungsnehmers. Sie erstreckt sich stets über die vollständige Höhe des verursachten Schadens. Gerade bei Zulieferunternehmen können aus fehlerhaften Produkten schnell Kettenschäden erwachsen, für die ebenfalls Schadenersatz geleistet werden muss. Denn in vielen Fällen wird ein Mangel an einem gelieferten Produkt nicht sofort erkannt. Entsprechend hoch sind die Kosten für Ausfälle und für Kettenfolgen, die aus den Ausfällen bei Weiterverarbeiten des gelieferten Produkts entstehen.

Die Produkthaftpflichtversicherung springt ein für Unternehmen, die

  • selbst in eigener Fertigung produzieren
  • Auftraggeber zur Fremdfertigung sind, das auftragsproduzierte Produkt jedoch unter eigenem Namen vertreiben
  • zum Weiterverkauf Waren und Produkte einkaufen, um sie modifiziert als eigene Marke weiter zu veräußern
  • als Produzenten Waren in Verkehr bringen und Endkunden erreichen
  • Dienstleistungen anbieten (besonders im Handwerk), die den Verbau von Teilen innerhalb eines Gesamtauftrags beinhalten und die für diese verbauten Teile haften

und verwandte Wirtschaftsfelder bedienen. Auch im Dienstleistungsgewerbe gilt die Produkthaftpflichtversicherung, wenn z.B. ein Produkt im Rahmen der Dienstleistung an den Abnehmer weitergegeben wird, das aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit zu Folge- und Nebenschäden führt. Für diese Folge- und Nebenschäden in Zusammenhang mit dem fehlerhaften Produkt wird der Dienstleister im Rahmen der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes haftbar. Er muss dabei nicht nur das fehlerhafte Produkt austauschen. Auch die Kosten für die Reparatur und den Austausch von durch das fehlerhafte Produkt beschädigten Teilen sowie die Erstattung von Ausfällen beim Abnehmer fallen unter die Produkthaftung. Die Freistellung von den Forderungen fällt in den Übernahmebereich der Produkthaftpflichtversicherung.

Der Schutz der Produkthaftpflichtversicherung ist damit allgemein auf Unternehmen im produzierenden Gewerbe ausgerichtet. Die Notwendigkeit für eine Produkthaftpflichtversicherung ergibt sich zum einen aus der gesetzlich festgeschriebenen Produkthaftung für Unternehmen.

Im Produkthaftungsgesetz, dass die Notwendigkeit einer Produkthaftpflichtversicherung untermauert, heißt es bereits in §1 (ProdHaftG): „Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Durch das Produkthaftungsgesetz werden jegliche Inverkehrbringer von (nicht nur eigenen) Produkten erfasst und unter die Produkthaftung gestellt. §2 ProdHaftG definiert den Hersteller eines Produkts, „wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.“ Damit sind nicht nur Produzenten im eigentlichen Sinne vom Anwendungsbereich der Produkthaftpflichtversicherung erfasst. Auch Unternehmen, die Waren zum Zwecke des Eigen-Brandings erwerben oder dieses Branding beauftragen, um die so gekennzeichneten Produkte auf den Markt zu bringen, haften als Hersteller für Fehler, die diese Produkte möglicherweise aufweisen, sofern daraus Schäden entstehen, die den Geschädigten schadenersatzberechtigt gegenüber dem Hersteller werden lassen.


Für welche Schäden besteht in der Produkthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz?

Produkthaftpflichtversicherung - Ingenieur prüft ein Bauteil

Die Produkthaftpflichtversicherung als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein für alle Schäden, die ein Produkt beim Abnehmer des Produkts verursacht. Das umschließt Personen- und Sachschäden sowie in der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung auch abgeleitete Vermögensschäden. Für den Ausgleich eines Schadens durch ein Produkt, tritt die Produkthaftpflichtversicherung für den und anstelle des Versicherungsnehmers ein. Das bedeutet, sie stellt von Haftungsansprüchen des Geschädigten gegenüber dem Hersteller frei.

Für Produzenten von Produkten im Endverkauf heißt das (Beispielfall):

Wenn eine Kettensäge in Verkehr gebracht wird, deren Kettenglieder, durch einen Bedienfehler verursacht, für eine Reihe der produzierten Sägen Halterungsfehler aufweisen und in der Folge Menschen durch die Verwendung verletzt werden, haftet der Hersteller für die entstandenen Schäden. Und zwar auch dann, wenn nach der Prüfung der Kettensägen zunächst scheinbar keine Beeinträchtigung des Produktes vorgelegen hat. Die Produkthaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer frei für Forderungen, die aus Reha- und Versorgungsmaßnahmen resultieren.

Für Produzenten von Teilen oder Teilprodukten bedeutet die Produkthaftung (Beispielfall):

Wenn dem Weiterverarbeiter eines Teilprodukts oder einer zum Einbau bestimmten Produkts ein Schaden entsteht, haftet der Teillieferant. Der Schaden kann dabei nicht nur den direkten Schaden am umschließenden Produkt umfassen. Auch Funktionsfehler am fertigen Gesamtprodukt, die das Teilprodukt verursacht, lösen den Schadenersatzeintritt für das Teilprodukt beim Hersteller dieses Teilprodukts aus, und damit den Versicherungsfall für die Produkthaftpflichtversicherung. D.h. wenn bspw. die Funktionsweise einer Maschinenkühlung durch ein Teilprodukt derart beeinträchtigt wird, dass die Maschine insgesamt einen Schaden erleidet, dann greift auch hier die Produkthaftung. Dieses Szenario ist mit besonders hohen Kosten verbunden, da neben der Klärung, ob die Produkthaftung greift oder nicht – die bei komplexen Sachverhalten in der Regel erfolgt – fallen Kosten für den Ersatz der beschädigten Maschine an, die die Produkthaftpflichtversicherung abfangen muss, und, je nach Sachlage, können zusätzlich als Folgen von Verkettungsschäden, Schäden, die Dritten durch die Verwendung der durch das Teilprodukt fehlerhaften Maschine entstehen, über die Produkthaftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Für einen dieserart komplexen Sachverhalts greift die Produkthaftpflichtversicherung als Träger von

  • Rechtsschutzfunktionen für die Klärung der Schuld- und Verantwortlichkeitsfrage. Sie stellen von anfallenden Kosten für Rechtsvertretung, Untersuchung zur Beweisaufnahme und Prozessdurchführung frei.
  • Freistellungsfunktionen für berechtigte Forderungen, die insgesamt aus berechtigten Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer resultieren.

Für Dienstleister, die ihre Dienstleistungen in Verbindung mit Sachleistungen erbringen, gilt hinsichtlich der Produkthaftpflichtversicherung (Beispielfall):

Wenn dem Abnehmer der Dienstleistung ein Schaden aus einem Teil, das im Rahmen der Dienstleistung überlassen oder verbaut worden ist, ein Schaden entsteht, haftet der Dienstleister im Sinne der Produkthaftung. Er muss bei berechtigt vorliegenden Ansprüchen nicht nur das beschädigte Teil ersetzen. Darüber hinaus ist er haftbar und ersatzpflichtig für Nebenschäden, die durch das defekte Teil verursacht werden, und für Verkettungsschäden und deren Ersatz. Für einen Handwerksbetrieb, der die Fertigstellung und den Einbau eine Küche abliefert, bedeutet die Verlegung einer defekten Schlauchleitung im Schadenfall Leistungen für:

  • den Ersatz der Schlauchleitung selbst
  • die Behebung des Wasserschadens an der Küche und am Gebäude
  • die Erneuerung beschädigten Inventars oder beschädigter Teile der Einrichtung.

Die Produkthaftpflichtversicherung tritt für diese Schäden und Folgeschäden ein. Besonders wichtig ist diese Eigenschaft, da der Handwerksbetrieb dem Risiko von Schäden am Material ausgeliefert ist, für deren Folgen jedoch vollumfänglich haftet. Die Produkthaftpflichtversicherung als wichtiger Teil der Betriebshaftpflichtversicherung wirkt hier als entscheidender Faktor zur Sicherung der Betriebssubstanz des Handwerksbetriebs. Folgekosten fehlerhaften Materials oder fahrlässig fehlerhafter Fertigung bedeuten oft eine hohe Kostenlast, die die Existenz des Betriebes gefährden kann.

Für Zulieferer und Handwerker bedeutet die Verpflichtung aus der Produkthaftung im erweiterten Sinn (Beispielfall):
Wenn aus gelieferten Produkten oder in Dienstleistungen eingeschlossener Produkte ein Schaden erwächst, der einen Produktions- oder Nutzungsausfall beim Abnehmer des Produkts oder der Dienstleistung verursacht, dann ist der Lieferant auch zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Die Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung schließt die Übernahme der Ersatzleistung von Vermögensschäden im Normalfall aus. In fast allen Umgebungen von Produktions- und Auslieferungsvorgängen ist das Risiko eines Vermögensschadens jedoch in der Regel sehr wahrscheinlich, denn gerade verbaute oder im Rahmen einer Gesamtdienstleistung gelieferte Produkte oder Teile stehen grundlegend in dem Risiko, relevante Folgekosten zu verursachen. Diese Folgekosten sind in der Regel keine direkten Sach- oder Personenschäden, sondern werden als sog. Vermögensschäden durch den Geschädigten deklariert. Betroffen sind meist Weiterverarbeitungsprozesse oder Arbeitsaufgaben, die auf der Grundlage der eingeholten Dienstleistung erfolgen sollten und die infolge der fehlerhaften Auslieferung beeinträchtigt sind.

Zur Abdeckung dieses Risikos dient die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Sie umfasst durch einen Produktfehler verursachte Vermögensschäden, die durch Dritte geltend gemacht werden.

Produkthaftpflichtversicherung - Zufriedener Mitarbeiter


Bis zu welcher Höhe leistet die Produkthaftpflichtversicherung?

Die Haftung eines Produzenten oder Auslieferers von Produkten für seine Produkte ist nicht begrenzt. §823 BGB und das Produkthaftpflichtgesetz sehen die volle Erstattung eines Schadens vor, die der Verursacher zu leisten hat. Das gilt für direkte Schäden, die ein Unternehmen verursacht (und die eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt) und das gilt für Schäden, die Dritten durch die Benutzung, den Einbau oder die Weiterverarbeitung eines Produktes des Unternehmens entstehen. Die Regelungen der Produkthaftpflicht sehen eine Haftung auch für Schäden vor, die am Vermögen der Abnehmer von Produkten entstehen, sofern der Schaden durch die Fehlerhaftigkeit eines Produktes verursacht worden ist.

Für die Haftungsübernahme durch die Produkthaftpflichtversicherung müssen mindestens folgende Kriterien erfüllt sein, damit der Versicherungsfall eintreten kann und der Versicherungsnehmer von der Haftpflicht entlastet wird:

  • das fehlerhafte Produkt muss vom Unternehmen aktiv in Verkehr gebracht worden sein
  • das fehlerhafte Produkt darf nicht vorsätzlich als fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein
  • die Arbeiten an einem Dienstwerk müssen abgeschlossen sein.

Die Höhe, bis zu der die Produkthaftpflichtversicherung für einen durch ein Produkt ausgelösten Schaden eintritt, wird

  • durch die Versicherungssumme (auch Deckungssumme) der Betriebshaftpflichtversicherung bestimmt
  • oder durch die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung separat festgelegt in Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung
  • oder wird generell nach individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet (das können sein: Risikogeschäftsfelder, im Schadenfall zu erwartende schwere und weitreichende Auswirkungen oder hochpreisige Einzelprodukte, die entsprechend verbaut hohe Schadenersatzforderungen bedingen, und ähnliche Gegebenheiten, die eine Erweiterung und Anpassung der Produkthaftpflichtversicherung abdecken können muss).

Standardmäßig etabliert sind Staffelungen für Ersatzleistungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gemeinhin gilt

  • für Personenschäden eine Schadenfreistellungsgrenze (max. Deckungssumme) zwischen 2 und 6 Mio. EUR
  • für Sachschäden eine Schadenfreistellungsgrenze zwischen 1 und 4 Mio. EUR
  • und für Vermögensschäden zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR.

Besonders die relativ niedrige maximale Deckung für Vermögensschäden in der Produkthaftpflichtversicherung, je nach Anbieter, legt die Vereinbarung individueller Deckungssummen nahe. Im Produktionsfolgeprozess kann es schnell zu exponentiellen Kosten kommen, bedingt durch Ketten- und Akkumulationsschäden, die auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind. Eine fachkundige Beratung unterstützt darin, das eigene Geschäftsfeld auf Risikoszenarien zu prüfen und optimale Deckungssummen für die Produkthaftpflichtversicherung anhand verschiedener Szenarien zu entwickeln. Verschiedene Versicherer gestalten ihre Schadenfreistellungsmodelle dem Bedürfnis individueller Anpassung entsprechend dynamisch. Ein Vergleich zeigt die richtige Versicherungsform und hilft dabei, für die eigene Branche die richtige Produkthaftpflichtversicherung zu identifizieren.


Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssumme in der Produkthaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Deckungssumme in der Produkthaftpflichtversicherung kann auf 2 Wegen festgelegt werden:

  • die Begrenzung der Höhe durch eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, in die die Produkthaftpflichtversicherung inkludiert ist (TIPP: Für den Fall der Einfassung der Produkthaftpflichtversicherung in die Betriebshaftpflicht gilt die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht für die Gesamtleistungen, inklusive der Leistungen der Produkthaftpflichtversicherung, die für die Schadenersatzleistungen durch die Versicherung für ein Unternehmen geleistet werden. In vielen dieser Fälle tritt die Produkthaftpflichtversicherung jedoch nur für Personen- und Sachschäden ein, die durch Produkte des Unternehmens verursacht wurden, nicht jedoch für Vermögensschäden. Informieren Sie sich hierzu über unseren Beratungsservice, welche Versicherer Vermögensschäden in ihre Produkthaftpflichtversicherung einbeziehen.)
  • die Festlegung der Deckungssumme in einer separaten Police für die Produkthaftpflichtversicherung. Diese Möglichkeit geht in den meisten Fällen mit dem Abschluss einer Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung einher. Die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung stellt bereits aus ihrer Anlage heraus die Deckung für Vermögensschäden infolge fehlerhafter Produkte sicher. Ob und inwieweit die grundlegende Deckungssumme auch für Personen- und Sachschäden modifiziert wird, zeigt der Vergleich konkreter Versicherungsangebote.

Für die Festlegung der Versicherungssumme für die Produkthaftpflichtversicherung empfiehlt sich eine genaue Analyse des Risikobereichs für Schadenersatzforderungen aus Produktlieferungen. Für manche Produktionsbereiche ist es möglicherweise ausreichend, dem Standardversicherungssatz zu folgen. Je verknüpfter die gelieferten Bauteile oder Dienstleistungen mit der Funktions- und Betriebsweise von Folgeleistungen und -produkten sind, desto wichtiger wird eine umfassende Absicherung besonders des Bereichs der Vermögensschadenhaftung in der Produkthaftpflichtversicherung. Kommt es hier zu Versicherungsfällen, werden schnell hohe Beträge Gegenstand der Haftpflicht. Die Kompensation kann schnell das Betriebskapital übersteigen. Diese Beurteilung ist ein wichtiges Kriterium für die Bestimmung der maximalen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung.


Wo gilt die Produkthaftpflichtversicherung?

Produkthaftpflichtversicherung - Mechaniker prüft ein Bauteil

Für Versicherungsverträge zur Produkthaftpflichtversicherung, die in Deutschland geschlossen wurden, gilt uneingeschränkt der Gültigkeitsbereich deutschen Rechts, sofern die Produktion des Unternehmens in Deutschland erfolgt. Verursachen Produkte des Versicherungsnehmers im europäischen Ausland Schäden, für die er im Rahmen der Produkthaftpflicht in Haftung genommen werden soll, steht auch für diese Forderungen die Produkthaftpflichtversicherung ein. Der Gültigkeits- und Freistellungbereich der Produkthaftpflichtversicherung erweitert sich entsprechend der aus dem europäischen Ausland auf entweder deutsches Recht oder auf europäisches Recht mit Gültigkeit in Deutschland gegründete Ansprüche aus der Produkthaftpflicht.

Darüber hinaus gilt in den meisten Fällen ein Versicherungsschutz aus der Produkthaftpflichtversicherung für in Deutschland hergestellte Produkte auch dann im Ausland, wenn die Produkte weder direkt noch indirekt vom Hersteller selbst exportiert worden sind. Verursacht ein auf drittem Wege ins Ausland gelangtes Produkt einen Schaden, dessen Regulierung in die Leistungen der Produkthaftpflichtversicherung oder der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung fällt, tritt auch hier der Versicherungsfall ein. Die Produkthaftpflichtversicherung stellt von der Schadenersatzforderung entsprechend ihrer Kriterien frei.

Verschiedene Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens entsprechend auch auf den nichteuropäischen internationalen Raum auszudehnen. Besonders für exportintensive Branchen, die zur Fertigung in nichteuropäisches Ausland liefern, bietet sich die Prüfung dieser Option an. Unter Berücksichtigung des jeweils gültigen ausländischen Rechts sollte in diesem Fall auch die Plausibilität der jeweiligen Deckungssumme überprüft und ggf. angepasst werden.


Welche Ausschlüsse gibt es in der Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflichtversicherung (unter Einschluss der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung) stellt von Schadenersatzforderungen frei, die aus Schäden eines gelieferten Produkts abgeleitet werden. Sie erweitert die Betriebshaftpflichtversicherung über diese Forderungsfreistellung auf nicht unmittelbar durch einen Betriebsprozess verursachte Schäden.

Von den Ersatzleistungen der Produkthaftpflichtversicherung sind in der Regel ausgeschlossen

  • Forderungen, die nicht auf ein fehlerhaftes Produkt des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind (Transportschäden, Lagerschäden, Elementarschäden)
  • Forderungen, die Rückrufkosten betreffen und umfassen. Rückrufkosten stehen oft in Zusammenhang mit Produktionsfehlern. Sie entstehen meist vor dem Hintergrund, weitere Schäden aus dem Gebrauch eines in Verkehr befindlichen Produktes abzuwenden. Für die Produkthaftpflichtversicherung gilt jedoch die Übernahme der Rückrufkosten als ausgeschlossen; die Schäden, die fehlerhafte Produkte vor dem Rückruf verursacht haben, werden jedoch je nach Sachlage von der Produkthaftpflichtversicherung getragen. Zur Kompensation von Rückrufen empfiehlt sich in Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung eine entsprechende Rückrufkostenversicherung. Lassen Sie sich zu den Unterscheidungen und den jeweiligen Bedeutungen der beiden Versicherungsformen beraten.
  • Forderungen, die Schäden am eigenen Betriebseigentum betreffen, die durch das eigene fehlerhafte Produkt verursacht worden sind. Eigenschäden können, je nach Sachlage, von der Betriebs- oder der Geschäftsinhaltsversicherung getragen werden. Die Produkthaftpflichtversicherung trägt bei Schadenersatzforderungen von Dritten aus dem Gebrauch gelieferter oder bereitgestellter Produkte. Sie haftet nicht für Eigenschäden.

Je nach Geschäftsfeld und konkretem Versicherungsvertrag können weitere Ausschlüsse vereinbart werden, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll erscheinen (z.B. um die Versicherungsprämie entsprechend zu gestalten). Durch Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung können andererseits entsprechende Ausschlüsse kompensiert werden. Wir stehen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Komponenten für die Produkthaftpflichtversicherung zur Seite.


Was ist eine Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

Produkthaftpflichtversicherung - Existenzgründer vergleichen Angebote

Die Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst in der Regel nicht oder nur zu einem geringen Teil der Deckungssumme Schäden am Vermögen Dritter. Sog. Vermögensschäden entstehen, wenn dem Abnehmer oder Verwender eines Produktes oder einer Dienstleistung finanzielle Verluste aus Fehlfunktionen entstehen. Das kann der Fall sein, wenn die Produktionskette eines Abnehmers zum Stillstand kommt, weil ein fehlerhaft geliefertes Produkt erst ausgetauscht und neu geliefert werden muss. Für den Ausfall haftet der Lieferant des fehlerhaften Teilproduktes. Gerade, wenn ganze Produktionsketten betroffen sind, kann dieses Haftungsszenario erhebliche Verluste für einen Zulieferer bedeuten.

Unternehmen, die hauptsächlich in der Fertigung von Teilen tätig sind, die als Bauteile in Erzeugnisse Dritter verbaut werden, profitieren von der Deckungserweiterung der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Diese umfasst in der Regel eine Erhöhung der Deckungssumme für Vermögensschäden und ermöglicht der Produkthaftpflichtversicherung, für Forderungen aus Vermögensschäden einzuspringen.

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