Transportversicherung Haftung

Sobald irgendwo auf der Welt ein Schaden entsteht, wird als erstes nach der Regelung über die Haftung gefragt. Denn wenn ein Schaden erst einmal in der Welt ist, dann muss er auch reguliert werden. Die Transportversicherung Haftung greift oft dann ein, wenn Güter auf der Strecke beschädigt, zerstört oder verloren gegangen sind. Und auch für das Medium des Transportes wird oft die Transportversicherung Haftung gelten. Man unterscheidet im Gesetz verschuldens- und verschuldensunabhängige Haftung. Im Verkehr gilt darüber hinaus die so genannte Gefährdungshaftung. Dass bedeutet, dass der Verursacher eines Schadens bei Vorsatz und Fahrlässigkeit immer haftet. Doch wenn die Verschuldensquote sich nicht klären lässt, dann wird oft die Transportversicherung Haftung hälftig verteilt. Daher ist eine Versicherung unabdingar im Bereich des Transportwesens. Denn auch unverschuldet kann man bis zu einer Quote von 50 % an einem Schaden beteiligt werden. Es gibt aber auch Schäden, für die eine Transportversicherung Haftung nicht gilt. So schließen viele Versicherungen für die Transportwege den Schaden, den Ungeziefer verursachen, völlig von der Haftung aus.

Frachtführer müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen – da im gesamten Straßenverkehr für motorisierte Vehikel die Gefährdungshaftung greift. Viele Anbieter von Transportversicherungen bieten kombinierte Produkte für den Bereich des Transportwesens an. Je nach Bedarf können Unternehmer, Spediteur und auch Empfänger einer Ware eine Versicherung für ein und dasselbe Gut abschließen. Die Versicherungen einigen sich dann untereinander über die Transportversicherung Haftung. Die Versicherungsnehmer müssen sich nicht mehr auseinandersetzen über die Bestimmung des Verursachers, die Höhe der Haftung oder die Abwicklung des Falles. Und auch über die Höhe der Schadensregulierung entscheiden in der Regel neutrale Gutachter, die staatlich vereidigt sind.

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