Transportversicherung Gefahrenübergang

Ein Transport dient dazu, Güter von einem Ort zum anderen Ort zu bewegen. Dies mag einfach sein, kann aber im Einzelfall kompliziert werden. Denn sobald auf der Strecke ein Schaden am Transportmittel oder an den Gütern entsteht, muss die Frage der Haftung geklärt werden. Der Transportversicherung Gefahrenübergang ist häufig unter den Beteiligten an einem Transport umstritten. Beteiligte sind in der Regel der Versender der Güter, der Frachtführer und der Empfänger der Güter. Der Frachtführer haftet in der Regel erst einmal mit einer speziellen Haftpflichtversicherung sowohl vor als auch nach dem Transportversicherung Gefahrenübergang. Unter Gefahrübergang verstehen die Juristen die Gefahr des Untergangs der Güter. Man unterscheidet im Gesetzbuch die Hol-, die Bring- und die Schickschuld. Bei der Holschuld trägt der Empfänger der Ware ab dem Versendeort bereits im Lager die Gefahr des Untergangs. Bei der Bringschuld trägt diese Gefahr der Versender. Das bedeutet, der Versender muss im Falle des Untergangs der Ware noch einmal auf seine Kosten liefern. Üblich aber ist die Schickschuld. Bei der Schickschuld übergibt der Versender die Ware an den Transporteur und hat damit alles seinerseits erforderliche getan. Eine Transportversicherung Gefahrenübergang ist daher immer für den Empfänger der Güter sinnvoll. Denn im Schadensfall kann der Empfänger nur vom Spediteur einen Schadensersatz verlangen.

Eine Transportversicherung Gefahrenübergang kann mit den Versicherern für jeden Transport ausgehandelt werden. Doch es gibt auch viele Versicherer, die auf das Bedürfnis ihrer Kunden, eine Transportversicherung Gefahrenübergang abzuschließen, eingestellt sind. Es gibt Standard-Verträge, die man jederzeit auf Antrag abschließen kann. Der Gefahrübergang ist vor Gericht ein häufig umstrittenes Thema, so dass sich diese Versicherung auch immer lohnt, um vorübergehende finanzielle Engpässe zu vermeiden.

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