Der Schutz vor Vermögensschäden steht in allen Unternehmen und Organisationen an vorderster Stelle – jedoch wissen die Wenigsten, welcher persönlichen Vermögenshaftung sie sich im täglichen Geschäft aussetzen. Auch Gemeinnützigkeit schützt hier längst vor Haftung nicht. Im Rahmen täglicher Geschäftsprozesse stehen Entscheidungen an, deren Komplexität im Einzelnen kaum überblickt werden kann. Tragweiten von Finanzbeteiligungen, Risikoeinlagen bis hin zur Bedeutung von Investitionsentscheidungen sind nicht nur für das Unternehmen von Bedeutung – gerade Entscheidungsträger, wie Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, setzen sich auch mit ihrem Privatvermögen Haftungsrisiken aus.
Manager, Geschäftsführer und Vorstände sind darüber hinaus besonders in Aktiengesellschaften und mittelständischen Unternehmen mit Entscheidungskompetenzen über große Vermögen betraut. Entsteht durch eine Entscheidung ein Vermögensschaden, haftet der Entscheider auch mit seinem Privatvermögen. Die Beweislast wird umgekehrt, wenn nachweislich ein Vermögensschaden entstanden ist.
Die meisten Firmen verfügen über Konstrukte beruflicher Haftpflichtversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken der Firma decken und die Entscheidungen der Angestellten nach innen und außen gegen berechtigte und unberechtigte Forderungen absichern. Führungskräfte sind jedoch keine Angestellten in diesem Sinn – für sie gelten besondere Regelungen, und sie bedürfen besonderer Absicherung.
Versicherungsgesellschaften bieten genau zur Absicherung der persönlichen Haftungsrisiken sogenannte D&O-Policen (auch D&O-Versicherungen oder Manager-Versicherungen genannt) an. „D&O“ steht für „Directors and Officers“, die im Englischen gängige Bezeichnung für Führungskräfte in Unternehmen und Organisationen. D&O-Policen sind auf die Risiken abgestimmt, die aus dem geschäftlichen Umgang mit hohen Summen resultieren. D&O-Versicherungen sichern damit einerseits und hauptsächlich das Privatvermögen von Managern im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen Forderungen nach innen und außen – sofern Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden können. Andererseits schützen sie auch das Vermögen des Unternehmens, insofern Forderungen, die aus Schadenersatzansprüchen gegen einzelne Manager des Unternehmens geltend gemacht werden können, auf die D&O-Versicherung umgelagert werden können. D&O-Policen sind klassische Berufshaftpflichtversicherungen und dienen auch der Risikoverlagerung in Unternehmen.