D&O Versicherung Definition

Die Versicherungswirtschaft hat der Risikosituation von Unternehmensleitern und Aufsichtsorganen Rechnung getragen und im Laufe der vergangenen Jahre verschiedene Versicherungslösungen entwickelt. Eine allgemein gültige D&O Versicherung Definition gibt es allerdings nicht. Neben der Strafrechtsschutz- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung nimmt die Directors & Officers (D&O) Versicherung eine besondere Stellung ein.

Auf Grund ihres Ursprungs in den USA werden die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Organe juristischer Personen D&O Versicherungen genannt.

D&O Versicherung Definition„D“ steht für Directors- nach unserem Sprachgebrauch Unternehmensorgane- und „O“ für Officers- nach unserem Verständnis die leitenden Angestellten. Die Versicherung schützt das Privatvermögen der Manager vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, da durch Manager verursachte Vermögensschäden auch realisiert werden könne, wenn eine D&O Versicherung für den Ausgleich sorgt. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Haftpflichtansprüchen (Abwehrfunktion) sowie deren Befriedigung bei berechtigten Forderungen (Schadenausgleichfunktion).

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