IPO Versicherung

Eine IPO Versicherung gehört zu den spezialisierten Versicherungsprodukten, die eine genaue und eng begrenzte Zielgruppe betreffen. Diese Versicherung entfaltet ihre Schutzwirkung ausschließlich bei Unternehmen, die ihren ersten Börsengang planen, in die Wege leiten und schließlich durchführen. Dieses Initial Public Offering (IPO) kann für ein Unternehmen mit großen Risiken behaftet sein, deren Realisierung beträchtliche Schadensersatzforderungen gegen die Initiatoren des Börsengangs auslöst. Die IPO Versicherung schützt das Unternehmen mit allen IPO-Beteiligten vor den Folgen eines möglicherweise durch Fehler oder Fehlinformationen belasteten Börsengangs.

IPO Versicherung - Geschäftsmann vor Hochhausfassade

Nur wenige Versicherungunternehmen auf dem Markt bietet eine IPO Versicherung an. Unter denjenigen, die dieses Produkt in ihrem Portfolio haben, ist ein genauer Vergleich erforderlich. Die Gestaltung der Versicherung ist nicht zu verallgemeinern. Jedes Unternehmen benötigt eine genau angepasste IPO Versicherung, die den Besonderheiten des Börsengangs am besten entspricht. Der Vergleich umfasst die Deckung, die Deckungssumme und die für das Unternehmen entstehenden Kosten der Prämien. Vielfach werden die berechneten Prämien erst aus dem durch den Börsengang erzielten Gewinn ausgeglichen, während die Deckung für die IPO Versicherung bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einsetzt.

Der Schutzbereich einer IPO Versicherung erstreckt sich nicht nur unmittelbar auf das Unternehmen und seine Manager. Dazu gehören auch die Kosten des Rechtsbeistands für ein möglicherweise während des Börsengangs eingeleitetes Untersuchungsverfahren. Die Versicherung gleicht den Vermögensschaden des Unternehmens aus, der bei einer Inanspruchnahme durch die beteiligten Investmentbanken entsteht, und übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für eventuell notwendige PR-Maßnahmen, wenn der Aktienkurs durch ein Ereignis beeinträchtigt wurde.


Was ist eine IPO Versicherung?

Im Bereich der Vermögensschäden ausgleichenden Versicherungen gehört die IPO Versicherung zu den Versicherungsprodukten des Haftpflichtbereichs, die für einen konkreten Anlass abgeschlossen werden. Sie decken den ersten Börsengang eines Unternehmens ab. Dieses Initial Public Offering steht am Ende einer langen Vorbereitungszeit und umfasst eine Reihe von beteiligten Personen, Gutachtern, Unternehmen und Banken. Zu jedem Zeitpunkt existieren Fehlerquellen, die in der Folge Haftpflichtansprüche auslösen oder Folgeschäden auslösen können. Bei einem Börsengang sind die im Raume stehenden Beträge naturgemäß sehr hoch und können ohne eine entsprechende IPO Versicherung ein Unternehmen bis an die Grenze der Zahlungsunfähigkeit oder sogar darüber hinaus bringen.

Die Gründe für ein IPO sind in der Regel die Absicht der Kapitalbeschaffung und die Gelegenheit für die ursprünglichen Investoren, ihre bisherigen Investitionen nun gewinnbringend umzusetzen. Bis sich diese Gewinne jedoch realisieren lassen, ist der Börsengang mit allen formalen, analytischen und werbetechnischen Mitteln vorzubereiten. Soweit ein Unternehmen dies nicht weitgehend selbst übernimmt, werden darin erfahrene Finanzexperten oder eine Investmentbank damit beauftragt. Die genaue Bezeichnung für diese Beteiligten ist Underwriter. Diese Beteiligten übernehmen ein besonderes Risiko. Entsteht ihnen später ein Vermögensschaden, schützt die IPO Versicherung das versicherte Unternehmen davor, diesen aus eigenen Mitteln ersetzen zu müssen.

Neben der Übernahme der berechtigt geltend gemachten Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Börsengang gegen das versicherte Unternehmen und alle anderen, ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten Beteiligten, gewährt der Abschluss einer IPO Versicherung den passiven Rechtsschutz einer klassischen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Benötigt einer der Versicherten Rechtsbeistand zur Abwehr der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche, übernimmt die IPO Versicherung die Kosten des Rechtsverteidigung. Dies ist eine wirtschaftlich nachvollziehbare Übernahme, denn die erfolgreiche Abwehr von Haftpflichtansprüchen ist deutlich kostengünstiger als der Ausgleich der geltend gemachten Schadenssummen.


Versicherung Initial Public Offering (IPO)

IPO Versicherung - Aktienkurse beobachten

Unter dem Deckungsschutz einer Versicherung Initial Public Offering (IPO) zu gelangen, kann zu den existenzsichernden Entscheidungen eines bislang nicht börsennotierten Unternehmens werden. Dies gilt insbesondere, da der Prozess vom ersten Entschluss bis zum Abschluss des Börsengangs von einer ganzen Reihe von vermögensgefährdenden Ereignissen und Risiken begleitet wird. Solange die ausgewählte Versicherung das Initial Public Offering (IPO) abdeckt, ist zumindest bis zur Höchstgrenze der vereinbarten Deckungssumme eine Gefährdung der Finanzmittel des Unternehmens abgewehrt.

Üblicherweise besteht die Versicherung zum Initial Public Offering aus einer projektbezogenen Individualpolice. Für den Abschluss einer IPO Versicherung sind vom Unternehmen Prognosen und Einschätzungen anzufertigen, auf deren Grundlage der erforderlichen Deckungssumme ermittelt wird. Häufige Schadensursache sind falsche Angaben im Wertpapierprospekt, Fehler bei der Durchführung der einzelnen Abschnitte des Börsengangs, aber auch Untersuchungen der Aufsichtsbehörden oder auch Fehler bei der Information der Presse oder anderer Medien.

Um eine möglichst genaue Risikoeinschätzung durchführen zu können, erhebt die Versicherung zum Initial Public Offering sehr detaillierte Informationen (Fragebogen). Diese Daten beziehen sich nicht nur auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es wird versucht, anhand der bisherigen Firmenhistorie den allgemeinen Ruf und die Seriosität des Unternehmens genauer zu erfassen. Diese Imageprüfung ist rein wirtschaftlicher Natur. Damit prüft die Versicherung das Initial Public Offering darauf, ob das Unternehmen bei möglichen Aktienkäufern kaufentscheidendes Interesse wecken kann oder durch vielleicht anhängige Prozesse die Aktien zunächst mit Vorsicht und dadurch auch mit niedrigerem Wert beurteilt werden. Eine weitere Entscheidungshilfe für die Deckung der Versicherung zum Initial Public Offering sind der Wertpapierprospekt, die Kopien der vollständigen Anmeldeunterlagen für den geplanten Börsengang und auch die Verträge mit der Investmentbank.


Versicherung Secondary Public Offering (SPO)

Nach dem ersten Börsengang haben nunmehr börsennotierte Unternehmen die Möglichkeit, eine oder mehrere weitere Börsengänge durchzuführen, bei denen erneut Aktien zum öffentlichen Verkauf stehen. Dieses Secondary Public Offering ist grundsätzlich mit den gleichen Risiken behaftet wie das Initial Public Offering. Auch eine Versicherung Secondary Public Offering oder SPO-Versicherung wird von einem vorausschauend agierenden Unternehmen als Absicherung gegen die Ansprüche aus Vermögensschäden abgeschlossen. Die Prämie ist eine Einmalprämie, während der Schutz über mehrere Jahre gültig ist. Selbst Schäden, die während der Laufzeit der Versicherung als rein vorausschauende Schadensschätzung gemeldet wurden, werden auch dann noch übernommen, wenn sie nach dem Ende der Laufzeit tatsächlich zum Ausgleich geltend gemacht werden.

Die Gründe für ein Secondary Public Offering ähneln denen für ein IPO. Dem Unternehmen geht es in den überwiegenden Fällen darum, Kapital aufzubringen. Größere Investitionen können dies erforderlich machen und eine zweite Ausgabe von Aktien ist der Weg, ohne kostspielige Fremdmittel dieses Ziel zu erreichen. Auch in diesem Fall ist der Wertpapierprospekt die Basis, auf der die meisten Anleger ihre Aktienkäufe tätigen. Fehler darin lösen die Prospekthaftung aus, die durch die Versicherung zum Secondary Public Offering abgedeckt werden. Beim SPO verfügt ein Unternehmen über keine andere Versicherung, die entstehende Schäden abdecken könnte. Das Unternehmen selbst, die Manager, selbst Altaktieninhaber können Gegner von Schadensersatzforderungen sein und müssen mit der speziellen Versicherung für SPO geschützt werden.

IPO Versicherung - Glücklicher Geschäftsmann


Was deckt eine IPO Versicherung ab?

Die IPO Versicherung deckt das Haftungsrisiko, das sich aus den gesetzlichen Vorschriften zur Prospekthaftung ergibt. Damit sind alle Schäden gemeint, die im Zusammenhang mit denen im Verkaufsprospekt gemachten Angaben entstehen, weil die Anleger auf deren Richtigkeit vertrauen, wenn sie sich aufgrund des Prospekts für die Aktie des Unternehmens entscheiden.

Neben der Haftung, die sich aus diesem schriftlichen Informationsmaterial ergibt, deckt die IPO Versicherung aber noch weitere Haftungsfälle ab. Dazu gehören im Vorfeld der Emission stattfindende Veranstaltungen, auf denen, dem Unternehmen zugerechneten Personen, auch Äußerungen und Angaben mit Fehlern machen können, die als Pflichtverletzung zu werten sind und einen messbaren und ursächlichen Vermögensschaden auslösen.

Vorstandsmitglieder, die durch Äußerungen im Zusammenhang mit der Wertpapieremission einen Vermögensschaden auslösen, sind ebenfalls vom Schutz der IPO-Versicherung gedeckt. Es besteht dazu die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf die Investmentbank und die den Börsengang begleitenden Rechtsberater zu erweitern. Personenschäden und Sachschäden gehören nicht zum Versicherungsbereich der Versicherung im Initial Public Offering.

Neben dem Schaden, der Dritten entstehen kann, werden auch eigene Vermögensschäden des Versicherten abgedeckt. So deckt die IPO Versicherung Kosten für die Rechtsvertretung im Untersuchungsfall des Börsengang ab. Ein weiterer Folgeschaden kann durch die Notwendigkeit entstehen, bei einem Imageschaden durch kursschädigende Ereignisse eine PR-Agentur mit Schadensbegrenzung und Imageverbesserung zu beauftragen. In diesen Fällen deckt die IPO Versicherung allerdings je nach Individualvereinbarung nur einen prozentualen Anteil der aufzuwendenden PR-Kosten.


Welche Schäden sind bei einer IPO Versicherung abgedeckt?

IPO Versicherung - Aktienkurse untersuchen

Die Schäden bei einer IPO Versicherung sind Schäden, die durch Vermögensnachteile entstehen. Diese Vermögensnachteile treffen dabei nicht nur das Unternehmen als solches, das beim Versicherungsschutz zunächst im Vordergrund steht. Auch die Manager in Person können Vermögensnachteile erleiden, wenn sie direkt in die Haftung genommen werden. Diese Schäden sind allerdings nur dann durch die IPO Versicherung abgedeckt, soweit eine spezielle D&O-Versicherung nicht ausdrücklich die Manager des Unternehmens schützt. Im Falle des Zusammentreffens beider Versicherungen und einer zugleich bestehenden Leistungspflicht ist die IPO Versicherung subsidiär. Zu prüfen ist, ob die zeitgleich bestehende D&O-Versicherung für den Fall des Initial Public Offerings einen Haftungsausschluss vertraglich vorgesehen hat.

Zu den Schäden, die eine IPO Versicherung abdecken kann, gehören auch die Ausgleichsansprüche der Investmentbank. Nimmt die Investmentbank das versicherte Unternehmen in Anspruch, weil mit der Emission durch eine Pflichtverletzung aus dem Lager des Unternehmens ein Vermögensnachteil entstanden ist, tritt die Versicherung beim IPO ein. Das Haftungsrisiko insgesamt ist sehr bedeutend und kann schon durch die Verbreitung von Finanzanalysen signifikant ansteigen. Diese können als verbindliches Angebot ausgelegt werden und fallen damit unter die strengen Regelungen des Prospekthaftungsrechts.

Zusammen mit den Vermögensnachteilen, die sich aus den Kosten für eine möglicherweise erforderliche Rechtsvertretung ergeben, sowie den Kosten zur Schadensbegrenzung bei Imageschäden sind die von der IPO Versicherung abgedeckten Schäden sehr umfangreich. Dabei sind allerdings immer Begrenzungen der Schadenssummen und Eigenanteile zu berücksichtigen.


Deckungsumfang und Deckungserweiterung in der IPO Versicherung

In letzter Konsequenz übernimmt die IPO Versicherung in ihrem Deckungsumfang natürlich den für den Versicherten wichtigen Ausgleich von Haftungsansprüchen, der je nach Deckungserweiterung der Police sehr hoch sein kann. Darauf alleine ist der Deckungsumfang nicht begrenzt. Dieser ist in der Regel so formuliert, dass die Deckung bereits zu dem Zeitpunkt einsetzt, in dem ein Anspruch noch in der Prüf- und Abwehrphase ist. Dieses Vorgehen, das in den passiven Rechtsschutz führt, ist eine übliche Methode der Versicherung, den eigentlichen Schaden zu begrenzen. Der Deckungsumfang der IPO Versicherung umfasst daher nicht nur die außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherten, er erstreckt sich auch auf die gerichtliche Wahrnehmung. Zwischen Versichertem und der IPO Versicherung herrscht das Prinzip der Kooperation bei der Abwehr der Ansprüche. Beide agieren in Absprache und bei verfahrensrelevanten Entscheidungen wie dem Abschluss eines Vergleichs oder bei einem Anerkenntnis mit der Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

In der Höhe ist der Deckungsumfang auf die zuvor im Versicherungsvertrag festgelegte Höchstsumme begrenzt. Diese beschränkt die Deckung insgesamt für alle entstehenden Schäden. Eine weitere Einschränkung erfolgt durch die Begrenzung für jeden Einzelfall. Damit ist die Deckung nicht nur der Gesamthöhe nach begrenzt, sondern auch nach der Zahl der zu regulierenden Einzelfälle.

Bei der Frage der möglichen Deckungserweiterung ist zunächst zu prüfen, welcher Deckungsumfang überhaupt in der IPO Versicherung vorgesehen ist. Diese umfangreichen Bedingungen und Ausschlüsse sind der Grund, warum der Vergleich der Anbieter und Versicherungsverträge von Personen vorgenommen werden sollte, die sich mit den überhaupt vorstellbaren Vermögensnachteilen und in Anspruch genommenen Personen und Organen auskennen. Eine häufig vorgenommene Deckungserweiterung bei der IPO Versicherung ist die Ausdehnung auf die Investmentbank und die begleitenden Rechtsberater.


IPO Versicherung und steuerliche Berücksichtigung

IPO Versicherung - zufriedener Geschäftsmann

Einer der Vorteile der IPO Versicherung ist die Tatsache, dass diese vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies liegt darin begründet, dass die Versicherung eine spezielle Prämiengestaltung hat.

Die IPO Versicherung wird im Rahmen einer einmalig anfallenden Prämie abgeschlossen. Diese gehört nicht zu den laufenden Kosten des Unternehmens, sondern steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Initial Public Offering. Die Kosten des ersten Börsengangs sind steuerlich absetzbar und damit auch die erste Prämie, die nicht unbedingt sofort bei Vertragsschluss fällig ist.

Die Prämienhöhe ist für ein Unternehmen, das den Börsengang auch deswegen betreibt, um Kapital aufzubringen, eine starke finanzielle Belastung. Zumeist werden Schadenshöhen bis zu 20 Prozent des Emissionswertes in der IPO Versicherung abgedeckt. Die dafür anfallenden Prämien sind also dementsprechend hoch. Um diesen Betrag zu decken, vereinbaren Versicherer und Versicherter, dass mit dem Kapitalaufkommen beim Börsengang nachträglich die Einzelprämie für die IPO Versicherung fällig wird. Eine Zuordnung der Prämie zum Börsengang ist also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Folge.

Zu beachten ist allerdings, dass die Prämie der IPO Versicherung auch nur einmal für den gesamten Deckungszeitraum geltend gemacht werden kann. Dieser erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Fünf Jahre und mehr sind keine Seltenheit.


Vermögensschadenhaftpflicht für Wertpapieremissionen

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (z.B. D&O Versicherung), die zum Bestand eines Unternehmens gehört, ist für Wertpapieremissionen nicht oder nur bedingt tauglich. Abgesichert wird der Fall des ersten oder nächsten Börsengangs durch die spezielle Form der IPO Versicherung oder der SPO Versicherung, die allerdings von ihrer versicherungsrechtlichen Einstufung her ebenfalls Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind. Die schon vorhandene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist nicht auf diesen speziellen Fall des Börsengangs ausgerichtet. Sie hat weder die erforderliche Deckungssumme, noch deckt der Versicherungsvertrag die isolierten Risiken des Projekts ab. Es ist durchaus möglich, dass der Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wertpapieremissionen gar nicht anbietet und das Unternehmen für diesen Fall mit einem anderen spezialisierten Versicherer abschließen muss.

Die vor dem Börsengang existierenden Haftpflichtversicherungen sind nicht auf die Risiken im Zusammenhang mit der Wertpapieremission ausgerichtet. Sie erreichen kaum den Deckungsumfang und die Deckungshöhe. Häufig ist bereits in den Vertragsbedingungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ein Ausschluss für die Wertpapieremission vereinbart. Dies gilt ebenfalls für die meisten bestehenden D&O-Versicherungen (Directors‘ and Officers‘ Liability).

Im Ergebnis erfordert dieses Nebeneinander verschiedener Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Wertpapieremissionen eine umfangreiche und sorgfältige Prüfung des Versicherungsschutzes. Erfolgt dies nicht, können sich einerseits Mehrfachversicherungen ergeben, deren Ausgleichung im Schadensfall zu weiteren Komplikationen führt. Andererseits können sich auch wieder Deckungslücken auftun, die beim Schadensfall zu nicht mehr behebbarer Unterdeckung oder sogar eigenverantwortlicher Zahlungsverpflichtung des Unternehmens führen. Neben dem Unternehmen selbst ist es deswegen auch für die dort tätigen Organe unverzichtbar, sich mit der sie persönlich schützenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Wertpapieremission genau auseinanderzusetzen. Ergeben sich Deckungslücken, kann so frühzeitig auf einen umfassenden Schutz hingewirkt werden.


IPO Versicherungsbedingungen

Die IPO Versicherungsbedingungen folgen dem allgemein üblichen Aufbau, der die Art der Versicherung, die Beteiligten und die Pflichten des Versicherungsnehmers näher definieren. Darin machen die IPO Versicherungsbedingungen keine Ausnahme. Sie sind die Basis, die eine Haftungsabsicherung in vielfacher Millionenhöhe begründet oder womöglich auch ausschließt. Die genaue Höhe der Deckungssumme und die Höhe der Prämien sind unabhängig von den Bedingungen. Sie ergibt sich erst nach der detaillierten Festlegung, mit welcher Gewinnerwartung dieser erste Börsengang des Unternehmens eingestuft ist.

Damit sind die IPO Versicherungsbedingungen vom Unternehmen genau darauf zu prüfen, welche Nachteile entstehen können. Aufmerksamkeit verdienen die Vereinbarungen zum Umfang der IPO Versicherung und die Ausschlüsse, die im Schadensfall zu erheblichen Nachteilen für das versicherte Unternehmen führen können.

Ebenso wichtig ist es, sich anhand der IPO Versicherungsbedingungen genau mit den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag vertraut zu machen. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Auch Pflichtverletzungen werden gesondert in den IPO Versicherungsbedingungen aufgeführt. Eine wesentliche und nachvollziehbare Pflichtverletzung mit Leistungsausschluss sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und ebenso begangene Obliegenheitsverletzungen gegenüber dem Versicherer. Bei einem Vergleich mehrerer Angebote zu IPO Versicherungen ist die Prüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen wichtig und ein Entscheidungskriterium, das den gleichen Stellenwert wie die Höhe der Prämien hat.

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