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Mit D&O-Versicherung Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Manager reduzieren

Wer als Manager oder Geschäftsführer Verantwortung übernimmt und wichtige Entscheidungen fällt, kann dafür immer auch zur Verantwortung gezogen werden. Sowohl vom eigenen Unternehmen als auch von dritten, die sich durch die Entscheidungen des Unternehmens geschädigt sehen. Gegen solche Haftungsansprüche können sich Betroffene auf unterschiedliche Weise schützen. Sinnvoll ist in jedem Fall eine D&O-Versicherung.


Vielfältige Risiken

Anders als häufig angenommen, kann auch ein Gesellschafter oder ein Manager einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung durchaus zur Verantwortung für sein Tun und Handeln gezogen werden. In vielen Fällen haftet er sogar ähnlich wie Selbstständige mit seinem vollständigen privaten Vermögen.

Zur Rechenschaft kann ein Geschäftsführer oder ein Manager zum Beispiel je nach Situation gezogen werden für:

  • Geschäftliche Fehlentscheidungen
  • Verletzungen der Kapitalerhaltungsvorschriften
  • Die korrekte Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen von Mitarbeitern
  • Weisungen von Gesellschaftern, wenn er darin Rechtsverstöße oder massive wirtschaftlich Nachteile erkennt und nicht darauf hinweist
  • Unzulässiges Verhalten in einer Krise wie zum Beispiel einer Insolvenz

Haftungsrisiken minimieren

Gesellschafter und Manager sind Haftungsansprüchen nicht schutzlos ausgesetzt. Sie können sich auf unterschiedliche Weise absichern. Dazu gehört zum Beispiel eine regelmäßige Entlastung für ein abgelaufenes Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung. Dadurch minimiert sich das Risiko, für eventuell zurückliegende Fehlentscheidungen verantwortlich gemacht zu werden, sofern ein Fehlverhalten nicht offensichtlich erkennbar gewesen ist.

Zusätzlich sollten in Dienstverträgen Haftungsbegrenzungen und auch Höchstsummen für Haftungsansprüche sowie Fristen für Haftungsansprüche vereinbart werden.


D&O-Versicherung abschließen

Speziell Fremdgeschäftsführer sollten sich in jedem Fall zusätzlich zu anderen Maßnahmen zur Haftungsvermeidung durch eine D&O-Versicherung absichern. Dabei handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für (Fremd-)Geschäftsführer und andere Organe eines Unternehmens. Die Versicherung sichert die speziellen Haftungsrisiken dieser Personengruppe gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens wie auch von außen ab. Viele Unternehmen schließen von sich aus eine solche Versicherung für ihre Geschäftsführer und Manager ab. Schon deshalb, weil Schäden oft weit über das Privatvermögen der Verantwortlichen hinausgehen.


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