D&O Versicherung Geschäftsführer

Einordnung der D&O Versicherung für Geschäftsführer

Die D&O Versicherung für Geschäftsführer (auch Managerhaftpflicht-Versicherung) wird in der Regel vom Unternehmen zur Absicherung seiner Führungskräfte und Organe abgeschlossen. Durch ihre besondere Stellung einerseits, als Arbeitnehmer im Sinne einer Unternehmensbindung durch Vertrag zu agieren, andererseits keiner herkömmlichen Weisungsstruktur zu unterliegen und weitgehend eigenverantwortlich und selbstständig zu handeln, unterliegen Geschäftsführer besonderen Haftungsrisiken.

Die D&O Versicherung für Geschäftsführer stellt von Forderungen frei

Die D&O Versicherung für Geschäftsführer stellt von Schadenersatzforderungen frei, die gegen den Geschäftsführer als Folge einer wirtschaftlichen Entscheidung erhoben werden. Dabei gelten besonders die Schadenersatz-Verpflichtungen dem eigenen Unternehmen gegenüber als risikoreich, die den Geschäftsführer durch pflichtmäßige Haftungsprüfung durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat betreffen.

D&O Versicherungen für Geschäftsführer sind jedoch nicht nur für den Geschäftsführer selbst ein wichtiger Bestandteil persönlicher Risikoabsicherung. Sie sichern wirtschaftliche und strategische Handlungsfreiheit und sind damit ebenso wichtige Bestandteile des Risikomanagements für das gesamte Unternehmen.

Was versichert die D&O Versicherung für Geschäftsführer?

Entscheidungen im wirtschaftlichen Alltag sind in ihrer Tragweite kaum zu überblicken. Vom falschen Zeitpunkt einer währungsübergreifenden Transaktion bis zu unglücklicher Materialfestlegung für die Produktion: der Geschäftsführer haftet im Bereich seiner Überwachungspflicht für Entscheidungen, deren indirekte Folgen oft unklar sind. Das potentielle Schadenrisiko ist durch diese Unübersichtlichkeit sehr hoch – und kann durch eine passende D&O Versicherung für den Geschäftsführer reduziert werden.

Die D&O Versicherung für Geschäftsführer stellt in der Regel:

D&O Versicherung Geschäftsführer

  • Den Geschäftsführer von Schadenersatzforderungen frei, die infolge einer Entscheidung aus seiner Berufsausübung erhoben werden
  • Eine Rückwärtsdeckung bereit, die den Geschäftsführer auch gegen Schäden absichert, deren Verursachung vor dem Versicherungsabschluss lag, deren Schadeneintritt jedoch in den Bereich der Versicherungslaufzeit fällt und von deren Existenz bei Versicherungsabschluss keine Kenntnis vorlag
  • Eine inkludierte Rechtsschutzfunktion, die für die Kosten einer Überprüfung von Forderungen einsteht und die anwaltlichen Kosten für die Wahrung der Interessen des Geschäftsführers und damit der Abwehr unberechtigter Anspruchserhebungen trägt.

Eine beratende Prüfung für eine auf den jeweiligen Geschäftsbereich optimal eingepasste D&O Versicherung für Geschäftsführer ist ratsam.

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